Einnahmen-Überschuss-Rechnung - Die Besonderheiten im Detail

Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die von Freiberuflern und kleinen Gewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben angewendet werden kann. Der Einsatz der Einnahmenüberschuss-Rechnung ist, mit Ausnahme der Freiberufler, an bestimmte Umsatz-/ bzw. Gewinngrenzen geknüpft.

Voraussetzungen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Unternehmer Gewinngrenze Umsatzgrenze Besonderheiten
Freiberufler - - Für alle Unternehmer gilt: Verzicht auf Anwendung der doppelten Buchführung
Gewerbliche Unternehmen, 
Ich-AGs, Vereine
80.000 € / Jahr 800.000 € / Jahr Keine Handelsregistereintragung erlaubt
Landwirtschaftliche Betriebe, 
Forstbetriebe
80.000 € / Jahr - Nutzflächenwert darf 25.000 € nicht übersteigen

Der Aufbau der EÜR wird anhand eines vom Bundesfinanzministerium seit 2005 eingeführten Formulars bestimmt, das von den Unternehmern verpflichtend für die Auflistung der Einnahmen und Ausgaben zu verwenden ist.  Lediglich kleine Betriebe mit Einnahmen unter 17.500 € dürfen eine formlose Gewinnermittlung aufstellen. [1] Ein Beispiel / Muster für die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) finden Sie in der Fachinfo-Kategorie Jahresabschluss. Ergänzend können Sie sich hier auch ein kostenfreies Excel-Tool für eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung herunterladen

Abweichend von der Gewinnermittlung durch Bilanzierung §4 (1) ist für die EÜR in § 11 (1) EStG  festgehalten, dass Einnahmen erst dann erfasst werden dürfen, wenn sie zugeflossen sind. Ausgaben werden nach ihrem Abgang beurteilt. Für sie zählt der Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungsabflusses. [2] Für die EÜR gilt also grundsätzlich das Zu- und Abflussflussprinzip


Beispiele für Zu- und Abflüsse [3]

Art Zufluss / Abfluss Gültigkeit
Überweisung Einnahme bzw. Ausgabe Mit Gutschrift bzw. Lastschrift
Scheckübergabe Einnahme bzw. Ausgabe Mit Entgegennahme bzw. Abgabe
Leasingrate Ausgabe Mit Zahlung
Provision Einnahme Mit Gutschrift
Kreditkarte Ausgabe Bei Abbuchung bzw. Alternative: Rechnungsdatum
PayPal Einnahme Mit Zahlungseingang auf PayPal-Konto
Vgl. [3]

Besonderheiten der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Abweichend vom Zu- und Abflussprinzip gibt es einige Besonderheiten, die es gilt zu beachten:

a) Investitionen / Anlagenabgänge

Neu angeschaffte Wirtschaftsgüter werden, wie auch in der Bilanzierung, nicht sofort als Aufwand bzw. Ausgabe gebucht, sondern müssen in einem Anlagenverzeichnis geführt werden. Dort werden sie mit dem Nettokaufpreis erfasst. Die sich aus den Laufzeiten der Anlagegüter ergebenden Abschreibungen und die bei Anschaffung gezahlte Vorsteuer werden als Betriebsausgabe in der EÜR erfasst. Die nachstehende Grafik stellt die Einteilung und Behandlung des Anlagevermögens dar:

Anlagevermögen
Nicht abnutzbares Anlagevermögen
Abnutzbares Anlagevermögen
  • Grundstücke
  • Beteiligungen
  • Finanzanlagen

  • Fuhrpark
  • Gebäude
  • Maschinen
Anschaffungskosten bleiben bis zur
Veräußerung im Betriebsvermögen stehen.
Die Differenz aus Verkaufspreis und
Anschaffungskosten wird in der EÜR erfasst.

Durch den ständigen Wertverlust werden
Abschreibungen mithilfe der AfA-Tabellen
durchgeführt. Für die EÜR wird eine
Abschreibungsliste aufgestellt.

