Buchhaltung und Steuererklärung für Autoren im Selbstverlag

Stefan Parsch
Wer sich über die Jahre viel Fachwissen angeeignet hat, kommt womöglich auf die Idee, dieses Wissen in Form eines Buches weiterzugeben. Wer in seinem Beruf nicht ausgelastet ist und gerne Geschichten erzählt, plant vielleicht die Veröffentlichung eines Romans. In das Programm eines renommierten Verlages aufgenommen zu werden, ist jedoch in diesen Fällen sehr schwierig. Deshalb stellt sich die Frage, ob das vollendete Werk nicht auch im Selbstverlag herausgegeben werden kann. Der Artikel beschreibt, was steuerlich und buchhalterisch dabei zu beachten ist.

Was Selbstverlag bedeutet

Eine allgemein anerkannte Definition für "Selbstverlag" oder "Selbstverleger" gibt es nicht. Grundsätzlich bedeutet dies nur, dass der Autor sich selbst um die Veröffentlichung und Verbreitung seines Werkes kümmert. Aber auch ein gewerblicher Verlag, den ein Autor (hauptsächlich) für die Vermarktung seiner eigenen Bücher gründet, wird mitunter als Selbstverlag beschrieben. Zum Teil erfinden Autoren auch einen Verlagsnamen, ohne dass dahinter eine Organisation oder gar ein Unternehmen steht. Aber ein Verlagsname klingt in den Ohren vieler besser als "Selbstverlag".

"Verleger" kommt von "Vorleger", denn schon zu Goethes und Schillers Zeiten legte der Verleger das Geld für die Druck- und Versandkosten vor, bevor der Autor mit dem Buch Geld verdienen konnte. Die moderne Technik macht es jedoch seit den 1990er Jahren möglich, dass Bücher erst dann digital gedruckt werden, wenn sie bestellt werden ("Print-on-Demand" oder "Book-on-Demand").

In Deutschland bieten neben dem führenden Selfpublishing-Verlag Books on Demand (BoD) auch epubli und neobooks (beide Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck), tredition, Tolino Media, Amazon (mit Kindle Direct Publishing – KDP) und einige weitere Unternehmen das Veröffentlichen von Büchern als Print-on-Demand und / oder E-Book an.


Abzugrenzen ist das Selfpublishing oder der Selbstverlag von sogenannten "Selbstkostenverlagen", auch "Zuschussverlage", "Dienstleisterverlage" oder kritisch "Pseudoverlage" genannt. Diese verlangen für eine Veröffentlichung vom Autor einen Druckkostenzuschuss, oft in fünfstelliger Höhe. Damit verlagern sie das unternehmerische Risiko der Publikation auf den Autor und sind im oben genannten Sinne (Verleger als Vorleger) keine Verleger mehr.

Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit

Grundsätzlich zählt das Schreiben als freiberufliche Tätigkeit; im § 1 Abs. 2 PartGG (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz) sind unter anderem Journalist und Schriftsteller als freie Berufe aufgeführt. Wer über einen der oben genannten Selfpublishing-Verlage veröffentlicht und Honorare oder andere Erträge aus verkauften Büchern erhält, ist nicht gewerblich tätig. Anders sieht es aus, wenn jemand zur Vermarktung seiner Bücher eine eigene Online-Plattform erstellt oder Einkünfte aus Online-Werbung erhält – dann wird er zum Gewerbetreibenden.

Nach der sogenannten "Abfärbetheorie" werden auch freiberuflich erzielte Einkünfte zu gewerblichen Einkünften, wenn eigentlich nur ein kleiner Teil des Umsatzes mit gewerblichen Einkünften erzielt wird. Diese Abfärbewirkung ergibt sich aus § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (Einkommensteuergesetz). Wenn ein Autor etwa zehn Bücher pro Monat bei Lesungen verkauft, gilt dies allgemein als Bagatelle und er kann den Status als Freiberufler behalten. Manche Finanzämter sind auch großzügiger, ein Gespräch mit Beamten des zuständigen Finanzamtes kann Aufschluss darüber geben.

Der Bundesfinanzhof (BHF) legte in einem Urteil vom 27.08.2014 (Az. VIII R 6/12) die Bagatellgrenze auf 3 % der Gesamtnettoumsatzerlöse fest. Freiberufler, die also mehr als 3 % ihres Einkommens gewerblich (durch Verkauf / Handel) erzielen, müssen demnach ein Gewerbe anmelden.

Das bedeutet zum einen, dass sie gewerbesteuerpflichtig werden; die Gewerbesteuer wird aber nicht erhoben, wenn der Ertrag nicht höher ist als der Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG – Gewerbesteuergesetz). Zum anderen besteht die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK). Vom Mindestbeitrag ist hier nur befreit, wer in einem Jahr weniger als 5.200 € gewerblich erwirtschaftet.

