Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) zur Versteuerung von Waren aus Nicht-EU-Staaten

Stefan Parsch
Der Online-Handel hat es möglich gemacht, dass Verbraucher auch Waren aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) erwerben können. Bei einem geringen Warenwert sind solche Lieferungen bisher steuerlich begünstigt.

Das ändert sich zum 01.07.2021. Um das Erklären und Entrichten der Umsatzsteuer auch für geringwertige Güter aus Drittstaaten zu vereinfachen, sieht die EU-Gesetzgebung die Einrichtung von Import-One-Stop-Shops und anderen Sonderregelungen vor. 

Neue Regeln für Waren aus Drittstaaten

Wer Waren aus Drittstaaten im Wert von bis zu 150€ an private Kunden in einem EU-Staat verkauft, profitiert bisher davon, dass die Waren zollfrei in die EU eingeführt werden können. Liegt der Warenwert bei maximal 22 €, ist der Verkauf sogar von der Umsatzsteuer befreit. Von den Befreiungen ausgeschlossen sind jedoch verbrauchsteuerpflichtigen Waren, wie Zigaretten, Tabakwaren und alkoholische Getränke (Art. 23, 24 Zollbefreiungsverordnung).


Für Waren, die innerhalb der EU verkauft werden, gibt es keinen Schwellenwert für geringfügige Waren. Die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer wird auch für Produkte mit niedrigen Preisen fällig. Um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen, schafft die EU zum 01.07.2021 den Schwellenwert von 22 € für Waren aus Drittländern ab. Das Versteuern von Waren aus Nicht-EU-Staaten wird jedoch durch ein besonderes Besteuerungsverfahren vereinfacht werden. 

Besonderes Besteuerungsverfahren und Import-One-Stop-Shop

Das besondere Besteuerungsverfahren für Waren aus Drittstaaten bis zu einem Warenwert von 150 € ist von der EU in Art. 369l bis 396x MwStSystRL (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, Richtlinie 2006/112/EG in der neuesten Fassung) geregelt worden. In nationales Recht übertragen hat der deutsche Gesetzgeber die Regelung mit dem Jahressteuergesetz (JStG) durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes (u. a. Einfügung des § 18k UStG).

Das Verfahren ist vollständig auf die elektronische Übermittlung von Daten ausgelegt. Zudem kann ein Händler Waren aus Drittstaaten zur Lieferung an Kunden in verschiedenen EU-Staaten an einer Stelle versteuern, einem Import-One-Stop-Shop. In Deutschland richtet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine solche Stelle ein (§ 18k Abs. 1 Satz 2 UStG (neu) – Art. 13 Nr. 2 JStG).

Am Verfahren teilnehmen können sowohl Händler, die in der EU ansässig sind, als auch Händler, die keinen Sitz und keine Niederlassung in der EU haben (Art. 369l Abs. 3 MwStSystRL). Entscheidend ist, dass die von ihnen verkauften Waren aus Drittstaaten kommen. Allerdings sind nur Unternehmer aus Drittstaaten zugelassen, mit denen die EU ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe geschlossen hat (Art. 369m Abs. 1c MwStSystRL).

Wer am besonderen Besteuerungsverfahren teilnimmt, muss sich beim Anbieter des Import-One-Stop-Shops registrieren lassen. Alle Teilnehmenden erhalten eine spezielle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (MwSt-ID-Nr.), die sie auch nur für diesen Zweck verwenden dürfen (Art. 369q Abs. 4 MwStSystRL). Ein Vermittler, der Steuerangelegenheiten im Auftrag des Händlers erledigt, erhält eine individuelle Identifikationsnummer. Mit der Bekanntgabe dieser ID-Nummern beginnt die Teilnahme an dem Verfahren (§ 18k Abs. 1 Satz 5 UStG (neu) – Art. 13 Nr. 2 JStG).

Die elektronische Mehrwertsteuererklärung muss monatlich abgegeben werden, unabhängig davon, ob es in diesem Zeitraum Umsätze gegeben hat (Art. 369s Satz 1 MwStSystRL). Spätestens am Ende des Monats nach dem Besteuerungszeitraum ist die Steuer zu erklären und zu entrichten (§ 18k Abs. 4 Satz 1 und Satz 3 UStG (neu) – Art. 13 Nr. 2 JStG).

