Praxistipps zur Inventur des Anlagevermögens - Interview mit Uwe Jüttner

Wolff von Rechenberg
Fragen zur Inventur des Anlagevermögens hat der Bilanzbuchhalter und Fachautor Uwe Jüttner in einem Interview mit dem Rechnungswesen-Portal beantwortet. Im Gespräch gab der Präsident der EMAA – European Management Accountants Association viele Praxistipps zur Inventur des Anlagevermögens. 

Herr Jüttner, wer muss eigentlich eine Inventur des Anlagevermögens vornehmen?
Jüttner: Jeder Kaufmann hat gemäß § 240 Abs. 1 HGB zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines Bargelds sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände im so genannten Inventar aufzuzeichnen. Er soll dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden angeben. Ein solches Inventar hat er jeweils zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres erneut aufzustellen. Die Inventare sind 10 Jahre aufzubewahren. Obwohl nicht ausdrücklich geregelt, sollen generell die Vermögensgegenstände körperlich, vollständig und einzeln aufgenommen werden. Ein Inventar muss darüber hinaus richtig und nachprüfbar sein, durch den Aspekt der Wirtschaftlichkeit ist es jedoch insgesamt vor überzogenen Ansprüchen geschützt.

Welche Arten der Inventur gibt es, und welche Fristen muss der Unternehmer einhalten?
Jüttner: Es gibt die Stichtagsinventur, die vor- oder nachverlegte Inventur und die permanente Inventur. Bei der Stichtagsinventur muss die mengenmäßige Bestandsaufnahme der Vorräte zwar nicht am Abschluss-Stichtag (31. Dezember) erfolgen. Sie muss aber zeitnah innerhalb einer Frist von 10 Tagen vor oder nach dem Abschluss-Stichtag durchgeführt werden. Zugänge und Abgänge zwischen dem Aufnahmetag und dem Abschluss-Stichtag werden anhand von Belegen mengen- und wertmäßig auf den 31. Dezember fortgeschrieben beziehungsweise zurückgerechnet.


Was ist eine vor- oder nachverlegte Inventur?
Jüttner: Die vor- beziehungsweise nachverlegte Inventur stellt gegenüber der Stichtagsinventur eine wesentliche Erleichterung dar. Die körperliche Bestandsaufnahme erfolgt an einem beliebigen Tag innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten zwei Monate nach dem Abschluss-Stichtag. Die einzelnen Artikel dürfen zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgenommen werden. Der am Tag der Inventur ermittelte Bestand wird nur wertmäßig auf den Abschluss-Stichtag fortgeschrieben oder zurückgerechnet. Nicht mengenmäßig!

Zuletzt hatten Sie noch die permanente Inventur genannt.
Jüttner: Die permanente Inventur ermöglicht es, den am Abschluss-Stichtag vorhandenen Bestand des Vorratsvermögens nach Art, Menge und Wert auch ohne gleichzeitige körperliche Bestandsaufnahme festzustellen. Der Bestand für den Abschluss-Stichtag kann in diesem Fall nach Art und Menge der Lagerkartei entnommen werden. In jedem Geschäftsjahr muss mindestens einmal - der Zeitpunkt ist beliebig! - durch körperliche Bestandsaufnahme geprüft werden, ob der in der Lagerkartei ausgewiesene Buch- bzw. Sollbestand des Vorratsvermögens mit dem tatsächlich vorhandenen Bestand (Istbestand) übereinstimmt.

Muss der Unternehmer die Anlageninventur zu einem bestimmten Zeitpunkt vornehmen, wie man das von der Inventur des Vorratsvermögens kennt?
Jüttner: Im Gegensatz zum Vorratsvermögen bestehen beim Anlagevermögen keine vorgeschriebenen Fristen. Der Unternehmen ist somit in seiner Entscheidung frei, wann er die Anlageninventur durchführen möchte. Sinnvollerweise wird die Inventur in einem Zeitraum durchgeführt, wo es im Betrieb etwas ruhiger zugeht. 

