Keine Gewerbesteuer: Das zählt zu den Privilegien der Freiberufler. Allerdings nur unter strengen Regeln. Wenn Freiberufler gegen diese Gesetze verstoßen, kassiert das Finanzamt Gewerbesteuer – sogar rückwirkend. Die Gerichte müssen immer wieder im Kampf von Freiberuflern mit der Gewerbesteuer entscheiden.
Wie paradiesisch wirkt auf einen Gewerbetreibenden die Arbeitswelt eines Freiberuflers. Er braucht keinen Gewerbeschein, muss keine Bilanz erstellen und zahlt keine Gewerbesteuer. Doch dieses Vorrecht bindet der Gesetzgeber an Bedingungen. Wer dagegen verstößt, zahlt Gewerbesteuer. Schlimmer noch: Wenn ein Freiberufler Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erwirtschaftet, dann unterliegen nicht nur die Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit aus gewerblicher Tätigkeit der Gewerbesteuerpflicht, sondern unter Umständen auch die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit.
Anzeige
RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Alle Funktionen im Überblick >>.
Freiberuflichkeit und Gewerbebetrieb
Als Freiberufler hat der Gesetzgeber in § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bestimmte Berufsgruppen beschrieben: Ärzte zählen dazu, Rechtsanwälte, Physiotherapeuten, Steuerberater, Journalisten, Autoren und sogar Lotsen. Sie heißen deshalb "Katalogberufe". Welche Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb stammen, steht in § 15 EStG. Eine Firma gleich welcher Rechtsform wird in vollem Umfang zum Gewerbebetrieb, wenn sie Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt. Auch das regelt dieser Paragraphen. Kleine Zusatzgeschäfte können einem Freiberufler schnell auf die Füße fallen.
Beispiel 1: Ein Zahnarzt mit eigener Praxis (Freiberufler) verkauft nebenbei in seinen Räumen Zahnpflegeartikel. Bei einer Steuerprüfung wird das Finanzamt auf dieses Zusatzgeschäft aufmerksam und schickt dem Zahnmediziner einen Gewerbesteuerbescheid. Das Finanzamt darf sogar rückwirkend Gewerbesteuer kassieren.
Steuerrechtlich ist dieses Vorgehen der Finanzämter gemäß § 15 Abs. 3 EStG als "Abfärbewirkung" oder "Abfärberegelung" bekannt. Diese Regel kann sich auch auf eine ganze Praxisgemeinschaft auswirken. Das Finanzgericht Düsseldorf musste einen solchen Rechtsstreit entscheiden (Az. K 3969/11 G).
Beispiel 2: Eine Ärztin (A) war als Gesellschafterin in die existierende Praxisgemeinschaft der Mediziner B und C aufgenommen worden. B und C hatten mit A vereinbart, dass diese einen festen Prozentsatz ihrer Honorarumsätze als Gewinnbeteiligung erhält. Alle Kosten blieben in den Händen von B und C. Das Finanzamt bewertete die Praxisgemeinschaft als Gewerbebetrieb und bekam damit vor dem FG Düsseldorf Recht.
Die Düsseldorfer Richter erklärten, die Zugehörigkeit zu einem Katalogberuf reiche noch nicht, um eine Freiberuflichkeit zu belegen. Der Freiberufler werde nur dann tatsächlich freiberuflich tätig, wenn er "aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig" sei. Das traf aber auf Ärztin A nicht zu. Sie war weder eine Fachkraft, die unter Anleitung von B und C arbeitete noch eine eigenverantwortliche, gleichberechtigte Partnerin in der Praxisgemeinschaft.
Gewerbesteuer: Freiberufler vs. Finanzamt
Gerichte haben die Abfärbewirkung eingeschränkt:
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass es bei einem sehr geringen Anteil der gewerblichen Tätigkeit nicht zu einer Abfärbewirkung kommt (AZ. XI R 12/98). Im konkreten Fall ging es um einen Anteil von 1,25 Prozent.
Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat entschieden, dass ein Einzelunternehmer gleichzeitig einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen kann (Az. 3 K 80/13). Allerdings müssten die Tätigkeiten strikt getrennt werden. Ist dies nach Verkehrsauffassung nicht möglich, dann müssen die Tätigkeiten einheitlich bewertet werden, dann greift die Abfärberegelung.
Der Zahnarzt aus Beispiel 1 kann hoffen, der Gewerbesteuerpflicht zu entgehen. Die Einkünfte aus dem Nebenbeiverkauf von Zahnbürsten, Gebissreinigern und Zahnseide dürften unerheblich sein. Noch leichter fiele ihm die Beweisführung, wenn er einen gesonderten Shop für die Artikel in einem eigenen Raum betreiben würde. Die Praxisgemeinschaft aus Beispiel 2 kann immerhin noch auf den BFH hoffen, der sich in der Revision mit dem Urteil des Düsseldorfer Finanzgerichts befassen muss.
Strenge Regeln für Freiberufler
Es sind auch andere Fälle denkbar, unter denen ein Freiberufler in die Gewerbesteuerpflicht fallen kann. So dürfen Freiberufler zwar Angestellte beschäftigen. Doch die Arbeit der Praxis oder Kanzlei muss vollkommen auf das konkrete Tun des Freiberuflers zugeschnitten sein. Eine Büro- oder Praxisgemeinschaft mit einem nicht praktizierenden Kollegen wird automatisch zum Gewerbebetrieb, weil der inaktive Teilhaber nicht als Freiberufler gilt. "Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird", so heißt es in § 18 Abs. 1 Ziffer 1. Das Gesetz gestattet lediglich eine vorübergehende Krankheitsvertretung.
