Kassen-Nachschau: Fragen und Antworten

Kassen-Nachschau ab 2018: BMF-Schreiben klärt die Regeln

Wolff von Rechenberg
Die Kassen-Nachschau ab 2018 gibt dem Finanzamt eine zusätzliche Möglichkeit, Bargeldeinnahmen zu prüfen. Welche Regeln für die Kassen-Nachschau gelten hat das Bundesministerium der Finanzen mit BMF-Schreiben vom 29. Mai 2018 geregelt. Rechnungswesen-Portal.de beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Kassen-Nachschau 2018.

"Guten Tag, ich würde gern einen Blick in Ihre Kassenaufzeichunungen werfen." So oder ähnlich könnte eine Kassen-Nachschau beginnen. Die Finanzverwaltung hat den Finanzämtern zum Jahresbeginn 2018 dieses neue Instrument an die Hand gegeben, um Steuersünder in flagranti zu ertappen. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 5. Juni 2018 nun alle Details rund um die Kassennachschau geklärt, per Anwendungserlass zu § 146b Abgabenordnung (AO).

Was ist eine Kassen-Nachschau?

Mit einer Kassen-Nachschau sollen Finanzbeamte seit Jahresbeginn schnell und unbürokratisch prüfen können, ob ein Gewerbetreibender, seine Bargeldeinnahmen ordnungsgemäß aufzeichnet und verbucht. Betroffen sind also Händler, Gastronomen, Taxiunternehmen, kurz: Alle Steuerzahler, die regelmäßig Umsätze in Bargeld verzeichnen.

Dabei ist die Kassen-Nachschau keine Außenprüfung (Betriebsprüfung). Eine Kassen-Nachschau muss das Finanzamt dem Steuerzahler nicht ankündigen. Der Prüfer des Finanzamtes, der sogenannte Amtsträger, steht ohne Vorwarnung in den Geschäftsräumen und kann nach Vorlage eines Dienstausweises sofort mit der Prüfung beginnen.

Anders als bei einer Außenprüfung muss der Amtsträger im Anschluss an die Kassen-Nachschau keinen Prüfungsbericht anfertigen. Ändert das Finanzamt jedoch auf Grundlage der Kassen-Nachschau die Besteuerungsgrundlage, muss es den Steuerpflichtigen vorher anhören. Dieser kann Einspruch gegen Änderungen in einem Steuerbescheid einlegen.

Was darf der Amtsträger bei einer Kassen-Nachschau?

Das BMF stattet den Amtsträger mit weitreichenden Befugnissen aus. Zunächst kann der Kassen-Nachschau vorausgehen, dass der Prüfer während der Geschäftszeiten in öffentlichen Geschäftsräumen recherchiert.

Er darf Abläufe beobachten oder Testkäufe tätigen. Ausweisen muss er sich erst, wenn er nicht öffentliche Räume betreten oder Unterlagen einsehen will. Nachdem er sich ausgewiesen hat, darf er laut Anwendungserlass unter anderem prüfen:
  • Elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen, 
  • App-Systeme, 
  • Waagen mit Registrierkassenfunktion, 
  • Taxameter, 
  • Wegstreckenzähler, 
  • Geldspielgeräte und 
  • Offene Ladenkassen sowie
  • manuelle Einzelaufzeichnungen ohne Einsatz technischer Hilfsmittel.

Der Amtsträger darf Unterlagen oder Belege scannen oder fotografieren. Der Steuerzahler muss dem Amtsträger gespeicherte Daten zugänglich machen und sie ihm auf Verlangen auch auf einem Datenträger mitgeben. Kosten dafür trägt der Steuerpflichtige. Das kann ins Geld gehen, wenn das Unternehmen beispielsweise auf exotische Dateiformate setzt, die das Finanzamt nur mit Der Amtsträger darf auch einen Kassensturz anordnen.


Welche Räume dürfen bei der Kassen-Nachschau betreten werden?

Der Amtsträger darf die Geschäftsgrundstücke und Geschäftsräume des Steuerpflichtigen betreten. Das umfasst ausdrücklich auch Fahrzeuge, die der Steuerpflichtige beruflich nutzt. Ob die Räume oder Fahrzeuge ihm auch gehören, spielt dabei keine Rolle.

Im Ausnahmefall darf der Amtsträger sogar Wohnräume betreten, wenn es "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" unvermeidlich ist. § 146b AO schränkt in diesem Punkt die Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 des Grundgesetzes ein.

Welche Einschränkungen gelten für die Kassen-Nachschau?

Der Gesetzgeber betont, dass eine Nachschau keine Durchsuchung ist. Der Amtsträger kann zwar Einblick in die genannten Abrechnungssysteme und Aufzeichnungen verlangen, die genannten Räume darf er jedoch nur betreten. Er darf sie nicht durchsuchen. Und er darf sie nur betreten, wenn dies dazu dient "Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein könnten". So heißt es im Gesetz.

