Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Jörgen Erichsen
Unter Rückstellungen für unterlassene drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden laut § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1. Handelsgesetzbuch (HGB) Rückstellungen verstanden, wenn schwebende, also noch nicht vollständig erbrachte bzw. abgerechnete, Geschäfte bestehen, aus denen ein Verlust zu erwarten ist. Es müssen konkrete Hinweise vorliegen, dass das der Fall ist; eine reine Annahme genügt nicht.

Wofür werden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet?

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Drohverlustrückstellungen) werden nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für noch nicht abgewickelte Geschäfte gebildet, die auf einen Leistungsaustausch ausgerichtet sind. Gegenstände schwebender Geschäfts können z.B. Kauf-, Werk- oder Tauschverträge oder Dauerschuldverhältnisse (Miet- und Telefonverträge) sein. Auch im öffentlichen Recht kann es schwebende Geschäfte geben, wenn gegenseitige Leistungen zu erbringen sind, etwa bei Flurbereinigungsverfahren, soweit es keinen abschließende Bescheid gibt. Dann ist ein Geschäft in der Schwebe. Ein schwebendes Geschäft liegt vor, wenn die Vertragspartner verpflichtende Verträge abgeschlossen haben, die auf einen Leistungsaustausch gerichtet sind, die aber noch nicht oder nicht vollständig erfüllt sind.

Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass sich bei der Erfüllung eines Geschäfts Leistung und Gegenleistung ausgleichen, werden schwebende Geschäfte nicht bilanziert, da die Vermutung gilt, dass sich bei der Erfüllung des Geschäfts Leistung und Gegenleistung ausgleichen.

Voraussetzungen für eine Drohverlustrückstellung

Anders verhält es sich, wenn eine Störung des Geschäfts vorliegt oder zu erwarten ist, dass der Wert der Leistung den Wert der zu erhaltenen Gegenleistung übersteigt und demnach einem Unternehmer aus dem Geschäft ein Verlust droht. Hier sieht das Handelsrecht eine Bilanzierung der drohenden Verluste vor. Die Pflicht zur Bilanzierung ergibt sich aus dem Imparitätsprinzip (Grundsatz, nach dem alle negativen Erfolgsbestandteile im Jahresabschluss zu erfassen sind, § 252 Abs. 1, Nr. 4 HGB), nach dem Verluste zu berücksichtigen (bilanzieren) sind, sobald sie bekannt oder zu erwarten sind.
Voraussetzung ist, dass aus dem Vertragsverhältnis voraussichtlich ein Verlust entstehen wird, und es keine Möglichkeit gibt, das bestehende Vertragsverhältnis zu ändern. Das heißt, der Unternehmer ist verpflichtet, den Vertrag vereinbarungsgemäß zu erfüllen und er nicht verhindern kann, dass ein Verlust einritt. Weiter darf das Geschäft zum Bilanzstichtag von keiner Seite vollständig erfüllt sein.
Beispiel: Ein Unternehmen bestellt Material im Wert von 100.000 Euro. Die Lieferung ist für das kommende Geschäftsjahr vorgesehen. Zum Bilanzstichtag stellt der Betrieb fest, dass er das gleiche Material für 90.000 Euro kaufen könnte. Daher weist das Unternehmen in der Handelsbilanz zum Bilanzstichtag eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von 10.000 Euro aus.

Besonderheiten bei Teilleistungen
Geschäfte können auch bei Teilleistungen schwebend sein, etwa, wenn Teilleistungen einzeln erbracht werden und selbstständig abgerechnet und bezahlt werden können.

Beginn und Ende des Schwebezustands
Mit dem Abschluss eines Vertrags beginnt im Normalfall der Schwebezustand. Er endet, wenn die Vertragsparteien ihren Verpflichtungen nachgekommen sind.
Hinweis: Möglich ist die Rückstellungsbildung auch dann, wenn der voraussichtliche Verlust sich auf ein Geschäft bezieht, bei dem nur ein verbindliches Angebot abgegeben wurde und dessen Annahme wahrscheinlich ist, es also noch keinen Vertrag gibt.