Tipp: Freiberufler, die zusätzliche Einkunftsquellen erschließen oder Bürogemeinschaften eingehen wollen, sollten vorher in jedem Fall ihren Steuerberater zu Rate ziehen.
Quelle:
Haufe.de, dejure.org, gesetze-im-internet.de, NWB Verlag, BWRmed!a letzte Änderung W.V.R.
am 29.07.2024 Autor(en):
Wolff von Rechenberg
Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Alle Funktionen im Überblick >>
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>
Kommentar zum Fachbeitrag abgeben
09.02.2016 11:04:13 -
Gast
sehr gute beitrag, ich nun qualifizieren mein tädigkeit aber als freiberuflichler? :klatschen: :denk:
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert!zur Newsletter-Anmeldung >>
Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.
Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen. Zu den Stellenanzeigen >>
Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>
Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Die E-Rechnungspflicht kommt
ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.
(Bilanz-) Finanzbuchhalter / Controller (m/w/d)
Du bist kaufmännische(r) Angestellte(r) für Finanzen und Buchhaltung mit Potenzial, beruflicher Erfahrung und umfassenden Kompetenzen. Hinzu kommt dein Ehrgeiz bei uns im Verlag eine Führungsposition zu erreichen. Dann suchen wir dich ab sofort als Mehr Infos >>
Finanz- / Bilanzbuchhalter / Steuerfachangestellter als Buchhalter / Accountant (m/w/d)
Sie sind ein Mensch der Zahlen? Es ist die reinste Freude für Sie, wenn Ein- und Ausgänge auf den Cent genau stimmen? Sie haben Lust, das buchhalterische Rückgrat in einem Unternehmen mit hoher sozialer Verantwortung zu sein? Das ist großartig - jemanden wie Sie brauchen wir! Mehr Infos >>
Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung
Energie Südbayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochterunternehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmensgruppe. Mit rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Auszubildenden und Trainees stehen wir für leistungsfähigen Service, flexible Energiepro... Mehr Infos >>
Mitarbeiter (m/w/d) im Controlling und Energiemanagement
Die Nr. 1 für Autoteile, Motorradteile, Werkzeuge, Werkstattausrüstung und Werkstattdienste. Wir suchen ab sofort in Hamburg City Süd einen Mitarbeiter (m/w/d) im Controlling und Energiemanagement in Vollzeit. Mehr Infos >>
Controller (m/w/d) JG Rhein-Main
Wir gehören zur Josefs-Gesellschaft gAG (JG-Gruppe), einem der großen katholischen Sozialunternehmen Deutschlands mit über 10.000 Mitarbeitenden und 39 Beteiligungsgesellschaften bundesweit. In unserer Trägerschaft befinden sich Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Krankenh... Mehr Infos >>
Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Betriebswirtschaft / Controlling
Die Hertener Stadtwerke sind ein modernes, regionales Versorgungsunternehmen, das bereits auf eine 120-jährige Traditionzurückblicken kann. Wir versorgen nicht nur die Bürger*innen der Stadt Herten mit Strom, Gas und Fernwärme, sondernbieten auch Ökostrom und Erdgas außerhalb der Hertener Stadtgr... Mehr Infos >>
Controller:in (m/w/d)
Noerpel-Gruppe – mit einem Jahresumsatz von über 640 Millionen Euro sind wir einer der führenden Logistikdienstleister in Süddeutschland und Export-Spitzenreiter in Europa. Als Familienunternehmen mit über hundertjähriger Tradition wissen wir, dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Unsere Erfolg... Mehr Infos >>
Buchhalter / Sachbearbeiter Finanzen & Controlling (m/w/d)
Der VDMA vertritt mehr als 3.600 deutsche und europäische Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus. Die Industrie steht für Innovation, Exportorientierung und Mittelstand. Die Unternehmen beschäftigen insgesamt rund 3 Millionen Menschen in der EU-27, davon mehr als 1,2 Millionen allein in D... Mehr Infos >>
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss.
Mehr Infos >>
JOB- Letter
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Vorlagen Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen und können vom Nutzer beliebig angepasst werden. Mehr Informationen >>
Dokumentenverfolgung mit Excel
In verschiedenen Projekten muss oft eine große Anzahl von Dokumenten termingemäß erstellt und geliefert werden. Dieses Excel-Tool enthält die dazu erforderlichen Tabellenvorlagen sowie die notwendigen Berechnungsmodelle, deren Ergebnisse in einem integrierten Dashboard präsentiert werden. Mehr Informationen >>
Bilanzanalyse mit Excel
Das umfangreiche Excel- Tool berechnet die wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und GuV. Neben den Kennzahlen, die mit Erläuterungen versehen sind, werden die G+V und Bilanz in 5 Jahres-Übersicht dargestellt und automatisch eine Kapitalflussrechnung erstellt. Mehr Informationen >>
Dashboards mit Excel im Controlling Tipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,
Mehr Infos >>
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EURMehr Infos und Download >>
RS Controlling-System
Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.Alle Funktionen im Überblick >>
09.02.2016 11:04:13 - Gast
[ Zitieren | Name ]