Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Was ist bei der Beantragung und Prüfung einer Umsatzsteuer-ID zu beachten?

Stefan Parsch
Der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen ist eine der großen Errungenschaften der Europäischen Union. Für eine geregelte Besteuerung der Lieferungen und Leistungen wurde die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nummer) eingeführt. Seit 01.01.2020 ist ihre Anwendung verpflichtend, anderenfalls ergeben sich Steuernachteile für den Lieferanten oder Dienstleister. Bei der Verwendung der USt-ID-Nummer sind einige Dinge zu beachten.

Zweck und Aufbau der USt-ID-Nummer

Zurzeit gilt für Exporte ins EU-Ausland dasselbe wie für Exporte in Nicht-EU-Staaten: Für das liefernde Unternehmen ist die Ausfuhr steuerfrei, sofern die Ausfuhr vorschriftsgemäß belegt wird (§ 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG).

Bei EU-grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen ist es ebenso. Mit der EU-Mehrwertsteuerreform wird sich dies in den kommenden Jahren ändern (wenn auch Ausnahmen vorgesehen sind): Dann wird der Lieferant oder Dienstleister die Umsatzsteuer für die erbrachte Leistung einziehen, und zwar nach den Umsatzsteuersätzen im Land des Empfängers. 

Noch aber gilt das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG): Wenn Anbieter und Abnehmer eine EU-Binnengrenze trennt, zahlt der Empfänger einer Ware oder sonstigen Leistung die Umsatzsteuer im eigenen Land. Bei Warenlieferungen und Dienstleistungen innerhalb eines Staates ist es hingegen der Anbieter, der die Umsatzsteuer auf den Nettopreis aufschlägt und die Steuern ans Finanzamt abführt. Die USt-ID-Nummern der Handelspartner sorgen dafür, dass die Finanzbehörden die Steuerpflicht des Empfängers und die Steuerfreiheit der Ausfuhr eindeutig zuordnen können.

Nach EU-Vorgaben vergibt jeder EU-Staat eigene USt-ID-Nummern an die eigenen Mitbürger. Die Nummer besteht aus einer Länderkennung mit zwei Buchstaben (DE für Deutschland, AT für Österreich) sowie zwischen acht und zwölf Ziffern und Buchstaben. In Deutschland sind es neun Ziffern, von denen die letzte eine Prüfziffer ist.


Antragsberechtigung für eine USt-ID-Nummer

Antragsberechtigt für eine USt-ID-Nummer sind Unternehmer im Sinne des § 2 UStG. In der Regel geht es dabei um Unternehmen, die Waren und sonstige Leistungen Unternehmen in anderen EU-Ländern anbieten oder von dort empfangen.

Das gilt selbst für Kleinunternehmer, die nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) von der Umsatzsteuer befreit sind, sobald sie Waren und Dienstleistungen im EU-Ausland anbieten. Keine USt-ID-Nummer benötigt, wessen Kunden ausschließlich Privatpersonen oder ihnen steuerlich gleichgestellte Einrichtungen sind. Gibt ein Kunde seine USt-ID-Nummer an, ist er als Unternehmer zu behandeln.

Wenn sie die USt-ID-Nummer für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen, können auch solche juristischen Personen eine Nummer beantragen,
  • die keine Unternehmer sind oder
  • Waren nicht für ihr Unternehmen erwerben (§ 27a Abs. 1 S. 2 UStG).

Bei rechtlich selbstständigen Unternehmen, die jedoch steuerlich zu einer Organschaft zusammengefasst sind, erhält der Organträger (z. B. ein Konzern) eine USt-ID-Nummer. Auf Antrag des Organträgers können jedoch auch einzelne Organgesellschaften eine USt-ID-Nummer erhalten (§ 27a Abs. 1 S. 3 UStG).

Beantragung einer USt-ID-Nummer

Für die Erteilung der USt-ID-Nummer ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden (§ 27a Abs. 1 S. 4 UStG), dies kann aber auch online geschehen: http://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=ustid. Die Adresse für eine Beantragung per Brief lautet: 
Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis

Der Antrag kann auch per Telefax an die Nummer 0228/406-3801 gesendet werden. Unternehmensgründer können die USt-ID-Nummer direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung durch das zuständige Finanzamt beantragen. Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

Folgende Angaben werden im Antrag benötigt (§ 27a Abs. 1 S. 5 UStG):
  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird
  • Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird

Sofern das Unternehmen kein Einzelunternehmen ist, genügen Name und Anschrift des Unternehmens (Sitz) sowie dessen Rechtsform. Beim Online-Antrag erhält der Antragsteller zwar einen elektronisch erstellten Bescheid, die USt-ID-Nummer wird jedoch ausschließlich per Brief zugestellt, um missbräuchliche Beantragungen zu unterbinden.

