Instandhaltungsrückstellungen: Erläuterung und Buchung mit Beispielen

Jörgen Erichsen
Unter Instandhaltungsrückstellungen werden laut § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1. HGB Rückstellungen verstanden, die für im Abschlussjahr unterlassene Instandhaltungen gebildet werden. Als unterlassene Instandhaltung werden Maßnahmen verstanden, die aus wirtschaftlicher Sicht im laufenden Jahr notwendig gewesen wären, die aber nicht mehr vor dem Bilanzstichtag umsetzt worden sind, etwa, weil es nicht möglich ist, zeitnah einen geeigneten Anbieter für Reparaturleistungen zu finden, weil ein leicht beschädigtes Fahrzeug noch bis zum Jahresende für dringende Lieferungen benötigt wird oder Außenarbeiten auf Grund des schlechten Wetters im Dezember Anfang des Folgejahres nachgeholt werden sollen.

Wofür werden Instandhaltungsrückstellungen gebildet?

Für unterlassene Instandhaltungen müssen Rückstellungen gebildet werden, wenn sie notwendig, aber bis zum Abschlussstichtag nicht durchgeführt worden sind, allerdings innerhalb der ersten drei Monate nach dem Bilanzstichtag nachgeholt werden sollen. Wie bei allen Rückstellungen gilt: Die Höhe der anfallenden Kosten und auch der Fälligkeitszeitpunkt der Instandhaltungsmaßnahmen sind noch nicht konkret abzusehen. Zu den Instandhaltungsrückstellungen zählen u.a. die Instandhaltung betrieblicher Räumlichkeiten, Reparaturen an Firmenfahrzeugen oder Maschinen sowie Wartungskosten für IT (Hard- und Software).

Mit Instandhaltungsrückstellungen soll sichergestellt werden, dass auch bei größeren Reparaturen finanzielle Mittel im Unternehmen vorhanden sind, aus denen diese finanziert werden können. Unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen müssen innerhalb der ersten drei Monate nach dem Bilanzstichtag nachgeholt und abgeschlossen werden. Ist das nicht möglich, und können z.B. Arbeiten erst im April vorgenommen werden, dürfen keine Instandhaltungsrückstellungen gebildet werden beziehungsweise schon gebildete Rückstellungen müssen erfolgswirksam in der Bilanz aufgelöst werden.

Die Rückstellungen müssen sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz gebildet und passiviert werden.
Wichtig: Unterscheidung in interne und externe Verpflichtungen - Eine Verpflichtung für die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen besteht nur für Arbeiten, die im eigenen Unternehmen entstehen, etwa für Wartung von Maschinen oder Reparaturen an betrieblich genutzten Gebäuden.

Gibt es Verpflichtungen gegenüber Dritten, fallen diese nicht in die Kategorie Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung, sondern ungewisse Verbindlichkeiten. Solche Verpflichtungen gegenüber Dritten können beispielsweise sein: Verpflichtungen, Schäden zu beheben, die der eigene Betrieb einem Dritten verursacht hat (z.B. Schäden auf einem Grundstück) oder Verpflichtungen gegenüber Mietern, die eine Mietwohnung des Unternehmens bewohnen (hier u.a. Reparaturen an Heizungen oder Räumlichkeiten).

Auch Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde oder Stadt fallen in diese Kategorie, wenn z.B. durch einen eigenen LKW Schäden an einer Straße oder einem Gehweg entstanden sind und beseitigt werden müssen.

Höhe der Rückstellungen
In welcher Höhe Instandhaltungsrücklagen gebildet werden, muss vom konkreten Sachverhalt abhängig gemacht werden. Wichtigster Punkt sind die voraussichtlich anfallenden Kosten, deren Höhe entweder geschätzt werden muss. Oder, was grds. besser ist, es liegen ein Kostenvoranschlag oder eine konkrete Bestellung vor, da man die Höhe der Rückstellung dann genauer belegen kann.

Da Rückstellungen zu einer Minderung bzw. Verlagerung von Steuerzahlungen aus dem alten in das laufende Geschäftsjahr führen, werden diese im Rahmen möglicher Betriebsprüfungen besonders kritisch hinterfragt. Entsprechend sollten Unternehmen sorgfältig agieren und möglichst genau planen.

Mögliches Vorgehen zur Bildung der Rückstellungen
Es empfiehlt sich, im Unternehmen kurz vor dem Abschlusstermin in allen Abteilungen nachzufragen, ob bzw. welche Sachverhalte es gibt, die eine Rückstellungsbildung rechtfertigen. Hierbei ist es erforderlich, allen Beteiligten (vor allem außerhalb der Buchhaltung) zu erklären, was Instandhaltungsrückstellungen genau sind und unter welchen Bedingungen sie gebildet werden können bzw. müssen und wann nicht.

