Korrektes Buchen von erhaltenen und geleisteten Anzahlungen

Stefan Parsch
Bei einem Auftrag geht der Produzent oder Dienstleister in der Regel in Vorleistung: Er hat Ausgaben für Roh- und Hilfsstoffe und die aufgewendete Arbeitszeit, bevor er den Kaufpreis oder ein Honorar erhält. Um diese Leistungen nicht allein zu stemmen, kann er mit dem Kunden eine Anzahlung vereinbaren. Diese muss jedoch korrekt verbucht werden, was nach Handelsrecht und Steuerrecht unterschiedlich zu erfolgen hat.
Das Wichtigste in Kürze
  • Anzahlungen sind Teilzahlungen, bevor eine Leistung erbracht wurde.
  • Der Vorsteuerabzug für eine Anzahlung setzt eine Anzahlungsrechnung voraus.
  • Anzahlungen werden in der Handelsbilanz nach der Nettomethode gebucht, im Steuerrecht gilt die Bruttomethode.
  • Anzahlungen unterliegen immer der Ist-Besteuerung.


Grundlegendes zu Anzahlungen

Die Anzahlung gehört zu den Teilzahlungen, ebenso wie die Abschlagszahlung. Die Anzahlung erfolgt jedoch, wenn die Leistung des Auftragnehmers noch nicht erbracht wurde. Eine Abschlagszahlung wird hingegen für eine bereits erbrachte Teilleistung in Rechnung gestellt. Zu unterscheiden ist eine Anzahlung auch von einer Vorauszahlung, auch Vorkasse genannt: In diesem Fall wird der komplette Rechnungsbetrag im Vorhinein fällig, während es bei der Anzahlung nur ein prozentualer Anteil des Gesamtbetrages ist.

Wenn Auftragnehmer und Auftraggeber oder Verkäufer und Kunde eine Anzahlung vereinbaren, kann es verschiedene Gründe dafür geben:
  • Bei einem Neukunden ist noch kein Vertrauensverhältnis zwischen den Handelspartnern vorhanden. Der Auftragnehmer oder Verkäufer weiß noch nicht, ob der Kunde die erbrachte Leistung am Ende auch bezahlt und möchte sein eigenes Risiko verringern, wenn er in Vorleistung geht (z. B. beim Online-Verkäufer: wenn er die Ware schickt).
  • Der Auftrag ist sehr umfangreich, so dass der Auftraggeber eine hohe Vorleistung erbringen muss, etwa bei einer Spezialanfertigung.
  • Die Leistungserbringung erfolgt erheblich später als die Beauftragung, was häufig bei Pauschalreisen der Fall ist. Aber auch Handwerker- oder Dienstleistungen können viele Monate im Voraus gebucht werden.
  • Der Auftrag erstreckt sich über einen längeren Zeitraum, wie es etwa bei Bauprojekten der Fall ist. Hier werden Teilleistungen jedoch häufig über Abschlagszahlungen abgegolten.

Teilleistungen und damit auch Teilzahlungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich nicht vorgesehen (§ 266 BGB). Allerdings können Teilzahlungen, im Gesetz als "Draufgabe" bezeichnet, individuell vertraglich zwischen den Handelspartnern vereinbart werden (§ 336 BGB). Die Teilzahlung ist auf die Gesamtleistung anzurechnen (§ 337 Abs. 1 BGB) und ist zurückzuzahlen werden, wenn der Vertrag aufgehoben wird (§ 337 Abs. 2 BGB).

Im Handelsrecht wiederum werden Anzahlungen in der Gliederung der Bilanz sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite ausdrücklich genannt (§ 266 HGB – Handelsgesetzbuch). Steuerrechtliche Regelungen werden in den folgenden Abschnitten beschrieben.


Bei Anzahlungsrechnungen zu beachten

Wenn eine Privatperson beispielsweise in einem Geschäft eine Anzahlung auf ein später zulieferndes Produkt leistet, ist in der Regel keine Rechnung notwendig, nur eine Quittung des Verkäufers über den Erhalt der Anzahlung. Bei gewerblichen Kunden ist dies anders: Sofern sie nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) in Anspruch nehmen und von der Umsatzsatzsteuer befreit sind, können sie die in der Anzahlungsrechnung aufgeführte Mehrwert-/Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Dafür brauchen sie eine solche Rechnung.