Auch wenn ein Unternehmer in ganz unterschiedlichen Gewerben tätig ist, erhält er nur eine USt-ID-Nummer, denn die Umsatzsteuer wird grundsätzlich unter einer gewerbeübergreifenden Steuernummer erfasst.

Einfache und qualifizierte Bestätigungen

Nach § 6a Abs. 4 UStG muss der Lieferant oder Dienstleister die "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" walten lassen, wenn es um die Angaben seines Geschäftspartners aus dem EU-Ausland geht. Um dies im Hinblick auf die USt-ID-Nummer zu gewährleisten, bestätigt das BZSt solche Nummern aus anderen EU-Ländern (§ 18e UStG). Denn sollte sich die USt-ID-Nummer des Geschäftspartners als falsch erweisen, bedeutet das für den Anbieter empfindliche Steuernachzahlungen.

Bei einer "einfachen Bestätigung" wird nur überprüft, ob die angefragte USt-ID-Nummer zurzeit gültig ist. Die Nummer kann jedoch zu einem anderen Unternehmen gehören als dem vom Geschäftspartner angegebenen.

Im Zweifelsfall könnte dies für die "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" nicht ausreichen. Bei einer "qualifizierten Bestätigung" werden auch zur USt-ID-Nummer zugehörige Daten genannt: Firmenname und -rechtsform, Straße, Postleitzahl und Ort. Somit kann ein Abgleich mit den Angaben des Geschäftspartners erfolgen.

Da die qualifizierte Bestätigung aufwendiger ist (Schriftform), könnte es sinnvoll sein, nur bei neuen Geschäftspartnern eine solche Anfrage ans BZSt zu stellen. Wenn der Geschäftspartner bereits bekannt ist, braucht nur überprüft zu werden, ob seine USt-ID-Nummer noch gültig ist.

Das BZSt bietet Unternehmen, die sehr viele Geschäfte über die Binnengrenzen abwickeln, eine informationstechnische Schnittstelle an, um die Bestätigung zu automatisieren. Über die XML-RPC-Schnittstelle sind sowohl einfache als auch qualifizierte Bestätigungen möglich. Die technische Anbindung an die firmeninterne Software muss jedes Unternehmen jedoch selbst vornehmen, das BZSt kann dabei keine Hilfestellung leisten.

Rechnungstellung und USt-ID-Nummer

Wer beim Aufsetzen einer Rechnung eine USt-ID-Nummer verwendet, muss zusätzlich zu den üblichen Anforderungen von § 14 Abs. 4 UStG an eine ordnungsgemäße Rechnung folgende Angaben machen (§ 14a Abs. 3 und 5 UStG): 
  • USt-ID-Nummer des Lieferanten oder Dienstleisters (Rechnungsstellers) und die USt-ID-Nummer des Waren- oder Leistungsempfängers (Rechnungsadressaten)
  • Angabe der "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers", z. B. mit den Worten "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung", "steuerfrei nach § 4 Nr. 1 b Umsatzsteuergesetz" oder "zero-rated intra-community supply of goods"

Anderenfalls gilt der für die innergemeinschaftliche Lieferung notwendige Buchnachweis (§ 17c UStDV) nicht als gegeben, sodass die Lieferung auch im eigenen Land versteuert werden muss. Die Rechnung ist spätestens zum 15. des Monats zu stellen, der auf den Monat der Lieferung folgt (§ 14a Abs. 3 UStG).

Für die Rechnungstellung innerhalb Deutschlands genügt die Steuernummer, die das zuständige Finanzamt dem Unternehmer zugeteilt hat. Sie soll langfristig abgelöst werden durch die Steuer-Identifikationsnummer, die seit 2007 jeder einzelne Bundesbürger erhält und sein Leben lang behält.

Weitere Pflichten beim EU-Binnenhandel

Die Verwendung der USt-ID-Nummer ist nur eine der Vorgaben, die die Finanzbehörden den Unternehmen machen, die am innergemeinschaftlichen Dienstleistungs- und Warenverkehr teilnehmen. Weitere Pflichten sind:
  • Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG)
  • für folgende Aktivitäten: steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen (§ 18a Abs. 6 UStG) oder unternehmensinterne Verbringungen von Gegenständen in ein anderes Land des Gemeinschaftsgebiets (§ 3 Abs. 1a UStG); Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Abs. 2 UStG); Dienstleistungen in einem anderen EU-Staat, bei denen der Empfänger nach § 3a Abs. 2 UStG steuerpflichtig ist; Lieferung von Waren an Konsignationslager in einem anderen EU-Staat (§ 6b Abs. 1 UStG)
  • Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung (§ 18 UStG)
  • gesonderte Aufführung der Bemessungsgrundlagen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in beiden Dokumenten
  • Nachweise nach § 6a UStG und § 17a bis § 17d UStDV (Umsatzsteuerdurchführungsverordnung)
  • Intrastat-Meldung
  • Meldung an das Statistische Bundesamt in Wiesbaden, wenn der Wert der Lieferungen ins EU-Ausland 500.000 Euro oder der Import aus dem Binnenmarkt 800.000 Euro im Vorjahr überschritten wurde.

