Pensionsrückstellungen - Berechnung und Buchung

Jörgen Erichsen
Pensionsrückstellungen werden für bestimmte Pensionsverpflichtungen gebildet, bei denen ein Unternehmen einzelnen Arbeitnehmern künftige Versorgungsleistungen nach Erreichen der Pensionsgrenze gewähren wollen. Ob, wann und in welcher Höhe die Leistungen anfallen, ist allerdings unsicher. Die Verpflichtung ergibt sich aus einer Direktzusage der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder durch mittelbare Verpflichtungen, etwa, wenn eine Pensionskasse eingebunden wird. Die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland fußt auf drei Säulen: der gesetzliche Rentenversicherung, der privaten Eigenvorsorge und eben den möglichen Pensionsverpflichtungen der Unternehmen. Der Beitrag geht wegen der Komplexität des Themas vor allem auf grundlegende Aspekte bei der Bildung von Pensionsrückstellungen ein.

Wofür werden Pensionsrückstellungen gebildet?

Rechtliche Grundlage für Pensionsrückstellungen ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vom 19. Dezember 1974, das laufend überarbeitet und ergänzt wird. Der Begriff „Pension“ steht im Kontext mit Rückstellungen allgemein für die betriebliche Altersvorsorge.

Welchen Umfang Pensionsrückstellungen haben, hängt von den Vereinbarungen von Arbeitgeber und -nehmer ab. Verpflichtend ist der Ansatz der Pensionszusage (Altersruhegeld). Hierbei können auch Leistungen für den Fall von Invalidität oder Todesfall einbezogen werden. Grundlage für die Vereinbarungen sind in der Regel Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder die Besoldungsordnung. Die Pensionsrückstellungen erhöhen sich jährlich, bis der Versorgungsfall eintritt.

Eine Pensionszusage ist eine Direktzusage, bei der die Verpflichtung zur Erfüllung der Zusage ausschließlich beim Arbeitgeber liegt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Entsteht ein Anspruch eines Arbeitnehmers, ist der Arbeitgeber zur Erfüllung dieser Ansprüche verpflichtet.

Von der Direktzusage ist die mittelbare Verpflichtung zu unterscheiden. Mittelbare Verpflichtungen ergeben sich, wenn externe Träger, etwa Pensionsfonds oder Unterstützungskassen, einbezogen werden.
 
Bei direkten Pensionsverpflichtungen fließen die Versorgungsleistungen nach Eintritt des Rentenfalls direkt vom Unternehmen an die jeweiligen Mitarbeiter. Bei mittelbaren Pensionsverpflichtungen fallen jährliche regelmäßige Beitragszahlungen ab dem Zeitpunkt der Pensionszusage an die Beschäftigten an.

Voraussetzung für die Bildung von Pensionsrückstellungen ist, dass eine Verpflichtung in der Vergangenheit entstanden ist und dass die Inanspruchnahme hinreichend wahrscheinlich ist.

Handelsbilanz:
Nach § 249 Abs. 1 HGB gilt für Pensionsverpflichtungen aus Direktzusagen eine Passivierungspflicht. Es gibt eine Ausnahme: Bei „Altzusagen”, deren Rechtsanspruch vor dem 01.01.1987 entstanden ist, besteht ein zeitlich unbegrenztes Passivierungswahlrecht.

Bei mittelbaren Verpflichtungen besteht ein Passivierungswahlrecht, keine Pflicht. Wird von dem Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, ist das in einem Bericht im Anhang anzugeben. Nach HGB stellen Beiträge für mittelbare Pensionsverpflichtungen zahlungswirksame Aufwendungen in der Periode dar, in der die Prämien vom Unternehmen an die zwischengeschaltete Versorgungseinrichtung bezahlt werden. Pensionsrückstellungen sind in der Bilanz unter den ungewissen Verbindlichkeiten als „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“ zu passivieren.

Steuerbilanz:
Das Steuerrecht orientiert sich am Handelsrecht, wonach Pensionsverpflichtungen ebenfalls zu passivieren sind. Da Pensionsrückstellungen meist einen hohen Wert haben, ergeben sich weitere Folgen. Beispielsweise verschlechtert sich meist die Eigenkapitalquote, da Rückstellungen zum Fremdkapital gehören. Eine Verschlechterung der Eigenkapitalquote hat u.U. negative Folgen für das Rating, die Kreditwürdigkeit oder die Unternehmensbewertung. Außerdem sinkt der Unternehmensgewinn und damit die Ertragssteuer. Und Pensionsverpflichtungen haben tendenziell negativen Einfluss auf den Unternehmenswert, was ggf. bei einem geplanten Verkauf oder einer Übernahme von Bedeutung ist.

