Telefonkosten - Privatanteil als Eigenverbrauch buchen

Alexander Wildt, Wolff von Rechenberg
Kosten für Telefon und Internet sind Betriebsausgaben. Sie sind steuerlich absetzbar. Bedingung: Das Telefon wird zu mindestens 10 Prozent beruflich genutzt. Dann kann das Telefon in das gewillkürte Betriebsvermögen aufgenommen werden (Tax 2007, Hans-Ulrich Lamm, Buhl, 2006) Dabei gilt, dass der Unternehmer den privat genutzten Anteil als Entnahme zu buchen hat.

Hierbei gelten folgende Bedingungen des Finanzamtes. Abzugsfähige Telefonkosten
  • Grundgebühren des Anschlusses
  • Gesprächsgebühren Internetkosten
  • Bereitstellungsentgelte
  • Reparatur- und Instandhaltungskosten
  • Anschaffungskosten von zum Beispiel Handys, Telefonanlagen, Autotelefone, Faxgeräte

Wichtig: Die Umsatzsteuer auf Telekommunikationsgebühren, kann das Unternehmen von seiner Vorsteuer abziehen.

Private Telefonkosten abziehen

Private Telefonkosten sind keine Betriebsausgaben. Selbstständige sollten also den privaten Anteil der Telefonkosten aus der Telefonrechnung herausrechnen. Das Finanzamt geht davon aus, dass ein Teil der Telefonkosten privat veranlasst ist. Das gilt übrigens auch dann, wenn für Dienstgespräche ein eigener Anschluss zur Verfügung steht.

Um den privaten Anteil zu ermitteln erlaubt der Gesetzgeber zwei Verfahren:
  1. Den Einzelverbindungsnachweis
  2. Die Schätzung

Der Einzelverbindungsnachweis verlangt viel Aufwand, weil der Unternehmer stets prüfen muss, welche Telefonate dienstlich und welche privat veranlasst waren.

Die Schätzung ist praktischer. Dabei zieht der Unternehmer von seinen Telefonkosten stets einen prozentualen Privatanteil an den Telefonkosten ab. In einem Punkt ist die Schätzung sogar unumgänglich: Wenn Telefon und Internet über eine Flatrate abgerechnet werden. In diesem Fall kann kein Mensch die tatsächliche private Nutzung von Telefon oder Internet nachvollziehen. 


Der Einzelverbindungsnachweis

Der Einzelverbindungsnachweis erlaubt eine prüfungsfeste Ermittlung des Privatanteils an den Telefonkosten. Das Finanzamt verlangt dafür eine detaillierte Auflistung der beruflichen Gespräche mit Daten des Empfängers und Anlass des Gesprächs. Grundsätzlich gilt eine solche Regelung auch für das Surfen im Internet.

Die Schätzung

In der Zeit der Flatrates lassen sich einzelne Gesprächs- oder Internetkosten nicht präzise ermitteln. Hier empfiehlt sich eine Schätzung. Wer den Privatanteil an den Telefonkosten schätzt, muss dies auf einer plausiblen Grundlage tun.

Der Selbstständige könnte beispielsweise das Telefonierverhalten drei Monate lang an Einzelverbindungsnachweisen beobachten. Auf dieser Basis kann er für die Zukunft eine Schätzung vornehmen, die einer Prüfung durch das Finanzamt standhält.

Die Steuerberatungsgesellschaft Gonze & Schüttler empfiehlt auf ihren Internetseiten als Richtgrößen folgende Prozentsätze für die Aufteilung zwischen beruflichen und privaten Telekommunikationskosten von Selbstständigen: 
  • Telefonrechnungen bis 130 Euro pro Monat: Bis 30 Prozent können als geschäftlicher Anteil abgesetzt werden.
  • Bis 230 Euro monatlich: Bis zu 40 Prozent geschäftlicher Anteil.
  • Telefonkosten über 230 Euro im Monat können in voller Höhe als geschäftlich angegeben werden.