Auf einer Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für Existenzgründer [s. Webtipp] wird dargelegt, dass man den Status als Freiberufler erhalten kann, wenn man freiberufliche und gewerbliche Anteile seiner Tätigkeit strikt trennt. Das gilt für die gesamte Buchhaltung, auch für die Rechnungstellung: Demselben Kunden werden freiberufliche und gewerbliche Dienstleistungen getrennt, am besten in zwei Dokumenten in Rechnung gestellt. Liegt das Jahreseinkommen des Autors bei maximal 22.000 € und im Folgejahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 €, profitiert er von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG – Umsatzsteuergesetz) und muss keine Umsatzsteuer erheben.

Neben- und Haupttätigkeit

Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung bei einer (wenn auch geringen) gewerblichen Tätigkeit besteht auch, wenn diese Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird. Das dürfte bei vielen Autoren der Fall sein, wenn sie sich noch keinen Namen gemacht haben.

Wer irgendwann hauptberuflich als Autor tätig ist, sollte sich erkundigen, ob er Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK) werden kann. Denn Freiberufler zahlen höhere Beträge für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, weil bei ihnen im Vergleich zum Angestelltenverhältnis der Arbeitgeberanteil (immerhin die Hälfte der Beiträge) wegfällt. Diesen Anteil übernimmt die KSK für alle Versicherten, sodass freiberufliche Autoren keine höheren Sozialabgaben haben als Angestellte.

Das jährliche Mindesteinkommen für eine KSK-Versicherung beträgt 3.900 €, für Berufsanfänger gelten Ausnahmeregelungen. Wer monatlich gewerbliche Einnahmen von mehr als 450 € hat, überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze und gefährdet seine KSK-Mitgliedschaft.

Jedem ernsthaften Autor ist zu gönnen, dass er erkleckliche Einnahmen aus dem Verkauf seiner Werke bezieht. In der Realität ist das allerdings häufig nicht der Fall. Hier müssen vor allem nebenberuflich agierende Autoren aufpassen, dass ihre Tätigkeit nicht vom Finanzamt als "Liebhaberei" eingestuft wird.

Wer über mehrere Jahre mehr Betriebsausgaben als -einnahmen verzeichnet, also Verluste macht, dem wird das Finanzamt üblicherweise nach fünf Jahren die Gewinnerzielungsabsicht absprechen. Dann muss der steuerliche Vorteil, der durch die Verluste entstanden ist, an das Finanzamt zurückerstattet werden.

Freiberufliche Autoren und das Finanzamt

Wenn jemand beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmeldet, erhält das Finanzamt eine Information darüber und kontaktiert den Unternehmer. Einen solchen Automatismus gibt es bei den freien Berufen nicht. Noch bevor ein Autor sein erstes Honorar erhält oder besser, schon bevor er die ersten Anschaffungen für seine Tätigkeit als Autor macht (z. B. ein Notebook kaufen), sollte er diese Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anmelden. Dafür gibt es kein Formular, es genügt eine formlose Mitteilung.

Die Einkünfte freiberuflicher Autoren sind in der Regel erst einmal überschaubar. Deshalb sind sie nicht zur Buchführung verpflichtet, sondern können eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG vornehmen. Dabei werden Betriebseinnahmen (z. B. Honorare, Tantiemen) den Betriebsausgaben (z. B. Notebook, Büromaterialien) gegenübergestellt und ein Gewinn oder Verlust ermittelt.

Erst bei einem jährlichen Umsatz von mehr als 600.000 € oder einem Gewinn von mehr als 60.000 € besteht die Pflicht zu Buchführung und Jahresabschlüssen (§ 141 Abs. 1 AO – Abgabenordnung).

Zu den Betriebseinnahmen von Autoren zählt alles, was sich aus der Tätigkeit ergibt:
  • Honorare, 
  • Gewinnbeteiligungen oder 
  • sonstige Gutschriften der Verlage, 
  • Tantiemen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) usw. 

Die Betriebsausgaben können sehr vielfältig sein und umfassen alles, was für eine erfolgreiche Autorentätigkeit notwendig ist. Das umfasst etwa
  • Mietanteil für das Arbeitszimmer,
  • anteilige Kosten für Internet und Telefon,
  • Büromaterialien,
  • Rechner, Software, Drucker und Ähnliches,
  • Werbemittel oder den
  • Besuch einer Buchmesse / eines Literaturcamps. 

Selbstverleger können auch die Kosten für die Bucherstellung absetzen:
  • Lektorat, 
  • Korrektorat, 
  • Layout,
  • Satz und
  • Druck

Weitere Posten können das Webhosting oder die Kontoführung betreffen. All diese Ausgaben müssen mit Quittungen und ähnlichen Belegen nachgewiesen werden.

Wer die Herausforderung nicht scheut, kann die Steuererklärung selbst machen. Es gibt im Internet zahlreiche Informationsangebote für das Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung (ELSTER). Einnahmen aus selbstständiger Arbeit müssen in die Anlage S, Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit in die Anlage G einzutragen.

