Rücklagen und Rückstellungen werden oft im allgemeinen Sprachgebrauch gleichgesetzt. Insbesondere offene Rücklagen werden häufig mit den Rückstellungen verwechselt. Sie sind beide in der Regel auf der
Passivseite der
Bilanz auszuweisen und stellen ein Mittel der Innenfinanzierung des Unternehmens dar. In der
Bilanzierung hingegen ist ein striktes Trennen dieser beiden Begriffe erforderlich, da sie völlig unterschiedlich in ihrer Bildung und Verwendung sind.
Rücklagen sind im Unternehmen gebundenes
Eigenkapital. Die Bildung von Rücklagen ist zum Teil gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt auch
satzungsmäßige Rücklagen, die zusätzlich zu den
gesetzlichen Rücklagen gebildet werden können.
Zwei Arten von Rücklagen
Es sind zwei Arten von Rücklagen zu unterscheiden - die
offenen und die
stillen Rücklagen. Stille Rücklagen sind in der Bilanz nicht ersichtlich. Sie unterliegen bei der Auflösung im Allgemeinen der Besteuerung und können sowohl auf der Passiv- als auch auf der Aktivseite der Bilanz erscheinen.
- Stille Rücklagen können durch Überbewertung von Passiva bzw. Unterbewertung oder nicht Aktivierung von Vermögensgegenständen oder das Ausschöpfen von Passivierungswahlrechten entstehen.
- Offene Rücklagen gehören zum Eigenkapital des Unternehmens und sind in der Bilanz ersichtlich. In der Bilanz werden sie auf der Passivseite dargestellt, für einbehaltene Gewinne gebildet und für die Deckung zukünftiger Zahlungen verwendet.
Im Allgemeinen werden Rücklagen genutzt, um eventuellen
Verluste vorzubeugen. Hierbei ist nicht bekannt, ob überhaupt ein
Verlust eintreten wird. Dadurch unterscheiden sie sich von den Rückstellungen, da bei diesen von einem möglichen Eintreten einer Verbindlichkeit auszugehen ist.
Rückstellungen
Rückstellungen dagegen werden von einem Unternehmen gebildet, um drohende Verbindlichkeiten abzudecken. Im Unterschied zu Rücklagen ist dem Unternehmen bekannt, dass eine
Zahlung bzw.
Verbindlichkeit eintreten kann, deren Ursache im vergangenen Geschäftsjahr liegt. Dem Unternehmen ist nicht bekannt, wann diese Verbindlichkeit eintritt und wie hoch sie sein wird (z.B. fehlende Rechnung, fehlender Gerichtsentscheid). Sobald ihre Höhe feststeht, ist die Rückstellung aufzulösen.
Rückstellungen können unter anderem für
Pensionen gebildet werden, aber auch für
Steuern. Hierbei ist zu beachten, dass nur für bestimmte Steuern, wie zum Beispiel der Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer, Rückstellungen gebildet werden dürfen. Weil Rückstellungen für Verbindlichkeiten gebildet werden, gehören sie zum
Fremdkapital eines Unternehmens und werden auf der Passivseite der Bilanz dargestellt.
Die Bildung der Rückstellung wird als Aufwand gebucht und mindert den
Jahresgewinn. Eine Rückstellung sichert das Unternehmen gegen einen Aufwand ab. Die Rücklagen hingegen mindern den Gewinn nicht und sind daher steuerlich nicht so attraktiv wie die Rückstellungen. Die Bildung der Rücklagen führt zu der
Eigenkapitalerhöhung und somit zur Widerstandsfähigkeit des Unternehmens in der Krise.
Wesentliche Unterschiede im Überblick
Rückstellungen sind:
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Rücklagen sind:
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wirtschaftlich in der Regel Fremdkapital
erfolgswirksam (Aufwand jetzt, Auszahlung später)
zweckgebunden
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Eigenkapital
erfolgsneutral
zweckfrei
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letzte Änderung R.
am 17.10.2023
Autor(en):
Alexander Wildt, Anna Werner
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15.09.2015 12:06:20 - Gast
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