Anforderungen an eine Rechnung

Rechnungsanforderungen nach Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG) und Regelungen zur Organisation der Rechnungsnummern

Alexander Wildt
Gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gilt, dass keine Buchung ohne Beleg zu erfolgen hat. Einer der häufigsten Belege ist die Rechnung. Für ein Unternehmen bildet dieses Dokument häufig auch die Grundlage für den Vorsteuerabzug. Damit Rechnungen vom Finanzamt anerkannt werden, müssen diese Dokumente einige Pflichtangaben enthalten. Diese Angaben werden in §14 Abs. 3 und 4 Umsatzsteuergesetz geregelt und im Folgenden aufgeführt.

Rechnungsanforderungen:

  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des Kunden (Leistungsempfänger)
  • die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers
  • das Ausstellungsdatum
  • eine einmalig von dem Unternehmer vergebene Rechnungsnummer
  • die Menge der gelieferten Artikel / Dienstleistungen
  • die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Artikel / Dienstleistungen
  • Zeitpunkt der Lieferung und Vereinnahmung des Entgelts, wenn diese nicht identisch sind
  • das Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen bzw. mit einem Hinweis auf Steuerbefreiung
  • Aufschlüsselung von Entgeltminderungen
  • angewandter Steuersatz und der auf das Entgelt entfallende Betrag
  • ein Hinweis über die Aufbewahrungspflicht, wenn der Unternehmer eine Werkslieferung oder sonstige Leistung in Zusammenhang mit einen Grundstück ausführt 


Falls ein elektronischer Datenaustausch stattfindet, müssen Verfahren angewandt werden, die die Herkunft und Echtheit der Daten garantieren. Zusätzlich muss eine zusammenfassende Rechnung auf Papier erstellt werden oder über einen elektronischen Weg übermittelt werden. Dabei muss die Rechnung mit einer elektronischen Signatur geschützt werden.

Kleinbetrags-Rechnungen

Für Rechnungen deren Betrag nicht größer als 250 Euro ist, gelten Vereinfachungsregelungen. In diesem Fall muss eine Rechnung gemäß §33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung nur folgende Punkte enthalten.
  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (jedoch nicht des Leistungsempfängers)
  • das Ausstellungsdatum
  • die Menge der gelieferte Artikel / Dienstleistungen
  • die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Artikel / Dienstleistungen
  • angewandter Steuersatz und der auf das Entgelt entfallende Betrag

Rechnungs-Nummer

Im §14 (4) Nr. 4 des UStG ist festgelegt, dass eine Rechnung " ... eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer) enthalten muss. In den Umsatzsteuerrichtlinien Abschnitt 185 Abs.10 wird dies, wie folgt  konkretisiert: "Durch die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Bei der Erstellung der Rechnungsnummer ist es zulässig, eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden. Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich. Es ist auch zulässig, im Rahmen eines weltweiten Abrechnungssystems verschiedener, in unterschiedlichen Ländern angesiedelter Konzerngesellschaften nur einen fortlaufenden Nummernkreis zu verwenden."

Dies wurde jedoch durch eine Verfügung der OFD Koblenz ergänzt: "Die in § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG enthaltene Pflichtangabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung macht keine zahlenmäßige Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern zwingend, da es lediglich um die Einmaligkeit der erteilten Rechnungsnummer geht. Die Anforderungen an die Rechnung sind vor dem Hintergrund zu interpretieren, dass es um die Verhinderung eines ungerechtfertigten Vorsteuerabzugs geht. Diesbezüglich reicht die Einmaligkeit der Nummerierung aus (Abschn. 185 Abs. 10 UStR)." Seit 01.11.2010 gilt der Umsatzsteuer-Anwendungserlass, der die bisherigen Umsatzsteuerrichtlinien ablöst. Hier ist nun im Abschnitt 14.5 Abs.10 Satz 4 der Sachverhalt wie folgt geregelt: "Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend." 

Demnach kann das System der Rechnungsnummern-Vergabe relativ willkürlich sein. Auch größere Zählschritte als 1 sind grundsätzlich möglich, z.B. immer jede zweite Nummer, also 1, 3, 5 .... Viele Fakturierungs-Software-Lösungen oder Warenwirtschaftsprogramme können die Rechnungsnummern um einen zufälligen Wert erhöhen, der zwischen zwei voreingestellten Grenzen liegt. Mit derartigen Lücken zwischen den Rechnungsnummern wird häufig bei Mitgliedsbeiträgen oder Verlagsprodukten verfahren. Durch den hohen Startwert und die großen Sprünge erschwert der Unternehmer es seinen Wettbewerbern, geheime Unternehmenswerte wie Verkäufe, Auflage, Gesamtzahl der Mitglieder oder deren Zuwachs innerhalb eines Zeitraums zu schätzen. Durch eine zufällige Nummernfolge wird kein Muster erkennbar. Zweistellige Zählschritte verringern außerdem die Zahl von Fehlern, vor allem durch Zahlendreher. Denn alle Rechnungsnummern unterscheiden sich durch mindestens zwei Ziffern statt durch mindestens eine. Dies kann hilfreich sein beim Abheften oder Raussuchen schriftlicher Briefwechsel, beim Zuordnen von Überweisungen etc. 

