DASI Berlin gGmbH
Berlin
Wichtig: Für Wirtschaftsgüter, die in den Wirtschaftsjahren 2020, 2021 und 2022 angeschafft wurden, ist die degressive Abschreibung steuerlich erlaubt. Dies hat sich in der Vergangenheit oft geändert. Allerdings darf der Abschreibungssatz maximal das 2,5-Fache des linearen Abschreibungssatzes betragen und 25 % nicht übersteigen.
Anschaffungszeitraum | Regeln für degressive AfA |
2020 bis 2022 | Abschreibungssatz darf höchstens das 2,5-fache des linearen Abschreibungsprozentsatzes betragen, maximal 25 % |
2011 bis 2019 | Nicht erlaubt |
2009 bis 2010 | Abschreibungssatz darf höchstens das 2,5-fache des linearen Abschreibungsprozentsatzes betragen, maximal 25 % |
2008 | Nicht erlaubt |
2006 bis 2007 | Abschreibungssatz darf höchstens das 3-fache des linearen Abschreibungsprozentsatzes betragen, maximal 30 % |
2001 bis 2005 | Abschreibungssatz darf höchstens das 2-fache des linearen Abschreibungsprozentsatzes betragen, maximal 20 % |
Quelle: Haufe, sevdesk, steuertipps.de, welt-der-bwl.de, Stb. Vesting & Partner (vesting-stb.de) letzte Änderung W.V.R. am 17.10.2023 Autor(en): Wolff von Rechenberg |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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