Unsichtbares Kapital

Theoretische Darstellung mit Situationsfällen aus der Praxis

Günther Wittwer
 

Theoretische Darstellung mit Situationsfällen aus der Praxis. Das unsichtbare Kapital, besser bekannt als stille Reserven oder Rücklagen, ist im Gegensatz zu den offenen Rücklagen nicht in der Bilanz zu bilden. Aus den Erfahrungen werden in wirtschaftlich guten Zeiten die Überlegungen über die Bildung stiller Reserven / Rücklagen durchgeführt.

Aber nur in einem solchen Maß, dass eine wirtschaftliche Bonität erkennbar bleibt. Es ist bekannt, dass versteckte Rücklagen bei den Jahresabschlussarbeiten durch die absichtlich oder unbeabsichtigt erfolgten Ausweis von Unterbewertung von Aktivposten oder Überbewertung von Passivposten entstehen, die noch nicht zwingend vorgeschrieben oder überhaupt noch nicht angepasst sind.

Was ist unsichtbares Kapital?

Das unsichtbare Kapital, besser bekannt als stille Reserven oder Rücklagen, ist im Gegensatz zu den offenen Rücklagen nicht in der Bilanz zu bilden. Aus den Erfahrungen werden in wirtschaftlich guten Zeiten die Überlegungen über die Bildung stiller Reserven / Rücklagen durchgeführt. Aber nur in einem solchen Maß, dass eine wirtschaftliche Bonität erkennbar bleibt.

Es ist bekannt, dass versteckte Rücklagen bei den Jahresabschlussarbeiten durch die absichtlich oder unbeabsichtigt erfolgten Ausweis von
  1. Unterbewertung von Aktivposten
  2. Überbewertung von Passivposten
entstehen, die noch nicht zwingend vorgeschrieben oder überhaupt noch nicht angepasst sind.

Beispiele:
  • In der geführten Kreditorenliste ist ein Erlass von Schulden gegenüber Gläubigern (Kreditoren) noch nicht ausgebucht.
  • Das Verschweigen eines stillen Gesellschafters, dessen eingebrachte Eigenkapital einfach als Darlehen erfasst worden ist.

Für den Praktiker sind stille Rücklagen immer erfolgswirksam und beliebt, weil im internen Bereich bekannte Reserven entstehen.

Krisenunternehmen

Bei Krisenunternehmen ist eine Bewertung von stillen Rücklagen mit Vorsicht zu sehen. Vielfach zeigt sich ein besseres Bilanzbild, als es in der Wirklichkeit vorliegt. Wegen dieser Bildung von Scheinvermögen sollte der Bilanzcontroller diese Bilanzen von den Unternehmen mit Vorsicht - vielfach pessimistisch - betrachten.

Diese Praxis sollte nicht vorgenommen werden, weil es sich besonders in Krisenzeiten eines Unternehmens nicht auszahlt und auch eigentlich verboten ist.

Letzte Änderung W.V.R am 05.04.2023

Autor(en): Günther Wittwer
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