Eine Anzahlungsrechnung ist im Grunde eine gewöhnliche Rechnung, die die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten muss. Allerdings muss klar vermerkt sein, dass es sich um eine Anzahlungsrechnung handelt. Außerdem kann der Zeitraum, in dem die Leistung erbracht worden ist, nicht angegeben werden; wenn dieser Zeitraum bereits konkret zwischen den Handelspartnern vereinbart worden ist, kann er als voraussichtlicher Zeitraum der Leistungserbringung genannt werden.

Bei der Schlussrechnung ist dann zu beachten, dass der Betrag der Anzahlung vom Gesamtbetrag der Rechnung abgezogen wird und dass der zu zahlende Restbetrag genannt wird. Wichtig ist, dass auch der Umsatzsteuerbetrag aus der Anzahlungsrechnung abgezogen wird. Denn ist dies nicht der Fall und wird in der Rechnung die Umsatzsteuer für den Gesamtbetrag angegeben, dann zahlt der Rechnungsersteller zu viel Umsatzsteuer: für den Gesamtbetrag und noch einmal für die Anzahlung.

Zwar kann die Rechnung korrigiert werden, doch den Aufwand kann man sich auch sparen. Wenn der Fehler erst bei einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) festgestellt wird, kann die Erstellung einer berichtigten Rechnung zu Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO (Abgabenordnung) führen.

Buchen erhaltener Anzahlungen in vier Schritten

Der Spezialmaschinenhersteller Wawuma erhält einen Auftrag für eine 70.000 € netto teure Produktionsmaschine. Mit seinem Kunden vereinbart der Vertriebsleiter von Wawuma eine Anzahlung von 30.000 € netto. Nach der Vertragsunterzeichnung stellt Wawuma dem Kunden eine entsprechende Rechnung und weist dabei selbstverständlich die Umsatzsteuer aus. Drei Monate später liefert Wawuma die Maschine aus und stellt die Schlussrechnung. Diesen Vorgang muss die Wawuma-Buchhaltung in vier Schritten buchen (Nettomethode, siehe unten):

Nachdem die Anzahlung auf dem Bankkonto eingegangen ist, besteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden. Deshalb bucht die Buchhalterin nach dem Buchungssatz:

Bank 35.700 € an Erhaltene Anzahlungen 30.000 €
    an Umsatzsteuer 19 % 5.700 €
   
Sobald die Schlussrechnung an den Kunden verschickt wurde, wird die gesamte Forderung gebucht:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (aLL) 83.300 € an Erlöse 70.000 €
    an Umsatzsteuer 19 % 13.300 €

Gleichzeitig hat die Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden keinen Bestand mehr, denn die Leistung ist vollständig erbracht. Dementsprechend ist der entsprechende Buchungsposten aufzulösen und die Buchhalterin bucht:

Erhaltene Anzahlungen 30.000 €      
Umsatzsteuer 19 % 5.700 € an Forderungen aLL (Debitor) 35.700 €

Wenn der Kunde die Restsumme (Gesamtforderung minus Anzahlung) an das Wawuma-Firmenkonto überwiesen hat, kann die Buchhalterin folgenden Buchungssatz anwenden:

Bank 47.600 € an Forderungen aLL (Debitor) 47.600 €

Zusammengenommen entsprechen die Bruttoanzahlung (35.700 €) und die Bruttorestsumme (47.600 €) der Bruttogesamtsumme von 83.300 €. Alternativ kann mit den Nettosummen gerechnet und die Umsatzsteuer anschließend draufgeschlagen werden; das Ergebnis ist dasselbe.