Es gibt jedoch auch Software, die den Benutzer durch das Formular führt. Man sollte sich aber auch nicht scheuen, die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Sowohl die Buchhaltungs- und Steuersoftware als auch das Honorar für den Steuerberater stellen Betriebsausgaben dar.




letzte Änderung S.P. am 08.11.2023
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  Bildagentur PantherMedia / olly18


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Veranstaltungs-Tipp

250128_dm_ReimusBanner-290x120-Februar.png
Erleben Sie die ReWeCo 2025 vom 8. bis 10. Mai in Mannheim: Top Keynotes, Themen wie E-Rechnung, KI & Nachhaltigkeit sowie Top-Aussteller warten auf Sie auf der größten Kongressmesse für Rechnungswesen und Controlling!   www.reweco.de
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Mitarbeiter (m/w/d) für die Leistungsabrechnung Kennziffer 1537
Suchen Sie Arbeit mit Sinn? Dann kommen Sie zu den Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH! Wir sind der Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in der Region Karlsruhe, wenn es um Arbeiten und Wohnen geht. Dabei stehen wir für individuelle und bedarfsgerechte Lösungen.... Mehr Infos >>

Junior Business Controller*in (m/w/d)
A+W ist weltweiter Marktführer für Software in der Flachglas- sowie der Fenster- und Türenindustrie mit Hauptsitz in Mittelhessen, Deutschland. Gegründet auf einem krisensicheren Fundament vor über 40 Jahren, ist unser Unternehmen Teil der großen Familie der Constellation Software Inc., die n... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der weltweiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. V... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (w/m/d)
SPINNER – als innovatives, mittelständisches Familien­unternehmen entwickeln und ferti­gen wir seit 1946 weg­berei­tende HF-Produkte. Tradi­tion und Nachhaltig­keit, gepaart mit Verlässlich­keit und Unter­nehmer­geist, bilden seitdem die Basis unserer Firmen­kultur. Um unsere Kunden auch künftig ... Mehr Infos >>

Debitorenbuchhalter / in (m/w/d)
Bewerben Sie sich bei Hamburgs beliebtestem Unternehmen! Ihre Aufgaben: Pflege von Kundenstammdaten und Buchung von debitorischen Sachverhalten, Laufende Betreuung und Klärung von Debitorenkonten, Durchführung von Saldenabstimmungen und Korrekturbuchungen, Bearbeitung von Gutschriften und Ratenpl... Mehr Infos >>

Leiter (m/w/d) Administration
Die transnova-RUF Verpackungs- und Palettier­technik GmbH ist ein inter­national agierender, techno­logisch führender Anbieter von Maschinen und Anlagen zur Automati­sierung von Ver­packungs- und Palettier­prozessen. Auf der techno­logischen Basis modernster Roboter- und Auto­matisierungs­technik... Mehr Infos >>

Wiedereinsteiger (m/w/d))! Wir suchen für unsere Verwaltung eine Buchhalter/Steuerfachangestellten (m/w/d)
Wiedereinsteiger (m/w/d))! Wir suchen für unsere Verwaltung einen Buchhalter / Steuerfachangestellten (m/w/d) in Teilzeit (Hamburg-Eppendorf), später Vollzeit möglich. Zusätzlich wird ein Minijob angeboten. Wir sind eine größere zahnärztliche Praxis mit angeschlossenem... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bei Bauermeister vereinen sich Innovationskraft und eine lange Tradition im Maschinenbau zu maßgeschneiderten Lösungen für Kunden weltweit. Mit über 135 Jahren Erfahrung zählt Bauermeister zu den weltweit führenden Herstellern von Mahl- und Sichtanlagen für die Lebensmittel-, Mineralien- und Chem... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Vorlage: Bilanzanalyse

Analysieren Sie die Bilanz Ihres Unternehmens oder Wettbewerbers ohne großen Aufwand aber transparent in Grafiken aufbereitet. Profitieren Sie von einer klaren Übersicht und Jahresvergleich der einzelnen Bilanzpositionen.
Mehr Informationen >>

Excel Vorlage Boston Matrix

Boston_Matrix_Excel_Vorlage.png
Mit der Excel-Vorlage "Boston Matrix" haben ein strategisches Tool für die Analyse von Marktteilnehmern. Nachdem Sie eine Kennzahl, zum Beispiel Umsatz, der Marktteilnehmer und dem Benchmark-Teilnehmer in einer Eingabemaske eingegeben haben, werden diese im 4 Felder-Portfolio visualisiert. Ideal für Unternehmensberater bzw. strategische Auswertungen.
Mehr Informationen >>

RS Toolpaket - Planung

Wir setzen für Sie den Rotstift an. Sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Planung über 35% im Vergleich zum Einzelkauf. Das RS Toolpaket -Planung stellt Ihnen die wichtigsten Werkzeuge für Ihre Unternehmensplanung zur Verfügung. Das Planungspaket umfasst 4 Excel-Tools! 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>