Handels- und Steuerrecht – Abgrenzung zu ungewissen Verbindlichkeiten

Handelsrechtlich muss eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden. Im Gegensatz dazu ist die Rückstellungsbildung gemäß § 5 Abs. 4a EStG steuerlich nicht zulässig. Allerdings sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in Handels- und Steuerrecht verpflichtend. Es ist also erforderlich, entsprechende Abgrenzungen sorgfältig vorzunehmen und immer den Einzelfall zu betrachten, weil die Unterschiede, die zu einer Einordnung führen, oft nur gering sind.

Grundsätzlich gilt: Rückstellungen für Verluste aus drohenden Geschäften bilden einen künftigen Aufwand ab. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden einen Aufwand aus der Vergangenheit ab.

Bei der richtigen Einordnung und Bewertung kann auch das folgende Schema helfen:

Bild1_Drohverlustrückstellungen.jpg
Beispiel: Ein Unternehmen erbringt Ende des laufenden Jahres eine Bauleistung, für die ein Preis von 100.000 Euro vereinbart worden ist. Der Kunde hat bisher nur 90.000 Euro bezahlt; den Rest will er erst nach Beseitigung reklamierter Mängel begleichen. Das Unternehmen bestreitet die Baumängel, sodass der Ausgleich der Forderungen zum Bilanzstichtag ungewiss ist. In diesem Fall liegt ein Sachverhalt vor, der zu einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten führt, da der Geschäftsfall auf einem Aufwand in der Vergangenheit beruht. Damit besteht Passivierungspflicht sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz.

Höhe der Drohverlust-Rückstellungen

In welcher Höhe Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden können, ist abhängig vom konkreten Sachverhalt. Wichtigster Punkt sind die voraussichtlich anfallenden künftigen Kosten, deren Höhe in der Regel geschätzt werden oder aus bestehenden Verträgen bzw. Dokumenten entnommen werden muss. Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen in Höhe des nach „vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages“ anzusetzen.
Praxis-Tipp: Grundsätzlich sollte schriftlich dokumentiert werden, warum man welche Rückstellung in welcher Höhe gebildet hat und wie bzw. wo diese verbucht wurden, vor allem, wenn es um die richtige Abgrenzung zu ungewissen Verbindlichkeiten geht, da diese im Gegensatz zu Drohverlustrückstellungen auch zu einer Reduzierung der Steuerlast im laufenden Geschäftsjahr führen. Das kann zum einen eine wichtige Argumentationshilfe bei möglichen Betriebsprüfungen sein. Zum anderen lassen sich die Vorgänge auch nach einiger Zeit im Betrieb besser nachvollziehen, wenn es zu Fragen kommen sollte oder ein Mitarbeiter, der eine Rückstellung gemeldet hat, aus dem Unternehmen ausscheidet. Zudem gibt eine Dokumentation Hilfestellung, wenn künftig ähnliche Rückstellungen gebildet werden müssen.

Welche wichtigen Gesetze und Vorschriften gibt es?

Handelsrechtlich ist die Passivierung von Rückstellungen in § 249 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt. Das Steuerrecht verweist in § 5 Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) grundsätzlich auf die handelsrechtlichen Normen. Die Bewertung erfolgt handelsrechtlich u.a. nach § 253 Abs. 1, Nr. 1 HGB, steuerrechtlich nach § 5 Abs. 1 Satz 1. Allgemeine Erläuterungen finden sich z.B. in den EStR (Einkommensteuer-Richtlinien), unter 5.7 Abs. 11. Das steuerliche Passivierungsverbot für Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften findet sich in § 5 Abs. 4a EStG.

Zum Thema Drohverlustrückstellungen gibt es zudem zahlreiche Einzelverfügungen und -regelungen sowie Anweisungen seitens der Finanzverwaltung sowie eine Fülle von zum Teil höchstrichterlichen Urteilen (Bundesfinanzhof (BFH)). Nicht zuletzt sind zusätzlich ggf. Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sowie der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu berücksichtigen. Es ist also erforderlich, laufend die Rechtsprechung zu verfolgen, um alle aktuellen Anforderungen erfüllen zu können.

Wie werden Drohverlustrückstellungen gebucht?