Die Steuerberaterkanzlei weist darauf hin, dass auf diese Regelungen keinerlei Anspruch besteht. Es handele sich lediglich um Erfahrungswerte. Grundsätzlich sollte der Unternehmer auf Nachfrage seines Finanzamts erklären können, wie er zur Aufteilung seiner Telekommunikationskosten gelangt ist.

Wichtig:
  • Wer Telefonkosten unter 30 Euro monatlich hat, kann einen geschäftlichen Anteil allenfalls über einen Einzelverbindungsnachweis glaubhaft machen. Bei solch niedrigen Kosten geht das Finanzamt von einem rein privaten Anschluss aus.
  • Selbstständige sollten ihre Berechnung sofort anpassen, wenn sich die Geschäftstätigkeit verändert. Wer beispielsweise nur noch nebenberuflich selbstständig ist, sollte seine geschäftlichen Telefonkosten niedriger schätzen.

Telefon und Internet in Geschäftsräumen außerhalb der Wohnung

Verfügt ein Selbstständiger über Büro- oder Geschäftsräume außer Haus, dann kann er nicht automatisch die vollen Kosten für Telefon und Internet von der Steuer absetzen. Am einfachsten stehen die Dinge für die Mitarbeiter. Telefonkosten der Mitarbeiter eines Unternehmens sind Betriebskosten. Das gilt in Kapitalgesellschaften auch für angestellte Geschäftsführer.

Für den Selbstständigen selbst gilt das so eindeutig leider nicht. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass auch Dienstanschlüsse in einem Büro außer Haus zu einem Teil privat genutzt werden. Deshalb müssen Selbstständige auch von den Kosten des Büroanschlusses einen kleinen Privatanteil abziehen, bevor sie den Rest steuerlich absetzen. Gonze & Schüttler empfehlen, einen Privatanteil von mindestens 25,50 Euro monatlich oder 306 Euro im Jahr anzusetzen.

Tipp: Den Geschäftsanschluss dem Finanzamt melden und mitteilen, dass dieser ausschließlich geschäftlich genutzt wird.

Vorsicht! Zu viele Privatgespräche über den Dienstanschluss sind gefährlich. Das Finanzamt kann auch die Kosten für den Privatanschluss kontrollieren. Stellt sich dabei heraus, dass über den Privatanschluss zu wenig telefoniert wurde, kann das Finanzamt Steuern nachfordern.

Ansetzungsverfahren für Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer können Telefonkosten von der Steuer absetzen. Wenn der Arbeitnehmer häufig sein privates Telefon für betriebliche Telefonate nutzt, kann er diese als Werbungskosten absetzen. Hierfür gibt es zwei Verfahren:
  • Einzelverbindungsnachweis
  • 20-Prozent-Pauschale

Einzelverbindungsnachweis

Mit dem Einzelverbindungsnachweis können höhere Kosten als bei der 20-Prozent-Pauschale abgesetzt werden. Dafür müssen die beruflichen Entgelte ermittelt werden, sowie der Anteil an den Telefonkosten.

Ermittlung der beruflichen Entgelte:

Das Finanzamt verlangt eine detaillierte Auskunft über die beruflich veranlassten Gespräche. Diese Angaben müssen über einen Zeitraum von drei Monaten gesammelt werden. In den Angaben muss das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs bzw. der Internetverbindung vorhanden sein. Zudem muss die Nummer des Empfängers bei Telefonaten bzw. Faxen vermerkt sein, bei Internetkosten müssen die angewählten Seiten notiert sein.

Es müssen ebenfalls die Kosten des Gespräches bzw. der Internetverbindung vorhanden sein, sowie der Grund des Gespräches, des Fax oder des Internetbesuches. Bei Telefonaten und Faxen müssen ebenfalls der Name des Geschäftspartners bzw. des Empfängers genannt werden.