Wenn ein Unternehmen eine USt-ID-Nummer zugeteilt wurde, muss diese nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG (Telemediengesetz) im Impressum der Internetseite des Unternehmens genannt werden. Anderenfalls riskieren Unternehmen Abmahnungen.





letzte Änderung S.P. am 13.12.2023
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung
Wir sind die Mecklenburgische heute: Ein traditionsbewusstes Versicherungsunternehmen, das durch besonders engagierte Mitarbeiter (m/w/d) im Innen- und Außendienst bereits über 225 Jahre erfolgreich am Markt bestehen konnte. Für die Mecklenburgische von morgen suchen wir begeisterte Mensc... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Backoffice / Finanzen Ladeinfrastruktur
Engagieren Sie sich bei TotalEnergies, einem der führenden Multienergieunternehmen in Deutschland, für den Unternehmensbereich Charging Solutions an unserem Standort in Berlin oder München als Mitarbeiter (m/w/d) Backoffice / Finanzen Ladeinfrastruktur. Als Unternehmen, das mit über 500 B... Mehr Infos >>

Alleinbuchhalter/-in Düsseldorf
Die Kandinsky Deutschland GmbH konzipiert, entwirft, produziert und distribuiert bereits seit 2001 hochwertige Werbeartikel, Werbemittel und Printprodukte. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt darauf, unseren Kunden individuelle Artikelkollektionen und ganzheitliche Lösungen im Bereich Werbeartik... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind das führende Netzwerk von Stadt­werken in Europa. Wir stehen für Unab­hängig­keit und neue Wege. Im Wett­bewerb bieten wir unseren Partnern Kompetenz in Erzeugung, Handel und Vertrieb. Wir bündeln Akti­vi­täten und gestalten Energie­märkte. So unter­stützen wir Stadt­werke darin, eigen­s... Mehr Infos >>

(Senior) Projektcontroller:in (m/w/d)
Wir sind das führende Netzwerk von Stadt­werken in Europa. Wir stehen für Unab­hängig­keit und neue Wege. Im Wett­bewerb bieten wir unseren Partnern Kompetenz in Erzeugung, Handel und Vertrieb. Wir bündeln Akti­vi­täten und gestalten Energie­märkte. So unter­stützen wir Stadt­werke darin, eigen­s... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d) in Teilzeit
Wir sind ein dy­na­misch wach­sen­des, in­ha­ber­geführtes Pro­duk­ti­ons­un­ter­neh­men mit Schwer­punkt im Au­to­motive-­Bereich und Teil einer er­folg­rei­chen mittel­ständi­schen Un­ter­neh­mens­gruppe. Wir sind als mittel­ständi­sches Un­ter­neh­men seit 2001 ak­tiv und be­schäftigen der­zei... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios (Novotel, Mercure, ibis, ibis styles,... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter:in (m/w/d)
Als eine der größten und renommiertesten deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des gewerb­lichen Rechts­schutzes steht Maiwald für höchste Professio­nali­tät und Quali­tät. In den branchenrelevanten Rankings werden wir regelmäßig als eine der Top Kanzleien aus­gezeichnet. Die Grundpfeiler dieses Erf... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rechnung (Excel- Vorlage)

Mit diesem Excel-Tool können Sie Rechnungen erstellen. Es kann für jeden Artikel der jeweilige USt.- Satz und ein individueller Rabatt eingegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird automatisch aus den einzelnen Artikelpositionen, USt.- Satz und Rabatt ermittelt. Der Aufbau der Rechnung entspricht den Anforderungen des UStG.
Mehr Informationen >>

Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit - Rückstellungshöhe für Handels- und Steuerbilanz ermitteln

PantherMedia_Dmitriy_Shironosov_240x160.jpg
Mit diesem flexiblen Excel-Tool lassen sich Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit für die Handels- und für die Steuerbilanz ermitteln und dokumentieren. Die Berechnungen entsprechen der aktuellen Rechtsprechung.
Mehr Informationen >>

GoBD: Checkliste Anforderungen der GoBD in Excel 

In dieser Checkliste sind grundlegende Anforderungen der GoBD festgehalten. Bei der Umsetzung müssen zwingend die individuellen Sachverhalte des Betriebes berücksichtigt und die Punkte konkretisiert und detailliert werden. Die Checkliste dient dem Einstieg in das Thema kann beliebig ergänzt und verändert werden.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>