Können Sie in einfachen Worten beschreiben, was zum Anlagevermögen zählt?
Jüttner: Zum Anlagevermögen gehören die immateriellen Wirtschaftsgüter, handelsrechtlich Vermögensgegenstände genannt, die Sachanlagen und die Finanzanlagen. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, wie Markenrechte, Patente, Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, und ähnliche Rechte. Außerdem zählen wir zum Anlagevermögen Geschäfts- und Firmenwerte sowie geleistete Anzahlungen. Zu den Sachanlagen zählen der Grund und Boden, Gebäude und Außenanlagen, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen (Fuhrpark), Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie auch hier Anzahlungen und Anlagen im Bau. Zu den Finanzanlagen gehören Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Ausleihungen an Unternehmungen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, Wertpapiere des Anlagevermögens und Sonstige Ausleihungen.

Bedeutet das, dass ein Unternehmen jedes Jahr die Computer in den Büros durchzählen muss? Welche Alternativen gibt es?
Jüttner: Da Sachanlagen dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen, ändern sich ihre Bestände in geringerem Maße als bei häufig umgeschlagenen Vorräten. Allerdings unterliegen die abnutzbaren Anlagengüter einer zumindest regelmäßigen Wertveränderung durch Abschreibungen und gegebenenfalls Zuschreibungen. Weniger als auf die Bestandsaufnahme zum Ende des Geschäftsjahres kommt es deshalb beim Anlagevermögen darauf an, wie es sich im Laufe des Jahres entwickelt hat. Diese Entwicklung sollte aufgezeichnet werden. Zu- und Abgänge des Anlagevermögens können in der Regel von den Anlagekonten der Finanzbuchhaltung abgelesen werden.

Wenn dieses Bestandsverzeichnis zum Beispiel in Form einer Anlagenkartei oder eines Anlagenwirtschaftssystems bestimmten Erfordernissen genügt, können Sie auf eine körperliche Bestandsaufnahme des beweglichen Anlagevermögens zum Jahresende verzichten. Die Anlagenkartei muss folgende Angaben enthalten: Die genaue Bezeichnung des Gegenstandes, den Buchwert am Bilanzstichtag, den Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Abschreibungsmethode und die Nutzungsdauer, die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, den Tag des Abgangs und gegebenenfalls Zuschreibungen und außerplanmäßige Abschreibungen. Dennoch sollte hin und wieder überprüft werden, ob die in der Buchhaltung ausgewiesenen Anlagengegenstände tatsächlich noch vorhanden sind. Selbst bei sonst ordnungsgemäßer Buchführung kann es vorkommen, dass für neu angeschaffte Maschinen kein Anlagenstammsatz angelegt wird oder weil kein Zahlungsvorgang existiert und deshalb nicht verbucht ist, das Verschrotten einer alten Maschine oder die Entnahme eines gebrauchten Computers übersehen wird.

Solche Fehler werden ggf. nur durch eine körperliche Aufnahme erkannt. Im Normalfall sollte sich jedoch aus der obigen Fortschreibung der zum Bilanzstichtag richtige Bestand ermitteln lassen. Die Empfehlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften lautet, dass mindestens alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden sollte. Der Grundsatz der Vollständigkeit sieht vor, dass alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Kaufmannes in der Bilanz erfasst werden und damit auch im Inventar. Dies mag zunächst selbstverständlich anmuten, stößt aber mitunter auf praktische Probleme bei der eindeutigen wirtschaftlichen Zuordnung der Vermögensgegenstände.

Müssen geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG, in die Inventur aufgenommen werden?
Jüttner: Grundsätzlich müssen geringwertige Wirtschaftsgüter nicht in eine Inventur im Sinne des § 240 HGB aufgenommen werden. Zunächst einmal sind die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) näher zu klassifizieren, da deren Bewertung und Bilanzierung von Wertgrenzen und weiteren Bedingungen abhängen. GWG bis 150 Euro können Unternehmen sofort in den Aufwand buchen oder sie dem Sofortabzug nach § 6 Absatz 2 EStG oder einer Aktivierung als langlebiges Wirtschaftsgut unterwerfen. Das Wahlrecht kann für jedes Wirtschaftsgut individuell in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung des § 6 Absatz 2 EStG bestehen mit Ausnahme der buchmäßigen Erfassung des Zugangs des Wirtschaftsgutes keine weiteren Aufzeichnungspflichten. GWGs im Wert zwischen 150 und 410 Euro besteht ein weiteres Wahlrecht.

