Ihren Namen ist zu entnehmen, dass das
Eröffnungsbilanzkonto (EBK) und das
Schlussbilanzkonto (SKB) etwas mit der Bilanz zu tun haben. Doch wozu gibt es diese Abschlusskonten überhaupt, die nur im Zusammenhang mit der Bilanz auftauchen? Und welche Besonderheit gilt es, beim Eröffnungsbilanzkonto zu beachten?
Wofür Eröffnungsbilanzkonto (EBK) und das Schlussbilanzkonto (SKB) notwendig sind
Der Bedarf für EBK und SBK erwächst aus dem Unterschied zwischen
Bilanzen und
Buchungskonten: Während eine Bilanz eine Aufstellung von Vermögen und Kapital/Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag ist, werden über die Konten der Buchhaltung die Vermögens- und Kapitaländerungen, also Geldflüsse, in einem Zeitraum gebucht. Dementsprechend kann nicht in die Schlussbilanz hinein oder aus der Eröffnungsbilanz heraus gebucht werden.
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Wenn bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses die
vorbereitenden Buchungen vorgenommen werden, ist das SBK zu verwenden, um die Werte aus den zahlreichen Bestandskonten einer Firma zusammenzutragen. Die Werte für die einzelnen Posten der Bilanz nach § 266 HGB (Handelsgesetzbuch) können dann aus dem Schlussbilanzkonto in die Schlussbilanz übertragen werden. Ähnlich läuft es mit der
Eröffnungsbilanz und der Übertragung der Werte in die Bestandskonten über das EBK, allerdings mit einem besonderen Dreh, auf den der Abschnitt „EBK und Bestandskonten“ eingeht.
Verhältnis von EBK und SBK zu Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz
§ 242 Abs. 1 HGB legt fest, dass alle Kaufleute zu Beginn ihrer Handelstätigkeit und am Ende eines Geschäftsjahres ihr Vermögen und ihre Schulden in einem
Abschluss (Bilanz) aufstellen müssen. Zudem bestimmt § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB, dass die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen müssen (
Bilanzidentität). Denn im neuen Geschäftsjahr macht das Unternehmen mit denselben Vermögens- und Schuldenwerten weiter, mit denen es im alten Geschäftsjahr aufgehört hat.
Neben dem Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit und dem Anfang eines Geschäftsjahres gibt es noch
weitere Anlässe für eine Schluss- und eine Eröffnungsbilanz:
- ein Inhaber- oder Gesellschafterwechsel,
- ein Wechsel der Rechtsform des Unternehmens oder
- eine Unternehmensfusion.
Auch beim Wechsel der Währung sind Schluss- und Eröffnungsbilanzen fällig, wie es ostdeutsche Unternehmen 1990 bei der Wiedervereinigung und beim Übergang auf die Deutsche Mark erlebt haben. Beim Wechsel von der Deutschen Mark zum Euro Anfang 2002 fand jedoch einfach nur eine Umrechnung der Werte statt.
Wenn die Bilanz nach § 266 HGB in Kontenform (T-Tabelle) dargestellt wird, stehen auf der linken Seite die Aktiva (Vermögenswerte) und auf der rechten Seite die Passiva (Schulden: Eigen- und Fremdkapital). Bei Buchungskonten steht jedoch „Soll“ (links) und „Haben“ (rechts). Die Unterschiede zwischen der Schlussbilanz und dem SBK können tabellarisch so dargestellt werden:
Schlussbilanz
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Schlussbilanzkonto
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Die Form der Schlussbilanz ist in § 266 HGB vorgeschrieben.
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Es gibt keine besonderen Formvorschriften.
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Gleichartige Positionen sind zusammenfasst.
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Jede Position hat ein eigenes Bestandskonto.
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Die Kontenseiten heißen „Aktiva“ und „Passiva“.
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Die Kontenseiten heißen „Soll“ und „Haben“.
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Für die Eröffnungsbilanz und das EBK gilt grundsätzlich dasselbe. Doch während die Werte von einer Seite des Schlussbilanzkontos auf dieselbe Seite der Schlussbilanz übertragen werden (links auf links, rechts auf rechts), ist dies bei Eröffnungsbilanz und EBK anders.
Eröffnungsbilanzkonto und Bestandskonten
Das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) kommt ins Spiel, weil aus der Bilanz nicht gebucht werden kann und weil für eine Buchung immer ein Gegenkonto benötigt wird. Für die
Einbuchung der Anfangsbestände in die Bestandskonten wird also das EBK als Gegenkonto verwendet. Weil es nur diese Funktion hat und sonst in der Buchführung über das Geschäftsjahr hinweg keine Rolle spielt, wird es auch als „Hilfskonto“ bezeichnet.