Wer den ersten Buchungsschritt aufmerksam gelesen hat, hat es vielleicht schon bemerkt: Die Buchung der Anzahlung wird nicht vorgenommen, wenn die Anzahlungsrechnung verschickt wurde, sondern erst, wenn die Anzahlung auf dem Firmenkonto eingegangen ist. Viele Unternehmen unterliegen der Sollbesteuerung: Die Umsatzsteuer entsteht, sobald dem Kunden die erbrachte Leistung in Rechnung gestellt wird. Selbst wenn der Kunde sich mit der Zahlung Zeit lässt, muss das Unternehmen die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt abführen. Bei der Anzahlung gilt hingegen die Ist-Besteuerung: Erst mit der Überweisung des Anzahlungsbetrags wird die Umsatzsteuer fällig (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG).

In größeren Unternehmen, die Standard-Kontenrahmen (SKR) verwenden, kann das Konto "Erhaltene Anzahlungen" noch weiter differenziert werden, nämlich nach dem Umsatzsteuersatz (19 % oder 7 %) und nach der Restlaufzeit des Auftrags (bis ein Jahr, ein bis fünf Jahre, über fünf Jahre). Die Konten heißen dann beispielsweise "Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt" oder "Erhaltene Anzahlungen – Restlaufzeit bis ein Jahr".

Umsatzsteuerbuchung nach Netto- und Bruttomethode

Das Buchen einer erhaltenen Anzahlung ist oben in der Nettomethode dargestellt. Das ist die im Handelsrecht vorgesehene Methode. Im Steuerrecht ist allerdings zwingend nach der Bruttomethode vorzugehen: Dann muss beim ersten Buchungsschritt auf der Aktivseite ein Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) eingebucht werden (§ 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EStG – Einkommensteuergesetz). Der erste Buchungsschritt lautet dann wie folgt:

Bank an Erhaltene Anzahlungen
Als Aufwand berücksichtigte USt auf Anzahlungen (RAP) an Umsatzsteuer 19 %

Entsprechend ist bei der Bruttomethode auch der dritte Buchungsschritt anders auszuführen:

Erhaltene Anzahlungen an &Forderungen aLL (Debitor)
Umsatzsteuer 19 % an Als Aufwand berücksichtigte USt auf Anzahlungen (RAP)


Buchen geleisteter Anzahlungen in vier Schritten

Der Spezialmaschinenhersteller Wawuma kauft für seine Fertigung einen größeren Posten Maschinenbauteile für 20.000 € netto. Mit dem Verkäufer vereinbart der Wawuma-Einkaufschef eine Anzahlung von 5.000 € netto, für die er nach wenigen Tagen eine Anzahlungsrechnung erhält. Nach einem Monat werden sämtliche Teile geliefert und die Firma Wawuma erhält die Schlussrechnung. Die Buchhalterin bucht auch diese Transaktion in vier Schritten:
  1. Nach der Überweisung des Anzahlungsbetrags kommt dieser Buchungssatz zur Anwendung:

    Geleistete Anzahlungen 5.000 €      
    Vorsteuer 19 % 950 € an Bank 5.950 €

    Die geleistete Anzahlung ist eine Forderung.

  2. Wenn die Schlussrechnung des Verkäufers eingeht, wird diese zunächst einmal komplett gebucht:

    Wareneingang 20.000 €      
    Vorsteuer 19 % 3.800 € an Verbindlichkeiten (Kreditor) 23.800 €


  3. Zeitgleich ist die Forderung an den Verkäufer auszubuchen:

    Verbindlichkeiten (Kreditor) 5.950 € an Geleistete Anzahlungen 5.000 €
        an Vorsteuer 19 % &950 €


  4. Nachdem die Schlussrechnung beglichen ist, kann die Buchhalterin die Restzahlung buchen:

    Verbindlichkeiten (Kreditor) 17.850 € an Bank 17.850 €


Die bezahlte Vorsteuer einer Anzahlung kann bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden.