Derartige Aufwendungen können im maßgebenden Wirtschaftsjahr in voller Höhe gemäß § 6 Abs. 2 EStG als Betriebsausgaben abgezogen werden. Nach § 6 Abs. 2 Satz 4 und 5 EStG ist das Wirtschaftsgut in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. Das Verzeichnis braucht jedoch nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind. Eine detaillierte Aktivierung im Anlagevermögen ist also nicht zwingend erforderlich. Eine Berücksichtigung bei der Inventur muss daher nicht erfolgen. Im Zweifel sollten sich Unternehmen mit der den Abschluss testierenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abstimmen. Alternativ können Unternehmen statt dem Sofortabzug für GWGs von mehr als 150 EUR, aber nicht mehr als 1000 EUR im maßgebenden Wirtschaftsjahr gemäß § 6 Absatz 2a EStG einen Sammelposten bilden. Abgesehen von der buchmäßigen Erfassung des Zugangs der Wirtschaftsgüter in den Sammelposten bestehen keine weiteren Aufzeichnungspflichten. Die Wirtschaftsgüter des Sammelpostens müssen aus steuerlichen Gründen nicht in ein Inventar im Sinne des § 240 HGB aufgenommen werden.

Wie soll ein Unternehmer bei der Inventur des Anlagevermögens mit Softwareprodukten verfahren?
Jüttner: Eine körperliche Bestandsaufnahme von immateriellen Wirtschaftsgütern und damit Softwareprodukten ist nahezu ausgeschlossen. Dennoch sollte eine Überprüfung erfolgen. Es erscheint sinnvoll, eine Bestandsliste der Softwareprodukte zu erstellen. Diese könnte beispielsweise nach dem Anschaffungsdatum oder auch nach dem ursprünglichen Anschaffungswert sortiert sein. Software im PC-Einsatz wird häufig so lange genutzt, wie auch die Hardware im Unternehmen eingesetzt wird. Das sind in der Regel drei bis fünf Jahre. Danach ist die Software wahrscheinlich wie die Hardware abgeschrieben und wird mit dem Ausscheiden der Hardware auch nicht mehr genutzt. IT-Verantwortliche im Unternehmen können sicherlich bestimmen, welche Softwareprodukte noch im Einsatz sind. Insbesondere bei hochwertigen Programmen und Individualsoftware sollte die Prüfung jedoch genauer durchgeführt werden. Die Eigner solcher Produkte sollten anhand von Bestandslisten das Vorhandensein und die Nutzung mindestens alle drei Jahre bestätigen.

Eine Inventur braucht Zeit. Wie können Sie den Zeit- und Personalaufwand für die Inventur des Anlagevermögens vorab schätzen?
Jüttner: Der Aufwand ist schwer zu schätzen, weil jedes Unternehmen individuell zu betrachten ist. Aus Erfahrungen kann ich sagen, dass eine Aufnahme von 300 bis 400 Anlagengütern pro Tag von einem Aufnahmeteam bestehend aus zwei Personen durchaus möglich ist. Die Aufnahme kann jedoch auch mit Hilfsmitteln optimiert werden. So ist der Einsatz eines Barcodeinventursystems ab einer gewissen Anzahl an Anlagengütern auf jeden Fall sinnvoll. Nach der Erstinventur und der Identifizierung der Anlagen kann der zeitliche und personelle Aufwand der Folgeinventuren um bis zu zwei Drittel reduziert werden. Abhängig von der Frage, welches Anlagenwirtschaftssystem im Einsatz ist, kann ich gerne Hilfestellung bei der Suche nach einem geeigneten Anlageninventursystem anbieten.