Berechnung der Pensionsrückstellungen

In welcher Höhe Pensionsrückstellungen gebildet werden können, dazu gibt es im Handelsrecht lediglich den Verweis darauf, dass ein „in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags“ angesetzt werden darf. Daher werden zur Bewertung von Pensionsrückstellungen meist versicherungsmathematische Berechnungsmodelle eingesetzt, in die statistische Größen und Wahrscheinlichkeiten einfließen.
Damit soll erreicht werden, dass man zu einem realistischen und nachvollziehbarem Wert für die Rückstellungsbildung gelangt. Basis für den Ansatz in Handels- und Steuerbilanz ist der Barwert der Pensionsrückzahlungen zum Zeitpunkt der Berechnung, der anschließend die Basis für die Steuer- wie die Handelsbilanz darstellt. Grundlage sind die sogenannten Heubeck-Richttafeln, die 1947 vom Kölner Versicherungsmathematiker Georg Heubeck entwickelt wurden. Wesentliche Grundlage sind die Sterbetafeln, mit denen berechnet wird, dass ein Anspruchsberechtigter in einem bestimmten Jahr stirbt (z.B. Rechengrößen - Heubeck AG, Lebenserwartung, Sterbetafel - Statistisches Bundesamt (destatis.de)).

Seit der Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) müssen handelsrechtlich auch künftige Anwartschaften und Rentensteigerungen in die Bewertung mit einbezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass möglichst keine pauschalen Zuschläge angesetzt, sondern auf Dokumente oder Regelungen zurückgegriffen werden sollte, z.B. Tarifabschlüsse oder -verträge. Steuerrechtlich findet diese Regelung keine Berücksichtigung.

Da die Berechnung der Höhe der Pensionsrückstellungen komplex ist, werden zur Festlegung der Höhe der Rückstellungen versicherungsmathematische Gutachten erstellt. Das auch vor dem Hintergrund, dass Pensionsrückstellungen von der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen besonders sorgfältig „durchleuchtet“ werden.
Wichtig: Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen ist der Erfüllungsbetrag anzusetzen. Das ist der Betrag, der zur Begleichung einer Verbindlichkeit zukünftig voraussichtlich zu entrichten ist, inkl. zu erwartender Lohn-, Preis- und Kostensteigerungen. Auch der Rententrend muss mit einbezogen werden. In der Steuerbilanz dürfen mögliche Steigerungen nicht angesetzt werden.

Abzinsung: 
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr müssen abgezinst, diskontiert, werden.

Die Abzinsung in der Handelsbilanz ist in § 253 HGB Abs. 2 geregelt. Demnach müssen „Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst werden.“ Dieser Zinssatz wird monatlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt (Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB, 10-Jahresdurchschnitt | Deutsche Bundesbank). Außerdem wird eine zweite Berechnung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre vorgenommen. Der sich daraus ergebende Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen gesperrt. Er ist im Anhang oder der Bilanz auszuweisen.

In der Steuerbilanz erfolgt das über die Annahme einer 15-jährigen Laufzeit. Die Höhe des Zinssatzes ist in § 6a Abs. 3, Nr. 3 EstG geregelt („Bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtung sind ein Rechnungszinsfuß von 6 Prozent und die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden.“).

Latente Steuern:
Durch die unterschiedlichen Ansätze und Bilanzierungsregeln der Pensionsrückstellungen in Handels- und Steuerbilanz können sich Unterschiede in der Berechnung der abzuführenden Steuern und bei der Bilanzerstellung ergeben. Der Steueraufwand, der in der Handelsbilanz entsteht, wird als „fiktiver“ Steueraufwand bezeichnet, der Steueraufwand aus der Steuerbilanz als „effektiv“, weil er an das Finanzamt abgeführt werden muss. Um die Unterschiede auszugleichen, gibt es die latenten Steuern. Ist der Gewinn in der Handelsbilanz höher als der der Steuerbilanz, entstehen passive latente Steuern und umgekehrt.
 
Deckungsvermögen:
Hat ein Unternehmen Vermögen, das nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ausschließlich zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dient (so genanntes Deckungsvermögen, etwa Vermögen von Unterstützungs- oder Pensionskassen, Rückdeckungsversicherungen), wird es mit den Pensionsrückstellungen saldiert. Damit muss nur die Differenz bilanziert werden. Das Deckungsvermögen ist nach § 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit dem Zeitwert zu bilanzieren.

Auflösung der Rückstellungen:
Pensionsrückstellungen sind aufzulösen, wenn eine Anspruchsberechtigung entsteht, etwa, wenn ein Mitarbeiter in Rente geht. Dann erfolgt eine Teilauflösung ab der ersten Auszahlung der Pension oder Rente. Vollständig aufgelöst werden muss die Rücklage, wenn ein Mitarbeiter verstirbt.

