Degressive Abschreibung (AfA): Das müssen Unternehmer wissen

Wolff von Rechenberg

Was ist degressive Abschreibung?

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden über die Nutzungsdauer nach einer gewählten Abschreibungsmethode abgeschrieben. Dabei steht der Unternehmer vor der Wahl zwischen linearer Abschreibung und degressiver Abschreibung.

Linear schreibt er also beispielsweise eine Maschine mit jährlich gleich hohen Beträgen ab. Alternativ kann der Unternehmer die Kosten der Maschine auch degressiv abschreiben. Dabei sinkt die Höhe der abgeschriebenen Beträge von Jahr zu Jahr. In den ersten Jahren kann das Unternehmen also sehr hohe Beträge abschreiben.
Wichtig: Für Wirtschaftsgüter, die in den Wirtschaftsjahren 2020, 2021 und 2022 angeschafft wurden, ist die degressive Abschreibung steuerlich erlaubt. Dies hat sich in der Vergangenheit oft geändert. Allerdings darf der Abschreibungssatz maximal das 2,5-Fache des linearen Abschreibungssatzes betragen und 25 % nicht übersteigen.

Bei degressiver Abschreibung schreibt man in der Regel einen festen Prozentsatz des Buchwertes des Wirtschaftsgutes ab, den sogenannten Abschreibungssatz. Dieses Verfahren heißt geometrisch-degressives Verfahren (in Abgrenzung zum arithmetisch-degressiven Verfahren).


Die Formel lautet:

Abschreibungsbetrag = Abschreibungssatz × Buchwert des Vorjahres

Im Lauf der Jahre sinkt die Höhe der Beträge, erreicht theoretisch jedoch nie den Nullwert. Deswegen gilt die Regel: Fallen die jährlichen Abschreibungsbeträge beim degressiven Verfahren unter die Höhe der Beträge bei linearer Abschreibung, ist der Rest der Anschaffungskosten linear abzuschreiben.

Beispiel: Ein Unternehmen hat 2021 für 60.000 Euro ein Blockheizkraftwerk errichtet, das laut AfA über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abzuschreiben ist. Das Unternehmen wählt die degressive Abschreibung. Als Abschreibungssatz wählt das Unternehmen 25 %. Die Abschreibung erfolgt nach folgendem Plan:
  1. 2021: Abschreibungsbetrag = 15.000 Euro
  2. 2022: Abschreibungsbetrag = 25 % × 45.000 Euro = 11.250 Euro
  3. 2023: Abschreibungsbetrag = 25 % × 33.750 Euro = 8.438 Euro
  4. 2024: Abschreibungsbetrag = 25 % × 25.313 Euro = 6.328 Euro
  5. 2025: Abschreibungsbetrag = 25 % × 18.985 Euro = 4.746 Euro
  6. 2026: Abschreibungsbetrag = 25 % × 14.239 Euro = 3.560 Euro
  7. 2027: Abschreibungsbetrag = 2.670 Euro (Wechsel zur linearen Abschreibung)
  8. 2028: Abschreibungsbetrag = 2.670 Euro
  9. 2029: Abschreibungsbetrag = 2.670 Euro
  10. 2030: Abschreibungsbetrag = 2.668 Euro

Das Beispiel zeigt: Mit der degressiven Abschreibung verlagert ein Unternehmen den weit überwiegenden Teil der Steuerersparnis in die ersten Jahre der Nutzungsdauer. Der Unternehmer hat den höchsten erlaubten Abschreibungssatz gewählt. Im siebten Jahr ist der Steuerzahler zur linearen Abschreibung gewechselt, weil die Abschreibungsbeträge in diesem Jahr auf das Niveau der Beträge bei linearer Abschreibung fallen (Buchwert: 10.679 Euro für 4 Jahre).

Degressive AfA im Steuerrecht

Vorteile der degressiven Abschreibung gegenüber der linearen Abschreibung: Die degressive Abschreibung entspricht oft eher der tatsächlichen Wertentwicklung des Wirtschaftsgutes. Außerdem ermöglicht das degressive Verfahren höhere Abschreibungen in den ersten Nutzungsjahren.

Nachteil der degressiven Abschreibung: Sie ist steuerrechtlich nicht dauerhaft erlaubt. Der Gesetzgeber hat die Methode immer wieder erlaubt und verboten. Für Wirtschaftsgüter, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft wurden, ist die Methode erlaubt. Auch die Konditionen haben sich immer wieder verändert.

