Belege, die ein Unternehmen elektronisch erhalten hat, muss es dem Finanzamt auch elektronisch vorlegen können. Andernfalls drohen Steuernachforderungen.
Elektronische Belege (z.B. pdf-
Rechnungen) müssen so gespeichert werden, dass sie auch in zehn Jahren noch gelesen werden können. Unternehmen sollten das nicht auf die lange Bank schieben.
Elektronische Belege: Für das Finanzamt zählt das Original
Bestellungen, Lieferscheine oder Rechnungen: Viele Geschäftsvorgänge laufen heute elektronisch ab. Unternehmen müssen diese elektronisch übermittelten Belege auch digital archivieren. Es ist zwar durchaus sinnvoll, die Belege parallel auch auszudrucken und abzuheften. Auf Verlangen muss das Unternehmen aber auch das Original vorlegen können, und das ist immer häufiger digital.
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Werden digitale
Buchungsbelege nicht oder nur bruchstückhaft lesbar archiviert, verwerfen die Finanzbehörden schnell den betreffenden
Jahresabschluss und nehmen Schätzungen vor. Unter Umständen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen, etwa im Falle von mutmaßlichen Scheinverträgen. Unternehmen müssen ihre Belege also in Dateiformaten und auf Speichermedien ablegen, die sie auch in zehn Jahren noch lesen können.
Elektronische Belege in bewährten Dateiformaten speichern
Sicher gehen
Buchhalter, indem sie verbreitete, bewährte Dateiformate wählen und ihre Daten mehrmals auf getrennten Datenspeichern ablegen, rät der
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) in einer Pressemitteilung. So eignen sich unter den
Office-Formaten vor allem die verbreiteten Microsoft-Standards .doc oder .xls. In der Regel lassen sich mit jeder MS-Officeversion auch ältere Dokumente öffnen. Zukunftssicherheit verspricht auch das Open Document Format (.odf, .ods). Das Open Document Format legt Inhalte getrennt von den Formatierungen in einer XML-Datei ab. Open Document Dateien lassen sich mit jedem Editor öffnen.
Elektronische Belege, die das Unternehmen selbst erzeugt (Ausgangsrechnungen, Lieferscheine etc.) müssen in einem unveränderbaren
Dateiformat gespeichert werden. Der Standard ist hier das Format PDF (Portable Document Format). Das Format feiert 2013 seinen 20. Geburtstag. PDF gilt also schon seit zwei Jahrzehnten als Industriestandard für Daten, die man speichern und weitergeben will.
Elektronische Belege auf Datenträger oder in der Cloud?
Das beste Dateiformat nützt nichts, wenn die Belege komplett verloren gehen. Alle digitalen Belege sollten mehrfach gespeichert werden. Dabei kann es sich um Datenträger handeln. Immer beliebter wird aber auch das Ablegen von Daten in
Onlinespeichern. Der BVBC empfiehlt: Alle Belege sollten in mindestens zwei Kopien vorhanden sein. Gründlich überlegt will die Speicherung auf Onlinespeichern sein, in der sogenannten "
Cloud".
Wer wichtige Dateien online speichert, sollte sich vergewissern, wie sein Anbieter sich gegen Abstürze und Datenverluste absichert. Ein kritischer Blick sollte zudem den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten. Nicht jeder Anbieter kann absolute Vertraulichkeit zusichern. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollten sich für einfache Lösungen entscheiden.
Elektronische Ablage sollte Chefsache sein
"Unternehmen sollten ihre Daten auf zwei verschiedenen Datenträgermedien sichern, jeweils einmal kopieren und an verschiedenen Orten aufbewahren", rät
Bilanzbuchhalter Thomas Jung, Vorsitzender des BVBC Landesverbandes Nordrhein. Dabei sollten steuerrelevante Dateien von anderen Unterlagen getrennt aufbewahrt werden. So ist sicher, dass das Finanzamt auch nur die Unterlagen erhält, die es tatsächlich braucht. Die elektronische Ablage sollte in jedem Unternehmen Chefsache sein und umgehend in Angriff genommen werden.
Quelle:
BVBC
letzte Änderung W.V.R.
am 29.07.2024
Autor(en):
Wolff von Rechenberg
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Roman Ivashchenko
|
Autor:in
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