Wie plant man eine Inventur des Anlagevermögens?
Jüttner: Für die Durchführung der Inventur sind organisatorische Vorbereitungen zu treffen. Geschäftsführer, Abteilungsleiter oder Führungskräfte sollten Termine und Verantwortlichkeiten für die Inventur in einem jährlich zu erstellenden Inventurkalender benannt werden. Bevor man mit der Planung beginnt, sollte das Unternehmen folgende Fragen stellen: Kann die Bestandsaufnahme bei laufender Produktion durchgeführt werden? Muss der Betrieb während der Inventur geschlossen werden? Wie viel Zeit nimmt die Inventur voraussichtlich in Anspruch?

Worauf sollten Unternehmen bei der Inventur achten?
Jüttner: Um eine richtige, vollständige und nachvollziehbare Inventur zu gewährleisten, Müssen alle Aufzeichnungen mit Kugelschreiber oder Filzstift ausgeführt werden. Bleistifte sind nicht zulässig. Um bei abweichenden Ergebnissen der Zählung nachvollziehen zu können, welches Ergebnis von wem als richtig anerkannt wurde, empfiehlt sich übrigens die Verwendung verschiedener Farben. Falsche Eintragungen sind zu streichen, das Korrigierte muss lesbar bleiben. Die Korrektur muss in die Nebenspalte, wenn möglich, eine Spalte tiefer geschrieben werden. Aufnahmeteams müssen in Ihren Tätigkeiten die aufzunehmenden beziehungsweise zu kontrollierenden Wirtschaftsgüter vollständig überblicken können. Dafür müssen alle nötigen Hilfsmittel zu Verfügung stehen. Leitern, Stapler, Schreibunterlagen, Sitzmöglichkeiten. Die Unternehmen sollten unbedingt die Sicherheitsbestimmungen beachten. So müssen notfalls Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen und Gehörschutz bereitliegen. Die Bestandslisten müssen natürlich mit Datum und Unterschrift versehen sein.

Zum Anlagevermögen zählen auch Finanzanlagen: Welche Anlagen oder Wertpapiere gehören in die Inventur?
Jüttner: Eine körperliche Bestandsaufnahme (die Inventur im engeren Sinne) ist nur bei Sachgegenständen möglich. Das sind in der Regel das materielle Anlagevermögen (Sachanlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) und die Vorräte. Forderungen. immaterielle Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände) und Verbindlichkeiten usw. können naturgemäß nicht körperlich aufgenommen werden. Die gesamten Finanzanlagen sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Dazu gehören Auszüge aus dem Grundbuch, Hypotheken- und Grundschuldbriefe, aktuelle Depotbestätigungen der Sparkassen und Banken sowie Vertragsunterlagen über die Geldanlagen.

Worauf muss ein Unternehmer beim Ansetzen von Gebäuden oder Gebäudeteilen achten?
Jüttner: Selbständige Gebäudeteile - und damit selbständige Wirtschaftsgüter - sind solche Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen. Da wären zunächst die Einbauten für vorübergehende Zwecke, Betriebsvorrichtungen, Ladeneinbauten und Schaufensteranlagen zu nennen. Außerdem gehören Mietereinbauten und Mieterumbauten in die Inventur und sogenannte sonstige Gebäudeteile. Sonstige selbständige Gebäudeteile unterscheidet man nach Nutzung. Da gibt es eigenbetrieblich genutzte Gebäudeteile, fremdbetrieblich genutzte Gebäudeteile, fremden Wohnzwecken dienende Gebäudeteile und eigenen Wohnzwecken dienende Gebäudeteile. Bei Mieterein- und -umbauten unterscheidet man zwischen Scheinbestandteilen, Betriebsvorrichtungen und sonstigen Mietereinbauten und Mieterumbauten.

Welche Tipps zur Inventur des Anlagevermögens haben Sie noch für die Leser? 
Jüttner: Wichtig! Betriebsvorrichtungen nach § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG und R 7.1 Abs.3 EStR sind stets selbstständige, bewegliche abnutzbare Wirtschaftgüter, auch wenn sie bürgerlich-rechtlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Auch Scheinbestandteile gehören bürgerlich-rechtlich nicht zum Grundstück, sie gelten vielmehr als selbständige, bewegliche Wirtschaftsgüter gemäß § 95 BGB. Ertragsteuerlich kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an: Ist ein Gebäude Scheinbestanteil, so ist es steuerlich gleichwohl ein unbewegliches Wirtschaftsgut (AfA gem. § 7 Abs. 4 oder 5 EStG). Handelt es sich bei dem Scheinbestandteil beispielsweise um eine Rolltreppe, so liegt auch steuerlich ein bewegliches Wirtschaftsgut vor. Das bestimmt R 7.1 Abs. 4 EstR.