Beim Verkauf von Anlagen erfolgt eine gesonderte Auflistung der Anlagegüter und der Umsatzsteuer (Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen diese auch bei Verkäufen berücksichtigen). Der Verkaufserlös sowie die Umsatzsteuer gehören zu den Betriebseinnahmen. Auch hier ist die Gutschrift auf dem Konto ausschlaggebend für die Erfassung als Einnahme in der EÜR. Zu beachten ist der noch nicht abgeschriebene Teil der Anschaffungskosten. Dieser wird als Betriebsausgabe erfasst. [4]

b) Zeitliche Abgrenzungen und die Zehn-Tages-Frist


Zeitliche Abgrenzungen von z.B. im Voraus bezahlten Rechnungen, die das neue Jahr betreffen, werden in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht vorgenommen. Eine Ausnahme bilden sich regelmäßig wiederholende Einnahmen und Ausgaben. In einem Zehn-Tages-Zeitraum um den 31.12. müssen die Einnahmen und Ausgaben ihrem Entstehungsjahr zugeordnet werden. Das typische Beispiel ist die Mieteinnahme. Die am 29.12.2007 eingegangene Miete für Januar 2008 ist eine regelmäßige Einnahme. Sie liegt in der Zehn-Tages-Frist und gehört in das Jahr 2008, da erst die Januarmiete angesprochen wird. [5]
Beispiele für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben sind: Pacht, Miete, Löhne & Gehälter, Renten sowie Nebenkosten. Nicht dazu gehören Wareneinkäufe und deren Verkaufsumsätze wie auch Umsatzsteuervorauszahlungen.

c) Rückstellungen

Die Möglichkeit Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen oder sonstige Rückstellungen für u.a. ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, zu bilden besteht in der EÜR nicht. Erst wenn tatsächlich eine Ausgabe vorliegt (z.B. wenn der Gerichtsprozess verloren wurde), kann diese in die EÜR einfließen.

d) Darlehen


Bei Darlehen spielen die Auszahlung sowie die Tilgung für die Berechnung des Gewinns keine Rolle. Jedoch gehören die Zinsen und mit den Darlehen vebundene Kosten wie Provisionen zu den Betriebsausgaben im Zahlungsjahr.

e) Privatentnahmen - / Einlagen und Eigenverbrauch

Einen weiteren Punkt bilden die Privateinlagen. Wichtig ist hierbei die Auflistung der Geld- und Sacheinlagen für eine spätere Überprüfung. Weiterhin haben Geldeinlagen keinen Einfluss auf den Gewinn des Unternehmens. Tritt aber der Fall ein, dass die privaten Güter zu über 50 % eine betriebliche Nutzung erfahren, werden diese mit dem tatsächlichen Wert des Gutes zum Einlagezeitpunkt eingelegt. Die daraus resultierenden Abschreibungsbeträge sind wiederum Ausgaben.

Ähnliches liegt bei den Privatentnahmen vor. Auch Geldentnahmen haben keine Auswirkung auf den Unternehmenserfolg. Betriebseinnahmen sind hingegen Entnahmen von Waren (zzgl. USt) und auch Entnahmen von Anlagegütern. Bei dem Herausnehmen von Bürotischen (also abnutzenbaren Anlagegütern) ist der Restbuchwert, bei Grundstücken (abnutzbare Anlagegüter) die Anschaffungskosten für die Ermittlung der Betriebserfolgs relevant.

f) Umsatzsteuer und Vorsteuer 

Die Umsatzsteuer bei Ausgangsrechnungen wird in einem gesonderten Posten als Einnahme in der EÜR gebucht – die Vorsteuer bei Eingangsrechnungen analog als Ausgabe, ebenfalls in einem gesonderten Posten. Die sich mit der Umsatzsteuererklärung ergebende Zahllast wird bei Abführung an das Finanzamt als Ausgabe behandelt. Eine Erstattung durch das Finanzamt führt zur Einnahme.

Bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung, können Sie wählen, ob Sie nur die Vorsteuer bezahlter Rechnungen ansetzen oder die Vorsteuer bereits bei Leistungsvollbringung, also bei Rechnungseingang, geltend machen. Wird die Vorsteuer bereits bei Rechnungseingang und noch nicht erfolgter Zahlung in der Umsatzsteuererklärung angesetzt, ist zu beachten, dass sie nur in dem Jahr abzugsfähig ist, in welchem auch die Rechnungslegung erfolgte. Die Vorsteuer aller offenen Rechnungen wird neben der Gezahlten in die Umsatzsteuererklärung eingetragen.

Um Doppelbuchungen zu vermeiden, muss im Folgejahr die Umsatzsteuer für Rechnungen, die im alten Jahr noch nicht bezahlt wurden und deren Umsatzsteuer bereits angesetzt wurde, auf dem Konto "Nicht abzugsfähige Vorsteuer" erfasst werden. Somit wird verhindert, dass diese Vorsteuer doppelt in die Umsatzsteuer-Voranmeldung eingebracht wird. Lediglich in der EÜR wird sie als Betriebsausgabe zum Zahlungszeitpunkt erfasst. In der Praxis wird jedoch aus Vereinfachungsgründen häufiger der Weg der Buchung zum Zahlungszeitpunkt gewählt.

Satz Umsatzsteuer
Keine Umsatzsteuer
7 % Freiberufler:
u. a. Autoren, Schauspieler
Freiberufler:
u. a. Ärzte, Hebammen

Gewerbetreibende:
u. a. Einzelhandel, Lebensmittelgroßhandel
Gewerbetreibende:
u. a. Versicherungsvertreter, Finanzberater
19 % Freiberufler:
u. a. Grafiker, Juristen
USt-Befreiung:
Vorjahresumsatz unter 22.000 €
Folgejahr unter 50.000 €
Bei Nichteinhaltung:
USt im Folgejahr auf Rechnungen

Gewerbetreibende:
u. a. Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe
 
Haben Sie noch Fragen? Dann empfehlen wir Ihnen einen Eintrag im Forum in der Kategorie Einnahmen-Überschussrechnung.

(Stand: Juni 2024)

 
 

Quellen:

[1] Vgl. nuernberg.ihk.de/ihk_nbg/IHK_NBG/PDF/Publikationen/Recht__Steuern/gewinnermittlung.pdf S. 3
[2] Vgl. Gesetze im Internet (s. Webtipps)
[3] Vgl. Buchführung und Finanzierung von a -z, Autorenkollektiv, Haufe Verlag
[4] Vgl. Steuer 2008 für Unternehmer, Autorenkollektiv, Haufe Verlag, 2008, S. 348 f.
[5] Vgl. khb.de/Mandantenbrief/Sonderrundschreiben2005-2006.pdf S. 15




letzte Änderung Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt am 14.07.2024
Bild:  PantherMedia/ Joerg Horstmann

Literaturhinweise
Webtipps
Excel-Tools

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

15.05.2016 17:56:15 - Djokaj

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) wo, welhe zahl sool ich export ware einnahmen antragen!?
mfg
[ Zitieren | Name ]

23.05.2016 11:52:33 - wvr

Liebe Leser,

Bitte nutzen Sie die Kommentare nur für Anmerkungen direkt zum Artikel. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es uns nicht erlaubt ist, im Einzelfall Steuer- oder Rechtsberatung anzubieten. Fragen zu Einzelfällen stellen Sie deshalb bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden.

Vielen Dank
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

02.12.2016 18:18:38 - Gast

Hallo zusammen,

die Gewinn- und Umsatzgrenze hat sich auf 60.000€ und 600.000€ erhöht (siehe Link).

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__141.html

Herzliche Grüße Michael
[ Zitieren | Name ]

23.02.2017 13:12:07 - Bernd

Vielen Dank, supper Bericht hat mir sehr geholfen.

