Bedeutung und Durchführung der Gewinn- und Verlustrechnung

Stefan Parsch
Wie hoch in einem Geschäftsjahr die Gewinne – manchmal auch die Verluste – waren, wird mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Bestandteil des externen Rechnungswesens ermittelt. Viele Unternehmen sind zur Aufstellung der GuV verpflichtet, wobei manche Firmen mehr, andere weniger Wahlmöglichkeiten bei der Ausgestaltung haben. In jedem Fall gibt es bei der Erstellung und Buchung einiges zu beachten.

Zusammenhang von GuV und Bilanz

Nach § 242 Abs. 3 HGB (Handelsgesetzbuch) bilden die GuV und die Bilanz den Jahresabschluss. Dabei geht die GuV letztlich in die Bilanz ein. Denn die GuV-Konten sind Unterkonten des Eigenkapitalkontos in der Bilanz: Bei einem Gewinn steigt das Eigenkapital, bei einem Verlust verringert es sich.

Die Bilanz bietet einen Überblick über die Vermögens- und Kapitalverhältnisse eines Unternehmens zum Bilanzstichtag, eine eher statische Angelegenheit. Die Dynamik eines Geschäftsjahres mit Einnahmen und Ausgaben spiegelt sich in der GuV wider, denn in ihr werden die Erfolgskonten (Aufwands- und Ertragskonten) abgeschlossen. Die übrige Bilanz speist sich den Bestandskonten des Unternehmens. Während die Beträge der Bestandskonten ins nächste Geschäftsjahr übernommen werden, beginnen die Erfolgskonten in jedem Geschäftsjahr bei null – die Umsätze müssen in jedem Jahr neu erwirtschaftet werden. Das GuV-Konto als Unterkonto des Eigenkapitalkontos verbindet also die beiden Kontenkreise der doppelten Buchführung, die Bestandskonten und die Erfolgskonten, miteinander.

Die GuV und die Bilanz bieten einen guten Überblick über den Zustand des Unternehmens, weshalb nicht wenige Unternehmen sie monatlich erstellen, obwohl sie gesetzlich nur zur Erstellung für den Abschluss des Geschäftsjahres verpflichtet sind.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen der GuV sind im Handelsgesetzbuch zu finden, wobei sich §§ 275 bis 277 HGB explizit mit der GuV befassen (dazu mehr im nächsten Abschnitt). Wichtig sind aber auch andere Vorgaben, z. B. das Verrechnungsverbot nach § 246 HGB. In dessen Absatz 2 heißt es in Satz 1 im Hinblick auf den Jahresabschluss: „Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden“. Der Grund dafür ist, dass die GuV wie auch die Bilanz Auskunft über die tatsächlichen Verhältnisse in einem Unternehmen geben sollen; ohne Verrechnungsverbot könnten problematische Entwicklungen in der Gesamtbilanz versteckt werden.

Ebenfalls wichtig ist die Bilanzkontinuität: Bei Wahlrechten in der Bewertung und der Ansetzung einzelner Posten müssen die Methoden beibehalten werden, um eine Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses mit dem Abschluss des Vorjahres zu gewährleisten (Bewertung: § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB; Ansatz: § 246 Abs. 3 Satz 1 HGB). Wenn beispielsweise die Vorräte im Vorjahr nach der First-in-first-out-Methode bewertet wurden, dann ist diese Methode für den aktuellen Abschluss beizubehalten. Gleiches gilt z. B. für Aktivierungswahlrechte für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (Ansatzmethode).

Bedeutsam ist auch § 241a HGB: Er befreit Einzelkaufleute mit Umsatzerlösen von maximal 800.000 € oder einen Gewinn von maximal 80.000 € von der Pflicht zur Buchführung und damit auch von der Pflicht, einen Jahresabschluss mit GuV und Bilanz zu erstellen.

Vorschriften und Wahlmöglichkeiten

Gesamtkostenverfahren vs. Umsatzkostenverfahren
Bei der Gliederung der GuV sind zwei Verfahren aufgeführt: das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) und das Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB). Traditionell wird in Deutschland das Gesamtkostenverfahren (GKV) angewendet, das die Kosten hauptsächlich in Materialaufwand, Personalaufwand und Abschreibungen gliedert.