Berechnung des beruflich genutzten Anteils und der abziehbaren Kosten:

Der beruflich genutzte Anteil wird über das Verhältnis der beruflichen Kosten zu den Gesamtkosten ermittelt. Die abziehbaren Kosten werden aus den beruflich genutzten Anteil multipliziert mit den Gesamtkosten errechnet.

20-Prozent-Pauschale

Diese Pauschale können Arbeitnehmer nutzen, wenn sie erfahrungsgemäß häufig beruflich telefonieren. Außendienstmitarbeiter oder Heimarbeiter zählen unter anderen zu diesen Berufsgruppen. Damit können 20 Prozent der Telefonkosten abgesetzt werden, wobei der Betrag von 20 Euro nicht überschritten werden darf. Aus Vereinfachungsgründen kann eine repräsentativer Zeitraum von drei Monaten aufgezeichnet werden.

Mit dieser Aufzeichnung können die durchschnittlichen Telefonkosten ermittelt werden. Diese durchschnittlichen Kosten dürfen für den Pauschalansatz dann genutzt werden. Somit entfällt die monatliche Ermittlung der 20 Prozent an den Telefonkosten.

Erstattungen des Arbeitgebers 

Der Arbeitgeber kann die Telefonkosten entsprechend der 20-Prozent-Pauschale steuerfrei erstatten. Um die gesamten beruflichen Kosten zu erstatten, müssen die Bedingungen des Einzelverbindungs-nachweises eingehalten werden. Hierdurch werden die abzugsfähigen Ausgaben gemindert. Auch in diesem Fall vereinfacht ein gesonderter Anschluss die Abrechnung von Telekommunikationskosten.

Arbeitnehmer: Telefonkosten bei Auswärtstätigkeit

Richtet der Arbeitnehmer einen zusätzlichen Anschluss ein, der ausschließlich für berufliche Telefonate und berufliches Surfen genutzt wird, dann kann der Arbeitgeber auch die vollen Kosten steuerfrei erstatten. Telefonkosten bei Auswärtstätigkeit Ist ein Arbeitnehmer länger als eine Woche auswärts tätig, kann er auch private Gespräche nach Hause von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof 2012 entschieden (Az.: VI R 50/10).

Eigentlich müsste auch der Arbeitnehmer auch hier zwischen privaten und dienstlichen Gesprächen unterscheiden. Doch nach mehr als einer Woche Abwesenheit von Zuhause kann er private Geschäfte nur telefonisch regeln. Der BFH hat entschieden, dass es sich bei solchen Gesprächen um einen „beruflich veranlassten Mehraufwand“ handelt. Und der sei damit "der Erwerbssphäre zuzuordnen", entschieden die Richter. 




Quelle: BWR Media, Gonze & Schüttler Berater AG, BFH
letzte Änderung W.V.R. am 13.02.2024
Autor(en):  Alexander Wildt, Wolff von Rechenberg


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Foren Beiträge
Excel-Tools
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

01.05.2017 19:19:30 - NFT

Hallo, ich habe einen 12 Stundentag am Telefon (ich arbeite ausschließlich per Telefon). Privat telefoniere ich fast gar nicht, höchstens 5%. Ich halte es für unrichtig, dass man dann lediglich 20 % abziehen darf.
Der Einzelverbindungsnachweis zeigt auch lediglich abgehende Anrufe. Das ist also gar nicht möglich nach Ihrer Darstellung eingehende Kundenanrufe nachzuweisen oder geltend zu machen.
Zudem zeigt der Einzelverbindungsnachweis auch nicht, ob ein Telefonat geschäftlich oder privat ist, hinzu kommt hier der Datenschutz! :|
[ Zitieren | Name ]

10.09.2018 17:44:40 - Gast

:wink1:
Können sie ein Beispiel für: umsatzsteuer voranmeldung,anteil berechneb für telefon zb eine Rechnung von 30 EUR?
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Controller:in (d/m/w)
Wir sind ein modernes Landesunternehmen mit 150-jähriger Geschichte. Wir bewirtschaften rund 17.000 Hektar in Brandenburg – eine Fläche fast so groß wie der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Unser Portfolio ist vielfältig: Wir vermieten und verpachten Flächen für Landwirtschaft, Erneuerbare Energ... Mehr Infos >>

