Fachbeiträge zum Thema Rückstellungen
Als Rückstellungen werden Verpflichtungen bezeichnet, die in Bezug auf
ihre Entstehung bestehen, aber dem Zeitpunkt der Fälligkeit oder der Höhe ungewiss sind. Rückstellungen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und stellen eine so genannte ungewisse Verbindlichkeit und damit Fremdkapital dar. Sie werden daher als separater Posten „B. Rückstellungen“ zwischen dem Eigenkapital und den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Rückstellungen bieten Unternehmen immer wieder größeren Gestaltungsspielraum, und es lassen sich gezielt Steuern reduzieren bzw. in ein anderes Geschäftsjahr verschieben. Rückstellungen werden daher vom Finanzamt meist kritisch betrachtet und intensiv auf Richtigkeit und Angemessenheit geprüft.
Was sind Rückstellungen? Verbindlichkeiten (Schulden) müssen mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert werden (§ 253 Abs. 1 Handelsgesetzbuch, HGB). Das gilt für alle Verbindlichkeiten, bei denen keine Zweifel im Hinblick auf ihren Grund, die Fälligkeit...
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Rückstellungen haben in der Rechnungslegung verschiedenste Funktionen.
Sie werden beispielsweise verwendet, um Aufwendungen periodengerecht zuzuordnen oder dem Unternehmen künftig bevorstehende Herausforderungen im Jahresabschluss zu zeigen. Die Abgrenzung von Rückstellungen zu den Rechnungsabgrenzungsposten und den Verbindlichkeiten ist oftmals nicht ganz einfach.
Zusätzlich erschweren Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerrecht
den Jahresabschlussprozess und das Einreichen der Steuerbilanz. Eine saubere Verbuchung und Dokumentation sind dabei genauso wichtig, wie das richtige Verständnis der zu Grunde liegenden Rechtsnormen.
In diesem Video erfahren Sie alle Basics über Rückstellungen nach HGB
und Steuerrecht.
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Pensionsrückstellungen werden für bestimmte Pensionsverpflichtungen gebildet,
bei denen ein Unternehmen einzelnen Arbeitnehmern künftige Versorgungsleistungen nach Erreichen der Pensionsgrenze gewähren wollen. Ob, wann und in welcher Höhe die Leistungen anfallen, ist allerdings unsicher. Die Verpflichtung...
mehr lesen
Unter Rückstellungen für unterlassene drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften werden laut § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1. Handelsgesetzbuch (HGB) Rückstellungen verstanden, wenn schwebende, also noch nicht vollständig erbrachte bzw. abgerechnete, Geschäfte bestehen, aus denen ein Verlust zu...
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Unter Rückstellungen für unterlassene Abraumbeseitigung werden laut §
249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1. Handelsgesetzbuch (HGB) Rückstellungen verstanden, die für im laufenden Geschäftsjahr fälligen, aber unterlassenen Aufwendungen für Abraumbeseitigung gebildet werden, nicht aber für künftig noch...
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Unter Instandhaltungsrückstellungen werden laut § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr.
1. HGB Rückstellungen verstanden, die für im Abschlussjahr unterlassene Instandhaltungen gebildet werden. Als unterlassene Instandhaltung werden Maßnahmen verstanden, die aus wirtschaftlicher Sicht im laufenden Jahr notwendig...
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Steuerrückstellungen müssen u.a. für Gewerbe- und Körperschaftssteuer
gebildet werden. Passive latente Steuern werden seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes nicht mehr unter den Rückstellungen sondern im Sonderposten „Passive latente Steuern“ ausgewiesen.
Wofür werden Steuerrückstellungen...
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Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem Schreiben vom 28.03.07 die
bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen geregelt. Im Rahmen des Blockmodells durchläuft der Arbeitnehmer zunächst die Beschäftigungsphase, in der er bei voller Arbeitszeit eine geringere Vergütung...
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Für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen müssen Unternehmen im Jahresabschluss
Rückstellungen bilden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (vgl. BFH-Urteil vom 19.8.2002, BStBl. II 2003, S. 131). Rechnungswesen-Portal.de erklärt, was man dazu wissen muss.
Jahresabschlüsse, Rechnungen,...
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Laut § 249 Abs. 1 HGB sind für Gewährleistungen, die ohne rechtliche
Verpflichtung erbracht werden Rückstellungen anzusetzen. Es besteht Bilanzierungspflicht! Dadurch sollen künftige finanzielle Belastungen, die sich aufgrund von Ersatzlieferungen, Mängelbeseitigungen oder sonstiger Ersatzleistungen...
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Passivierungspflicht für Urlaubsrückstellungen
Rückstellungen sind für zukünftige, finanzielle Verpflichtungen zu bilden,
die ihren Ursprung in der aktuellen Periode haben, jedoch voraussichtlich erst in der folgenden anfallen. Urlaubsrückstellungen sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten....
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Mit dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) hat die Bundesregierung 1996 Möglichkeiten
geschaffen, die Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, den Übergang in den Ruhestand ermöglichen, wobei zugleich Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer frei werden sollten. Demnach fördert die...
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Rückstellungen werden für künftige Verpflichtungen gebildet, die der
Höhe und Fälligkeit nach zum Zeitpunkt der Bildung unbekannt sind. § 249 HGB regelt die Handhabung von Rückstellungen. Je nach Verwendungszweck unterscheidet man z.B. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften...
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Bilanzierung nach HGB Rückstellungen stellen zukünftige Verpflichtungen
dar, die sowohl der Höhe, als auch der tatsächlichen Fälligkeit nach, unbekannt sind. Ihre Bewertung in der Bilanz ist daher nicht so klar definierbar, wie es z.B. bei Verbindlichkeiten, die mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen...
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Rücklagen und Rückstellungen werden oft im allgemeinen Sprachgebrauch
gleichgesetzt. Insbesondere offene Rücklagen werden häufig mit den Rückstellungen verwechselt. Sie sind beide in der Regel auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen und stellen ein Mittel der Innenfinanzierung des Unternehmens...
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Als Rückstellungen werden Verpflichtungen bezeichnet, die in Bezug auf
ihre Entstehung bestehen, aber dem Zeitpunkt der Fälligkeit oder der Höhe ungewiss sind. Rückstellungen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und stellen eine so genannte ungewisse Verbindlichkeit und damit Fremdkapital dar. Sie werden daher als separater Posten „B. Rückstellungen“ zwischen dem Eigenkapital und den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Rückstellungen bieten Unternehmen immer wieder größeren Gestaltungsspielraum, und es lassen sich gezielt Steuern...
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Rückstellungen haben in der Rechnungslegung verschiedenste Funktionen.
Sie werden beispielsweise verwendet, um Aufwendungen periodengerecht zuzuordnen oder dem Unternehmen künftig bevorstehende Herausforderungen im Jahresabschluss zu zeigen. Die Abgrenzung von Rückstellungen zu den Rechnungsabgrenzungsposten und den Verbindlichkeiten ist oftmals nicht ganz einfach.
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