Möglichkeiten der Lohnsteuerpauschalierung

Anna Werner
Normalerweise wird die Lohnsteuer auf Grundlage der persönlichen Merkmale des Arbeitnehmers ermittelt, die auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sind. In einer Reihe von Fällen ist es auch möglich, die Lohnsteuer pauschal zu erheben.

Für bestimmte, grundsätzlich in den §§ 40, 40a, 40b EStG gesetzlich geregelte Fälle kann der Arbeitgeber eine Lohnsteuerpauschalierung vornehmen. Dabei wird die Lohnsteuer nicht in Abhängigkeit von der Höhe des Arbeitslohns und anderen persönlichen Merkmalen eines Arbeitnehmers unter Anwendung der Tarifformel ermitteln, sondern mit den bestimmten Pauschsteuersätzen, deren Höhe sich nach der einschlägigen Pauschalierungsvorschrift richtet. Die Vorlage einer Lohnsteuerkarte ist dann nicht erforderlich.

Der Schuldner der pauschalen Lohnsteuer ist der Arbeitgeber, im Gegensatz zum Lohnsteuerabzug, bei dem der Arbeitnehmer die Lohnsteuer schuldet (§ 40 Abs. 3 EStG). Die pauschale Lohnsteuer ist als Abgeltungssteuer ausgestaltet und wird deswegen nicht auf die jährliche Einkommensteuerschuld angerechnet. Der pauschal besteuerte Arbeitslohn wird nicht bei der Einkommensteuerveranlagung als Einkünfte angesetzt (§ 40 Abs. 3 S.3 und 4 EStG). Allerdings kann der Arbeitnehmer dann auch keine Werbungskosten für diesen Arbeitslohn geltend machen.


Varianten der Lohnsteuerpauschalierung

Die Lohnsteuerpauschalierung kommt für die folgenden Fallgruppen in Betracht: 

§ 40 EStG § 40 a EStG § 40 b EStG § 37 b Abs. 2 EStG
Häufige Gewährung sonstiger Bezüge

Nachforderung von Lohnsteuer

Abgabe von verbilligten oder  unentgeltlichen Mahlzeiten (arbeitstäglich)

Betriebsveranstaltungen

Erholungsbeihilfen

Ersatz von Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen über die steuerlichen Pauschalen hinaus

Unentgeltliche oder verbilligte Übereignung von PC

Gewährte Beförderung bzw. Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zur Höhe der km-Pauschalen

Kurzfristige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung

Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft
Bestimmte Zukunftssicherungsleistungen:

Beiträge zu einer Direktversicherung

Zuwendungen an Pensionskassen
Beiträge zur Gruppen Unfallversicherung
Pauschalierung von Sachzuwendungen








 
Je nach Sachverhalt kommen unterschiedliche Pauschalsteuersätze zur Anwendung:

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem gesondert zu ermittelnden Pauschsteuersatz erheben (§ 40 Abs, 1 EStG), wenn
  • vom Arbeitgeber sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen gewährt werden oder
  • in einer größeren Zahl von Fällen Lohnsteuer nach zu erheben ist.

Pauschalierung mit einem besonders ermittelten Pauschsteuersatz für sonstige Bezüge bis 1.000 EUR muss beim Betriebsstättenfinanzamt beantragt werden (§ 40 EStG) und löst nur in Ausnahmefällen Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus.

Lohnsteuerpauschalierung mit 2 %

Bei geringfügiger Beschäftigung (im Sinne des SGB IV (§ 8 Absatz 1 Nr. 1 SGB IV oder § 8a SGB IV)) kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer in Höhe von 2% des Arbeitsentgelts pauschal erheben, wenn dafür Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden. In diesem Steuersatz sind der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer bereits enthalten. Die zweiprozentige Lohnsteuerpauschale ist zusammen mit den pauschalen Beiträgen zur gesetzlichen Renten- und gegebenenfalls Krankenversicherung an die Bundesknappschaft zu überweisen.

Lohnsteuerpauschalierung mit 5 %

Für kurzfristig beschäftigte Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft kann die Lohnsteuer pauschaliert werden. Keine Aushilfskräfte sind Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber mehr als 180 Tage im Kalenderjahr beschäftigt oder die zu den land- und forstwirtschaftlichen Fachkräften gehören oder deren durchschnittlicher Stundenlohn 12 Euro übersteigt (§ 40 a Abs. 3EStG).

Lohnsteuerpauschalierung mit 15 %

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 15 % erheben für
  • Sachbezüge für die Nutzung des Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, bis zu dem Betrag, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann (§ 40 Abs. 2 EStG),
  • Fahrkostenzuschüsse für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Sie sind pauschalierungsfähig bis zu dem Betrag, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann (§ 40 Abs. 2 EStG).

Lohnsteuerpauschalierung mit 20 %

Der Pauschsteuersatz von 20 % ist auch auf Zuwendungen für bestimmte Zukunftssicherungsleistungen (z. B. Unfallversicherung oder Pensionskasse), die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen bzw. erteilt wurde, anwendbar (§ 40b EStG).

Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung können pauschal versteuert werden (§ 40b Abs. 3 EStG).

Der Pauschsteuersatz von 20 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kann auch bei Teilzeitkräften auf 400-Euro-Basis, für die die Voraussetzungen einer Pauschalierung der Lohnsteuer mit 2% nicht vorliegen, angewendet werden. In diesem Fall ist die Pauschalsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen.