Viele Grüße Bernd
[ Zitieren | Name ]

02.04.2018 12:55:33 - Gast

Bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für 2017:
Welche Salden übernehme ich mit in das Jahr 2018

Bareinnahmen wurden wie folgt gebucht:
Privatentnahme an Erlöse

Barausgaben:
Betriebsausgaben an Privateinlage

Vielen Dank für Eure Mithilfe!!!
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Finance Allrounder – Controlling, Reporting & Buchhaltung (m/w/d)
Als kommunales Wohnungsunternehmen stehen wir für zukunftsorientiertes, nachhaltiges Bauen und Wohnen. Um unsere Finanzabteilung weiter zu stärken, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und analytisch starke Persönlichkeit als Finance Allrounder - Controlling, Reporting & Buchh... Mehr Infos >>

Debitorenbuchhalter / in (m/w/d)
Bewerben Sie sich bei Hamburgs beliebtestem Unternehmen! Ihre Aufgaben: Pflege von Kundenstammdaten und Buchung von debitorischen Sachverhalten, Laufende Betreuung und Klärung von Debitorenkonten, Durchführung von Saldenabstimmungen und Korrekturbuchungen, Bearbeitung von Gutschriften und Ratenpl... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Dein Aufgabenbereich: Führung der Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung, Kontierung und Verbuchung aller anfallenden Geschäftsvorfälle, Sachliche und inhaltliche Rechnungsprüfung bei Kreditoren, Erstellung einzelner Anlagepositionen, Buchung von Zu- und Abgängen sowie Abschreibungen, Mit... Mehr Infos >>

Steuerexperte / Steuerreferent 80-100 % (m/w/d)
Lust auf Energiewende? Seit über 125 Jahren stehen wir als regionaler Energieversorger mit eigenen Wasserkraftwerken für Nachhaltigkeit, Verantwortung und Innovation. Gemeinsam schaffen wir eine lebenswerte Zukunft – für Umwelt, Gesellschaft und dich. Warum naturenergie? Perspektiven: Wachse mit... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung / Rechnungsprüfung
Scheidt & Bachmann kennst du nicht? Und ob! Wenn du schon einmal mit der Bahn gefahren bist, in einem Parkhaus geparkt, an einer Tankstelle bezahlt oder einen Ticketautomaten benutzt hast, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit unseren Produkten in Berührung gekommen. Weltweit entwickel... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung
Wir sind eines von 84 Instituten und Forschungsstellen der Max- Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der Grundlagenforschung. Gegenwärtig sind unsere rund 270 Mitarbeiter*innen in vier Abteilungen und zwei Max-Planck- Forschungsgruppen aufgeteilt. ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in (w/m/d)
Das Max-Planck-Institut für Physik komplexer Systeme ist ein theoretisch ausgerichtetes Forschungs­institut, in dem über 200 Wissenschaftler*innen aus über 40 Ländern zusammen mit mehr als 1.000 internationalen Gästen im Jahr physikalische Grundlagen­forschung betreiben. Das Institut mit angeglie... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd.jpgmonatliche Deckungsbeitragsrechnung mit Excel

Mit diesem Excel-Tool werden in den Tabellenblättern DB KTR X pro Kostenträger über die Absatzmenge, den Verkaufspreis und die variablen Stückkosten die monatlichen Erlöse und Deckungsbeiträge ermittelt. Grundsätzlich versteht man unter einer Deckungsbeitragsrechnung ein speziell ausgestaltetes Teilkostenrechnungssystem, welches dazu dient, den Überschuss Ihrer Erlöse über bestimmte Teilkosten als Deckungsbeitrag auszuweisen.
Mehr Informationen >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Mehr Informationen >>

Excel-Tool: RS Bilanzanalyse (Kennzahlen Berechnung) 

Mit diesem Excel-Tools erhalten Sie ein umfangreiches Tool zur Berechnung der wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und GuV. Neben den Kennzahlen, die mit Erläuterungen versehen sind, werden die G+V und Bilanz in 5 Jahres-Übersicht dargestellt und automatisch eine Kapitalflussrechnung erstellt.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>