Sachverhalte, für die eine Rückstellung in Betracht kommt, sollten in einer Liste oder Übersicht zusammengestellt werden, wie sie beispielhaft Abbildung 1 zeigt.

Auch mögliche Reduzierungen oder Nebenkosten sind zu berücksichtigen
Bei Unklarheiten oder wenn der Grund für die Rückstellung nicht eindeutig ist, z.B. bei der Abgrenzung zu regulären Wartungsarbeiten, muss die Buchhaltung mit den betroffenen Abteilungen sprechen und die Sachverhalte entweder fundieren oder streichen. Der erwartete verbleibende Aufwand ist zu passivieren. Bei Kostenvoranschlägen muss geprüft werden, ob sie tendenziell über oder unter der ausgewiesenen Summe bleibt, was zuverlässig nur dann möglich ist, wenn man von einem Anbieter schon öfter Kostenvoranschläge erhalten hat, und einschätzen kann, ob der Endbetrag eher darüber oder darunter liegt. Auch das sollte im Zweifel erfasst und dokumentiert werden.

Instandhaltungsrückstellungen_Bild1.jpg
Abb. 1 Beispiel einer Übersicht für Instandhaltungsrücklagen
Wichtig: Mögliche Nachlässe oder andere Rabatte müssen berücksichtigt werden, was in der Regel nur bei bestätigten Bestellungen möglich ist, oder bei Anbietern, mit denen man schon zusammengearbeitet hat und deren Konditionen man im Betrieb kennt. Umgekehrt müssen auch Nebenkosten, die den Rückstellungsbetrag erhöhen, berücksichtigt werden, etwa Versand, Verpackung, Versicherungen oder Entsorgung. Außerdem sollten die tatsächlichen Erledigungstermine, evtl. Verzögerungen und deren Gründe sowie die Ist-Aufwendungen genau erfasst werden.

Praxis-Tipp: Grundsätzlich sollte schriftlich dokumentiert werden, warum man welche Rückstellung in welcher Höhe gebildet hat. Das kann zum einen eine wichtige Argumentationshilfe bei Betriebsprüfungen sein. Zum anderen lassen sich die Vorgänge auch nach einiger Zeit im Betrieb besser nachvollziehen, wenn es zu Fragen kommen sollte oder ein Mitarbeiter, der eine Rückstellung gemeldet hat, aus dem Unternehmen ausscheidet.

Abgrenzung Instandhaltung zu Wartung und Erhaltungsaufwand

Wichtig zu wissen ist, dass für regelmäßige Wartungs- und Erhaltungsarbeiten keine Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen gebildet werden dürfen. Eine nur verschobene reguläre Inspektion oder die Revision für ein Anlagegut dürfen nicht berücksichtigt werden. Wohl aber, wenn es sich um unregelmäßig anfallende Wartungsarbeiten an einer Maschine handelt, deren Wartung abhängig ist von der Auslastung. Außerdem dürfen Erhaltungsmaßnahmen, die zu einem höheren Wert des Anlagegutes führen, nicht als Rückstellungen angesetzt, sondern müssen aktiviert werden, da es sich nicht um Kosten handelt. Nicht zuletzt dürfen Instandhaltungsrücklagen nur gebildet werden, wenn die Wartung im laufenden Geschäftsjahr notwendig geworden ist und eigentlich auch in diesem Jahr hätte durchgeführt werden müssen.

Welche wichtigen Gesetzte und Vorschriften gibt es?

Handelsrechtlich ist die Passivierung von Rückstellungen in § 249 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt. Das Steuerrecht verweist in § 5 Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) auf die handelsrechtlichen Normen. Die Bewertung erfolgt handelsrechtlich u.a. nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, steuerrechtlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG. Allgemeine Erläuterungen finden sich z.B. in den Hinweisen 6.11 der EStR (Einkommensteuer-Richtlinien), z.B. unter 5.7 Abs. 11.

Zum Thema Instandhaltungsrückstellungen gibt es zahlreiche Einzelverfügungen und Anweisungen seitens der Finanzverwaltung sowie eine Fülle von zum Teil höchstrichterlichen Urteilen (Bundesfinanzhof (BFH)). Nicht zuletzt sind zusätzlich ggf. Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sowie der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu berücksichtigen. Es ist also erforderlich, laufend die Rechtsprechung zu verfolgen, um alle aktuellen Anforderungen erfüllen zu können.

Wie sind Instandhaltungsrückstellungen zu buchen?

Die Buchung von Instandhaltungsrückstellungen erfolgt wie bei anderen Rückstellungen, über das Aufwands- mit dem entsprechenden Rückstellungskonto.

Buchungssatz: Instandhaltungskosten an Instandhaltungsrückstellungen

Bei der Bildung der Rückstellung werden Nettowerte angesetzt, bei der Auflösung muss die Mehrwertsteuer allerdings berücksichtigt werden.