Welche wichtigen Gesetze und Vorschriften gibt es?

Handelsrechtlich ist die Passivierung von Rückstellungen in § 249 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt. Das Steuerrecht verweist in § 5 Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) grundsätzlich auf die handelsrechtlichen Normen. Die Bewertung erfolgt handelsrechtlich u.a. nach § 253 Abs. 1, Nr. 1 HGB. Zudem muss § 6a Abs. 1 bis 5 EstG beachtet werden. Allgemeine Erläuterungen finden sich z.B. in den EStR (Einkommensteuer-Richtlinien), u.a. R 41.

Zum Thema Pensionsrückstellungen gibt es zudem eine Vielzahl von Einzelverfügungen und -regelungen sowie Anweisungen seitens der Finanzverwaltung sowie eine Fülle von zum Teil höchstrichterlichen Urteilen (Bundesfinanzhof (BFH)). Nicht zuletzt sind zusätzlich ggf. Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sowie der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu berücksichtigen. Es ist also erforderlich, laufend die Rechtsprechung zu verfolgen, um alle aktuellen Anforderungen erfüllen zu können

Wie werden Pensionsrückstellungen gebucht?

Bei Pensionsrückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, die Unternehmen über das Konto „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“ buchen müssen (ggf. sind je nach genutztem Kontenrahmen geringfügig andere Bezeichnungen möglich).

Buchung bei erstmaliger Bildung bzw. Erhöhung von Pensionsrückstellungen
Bei erstmaliger Bildung einer Pensionsrückstellung oder deren Erhöhung gilt grundsätzlich folgender Buchungssatz:
Aufwendungen für Altersversorgung an Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Es sind ggf. Unterschiede bei der Kontenwahl möglich, je nachdem, wer die Pensionszusage erhält bzw. welcher Sachverhalt zutrifft. Beispielsweise kommen Kontobezeichnungen wie „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern oder nahestehenden Personen (x% Beteiligungen am Kapital, abhängig davon, mit welchem Anteil ein Gesellschafter am Unternehmen beteiligt ist), Rückstellungen für Direktzusagen oder Rückstellungen für pensionsartige Verpflichtungen in Betracht.



letzte Änderung J.E. am 17.07.2024
Autor(en):  Jörgen Erichsen


Autor:in
Herr Jörgen Erichsen
Jörgen Erichsen ist selbstständiger Unternehmensberater. Davor hat er in leitenden Funktionen in Konzernen gearbeitet, u.a. bei Johnson & Johnson und Deutscher Telekom. Er ist Autor von Fachbüchern und -artikeln rund um Rechnungswesen und Controlling. Außerdem ist er als Referent zu diesen Themen für verschiedene Träger tätig. Beim Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) leitet Jörgen Erichsen den Arbeitskreis Controlling.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Als Teammitglied in unserer Finanzbuchhaltung bearbeitest du qualifiziert alle finanzbuchhalterischen Vorgänge einschließlich der kostenrelevanten Zusatzkontierungen, Kontokorrentvorgänge aus dem Bereich Vermögensmanagement, die zahlungsverkehrsbedingten Vorgänge aus dem Bereich der Verwaltung un... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Leitung Abteilung Finanzwesen (m/w/d)
Die Diakonische Arbeitsgemeinschaft Sozialpädagogischer Initiativen DASI Berlin gGmbH ist ein gemeinnütziger Träger der freien Wohlfahrt. Wir unterstützen, begleiten, betreuen und fördern Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien mit und ohne Beeinträchtigung ambulant, teilstationär und ... Mehr Infos >>

Leitung Finanzen (m/w/d)
Für unseren Kunden, ein globales Fertigungsunternehmen, das mit führenden Unternehmen in der unterschiedlichsten, technischen Märkten zusammenarbeitet, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort zwischen Kirchheim und Stuttgart eine Leitung Finanzen (m/w/d) Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparatur, Bioengin... Mehr Infos >>

(Senior) Referent* Konzernrechnungslegung und Bilanzierung
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten und vielfältigen Teams, welches weitere echte Persönlichkeiten... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Dein Aufgabenbereich: Führung der Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung, Kontierung und Verbuchung aller anfallenden Geschäftsvorfälle, Sachliche und inhaltliche Rechnungsprüfung bei Kreditoren, Erstellung einzelner Anlagepositionen, Buchung von Zu- und Abgängen sowie Abschreibungen, Mit... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung / Rechnungsprüfung
Scheidt & Bachmann kennst du nicht? Und ob! Wenn du schon einmal mit der Bahn gefahren bist, in einem Parkhaus geparkt, an einer Tankstelle bezahlt oder einen Ticketautomaten benutzt hast, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit unseren Produkten in Berührung gekommen. Weltweit entwickel... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.