Geometrisch degressive Abschreibung (AfA)

Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt
Achtung: Die degressive Abschreibung ist für Wirtschaftsgüter, die nach dem 01.01.2020 angeschafft wurden, wieder zulässig.

Beschreibung:

Bei der geometrisch degressiven Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Wiederbeschaffungskosten eines Anlagegutes mittels jährlicher Abschreibungsquote auf die Nutzungsdauer des Gutes verteilt. Im Gegensatz zu der linearen Abschreibung ist die Abschreibungsquote bei der degressiven Abschreibung mit jedem bereits vergangenen Jahr der wirtschaftlichen Nutzungsdauer kleiner. Damit werden die aus den wirtschaftlichen oder technischen Entwicklungen resultierenden außergewöhnlichen Wertminderungen stärker berücksichtigt. Geometrisch degressive Abschreibung entspricht oftmals dem tatsächlichen Wertverzehr des Wirtschaftsgutes besser als die lineare Abschreibung. 


Formel:

Bei der degressiven Abschreibung werden die Abschreibungsbeträge vom Restbuchwert des jeweiligen Jahres berechnet. Die Abschreibungsbeträge ergeben sich durch Multiplikation des Restbuchwertes mit einer konstanten Abschreibungsquote:

Abschreibungsbetrag_deg.png

mit:

at    Abschreibungsbetrag der Periode t

Rt-1 Restbuchwert der Vorperiode

p     Abschreibungsquote

Die Abschreibungsquote p ist mit Hilfe der folgenden Formel zu berechnen: 

Abschreibungsquote.png

wobei K0 Neuwert, Kt Restwert, n Nutzungsdauer sind.

Der neue Restbuchwert ergibt sich als:

Restbuchwert.png

Beispiel:

Eine Anlage mit dem Wiederbeschaffungswert von 150.000 € und 5 Jahren Laufzeit soll geometrisch degressiv abgeschrieben werden. Nach einer geplanten Nutzungsdauer wird es mit einem Restwert von 18.000 € gerechnet.

1.Schritt: Berechnung der Abschreibungsquote (p)

Abschreibungsquote_1.png

Abschreibungsquote_2.png

2. Schritt: Bestimmung der Abschreibungsbeträge (at) anhand der geometrisch-degressiven Abschreibungsmethode:

Die jährliche Abschreibungsquote p, mit der die Abschreibungsbeträge ermittelt werden, beträgt 34,56%. Somit ergibt sich der Abschreibungsbetrag

at und mit ihm der Restwert Rt als:

a1 = 150.000 · 0,3456 = 51.840 €

R1 = 150.000 – 51.840 = 98.160 €

Für die zweite Periode resultiert:

a2 = 98.160 € · 0,3456 ≈ 33.924 €

R2 = 98.160 – 33.924 ≈ 64.236 €

Die weiteren Ergebnisse sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.  

Nutzungsjahr 

 jährliche Abschreibung 

kalk. Restbuchwert 

t=0


150.000

t=1

150.000 · 0,3456 = 51.840

98.160

t=2

98.160 · 0,3456 = 33.924

64.236

t=3

64.236 · 0,3456 = 22.200

42.036

t=4

42.036 · 0,3456 = 14.527

27.508

t=5

27.508 · 0,3456 = 9.508

18.000

Handelsrechtlich: ja
Steuerrechtlich: ja (von 2020 bis 2022)
Kalkulatorisch: ja

Formel in Excel: GDA, GDA2, VDB

Grafik: geometrisch-degressiv-abs.jpg

Kommentar:

Bei geometrisch degressiver Abschreibung ist zwischen den bilanziellen- und kalkulatorischen Abschreibungen zu unterscheiden. Steuerrechtlich ist die geometrisch degressive Abschreibung wieder anwendbar für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem  31.12.2019 und vor dem 01.01.2023 angeschafft oder hergestellt wurden. Hierbei gilt, dass der AfA-Satz das 2,5-fache vom linearen Satz betragen darf, maximal jedoch auf 25% begrenzt ist. Bei Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer fünf Jahre oder mehr beträgt, ist die geometrisch degressive Abschreibung somit günstiger als die lineare. In der Handelsbilanz dürfen nach Einführung des BilMoG rein steuerrechtlich motivierte degressive Abschreibungen nicht mehr vorgenommen werden. Im Handelsrecht bleibt die degressive Abschreibung dann zulässig, wenn sie dem wirtschaftlichen Verbrauch entspricht. 


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letzte Änderung R. am 21.07.2024
Autor(en):  Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt

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10.09.2014 12:25:37 - Gast

Hallo!

Heißt das nun, dass ich steuerrechtlich auch neu angeschaffte Wirtschaftsgüter (ab 2014) degressiv abschreiben darf und handelsrechtlich lineare AfA verwende?

Viele Grüße
Tanja
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