In der
Bilanz ist das
Eigenkapital eines Unternehmens zwar nach gezeichnetem Kapital,
Kapital- und Gewinnrücklagen, Gewinn- oder Verlustvortrag sowie
Jahresüberschuss oder -fehlbetrag untergliedert. Für Anteilseigner und andere Interessierten könnten aber mehr
Unterpositionen zum Eigenkapital nützlich sein, um sich ein Bild von der Lage und der Entwicklung des Eigenkapitals zu machen.
Zumindest
Konzerne und
börsennotierte Kapitalgesellschaften haben deshalb die Pflicht, im Anhang ihres Jahresabschlusses einen Eigenkapitalspiegel zu veröffentlichen. In der BWL wird der Eigenkapitalspiegel auch Eigenkapitalveränderungsrechnung genannt.
Historie und gesetzliche Grundlagen
In Deutschland beschränkten sich um die Jahrtausendwende die Angaben zum Eigenkapital in den
Bilanzen der
buchführungspflichtigen Unternehmen üblicherweise auf die in § 266 Abs. 3 HGB (Handelsgesetzbuch) genannten Positionen.
Mit Inkrafttreten des
Transparenz- und Publizitätsgesetzes am 26.07.2002 wurden zunächst kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen eines Konzerns (nach § 2 WpHG – Wertpapierhandelsgesetz) zur Aufstellung eines Kapitalspiegels verpflichtet.
Mit dem
Bilanzrechtsreformgesetz, das am 04.12.2004 erlassen wurde, galt die Vorgabe dann auch für andere kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften. Dies sind Kapitalgesellschaften, die an internationalen Börsen notiert sind und bei ihrer Bilanzierung die Rechnungslegungsstandards der International Financial Reporting Standards (
IFRS) zu beachten haben.
Diese zwei Schritte in der Gesetzgebung sind der Grund dafür, dass die Verpflichtung zur Erstellung eines Eigenkapitalspiegels an zwei verschiedenen Stellen im HGB verankert ist.
§ 297 Abs. 1 Satz 1 HGB nennt den Eigenkapitalspiegel als einen Bestandteil des Konzernabschlusses.
§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB erweitert die Vorgabe auf kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind.
Standardisierung
Die zwei Gesetzesstellen besagen nur, dass die Unternehmen der genannten Rechtsform mit der Bilanz einen Eigenkapitalspiegel erstellen müssen, machen jedoch keine Angaben über die Inhalte eines solchen Dokuments. Eine Standardisierung dieser Inhalte erfolgte zunächst nur durch das
International Accounting Standards Board (IASB), das die IFRS herausgibt.
In den IFRS wurde die Eigenkapitalveränderungsrechnung 2003 eingeführt. Seit der Revision der IFRS im Jahre 2007 ist der Eigenkapitalspiegel im International Accounting Standard 1 (IAS 1) unter IAS 1.10c sowie IAS 1.106 bis IAS 1.110 dargestellt (siehe letzten Abschnitt).
In Deutschland geht der aktuelle Standard auf den 04.12.2017 zurück, als das Bundesministerium der Justiz (BMJ) die geänderte Fassung des Standards "
DRS 22 – Konzerneigenkapital" des DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee) veröffentlichte.
Das DRSC ist als
privates Rechnungslegungsgremium für die Konzernrechnungslegung im Sinne von § 342q HGB vom BMJ anerkannt. Deshalb gelten die Vorgaben in DRS 22 verpflichtend für Konzernabschlüsse; für die Abschlüsse kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften kann die Anwendung des Standards nur empfohlen werden.
Unterschiede je nach Rechtsform des Mutterunternehmens
Welche Angaben im Rahmen des Eigenkapitalspiegels nach DRS 22 zu machen sind, hängt bei Konzernen von der
Rechtsform des
Mutterunternehmens ab (Tz. 11 DRS 22); die Rechtform der Tochterunternehmen spielt also keine Rolle. Bei Kapitalgesellschaften als Mutterunternehmen ist die Entwicklung folgender Posten darzustellen (Anlage 1 DRS 22):
-
zum Eigenkapital des Mutterunternehmens:
- gezeichnetes Kapital
- eigene Anteile
- nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
- Kapitalrücklage Gewinnrücklagen
- Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
- Gewinn- oder Verlustvortrag
- Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag, der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist
- nicht beherrschende Anteile (Anteile anderer Gesellschafter an Tochterunternehmen)
Beim Eigenkapital des Mutterunternehmens wird bei den ersten drei Punkten nach
Stammaktion und
Vorzugsaktien unterschieden. Die Kapitalrücklagen werden in Rücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1–3 HGB und nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB unterschieden, die Gewinnrücklagen in gesetzliche Rücklagen, Rücklagen nach § 272 Abs. 4 HGB, satzungsmäßige Rücklagen und andere Gewinnrücklagen. Die nicht beherrschenden Anteile werden differenziert in
- nicht beherrschende Anteile vor Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung und Jahresergebnis,
- auf nicht beherrschende Anteile entfallende Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung und
- auf nicht beherrschende Anteile entfallende Gewinne/Verluste. Bei allen Untergliederungen wird jeweils auch die Summe der Angaben in den Gliederungspunkten aufgeführt.