Zur Person
Uwe Jüttner ist Bilanzbuchhalter und Präsident der EMAA – European Management Accountants Association sowie Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Er ist zudem tätig für den Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC), dessen Präsident er bis 2008 war. Uwe Jüttner arbeitet heute als selbstständiger Berater, Dozent und Fachautor.  





Quelle: Uwe Jüttner
letzte Änderung W.V.R. am 02.09.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  Uwe Jüttner


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Agenda Software

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Teamleiterin / Teamleiter in der Anlagen­buchhaltung der Sparte Finanzen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes. Wir kümmern uns mit über 7.000 Beschäftigten an mehr als 120 Standorten in Deutschland um Immobilien und Naturflächen. Für diese verantwortungsvollen Aufgaben brauchen wir innovative Köpfe, die nachh... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>

Kfm. Sachbearbeiter Personalverwaltung (m/w/d)
Getreu unserem Motto „you like to move it – we like to move it“ wollen wir etwas bewegen am Markt – denn wir sind diejenigen, die dafür sorgen, dass euer Lieblings­essen länger frisch bleibt, im Supermarkt­regal top aussieht und Verpackungen langfristig unsere Ressourcen schonen. Darum kümmern wi... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Personalbetreuung mit Schwerpunkt Gehaltsabrechnung (w/m/d)
Der BVV ist mit rund 760 Mitglieds­unter­nehmen und 500.000 Versicherten und Rentnern einer der größten Alters­versorger Deutschlands: Mehr als 300 Mitarbeitende gestalten im Herzen Berlins die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung für die Finanzbranche. Die Stabilität eines traditionellen V... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Unternehmensplanung und Organisation (m/w/d)
Unsere Biere sind während der vergangenen sieben Jahrhunderte zu einem Stück Münchner Kultur geworden. Als älteste Münchner Brauerei verbinden wir Tradition und Moderne. In unserem denkmal­geschützten Gebäude im Herzen von München brauen wir heute mithilfe modernster Anlagen­technik. Besonderen W... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
Unterstütze EINHUNDERT und übernimm zentrale Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen. Von der Bearbeitung von Eingangsrechnungen über die Durchführung von Abschlüssen bis hin zur Prozessoptimierung und Wissensvermittlung - Du fungierst als Dreh- und Angelpunkt für unsere finanzbezogenen Aktivitäten. Mehr Infos >>

Kaufmännische Angestellte Finanzen und Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
Wir sind mit unseren drei Häusern Katharinenhospital, Olgahospital und Krankenhaus Bad Cannstatt das größte Klinikum in Baden-Württemberg. Über 9000 Mitarbeitende versorgen auf den Stationen, in Operationssälen und Funktionsbereichen die Patient:innen oder sind in Verwaltung, Technik oder IT für ... Mehr Infos >>

Teamleitung (m/w/d) Debitorenbuchhaltung
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Bewerber Beurteilung

Mit diesem Excel-Tool können Sie Ihre Bewerber nach mehreren Kriterien beurteilen. Viele wichtige Kriterien sind bereits enthalten, jedoch können Sie diese auch selber bestimmen. Mehr Informationen >>

Kennzahlen-Dashboard

business_wissen_9918501_1.png
Sie möchten Ihre Kennzahlen im Unternehmen darstellen? Mit dem Kennzahlen-Dashboard werden die wichtigen Kennzahlen so aufbereitet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Zahlen arbeiten können. Eine spezielle Darstellungsform basiert auf dem Modell der Balanced Scorecard (BSC).
Mehr Informationen >>

RS-Anlagenverwaltung

Mit dieser auf Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Restbuchwerte Ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>