Die Bildung von Drohverlustrückstellungen erfolgt wie bei anderen Rückstellungen über das Aufwands- mit dem entsprechenden Rückstellungskonto. Bei der Bildung der Rückstellung wird mit Nettowerten bearbeitet, bei der Auflösung muss die Mehrwertsteuer berücksichtigt werden. Ausgangspunkt ist das vorherige Beispiel mit dem Materialkauf.
Buchung zum Jahresabschluss (HGB)
Die Buchungssätze zum 31 Dezember lauten:
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen an Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 10.000 Euro
2. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften an Schlussbilanzkonto 10.000 Euro
3. Gewinn- und Verlustrechnung an Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 10.000 Euro
Buchung im Folgejahr (HGB)
Die Eröffnungsbuchung zum 01 Januar des Folgejahres lautet:
1. Eröffnungsbilanzkonto an Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 10.000 Euro
Bei Lieferung des Materials wird dieses mit 90.000 Euro erfasst und die Rückstellung muss erfolgswirksam aufgelöst werden. Die Buchungen hier lauten:
2. Wareneingang 90.000 Euro plus Vorsteuer 19.000 Euro plus Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 10.000 Euro an Bank 119.000 Euro

Steuerliche Behandlung

Beim Jahresabschluss des laufenden Jahres wird der Vorgang nicht berücksichtigt, da steuerrechtlich keine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden darf.

Bei Lieferung des Materials wird der Materialwert mit 100.000 Euro erfasst. Danach ist der Wert mittels Abschreibungen um 10.000 Euro zu reduzieren, damit Steuer- und Handelsbilanz wieder übereinstimmen. 
Die Buchungen hier lauten dann:
1. Wareneingang 100.000 Euro plus Vorsteuer 19.000 Euro an Bank 119.000 Euro
2. Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens 10.000 Euro an Wareneingang 10.000 Euro




letzte Änderung J.E. am 11.07.2024
Autor(en):  Jörgen Erichsen


Autor:in
Herr Jörgen Erichsen
Jörgen Erichsen ist selbstständiger Unternehmensberater. Davor hat er in leitenden Funktionen in Konzernen gearbeitet, u.a. bei Johnson & Johnson und Deutscher Telekom. Er ist Autor von Fachbüchern und -artikeln rund um Rechnungswesen und Controlling. Außerdem ist er als Referent zu diesen Themen für verschiedene Träger tätig. Beim Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) leitet Jörgen Erichsen den Arbeitskreis Controlling.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Unternehmensplanung und Organisation (m/w/d)
Unsere Biere sind während der vergangenen sieben Jahrhunderte zu einem Stück Münchner Kultur geworden. Als älteste Münchner Brauerei verbinden wir Tradition und Moderne. In unserem denkmal­geschützten Gebäude im Herzen von München brauen wir heute mithilfe modernster Anlagen­technik. Besonderen W... Mehr Infos >>

Kaufmännische Angestellte Finanzen und Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
Wir sind mit unseren drei Häusern Katharinenhospital, Olgahospital und Krankenhaus Bad Cannstatt das größte Klinikum in Baden-Württemberg. Über 9000 Mitarbeitende versorgen auf den Stationen, in Operationssälen und Funktionsbereichen die Patient:innen oder sind in Verwaltung, Technik oder IT für ... Mehr Infos >>

Teamleiterin / Teamleiter in der Anlagen­buchhaltung der Sparte Finanzen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes. Wir kümmern uns mit über 7.000 Beschäftigten an mehr als 120 Standorten in Deutschland um Immobilien und Naturflächen. Für diese verantwortungsvollen Aufgaben brauchen wir innovative Köpfe, die nachh... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Personalbetreuung mit Schwerpunkt Gehaltsabrechnung (w/m/d)
Der BVV ist mit rund 760 Mitglieds­unter­nehmen und 500.000 Versicherten und Rentnern einer der größten Alters­versorger Deutschlands: Mehr als 300 Mitarbeitende gestalten im Herzen Berlins die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung für die Finanzbranche. Die Stabilität eines traditionellen V... Mehr Infos >>

Kfm. Sachbearbeiter Personalverwaltung (m/w/d)
Getreu unserem Motto „you like to move it – we like to move it“ wollen wir etwas bewegen am Markt – denn wir sind diejenigen, die dafür sorgen, dass euer Lieblings­essen länger frisch bleibt, im Supermarkt­regal top aussieht und Verpackungen langfristig unsere Ressourcen schonen. Darum kümmern wi... Mehr Infos >>

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) Berichtswesen
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Controlling, Finanz und Rechnungswesen suchen wir am Standort Ringbahnstraße unbefris... Mehr Infos >>

Teamleitung (m/w/d) Debitorenbuchhaltung
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>