Controller im Krankenhaus (m/w/d)
Kath. St. Paulus Gesellschaft sichert an mehr als 15 Standorten mit fast 8.550 Mitarbeitenden die Gesundheitsversorgung in der Region: Neben 10 Krankenhäusern betreuen wir Menschen in unseren Senioreneinrichtungen und Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe St. Elisabeth. Die Sorge für die uns ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung
Energie Südbayern (ESB) bildet gemein­sam mit den Toch­ter­unter­nehmen Ener­gie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rin­nen und Mit­arbei­tern, Auszu­bil­denden und Trai­nees stehen wir für leis­tungs­fähigen Service, flexible Energie­pro... Mehr Infos >>

Buchhalter / Sachbearbeiter Finanzen & Controlling (m/w/d)
Der VDMA vertritt mehr als 3.600 deutsche und europäische Unter­nehmen des Maschinen- und Anlagen­baus. Die Industrie steht für Innovation, Export­orientierung und Mittel­stand. Die Unternehmen beschäftigen insgesamt rund 3 Millionen Menschen in der EU-27, davon mehr als 1,2 Millionen allein in D... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bijou Brigitte – das bedeutet mehr als 50 Jahre Leidenschaft für Modeschmuck und Accessoires. Mit rund 1.100 Filialen in über 20 Ländern ist Bijou Brigitte der Marktführer in Europa. Unsere Konzernzentrale mit allen strategischen Fachbereichen sitzt in Hamburg. Flache Hierarchien und kurze Entsch... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios durch Hotelrenovierungen und neue Hotelen... Mehr Infos >>

Controller:in (m/w/d)
Noerpel-Gruppe – mit einem Jahresumsatz von über 640 Millionen Euro sind wir einer der führenden Logistikdienstleister in Süddeutschland und Export-Spitzenreiter in Europa. Als Familienunternehmen mit über hundertjähriger Tradition wissen wir, dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Unsere Erfolg... Mehr Infos >>

Finanz- / Bilanzbuchhalter / Steuerfachangestellter als Buchhalter / Accountant (m/w/d)
Sie sind ein Mensch der Zahlen? Es ist die reinste Freude für Sie, wenn Ein- und Ausgänge auf den Cent genau stimmen? Sie haben Lust, das buchhalterische Rückgrat in einem Unternehmen mit hoher sozialer Verantwortung zu sein? Das ist großartig - jemanden wie Sie brauchen wir! Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rechnung (Excel- Vorlage)

Mit diesem Excel-Tool können Sie Rechnungen erstellen. Es kann für jeden Artikel der jeweilige USt.- Satz und ein individueller Rabatt eingegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird automatisch aus den einzelnen Artikelpositionen, USt.- Satz und Rabatt ermittelt. Der Aufbau der Rechnung entspricht den Anforderungen des UStG.
Mehr Informationen >>

Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit - Rückstellungshöhe für Handels- und Steuerbilanz ermitteln

PantherMedia_Dmitriy_Shironosov_240x160.jpg
Mit diesem flexiblen Excel-Tool lassen sich Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit für die Handels- und für die Steuerbilanz ermitteln und dokumentieren. Die Berechnungen entsprechen der aktuellen Rechtsprechung.
Mehr Informationen >>

GoBD: Checkliste Anforderungen der GoBD in Excel 

In dieser Checkliste sind grundlegende Anforderungen der GoBD festgehalten. Bei der Umsetzung müssen zwingend die individuellen Sachverhalte des Betriebes berücksichtigt und die Punkte konkretisiert und detailliert werden. Die Checkliste dient dem Einstieg in das Thema kann beliebig ergänzt und verändert werden.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>