Lohnsteuerpauschalierung mit 25 %

Bei Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden, kann der Arbeitgeber unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % vom Arbeitslohn erheben (§ 40a Abs. 1 EStG).

Gem. § 40 Abs. 2 EStG kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erheben für
  • kostenlose oder verbilligte arbeitstägliche Mahlzeiten. Voraussetzung ist, dass die Mahlzeiten nicht als Lohnbestandteile vereinbart sind
  • Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen
  • Erholungsbeihilfen, wenn eine Sicherstellung durch den Arbeitgeber erfolgt, dass die Beihilfe den Zweck der Erholung dient und diese insgesamt pro Kalenderjahr genehmigten Erholungshilfen den Höchstbetrag von 52 EUR für jedes Kind, 156 EUR für Arbeitnehmer, 104 EUR für dessen Ehegatten nicht übersteigt
  • Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen soweit sie die steuerfreien Pauschalen um nicht mehr als 100% übersteigen
  • Kostengünstige oder Unentgeltliche Überlassung von PC, PC-Zubehör, Internetzugang.





letzte Änderung A.W. am 23.03.2023
Autor(en):  Anna Werner

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Kreditorenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind das führende Netzwerk von Stadt­werken in Europa. Wir stehen für Unab­hängig­keit und neue Wege. Im Wett­bewerb bieten wir unseren Partnern Kompetenz in Erzeugung, Handel und Vertrieb. Wir bündeln Akti­vi­täten und gestalten Energie­märkte. So unter­stützen wir Stadt­werke darin, eigen­s... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Als Mitglied eines engagierten 13-köpfigen Teams bringen Sie Ihr professionelles Fachwissen für das Rechnungswesen ein. Sie sind tätig in der Buchhaltung und übernehmen hier vielseitige Aufgaben und Verantwortung in den Bereichen Hauptbuch und Nebenbücher. Zu Ihren Aufgaben zählen insbesondere fo... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter:in (m/w/d)
Als eine der größten und renommiertesten deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des gewerb­lichen Rechts­schutzes steht Maiwald für höchste Professio­nali­tät und Quali­tät. In den branchenrelevanten Rankings werden wir regelmäßig als eine der Top Kanzleien aus­gezeichnet. Die Grundpfeiler dieses Erf... Mehr Infos >>

Leitung Konzernbilanzierung (m/w/d)
Die Sidroga Gesellschaft für Gesundheits­produkte ist ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Bad Ems. Das Unternehmen vertreibt mit dem Schwerpunkt in der DACH-Region Arzneimittel und Medizin­produkte im Bereich der Atemwegs- und Phyto-Therapien und hochwertige Nahrungsergänzungsmittel für... Mehr Infos >>

Spezialistin / Spezialist (w/m/d) Bilanzen
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Finanzen- und Rechnungswesen suchen wir am Standort Tempelhof eine:n Spezialistin / S... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung/Controlling
Das Verbundkrankenhaus Linz-Remagen ist eine freigemeinnützige Einrichtung der Grund- und Regel­ver­sorgung, mit den zwei Betriebsstätten Franziskus Krankenhaus in Linz am Rhein und Krankenhaus Maria Stern in Remagen, mit insgesamt 293 Betten in den Fachabteilungen der Inneren Medizin, Allgemein-... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d) in Teilzeit
Wir sind ein dy­na­misch wach­sen­des, in­ha­ber­geführtes Pro­duk­ti­ons­un­ter­neh­men mit Schwer­punkt im Au­to­motive-­Bereich und Teil einer er­folg­rei­chen mittel­ständi­schen Un­ter­neh­mens­gruppe. Wir sind als mittel­ständi­sches Un­ter­neh­men seit 2001 ak­tiv und be­schäftigen der­zei... Mehr Infos >>

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich der Haushalts-Finanzbuchhaltung (Rechnungsbearbeitung)
Wir sind das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG). Wir sorgen dafür, dass Ihr Navi immer den richtigen Weg findet und versorgen Deutschland mit Geodaten. Unsere Produkte sind die Problemlöser für Umwelt, Klima, Sicherheit und Infrastruktur und unterstützen u. a. das Technische Hi... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

!RER-A Rollierende Liquiditätsplanung

Mit Hilfe dieses Excel-Kalkulationsprogrammes sind Sie in der Lage, die zukünftig zu erwartende Liquidität für sich und für externe Kapitalgeber (z.B. Kreditinstitute)  transparent darzustellen. Das Tool vermittelt ein Gefühl für die Bestimmungsgrößen der Liquiditätsentwicklung.
 Mehr Informationen >>


Cha-Ris - Übungsprogramm zur Verbesserung der Risikoeinschätzungs-Kompetenz

Risikobasiertes Denken und Handeln bedeutet Unbestimmtheiten zu beseitigen, gepaart mit dem Blick auf sich bietende Gelegenheiten. Dieses Programm errechnet für jedes Risiko die Schadenshöhe.
Mehr Informationen >>

Prozesskostenrechnung - Ermittlung Prozesskostensatz

prozesskosten.png
Mit dem Excel-Tool Prozesskostenrechnung ermitteln Sie die Kosten auf Ebene einzelner Teilprozesse und wissen so, was ein bestimmter Vorgang wirklich kostet. Das sorgt für mehr Transparenz der Gemeinkosten. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>