Eine Horrorvorstellung für jeden Händler oder Gastwirt wäre ein Kassensturz, wenn der Laden voller Kunden ist. In seinem Schreiben bezeichnet das BMF zwar die Kassensturz-Fähigkeit als "zentrales Element der Nachprüfbarkeit von Kassenaufzeichnungen". Weiter heißt es jedoch: "Ob ein Kassensturz verlangt wird, ist eine Ermessensentscheidung, bei der die Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen sind." Hier können Unternehmer also auf Verhandlungsbereitschaft beim Amtsträger hoffen.

Einer Verschiebung in den Feierabend bescheinigt der Fachverlag Haufe-Lexware in einer Information gute Aussichten auf Erfolg, wenn der Kassensturz die Geschäfte stören oder den Ruf des Unternehmens schädigen könnte. Schließlich erlebt nicht nur der Unternehmer einen solchen Fall als einschneidende Erfahrung, sondern auch seine Kunden, etwa Restaurantbesucher.

Wann kann die Kassen-Nachschau stattfinden?

Der Amtsträger kann jederzeit während der Geschäftszeiten hereinschauen. Er kann auch außerhalb der Geschäftszeiten an die noch geschlossene Ladentür klopfen, wenn die Mitarbeiter schon oder noch arbeiten.

Kann die Kassen-Nachschau ohne den Chef stattfinden?

Ansprechpartner für den Amtsträger des Finanzamtes ist der Steuerpflichtige selbst beziehungsweise sein gesetzlicher Vertreter, beispielsweise der Geschäftsführer einer GmbH. Trifft der Amtsträger weder den einen noch den anderen an, dann müssen die Mitarbeiter einspringen.

Laut BMF-Schreiben kommen hierfür Personen infrage, "von denen angenommen werden kann, dass sie über alle wesentlichen Zugriffs- und Benutzungsrechte des Kassensystems des Steuerpflichtigen verfügen". Diese Mitarbeiter müssen dann die Mitwirkungspflichten des Steuerzahlers übernehmen, soweit sie dazu rechtlich und tatsächlich in der Lage sind (§ 35 AO).

Unternehmen sollten vorsorgen und darauf achten, dass etwa in jeder Schicht in einem Restaurant mindestens ein Mitarbeiter weiß, wie er sich bei einer Kassen-Nachschau verhalten muss. Alternativ könnte das Unternehmen einen Notdienst einrichten, wenn ein Amtsträger in den Geschäftsräumen steht. Dann muss der Bevollmächtigte des Betreibers aber auch innerhalb kurzer Zeit am Ort des Geschehens auftauchen.

Was ist, wenn die Kassen-Nachschau Unregelmäßigkeiten aufdeckt?

Wie bei der Umsatzsteuer-Nachschau und der Lohnsteuer-Nachschau kann der Amtsträger während der Kassen-Nachschau ohne vorherige Ankündigung zu einer Außenprüfung übergehen. Die Außenprüfung setzt allerdings einen neuen Verwaltungsvorgang in Bewegung. Ihren beginn muss der Amtsträger mit Datum und Uhrzeit festhalten. Der Steuerpflichtige oder sein gesetzlicher Vertreter kann zwar Einspruch dagegen einlegen, doch eine aufschiebende Wirkung geht davon nicht aus.

Selbstverständlich muss der Amtsträger den Einspruch zu Protokoll nehmen. Findet der Amtsträger grundsätzliche Mängel in der Kassenführung, dann kann er ein Bußgeld verhängen. Die Nichteinhaltung einer ordentlichen Kassenführung ist eine Ordnungswidrigkeit. Noch teurer kann es werden, wenn der Kassen-Nachschau ein Steuerstrafverfahren folgt.

Wie können sich Unternehmer auf eine Kassen-Nachschau vorbereiten?

Die Kassen-Nachschau erfolgt ohne jegliche Vorwarnung. Das macht es Geschäftsleuten praktisch unmöglich, sich im konkreten Fall auf eine Kassen-Nachschau einzustellen. Es gibt jedoch Indizien, dass eine Kassen-Nachschau droht, warnt Lexware.de. Finden Kleinunternehmer mehrere Jahre hintereinander auf einem Steuerbescheid die Formel "Dieser Bescheid ergeht nach § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung", dann könnte eine Kassen-Nachschau unmittelbar bevorstehen. Denn eine Außenprüfung dürfte nur drei Jahre rückwirkend die Bücher prüfen. 