Mutterunternehmen in der Rechtsform einer
Personenhandelsgesellschaft haben folgende Posten aufzuführen (Anlage 2 DRS 22):
- zum Eigenkapital des Mutterunternehmens:
- Kapitalanteile
- Rücklagen (wenn relevant)
- Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
- Gewinn-/Verlustvortrag
- Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag, der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist
- nicht beherrschende Anteile
Auch hier gibt es weitere
Untergliederungen: bei den Kapitalanteilen in Kapitalanteile und nicht eingeforderte ausstehende Einlagen, bei den Rücklagen in Kapitalrücklagen gemäß Gesellschaftsvertrag und Gewinnrücklagen. Die
Gewinnrücklagen sind weiter differenziert in Rücklagen gemäß Gesellschaftsvertrag und sonstige Gewinnrücklagen. Die Untergliederung der nicht beherrschenden Anteile ist dieselbe wie bei Kapitalgesellschaften. Neben den Summen der Angaben in den einzelnen Untergliederungen ist in der letzten Spalte jeweils das Konzerneigenkapital angegeben.
Beispiel für einen Eigenkapitalspiegel nach DRS 22
Grundsätzlich geht es beim Eigenkapitalspiegel darum, die Ursachen für Eigenkapitaländerungen transparent zu machen. Vor allem wird unterschieden in
Wertschöpfung, also die Kapitalveränderungen durch
Gewinne oder Verluste, und in
Kapitaltransfer, also die erfolgsneutralen Veränderungen, z. B. die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre.
Die
Darstellung der Eigenkapitalveränderungen innerhalb eines Geschäftsjahres geschieht in einer
Matrix oder Tabelle. Dabei sind in den Spalten die oben genannten Bestandteile des Eigenkapitals angegeben, während in den Zeilen die Gründe für die Änderungen verzeichnet sind.
Das folgende Beispiel orientiert sich an Anlage 2 DRS 22, also dem Eigenkapitalspiegel einer Personenhandelsgesellschaft als Konzernmutterunternehmen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind jedoch die Untergliederungen und die Beträge des Vorjahres weggelassen. Die
Vorjahresbeträge sollen es einem Leser des Eigenkapitalspiegels ermöglichen, die Entwicklung über mehr als ein Geschäftsjahr zu verfolgen.
|
Eigenkapital des Mutterunternehmens
|
Nicht beherrschende
Anteile
|
Konzern-
eigenkapital
|
in
Millionen
Euro
|
Kapital-
anteile
|
Rücklagen
|
Eigen-
kapital-
differenz
aus Währungs-
umrechnung
|
Gewinn-
vortrag/
Verlust-
vortrag
|
Konzern-
jahres-
überschuss/
-fehlbetrag
(Mutter-
unternehmen)
|
Summe
|
|
|
Stand am 31.12.20x1
|
830
|
1.490
|
11
|
37
|
2.005
|
4.373
|
52
|
4.425
|
Erhöhung/
Herabsetzung
der Kapitalanteile
|
14
|
|
|
|
|
|
|
14
|
Einzahlung bisher
nicht eingeforderter
Einlagen
|
1
|
|
|
|
|
|
|
1
|
Gutschrift auf
Gesellschafter-
konten
im Fremdkapital
|
–3
|
|
|
|
|
|
|
–3
|
Einstellung in/
Entnahme aus Rücklagen
|
|
–122
|
|
|
|
|
|
–122
|
Währungs-
umrechnung
|
|
|
4
|
|
|
|
|
4
|
Sonstige
Veränderungen
|
|
|
|
16
|
|
|
|
16
|
Änderungen
des
Konsolidierungs-
kreises
|
|
|
|
|
|
|
–19
|
–19
|
Konzernjahres-
überschuss/
-fehlbetrag
|
|
|
|
|
1.897
|
|
|
1.897
|
Stand am 31.12.20x2
|
842
|
1.368
|
15
|
53
|
3.902
|
6.180
|
33
|
6.213
|
Die
Beispielmatrix zeigt übersichtlich, aus welchen Gründen sich in einem Geschäftsjahr das Eigenkapital auf welche Weise entwickelt hat. Beispielweise ist die Entnahme von 122 Millionen Euro aus den Rücklagen in der Spalte "Rücklagen" aufgeführt, zugleich bremst sie in der letzten Spalte den Anstieg des Eigenkapitals, der hauptsächlich durch einen großen Jahresüberschuss begründet ist.
Inhalte des Eigenkapitalspiegels nach IAS 1
Die Inhalte des Eigenkapitalspiegels nach IAS 1 ähneln denen nach CRS 22, doch es gibt auch einige Unterschiede. Ein
Gliederungsbeispiel nach IAS 1.IG6 für eine Kapitalgesellschaft nennt in den
Spalten folgende Positionen:
- gezeichnetes Kapital
- Gewinnrücklagen
- Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
- Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente
- Absicherung von Zahlungsströmen
- Neubewertungsrücklage
- Summe
- nicht beherrschende Anteile
- Summe Eigenkapital
In den Zeilen werden unter anderem folgende
Gründe für Veränderungen genannt:
- Änderungen von Rechnungslegungsmethoden
- Dividenden
- Gesamtergebnis des Jahres
- Kapitalerhöhung
- Einstellung in die Gewinnrücklagen
letzte Änderung S.P.
am 22.07.2024
Autor(en):
Stefan Parsch
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Autor:in
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Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
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