Die Alternative: Umsatzsteuer über die Zollbehörde

Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie lässt in Art. 369y bis 369zb zum 01.07.2021 eine weitere Sonderregelung für Waren aus Drittstaaten mit einem Wert bis 150 € zu: die Entrichtung der Umsatzsteuer bei der Einfuhr direkt bei der Zollbehörde. Verbrauchssteuerpflichtige Waren (siehe oben) sind davon ausgenommen (Art. 369y Satz 1 MwStSystRL). 

Die Zollbehörde muss die eingenommene Umsatzsteuer monatlich gegenüber den Finanzbehörden erklären und überweisen (Art. 369zb Abs. 1 MwStSystRL). Unternehmer haben ausführliche Aufzeichnungen über die Geschäftsvorgänge im Rahmen dieser Sonderregelung anzufertigen und diese auf Ersuchen der Finanzbehörden elektronisch verfügbar zu machen (Art. 369zb Abs. 1 MwStSystRL).

Der deutsche Zoll hat dafür das Verfahren ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) entwickelt . Für Unternehmer gibt es den neuen Zollanmeldungstyp APK (Anmeldungen von Post- und Kuriersendungen), für Privatpersonen den Typ IPK (Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen), der über eine Internetplattform erreichbar sein wird. 




letzte Änderung S.P. am 13.12.2023
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Pe3check


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anmelden


Registrieren
Passwort vergessen?

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Veranstaltungs-Tipp

250128_dm_ReimusBanner-290x120-Februar.png
Erleben Sie die ReWeCo 2025 vom 8. bis 10. Mai in Mannheim: Top Keynotes, Themen wie E-Rechnung, KI & Nachhaltigkeit sowie Top-Aussteller warten auf Sie auf der größten Kongressmesse für Rechnungswesen und Controlling!   www.reweco.de
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Steuerexperte / Steuerreferent 80-100 % (m/w/d)
Lust auf Energiewende? Seit über 125 Jahren stehen wir als regionaler Energieversorger mit eigenen Wasserkraftwerken für Nachhaltigkeit, Verantwortung und Innovation. Gemeinsam schaffen wir eine lebenswerte Zukunft – für Umwelt, Gesellschaft und dich. Warum naturenergie? Perspektiven: Wachse mit... Mehr Infos >>

Finance Allrounder – Controlling, Reporting & Buchhaltung (m/w/d)
Als kommunales Wohnungsunternehmen stehen wir für zukunftsorientiertes, nachhaltiges Bauen und Wohnen. Um unsere Finanzabteilung weiter zu stärken, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und analytisch starke Persönlichkeit als Finance Allrounder - Controlling, Reporting & Buchh... Mehr Infos >>

Debitorenbuchhalter / in (m/w/d)
Bewerben Sie sich bei Hamburgs beliebtestem Unternehmen! Ihre Aufgaben: Pflege von Kundenstammdaten und Buchung von debitorischen Sachverhalten, Laufende Betreuung und Klärung von Debitorenkonten, Durchführung von Saldenabstimmungen und Korrekturbuchungen, Bearbeitung von Gutschriften und Ratenpl... Mehr Infos >>

Office Manager & Personal Assistant (w/m/d)
Das Institut für Management und Controlling (IMC) der WHU ist ein führender Think Tank im Bereich Controlling und Unternehmenssteuerung. Unter der Leitung von Prof. Dr. Lukas Löhlein, Prof. Dr. Marko Reimer und Prof. Dr. Utz Schäffer bündelt das Institut die zahlreichen Forschungs-, Lehr-... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (w/m/d)
SPINNER – als innovatives, mittelständisches Familien­unternehmen entwickeln und ferti­gen wir seit 1946 weg­berei­tende HF-Produkte. Tradi­tion und Nachhaltig­keit, gepaart mit Verlässlich­keit und Unter­nehmer­geist, bilden seitdem die Basis unserer Firmen­kultur. Um unsere Kunden auch künftig ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für Buchhaltung und Controlling (m/w/d)
Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine der führenden Forschungsorganisationen in Europa. Wir bieten anspruchsvolle Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und Gestaltungs­spielraum in Forschungslaboren, Werkstätten, Bibliotheken sowie der Verwaltung. Das Max-Planck-Institut für Pflanzen­... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung
Wir sind eines von 84 Instituten und Forschungsstellen der Max- Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der Grundlagenforschung. Gegenwärtig sind unsere rund 270 Mitarbeiter*innen in vier Abteilungen und zwei Max-Planck- Forschungsgruppen aufgeteilt. ... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>