Beispiel:
In einem Unternehmen konnte eine Instandhaltung einer Maschine bis zum Jahresende nicht durchgeführt werden. Der Kostenvoranschlag des Anbieters lautet auf 20.000 Euro netto inkl. evtl. Nachlässe und Nebenkosten. Die Instandhaltung wird im März des Folgejahres zu einem Nettowert von 19.500 Euro durchgeführt. Die Buchungen der Instandhaltungsrückstellungen können dann grds. wie folgt aussehen (unabhängig vom genutzten Kontenrahmen):

Die Buchungssätze zum 31 Dezember lauten:

1. Instandhaltung an Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten 20.000 Euro
2. Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten an Schlussbilanzkonto 20.000 Euro
3. Gewinn- und Verlustrechnung an Instandhaltung 20.000 Euro

Im nächsten Jahr wird die Eröffnungsbuchung wie folgt gebucht:

1. Eröffnungsbilanzkonto an Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten 20.000 Euro

Bei Rechnungseingang nach Erledigung der Arbeiten muss die Rückstellung erfolgswirksam aufgelöst werden. Die Buchungen hier lauten:

2. Instandhaltung 19.500 Euro und Vorsteuer 3.705 Euro an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.205 Euro 
3. Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten 20.000 Euro an Instandhaltung 19.500 Euro und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 500 Euro. 

Bei Zahlung der Rechnung lautet die Buchung:

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.205 Euro an Bank 23.205 Euro.

Der Aufwand in Höhe von 20.000 Euro wirkt sich im Vorjahr ergebnismindernd aus. Im laufenden bzw. Folgejahr ergibt sich ein Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 500 Euro. 




letzte Änderung J.E. am 07.06.2024
Autor(en):  Jörgen Erichsen


Autor:in
Herr Jörgen Erichsen
Jörgen Erichsen ist selbstständiger Unternehmensberater. Davor hat er in leitenden Funktionen in Konzernen gearbeitet, u.a. bei Johnson & Johnson und Deutscher Telekom. Er ist Autor von Fachbüchern und -artikeln rund um Rechnungswesen und Controlling. Außerdem ist er als Referent zu diesen Themen für verschiedene Träger tätig. Beim Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) leitet Jörgen Erichsen den Arbeitskreis Controlling.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Dein Aufgabenbereich: Führung der Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung, Kontierung und Verbuchung aller anfallenden Geschäftsvorfälle, Sachliche und inhaltliche Rechnungsprüfung bei Kreditoren, Erstellung einzelner Anlagepositionen, Buchung von Zu- und Abgängen sowie Abschreibungen, Mit... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Als Teammitglied in unserer Finanzbuchhaltung bearbeitest du qualifiziert alle finanzbuchhalterischen Vorgänge einschließlich der kostenrelevanten Zusatzkontierungen, Kontokorrentvorgänge aus dem Bereich Vermögensmanagement, die zahlungsverkehrsbedingten Vorgänge aus dem Bereich der Verwaltung un... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung / Rechnungsprüfung
Scheidt & Bachmann kennst du nicht? Und ob! Wenn du schon einmal mit der Bahn gefahren bist, in einem Parkhaus geparkt, an einer Tankstelle bezahlt oder einen Ticketautomaten benutzt hast, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit unseren Produkten in Berührung gekommen. Weltweit entwickel... Mehr Infos >>

Leitung Finanzen (m/w/d)
Für unseren Kunden, ein globales Fertigungsunternehmen, das mit führenden Unternehmen in der unterschiedlichsten, technischen Märkten zusammenarbeitet, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort zwischen Kirchheim und Stuttgart eine Leitung Finanzen (m/w/d) Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparatur, Bioengin... Mehr Infos >>

Leitung Abteilung Finanzwesen (m/w/d)
Die Diakonische Arbeitsgemeinschaft Sozialpädagogischer Initiativen DASI Berlin gGmbH ist ein gemeinnütziger Träger der freien Wohlfahrt. Wir unterstützen, begleiten, betreuen und fördern Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien mit und ohne Beeinträchtigung ambulant, teilstationär und ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in (w/m/d)
Das Max-Planck-Institut für Physik komplexer Systeme ist ein theoretisch ausgerichtetes Forschungs­institut, in dem über 200 Wissenschaftler*innen aus über 40 Ländern zusammen mit mehr als 1.000 internationalen Gästen im Jahr physikalische Grundlagen­forschung betreiben. Das Institut mit angeglie... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Projekt Toolbox

Bild Projekt Toolbox.png
Die Projekt-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich im Projektmanagement bewährt haben. Ideal für Projektleiter und Mitarbeiter aus dem Projektmanagement.
Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd_400x289.jpg
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.