Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers- Praxistipps und Beispiele

Stefan Parsch
Zuwendungen und Vergünstigungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt oder Lohn zukommen lässt, sind grundsätzlich der Lohnsteuer unterworfen. Allerdings gibt es Ausnahmen bei "Aufmerksamkeiten", die von der Finanzverwaltung als Bestandteil eines üblichen bis höflichen Umgangs miteinander betrachtet werden (LStR R 19.6 zu § 19 EStG). Diese Aufmerksamkeiten sind für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer sozialversicherungs- und steuerfrei. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten.

Übliche Aufmerksamkeiten

"Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen, gehören als bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitslohn", heißt es in der Lohnsteuer-Richtlinie (LStR) R 19.6 zu § 19 EStG. Genannt werden Blumen, Genussmittel, wie alkoholische Getränke, Pralinen oder Tabakwaren, ein Buch oder ein Tonträger, die dem Arbeitnehmer aus einem persönlichen Anlass (Geburtstag, Examen, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Einschulung eines Kindes usw.) überreicht werden. Weihnachten zählt übrigens nicht zu den persönlichen Anlässen (Aufmerksamkeiten zu Weihnachten im Steuerrecht). Steuerfrei sind diese Zuwendungen nur, wenn der Wert einschließlich Umsatzsteuer nicht höher ist als die Freigrenze von 60 Euro.

Ebenfalls als steuerfreie Aufmerksamkeiten gelten Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum Verzehr im Betrieb kostenlos oder unter Kostenbeteiligung überlässt. Auch Speisen können in die Kategorie fallen, wenn sie bei einem „außergewöhnlichen Arbeitseinsatz“ im Betrieb gereicht werden (LStR R 19.6 zu § 19 EStG). Hier geht die Finanzverwaltung von einem betrieblichen Interesse aus, dass die Bereitstellung von Speisen bei einer außergewöhnlichen Besprechung oder Sitzung für einen günstigen Arbeitsablauf sorgen. Auch hier gilt wieder die Freigrenze von 60 Euro pro Anlass und Person.

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die Aufmerksamkeit zusätzlich zum Lohn oder Gehalt aufwendet; ein Lohnverzicht oder eine Gehaltsumwandlung sind damit ausgeschlossen.

Zur weiteren Abgrenzung von Aufmerksamkeiten und Bewirtung >>
  

Freigrenze von 60 Euro bei Sachleistungen

Übersteigt der Wert der Sachleistung 60 Euro, so ist der gesamte Betrag lohnsteuerpflichtig. Da die Freigrenze nicht im Gesetz steht, sondern nur in den Richtlinien, sehen Steuerexperten die Grenze nicht als absolut an. Mit einer entsprechenden Begründung können auch höherwertige Sachleistungen steuerfrei bleiben. Geldbeträge hingegen, so klein sie auch sein mögen, gelten grundsätzlich nicht als Aufmerksamkeiten.

Werden die Sachleistungen nicht vom Finanzamt als Aufmerksamkeiten anerkannt, müssen sie in ganzer Höhe versteuert werden; Sozialversicherungsabgaben werden ebenfalls fällig. Alternativ kann der Arbeitgeber pauschal 30 % des Sachwertes als Lohnsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) abführen (§ 37b EStG).

Wenngleich sie keine Aufmerksamkeiten sind, werden Sachleistungen, wie die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen oder an Geschäftsessen sowie Arbeitskleidung und -mittel von der Finanzverwaltung nicht als Arbeitslohn angesehen.

Übersicht: Sachzuwendungen des Arbeitgebers und ihre steuerrechtliche Einordnung

Die folgende Tabelle bietet Beispiele für Sachzuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und wie sie steuerrechtlich zu behandeln sind.

Ereignis Sachzuwendung Kategorie Wie zu versteuern
Betrieblicher Verzehr Getränke, Genussmittel Aufmerksamkeit (bis 60 Euro brutto) steuer- und sozialversicherungsfrei
Außergewöhnlicher Arbeitseinsatz Heiß- und Erfrischungsgetränke, Wasser, Gebäck, kleine Speisen Aufmerksamkeit (bis 60 Euro brutto) steuer- und sozialversicherungsfrei
Ohne besonderen Anlass Heißgetränke und unbelegte Brötchen Aufmerksamkeit (bis 60 Euro brutto) steuer- und sozialversicherungsfrei (BFH-Urteil vom 03.07.2019, Az. VI R 36/17)
Teilnahme eines Arbeitnehmers am Geschäftsessen mit Geschäftspartnern Bewirtungskosten durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungsfrei (R 8.1 Abs. 8 Nr. 1 LStR)
Persönliches Ereignis, wie Geburtstag oder familiäre Ereignisse Blumen, Genussmittel (Süßwaren, alkoholische Getränke, Tabakwaren), Buch, Tonträger Aufmerksamkeit (bis 60 Euro brutto) steuer- und sozialversicherungsfrei
Weihnachten Sachzuwendung (Geschenk) monatlicher steuerfreier Sachbezug (bis 50 Euro) oder Sachzuwendung bei Betriebsveranstaltung (bis 60 Euro) oder Lohnsteuer und SV-Abgaben steuer- und beitragspflichtig, wenn Freigrenze und Freibetrag ausgeschöpft sind
Betriebsveranstaltung Mahlzeiten, Programm, Sachzuwendungen kein Arbeitslohn zweimal jährlich bis zu 110 Euro pro Person steuer- und sozialversicherungsfrei
Arbeitskleidung und mittel Sicherheitskleidung, schuhe, Werkzeugkoffer kein Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungsfrei
Deputate z. B. Haustrunk im Brauereigewerbe Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungspflichtig
Kostenloses Essen in betriebseigenen Kantinen Mahlzeit Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungspflichtig
Tagesveranstaltungen oder Reisen mit Belohnungscharakter ("incentive") Eintrittskarten für besondere Sport-, Konzert-, Freizeit- oder kulturelle Veranstaltungen, Reisen mit touristischem Programm Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungspflichtig

(Stand: 2022)



letzte Änderung S.P. am 24.01.2022
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  panthermedia.net / Marc Dietrich


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>

Director Finance & Controlling (m/w/d)
Die ANWR GROUP gehört zu den erfolgreichsten Handelskooperationen in Europa. Als genossenschaftlich organisierte Unter­neh­mensgruppe vernetzen wir Hersteller und Handel, optimieren Prozesse, generieren Marketing- und Kom­mu­ni­ka­tions­plattformen und entwickeln innovative Lösungen für die Zukun... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Buchhaltung (m/w/d)*
Wir haben noch viel vor – und Sie? Gerade starten wir in allen Bereichen eine Phase der Neugestaltung, die sich somit auch in Ihrem Bereich bemerkbar macht. Der Geschäftsbereich Versiche­rungsbetrieb ist insbesondere für die Vereinnahmung der Beiträge und die Auszahlung der Leistungen sowie die B... Mehr Infos >>

Referent Anlagenbuchhaltung / Bilanzierung (m/w/d)
ONTRAS betreibt 7.700 Kilometer Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Wir transportieren Erdgas und grüne Gase zu unseren Kunden, den nachgelagerten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Industriekunden. Über 458 Mitarbeiter*innen bringen ihr Know-how am Leipziger Hauptsitz und an 12 weiteren Standort... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Visionär denken, innovativ bauen: Seit 2002 planen, entwickeln und vermarkten wir außergewöhnliche Konzept­immobilien in München, Frankfurt und Berlin. Geschaffen für das Wohnen, Leben und Arbeiten im Morgen. Mit einer Architektur, die in die Zukunft gedacht ist – für Menschen, die das Besondere ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter in der Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zu ihm gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN und BENNINGHOVEN mit ihren Stammwerken in Deutschland sowie lokale Produktionsstätten in Brasilien, China und Indien. B... Mehr Infos >>

Buchhalter / Buchhalterin (m/w/d)
text2net legt Wert auf eine familienbewusste und flexible Arbeitszeitgestaltung, kurze Entscheidungswege und eine gute Arbeitsatmosphäre. Unsere Büroräume liegen in Bonn in zentraler Lage mit sehr guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (Nähe Hauptbahnhof / Busbahnhof). Bei uns erwa... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Unternehmensentwicklung und Controlling
Das Waisenhaus – Stiftung des öffentlichen Rechts – ist eine seit 1679 bestehende Frankfurter Stiftung. Wir sind eine Ein­richtung der ambulanten, teilstationären und stationären Jugend­hilfe. Unser Ziel ist es, die Lebensperspektive von Kindern und Jugendlichen in der heutigen Gesellschaft zu ve... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

!RER-A Rollierende Liquiditätsplanung

Mit Hilfe dieses Excel-Kalkulationsprogrammes sind Sie in der Lage, die zukünftig zu erwartende Liquidität für sich und für externe Kapitalgeber (z.B. Kreditinstitute)  transparent darzustellen. Das Tool vermittelt ein Gefühl für die Bestimmungsgrößen der Liquiditätsentwicklung.
 Mehr Informationen >>


Cha-Ris - Übungsprogramm zur Verbesserung der Risikoeinschätzungs-Kompetenz

Risikobasiertes Denken und Handeln bedeutet Unbestimmtheiten zu beseitigen, gepaart mit dem Blick auf sich bietende Gelegenheiten. Dieses Programm errechnet für jedes Risiko die Schadenshöhe.
Mehr Informationen >>

Prozesskostenrechnung - Ermittlung Prozesskostensatz

prozesskosten.png
Mit dem Excel-Tool Prozesskostenrechnung ermitteln Sie die Kosten auf Ebene einzelner Teilprozesse und wissen so, was ein bestimmter Vorgang wirklich kostet. Das sorgt für mehr Transparenz der Gemeinkosten. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>