Buchen verlorener Anzahlungen

Eine selbst geleistete Anzahlung ist eine Forderung gegenüber einem Unternehmen. Wird dieses Unternehmen noch vor der Lieferung insolvent und ist es (nahezu) aussichtslos, die Anzahlung aus der Konkursmasse zurückzuerhalten, kann die Anzahlung als Werbungskosten oder als Betriebsausgabe nach § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG gebucht werden. Dies ist zwar gesetzlich nicht klar geregelt, entspricht aber der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Gebucht wird zu dem Zeitpunkt, zu dem deutlich wird, dass die Anzahlung ohne Gegenleistung bleiben wird.




letzte Änderung S.P. am 18.01.2023
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  panthermedia.net / Wolfgang Zwanzger


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Sie sind ein versierter Zahlenexperte mit Führungstalent und suchen eine Aufgabe, in der Ihr Können wirklich geschätzt wird? Das bieten wir Ihnen: Polstermöbel Fischer zählt mit rund 250 Mitarbeitenden zu den großen Polstermöbel-Filialunternehmen in Deutschland mit dem Ziel die Nr. 1 zu sein! Wir... Mehr Infos >>

Steuersachbearbeiter (m/w/d)
Über 700 Mitarbeiter arbeiten beim Landratsamt Erding in verschiedenen Bereichen zum Wohl der Bürger. Unsere Themen und Tätigkeiten sind dabei so vielseitig und ab­wechslungs­reich wie unser Landkreis und reichen von Abfallbeseitigung über die Kfz-Zulas­sungs­stelle bis hin zu öffentlicher Sicher... Mehr Infos >>

Leitung (m/w/d) für den Bereich „Finanzmanagement und Controlling“
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter*in / Buchhalter*in (Schwerpunkt Anlagevermögen)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Als Teammitglied in unserer Finanzbuchhaltung bearbeitest du qualifiziert alle finanzbuchhalterischen Vorgänge einschließlich der kostenrelevanten Zusatzkontierungen, Kontokorrentvorgänge aus dem Bereich Vermögensmanagement, die zahlungsverkehrsbedingten Vorgänge aus dem Bereich der Verwaltung un... Mehr Infos >>

(Senior) Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Sie bieten Leistung, Leidenschaft und Erfahrung und suchen eine neue spannende Heraus­forderung? Dann entdecken Sie DUNGS – den führenden Anbieter für technische Spitzen­produkte und System­lösungen für Gas­sicher­heits- und Regelungs­technik für die Heiz- und Prozess­wärme-Industrie sowie für Ga... Mehr Infos >>

Leitung Abteilung Finanzwesen (m/w/d)
Die Diakonische Arbeitsgemeinschaft Sozialpädagogischer Initiativen DASI Berlin gGmbH ist ein gemeinnütziger Träger der freien Wohlfahrt. Wir unterstützen, begleiten, betreuen und fördern Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien mit und ohne Beeinträchtigung ambulant, teilstationär und ... Mehr Infos >>

(Senior) Referent* Konzernrechnungslegung und Bilanzierung
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten und vielfältigen Teams, welches weitere echte Persönlichkeiten... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS - Make or Buy Analyse

In einem Unternehmen kommt oft die Frage auf, ob man Materialien in Eigenproduktion herstellen sollte oder diese extern zukauft. Dieses Excel-Tool hilft Ihnen bei der Fragestellung auf Grundlage der Make or Buy Analyse. Die Berechnung kann nach Vollkosten- oder Grenzkostenansatz durchgeführt werden.
Mehr Informationen >>


Preiskalkulation mit Excel

Preiskalkulation einfach gemacht: dieses Excel-Tool hilft Ihnen bei der Kalkulation Ihrer Preise. Geeignet sowohl im Dienstleistungs- als auch im Industriebereich. Auch zur Preiskalkulation einzelner Projekte anwendbar. Inklusive einstufiger Deckungsbeitragsrechnung.
Mehr Informationen >>

Kundendatenbank inkl. Rechnungsprogramm

Die Excel- Kundendatenbank für bis zu 2000 Kunden ist ideal als Vertriebsdatenbank einsetzbar mit integrierten Termin-/ Wiedervorlagenmanagement zur Verwaltung, Steuerung, Planung und Reporting von Kundendaten und Vertriebsaktivitäten. Erstellen Sie ganz einfach Ihre Rechnungen für verwaltete Kunden mit Produkten aus Ihrem Katalog. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>