Wichtig ist nur, dass die jeweilige Rechnungsnummer nur einmalig vergeben wurde. Zu beachten ist jedoch, dass bei Lücken in der Abfolge von Rechnungsnummern, z.B. bei einem System von eins hochzählend, den Prüfer im Falle einer Betriebsprüfung zu Nachfragen veranlassen wird. Können diese Lücken, die z.B durch technische Fehler bei Softwareupdates oder Umstellungen enstehen können, nicht gut begründet werden, kann es zu Hinzuschätzungen kommen. In diesem Fall würde i.d.R. der durchschnittliche Rechnungsbetrag aus allen Rechnungen für jede fehlende Rechnungsnummer zugrundegelegt werden und zum Gewinn hinzugerechnet werden. 

Eine interessante Diskussion zu diesem Thema können Sie auch im Rechnungswesen-Portal.de- Forum verfolgen.

Excel-Vorlagen zum Erstellen von Rechnungen erhalten Sie hier >>

 

Quellen:
  • Umsatzsteuergesetz
  • Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
  • Umsatzsteuer-Anwendungserlass





letzte Änderung Alexander Wildt am 14.07.2024


Autor:in


weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Literaturhinweise
Webtipps
Excel-Tools
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

26.05.2018 22:55:40 - Philipp

Hallo,

ich erhalte öfter Rechnungen die von Klarna ausgestellt werden, die für andere Onlineshops die Zahlungsabwicklung erledigen, und nur eine "Bestellnummer" enthalten. Genügt das um das Finanzamt glücklich zu machen? Diese Nummer ist ja auch eindeutig.
[ Zitieren | Name ]

28.05.2018 10:57:32 - anni2012

:wink1: Hallo Philipp,

von Klarna ist ein Zahlungsavis, welches eine Zahlung ankündigt. Hat aber nichts mit einer Rechnung zu tun!

Zitat
Philipp schreibt:
Genügt das um das Finanzamt glücklich zu machen?

Mit was möchtest du denn das FA glücklich machen? In welcher Hinsicht meinst du das?? Etwas präziser, bitte ;)

VG,
Anni
[ Zitieren | Name ]

28.05.2018 12:42:21 - sogehts

Lies dir einmal den § 14 UStG genau durch - die Sollbestandteile einer Rechnung sind hier alle aufgegeführt. Unter anderem muss daraus ersichtlich sein, wer der liefernde Unternehmer ist - da ist nicht Klarna. Wenn  der Lieferant nicht ersichtlich ist, keine Chance auf Vorsteuerabzug.
[ Zitieren | Name ]

10.10.2018 09:06:20 - Gast

Hallo eine Frage,

darf eine Firma mit einem komplett anderem Firmen Arbeitsschein Rechnungen stellen? Sprich Subunternehmer arbeitet für mich und schickt mir als Anlage einen unserer AS mit seiner Unterschrift. (Kollege muss ihm dieses blanko ausgehändigt haben)

Finde leider nichts dazu im Internet.

Vielen Dank im Voraus.

LG Jeanette
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Kfm. Sachbearbeiter Personalverwaltung (m/w/d)
Getreu unserem Motto „you like to move it – we like to move it“ wollen wir etwas bewegen am Markt – denn wir sind diejenigen, die dafür sorgen, dass euer Lieblings­essen länger frisch bleibt, im Supermarkt­regal top aussieht und Verpackungen langfristig unsere Ressourcen schonen. Darum kümmern wi... Mehr Infos >>

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) Berichtswesen
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Controlling, Finanz und Rechnungswesen suchen wir am Standort Ringbahnstraße unbefris... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
Unterstütze EINHUNDERT und übernimm zentrale Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen. Von der Bearbeitung von Eingangsrechnungen über die Durchführung von Abschlüssen bis hin zur Prozessoptimierung und Wissensvermittlung - Du fungierst als Dreh- und Angelpunkt für unsere finanzbezogenen Aktivitäten. Mehr Infos >>

Mitarbeiter Personalbetreuung mit Schwerpunkt Gehaltsabrechnung (w/m/d)
Der BVV ist mit rund 760 Mitglieds­unter­nehmen und 500.000 Versicherten und Rentnern einer der größten Alters­versorger Deutschlands: Mehr als 300 Mitarbeitende gestalten im Herzen Berlins die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung für die Finanzbranche. Die Stabilität eines traditionellen V... Mehr Infos >>

Kaufmännische Angestellte Finanzen und Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
Wir sind mit unseren drei Häusern Katharinenhospital, Olgahospital und Krankenhaus Bad Cannstatt das größte Klinikum in Baden-Württemberg. Über 9000 Mitarbeitende versorgen auf den Stationen, in Operationssälen und Funktionsbereichen die Patient:innen oder sind in Verwaltung, Technik oder IT für ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Unternehmensplanung und Organisation (m/w/d)
Unsere Biere sind während der vergangenen sieben Jahrhunderte zu einem Stück Münchner Kultur geworden. Als älteste Münchner Brauerei verbinden wir Tradition und Moderne. In unserem denkmal­geschützten Gebäude im Herzen von München brauen wir heute mithilfe modernster Anlagen­technik. Besonderen W... Mehr Infos >>

Teamleitung (m/w/d) Debitorenbuchhaltung
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>