So bleibt Unternehmern nur ein Ausweg: Sie müssen ihre Kassengeschäfte ordnungsgemäß führen. Die folgenden Tipps sollten Gewerbetreibende und Unternehmer beherzigen:
  1. GOBDs beachten: Wer konsequent die Regeln zur ordnungsgemäßen Kassenführung befolgt, kann einer Kassen-Nachschau entspannt entgegensehen. Wer seine Kasse nicht ordnungsgemäß führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
  2. Verfahrensdokumentation bereitlegen: Für alle Abläufe bei elektronischer Kassenführung muss der Unternehmer eine Verfahrensdokumentation anlegen. Diese Dokumentation sollte in den Geschäftsräumen bereit liegen. 
  3. Steuerberater einschalten. Gewerbetreibende und Unternehmer sollten frühzeitig mit dem Steuerberater einen Notfallplan erarbeiten. Er kennt das Unternehmen und weiß, worauf die Amtsträger des Finanzamts achten. Wer die Kosten nicht scheut, kann einen Notdienst mit dem Steuerberater vereinbaren. Im Ernstfall einer Kassen-Nachschau geht dann ein Notruf an den Steuerberater, der zur Hilfe eilt.
  4. Vertreter ernennen … : Der Chef kann sich nicht immer im Geschäft aufhalten, das gilt vor allem für Unternehmen mit Filialen. Aber auch in Abwesenheit des Betreibers oder des Geschäftsführers muss klar sein, wer bei einer Kassen-Nachschau die Verantwortung trägt.
  5.  … und schulen: Der Vertreter des Unternehmers sollte die Kompetenzen des Amtsträgers kennen. Ebenso sollte er alle Passörter zu Kassensystemen und zu relevanten Datenbeständen kennen. 
  6. Gegen Betrüger schützen. Wenn der Amtsträger Bargeld eintreiben will, sollte der Vertreter des Unternehmers sofort die Polizei rufen.

Es ist also kein Hexenwerk, eine Kassen-Nachschau zu bestehen. Denn eigentlich prüft das Finanzamt mit diesem Verfahren nur eine einzige Frage: Hält sich ein Einzelhändler, ein Gastwirt oder ein Taxiunternehmer an die Regeln für eine ordnungsgemäße Kassenführung? Wer diese Frage mit "Ja" beantworten kann, hat wenig zu befürchten.



Quelle: BMF-Schreiben vom 29. Mai 2018, IHK Nürnberg, Deutsche Handwerkszeitung
letzte Änderung W.V.R. am 31.10.2023
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  panthermedia.net / Oleg Dudko

Webtipps

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Leitung Abteilung Finanzwesen (m/w/d)
Die Diakonische Arbeitsgemeinschaft Sozialpädagogischer Initiativen DASI Berlin gGmbH ist ein gemeinnütziger Träger der freien Wohlfahrt. Wir unterstützen, begleiten, betreuen und fördern Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien mit und ohne Beeinträchtigung ambulant, teilstationär und ... Mehr Infos >>

(Senior) Referent* Konzernrechnungslegung und Bilanzierung
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten und vielfältigen Teams, welches weitere echte Persönlichkeiten... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung / Rechnungsprüfung
Scheidt & Bachmann kennst du nicht? Und ob! Wenn du schon einmal mit der Bahn gefahren bist, in einem Parkhaus geparkt, an einer Tankstelle bezahlt oder einen Ticketautomaten benutzt hast, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit unseren Produkten in Berührung gekommen. Weltweit entwickel... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Als Teammitglied in unserer Finanzbuchhaltung bearbeitest du qualifiziert alle finanzbuchhalterischen Vorgänge einschließlich der kostenrelevanten Zusatzkontierungen, Kontokorrentvorgänge aus dem Bereich Vermögensmanagement, die zahlungsverkehrsbedingten Vorgänge aus dem Bereich der Verwaltung un... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Dein Aufgabenbereich: Führung der Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung, Kontierung und Verbuchung aller anfallenden Geschäftsvorfälle, Sachliche und inhaltliche Rechnungsprüfung bei Kreditoren, Erstellung einzelner Anlagepositionen, Buchung von Zu- und Abgängen sowie Abschreibungen, Mit... Mehr Infos >>

Leitung Finanzen (m/w/d)
Für unseren Kunden, ein globales Fertigungsunternehmen, das mit führenden Unternehmen in der unterschiedlichsten, technischen Märkten zusammenarbeitet, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort zwischen Kirchheim und Stuttgart eine Leitung Finanzen (m/w/d) Mehr Infos >>

(Junior) Controller (w/m/d) Supply Chain Finance
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

!RER-A Rollierende Liquiditätsplanung

Mit Hilfe dieses Excel-Kalkulationsprogrammes sind Sie in der Lage, die zukünftig zu erwartende Liquidität für sich und für externe Kapitalgeber (z.B. Kreditinstitute)  transparent darzustellen. Das Tool vermittelt ein Gefühl für die Bestimmungsgrößen der Liquiditätsentwicklung.
 Mehr Informationen >>


Cha-Ris - Übungsprogramm zur Verbesserung der Risikoeinschätzungs-Kompetenz

Risikobasiertes Denken und Handeln bedeutet Unbestimmtheiten zu beseitigen, gepaart mit dem Blick auf sich bietende Gelegenheiten. Dieses Programm errechnet für jedes Risiko die Schadenshöhe.
Mehr Informationen >>

Prozesskostenrechnung - Ermittlung Prozesskostensatz

prozesskosten.png
Mit dem Excel-Tool Prozesskostenrechnung ermitteln Sie die Kosten auf Ebene einzelner Teilprozesse und wissen so, was ein bestimmter Vorgang wirklich kostet. Das sorgt für mehr Transparenz der Gemeinkosten. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>