Fachliteratur als Betriebsausgaben - Das können Sie absetzen

Anna Werner
Aufwendungen für Literatur, die einen konkreten Bezug zur beruflichen Tätigkeit haben, können als Werbungskosten oder Betriebsausgabe abgezogen werden und sind unter dem Konto "Zeitschriften, Bücher" auszuweisen. Fachbücher und Fachzeitschriften unterliegen in der Regel einem ermäßigten Steuersatz von 7%.

Nicht jede Rechnung wird jedoch vom Finanzamt anerkannt. Der Vermerk „Fachliteratur“ auf dem Beleg genügt nicht. Die tatsächliche berufliche Verwendung sowie ausschließlich berufsbezogene Inhalte der Bücher und Fachzeitschriften müssen durch Belege mit Titelangaben nachgewiesen werden.


Steht der Buchtitel nicht in einem klar erkennbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, muss das Unternehmen das zuständige Finanzamt davon überzeugen, dass das Buch ausschließlich aus beruflichen Gründen gekauft wurde. Weiterhin müssen die Originalrechnungen neben den Titel des angeschafften Buches auch den Namen des Käufers enthalten, um vom Finanzamt anerkannt zu werden.

Generell gilt: je enger ein fachlicher Bezug gegeben ist und eine private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist, desto leichter werden die Bücher bzw. Zeitschriften als Fachliteratur anerkannt. Dazu gehören zum Beispiel Computerbücher bei einem IT-Unternehmen, der Gesetzeskommentar bei einem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt oder eine Formelsammlung bei einem Mathematiker.

Darüber hinaus sind die Kosten für die Tageszeitungen und politische Magazine steuerlich nicht absetzbar. Eine Ausnahme davon kann für das „Handelsblatt " gelten. Die Anschaffungskosten allgemeiner Nachschlagewerke wie z.B. „Der Große Brockhaus“ sind steuerlich nicht absetzbar, da eine private Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann. Erwirbt ein Unternehmen eine Fachzeitschriftensammlung mit mehreren Jahrgängen, dann ist jeder Band als ein selbstständiges Wirtschaftsgut zu erfassen.

Werbefachzeitschriften sind in der Regel mit 19% besteuert und sind unter Werbekosten zu erfassen.

Beispiel:

Ein IT-Unternehmen kauft mehrere Bände steuerlich anerkannter Fachzeitschriften in Höhe von 267, 50 EUR brutto und einige private Zeitschriften von 24 EUR inkl. USt. Die Lieferung ist versandkostenfrei. Der Rechnungsbetrag wird vom Bankkonto abgebucht.

Fachliteratur 250,- € an Bank 291,50 €
Privatentnahme 24,- €
Vorsteuer 17,50 €



letzte Änderung A.W. am 29.07.2024
Autor(en):  Anna Werner

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13.04.2018 17:27:19 - Beatrice

Hallo,
Danke für den Artikel. Sind die absetzbare Kosten mit oder ohne MwSt zu geben?
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16.04.2018 09:23:22 - Gast

Hallo,
wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, dann netto (ohne Umsatzsteuer). Ansonsten brutto.
[ Zitieren | Name ]

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