Anschaffungszeitraum Regeln für degressive AfA
2020 bis 2022 Abschreibungssatz darf höchstens das 2,5-fache des linearen Abschreibungsprozentsatzes betragen, maximal 25 %
2011 bis 2019 Nicht erlaubt
2009 bis 2010 Abschreibungssatz darf höchstens das 2,5-fache des linearen Abschreibungsprozentsatzes betragen, maximal 25 %
2008 Nicht erlaubt
2006 bis 2007 Abschreibungssatz darf höchstens das 3-fache des linearen Abschreibungsprozentsatzes betragen, maximal 30 %
2001 bis 2005 Abschreibungssatz darf höchstens das 2-fache des linearen Abschreibungsprozentsatzes betragen, maximal 20 %

Experten-Tipp:

Die Göttinger Steuerberaterkanzlei Vesting & Partner weist darauf hin, dass die degressive AfA mit der Sonder-AfA (maximal 20 % der Anschaffungskosten) für bewegliche Wirtschaftsgüter für kleine und mittlere Betriebe und dem Investitionsabzugsbetrag (maximal 50 % der Anschaffungskosten ab 1.1.2020, maximal 40% bis 31.12.2019) kombiniert werden kann (Quelle: s. Webtipps)

Degressive Abschreibung im Handelsrecht

Das Handelsrecht erlaubt die degressive Abschreibung dauerhaft in § 253 Abs. 3 S. 1 Handelsgesetzbuch (HGB). Das gilt sowohl für die geometrisch-degressive als auch für die arithmetisch-degressive Abschreibung und für die digitale Abschreibung, die einen Sonderfall der arithmetisch-degressiven Abschreibung darstellt.

Allerdings dürfen Unternehmen die degressive Abschreibung nur dann wählen, wenn sie der tatsächlichen Wertentwicklung entsprechen. Steuerliche Erwägungen dürfen bei der Entscheidung keine Rolle spielen.




Quelle: Haufe, sevdesk, steuertipps.de, welt-der-bwl.de, Stb. Vesting & Partner (vesting-stb.de)
letzte Änderung W.V.R. am 17.10.2023
Autor(en):  Wolff von Rechenberg


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter:in Clearing Finanzen Teilzeit (m/w/d)
Haben Sie Fellbach im Kopf? Kein Wunder. Viel­fältige Kultur‑ und Frei­zeit­angebote laden nicht nur zum Arbeiten, sondern auch zum Wohl­fühlen ein. Damit Fell­bach weiter­hin so lebens­wert bleibt, suchen wir Sie. Was Sie gestalten. Sie klären Differenzen und Unstimmig­keiten auf Personen­konten... Mehr Infos >>

Buchhalter (in) (d/m/w)
Wir sind ein modernes Landesunternehmen mit 150-jähriger Geschichte. Wir bewirtschaften rund 17.000 Hektar in Brandenburg – eine Fläche fast so groß wie der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Unser Portfolio ist vielfältig: Wir vermieten und verpachten Flächen für Landwirtschaft, Erneuerbare Energ... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Gestalte mit uns die Zukunft der Tierversicherung in Deutschland und Europa. Bei uns dreht sich (fast) alles um Hunde und Katzen – und um die Menschen, die sie lieben. Seit Jahrzehnten versichern wir Vierbeiner zuverlässig gegen hohe Tierarztkosten und bieten Hundehaltenden zusätzlich ein... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/d)
H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Industrie, mit denen Reibung und Verschleiß entscheidend reduziert werden, um Komponenten noch sichere... Mehr Infos >>

Spezialist für Steuerungs- und Controllingsysteme - Schwerpunkt Data Science (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalterin oder Finanzbuchhalter (m/w/d) Schwerpunkt Steuern
Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, nationale Hilfsgesellschaft und ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Mit seinen ca. 1.000 Mitarbeitenden betreibt er soziale und therapeutische Einrichtungen und Dienste. Mehr Infos >>

Senior Controller (m/w/d) Investment & M&A
Über 150 Jahre Berufserfahrung? Keine Sorge, die bringen wir schon mit! Als Familienunternehmen in fünfter Generation starteten wir als kleine Gießerei – noch bevor das Auto erfunden wurde. Heute gestalten wir mit unseren Automotive-Lösungen die Mobilität von morgen, bringen Hightech in die Leben... Mehr Infos >>

Finanzkraft (m/w/d)
Die Technische Universität Braunschweig zählt zu den führenden Technischen Universitäten in Deutschland und bietet Ihnen als Arbeit­geberin eine große Auswahl an modernen, anspruchsvollen und vielseitigen Arbeits­plätzen. Nicht nur im Bereich der Forschung und Lehre, auch in Verwaltung, Technik u... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel- Betriebskostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung_Henke_290px.png
Mit diesem Nebenkosten- und Betriebskostenabrechner für Excel erstellst du deine Nebenkostenabrechnung strukturiert, nachvollziehbar und übersichtlich – ohne komplizierte Vorlagen oder manuelle Rechnerei. Ideal für private Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern..

Jetzt hier für 24,90 EUR downloaden!

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>