Bei den Aktivkonten, in denen die Änderungen des Vermögens geführt werden, stehen die Anfangsbestände eines Geschäftsjahres im Soll (links). Für die Buchung wird nun ein Gegenkonto benötigt, in dem diese Werte im Haben (rechts) stehen, nämlich das EBK. Damit das EBK als Gegenkonto für den Anfangsbestand in einem Bestandskonto dienen kann, müssen die Vermögenswerte aus den Aktiva der Bilanz (links) die Seite wechseln und im EBK im Haben (rechts) stehen. Bei den Passiva und den Passivkonten läuft es genauso, nur spiegelverkehrt: Die Werte der Passiva aus der Bilanz wechseln von rechts nach links auf die Sollseite des EBK. Die folgenden Tabellen im letzten Abschnitt verdeutlichen das.
Übrigens gibt es bei den Erfolgskonten
keinen Anfangsbestand. Hier wird jedes Geschäftsjahr bei null begonnen.
Buchungssätze zu den Abschlusskonten
Auch bei EBK und SBK gilt natürlich der Grundsatz, dass immer von Soll an Haben gebucht wird. Wenn also der Anfangsbestand der aktiven Bestandskonten eingebucht wird, lautet der grundlegende Buchungssatz:
Aktivkonten an EBK
Tatsächlich gebucht werden müssen die einzelnen Anfangsbestände der einzelnen Bestandskonten, z. B. „Technische Anlagen und Maschinen“ oder „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“. Der Buchungssatz ist dann beispielsweise:
Technische Anlagen und Maschinen an EBK
Wenn die Anfangsbestände der Passivkonten, z. B. „Eigenkapital“ oder „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“, gebucht werden, wird grundsätzlich folgender Buchungssatz verwendet:
EBK an Passivkonten
Auch in diesem Fall sind die Anfangsbestände der einzelnen Passivkonten einzeln zu buchen. Moderne Buchführungsprogramme nehmen diese Buchungen automatisch vor. Im Standardkontenrahmen SKR04 heißt das Standard-EBK übrigens „9000 Saldenvorträge, Sachkonten“.
Die Buchungen zum SBK laufen prinzipiell genauso, nur dass im Vergleich zum EBK Soll und Haben vertauscht sind. Die Buchungssätze für die Aktivkonten und die Passivkonten lauten daher:
SBK an Aktivkonten
Passivkonten an SBK
Beispielbuchungen
Im folgenden
Beispiel werden die Anfangsbestände der Bestandskonten aus einer stark verkürzten Eröffnungsbilanz gebucht. Anhand des Postens „Anlagevermögen“ (gefettet) kann die Summe von 800.000 € von der Eröffnungsbilanz über das EBK bis hin zum Bestandskonto „Anlagen“ verfolgt werden. Auffällig ist dabei der zwischenzeitliche Seitenwechsel im EBK. Zu beachten ist auch, dass die Aktiva und die Passiva dieselbe Summe aufweisen und dass dies auch für die Soll- und die Habenseite im EBK gilt.
Die eigentlichen Buchungen findet zwischen dem EBK und den noch leeren Bestandskonten für das neue Geschäftsjahr statt. Dabei landen die Werte der EBK-Sollseite auf der Habenseite der Passivkonten und die Werte der EBK-Habenseite auf der Sollseite der Aktivkonten.
Wenn alle Buchungen unter Zuhilfenahme des EBK erfolgt sind, können die üblichen Geschäftsvorfälle des neuen Geschäftsjahres gebucht werden.
Wenn es dann am Ende des Geschäftsjahres um den Jahresabschluss geht, wird mittels des SBK gebucht. Im fortgesetzten Beispiel wird davon ausgegangen, dass das Anlagevermögen und das Eigenkapital im Laufe des Geschäftsjahres gleichgeblieben sind und dass die anderen Posten sich etwas erhöht haben. Anhand der 900.000 € des Fremdkapitals (gefettet) kann nachvollzogen werden, dass diese Summe vom Bestandskonto über das SBK bis hin zur Schlussbilanz immer auf derselben Seite eingetragen wird. Es kommt also nicht zu einem Seitenwechsel wie beim EBK.
letzte Änderung S.P.
am 16.03.2023
Autor(en):
Stefan Parsch
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Autor:in
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Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
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