International ist hingegen überwiegend das Umsatzkostenverfahren (UKV) in Gebrauch, nach dem Rechnungslegungsstandard US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles) ist es sogar vorgeschrieben. Hierbei sind die Kosten hauptsächlich nach Funktionsbereichen, wie Herstellung, Vertrieb und allgemeine Verwaltung, untergliedert. Für das UKV ist eine Kosten-Leistungs-Rechnung erforderlich, um den Funktionsbereichen die Kosten zuordnen zu können.

Während beim UKV nur die Kosten berücksichtigt werden, die den verkauften Produkten oder den erbrachten Dienstleistungen zugeordnet werden können, werden beim GKV sämtliche Kosten in einem Geschäftsjahr betrachtet. Dafür müssen beim GKV sehr genau die halbfertigen und die nicht verkauften Produkte verzeichnet werden. Mehr zum Gesamtkostenverfahren bzw. Umsatzkostenverfahren in diesem Beitrag >>

Nach dem HGB sind beide Verfahren gleichwertig. Wenn sie korrekt angewendet werden, führen sie auch zum selben Ergebnis. Die folgende Tabelle führt in gekürzter Form die Gliederung für das GKV und das UKV gemäß § 275 Abs. 2 und 3 HGB auf.

GKV_UKV.jpg

Kontenform vs. Staffelform
Grundsätzlich gibt es auch eine Wahl bei der optischen Darstellung der GuV: die Kontenform und die Staffelform. Für Kapitalgesellschaften ist allerdings die Staffelform vorgeschrieben (§ 275 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei der Staffelform werden alle Posten in einer großen Liste untereinandergeschrieben und das Gesamtergebnis ergibt sich aus mehreren Zwischenschritten. Die Kontenform sieht aus wie ein typisches T-Konto aus der Buchhaltung, mit „Soll“ auf der linken und „Haben“ auf der rechten Seite. Aus der Kontenform lässt sich schneller ablesen, ob sich beim Betriebsergebnis ein Gewinn oder ein Verlust ergibt und wie hoch dieser ausfällt.

Bruttoprinzip vs. Nettoprinzip
Nur kleine und mittelgroße Unternehmen haben eine Wahlmöglichkeit zwischen der Anwendung des Brutto- und des Nettoprinzips bei der GuV-Erstellung. Denn große Unternehmen und Konzerne müssen das Bruttoprinzip anwenden, das im Wesentlichen dem Verrechnungsverbot (s. o.) entspricht: Gleichartige Kosten und Erlöse dürfen nicht miteinander verrechnet werden. Für kleine und mittelgroße Unternehmen macht § 276 HGB eine Ausnahme: Sie dürfen beim Gesamtkostenverfahren die Posten Nr. 1 bis 5 zu einem Posten unter der Bezeichnung „Rohergebnis“ zusammenfassen. Gleiches gilt für die Posten Nr. 1 bis 3 und 6 beim Umsatzkostenverfahren.

Der Hintergrund dafür ist, dass kleine und mittelgroße Unternehmen davor geschützt werden sollen, dass Konkurrenten ein zu tiefer Einblick in die geschäftlichen Belange gewährt wird. Denn wegen der Publizitätspflicht müssen viele Unternehmen ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlichen. Dies trifft auf alle Kapitalgesellschaften zu (§ 325 HGB), auf Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter, z. B. GmbH & Co. KG (§ 264a HGB) und auf alle Unternehmen ab einer bestimmten Größe. Dies sind nach § 1 Abs. 1 PublG (Publizitätsgesetz) alle Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 65 Millionen Euro, Umsatzerlösen von mehr als 130 Millionen Euro und/oder mehr als 5000 Beschäftigten.

Ausgenommen von der Regelung in § 276 HGB sind Kleinstkapitalgesellschaften, die eine andere Erleichterung in Anspruch nehmen: Sie können nach § 275 Abs. 5 HGB eine vereinfachte GuV mit nur acht Posten erstellen. Kleinstkapitalgesellschaften sind nach § 267a Abs. 1 HGB Kapitalgesellschaften mit einer Bilanzsumme von maximal 450.000 €, Umsatzerlösen von maximal 900.000 € und höchstens zehn Beschäftigten.

Beim Erstellen der GuV zu beachten

Wie bereits erwähnt, werden die Erfolgskonten über das GuV-Konto abgeschlossen. Als Unterkonto des Eigenkapitalkontos steht das GuV-Konto auf der Passivseite (rechts) der Bilanz, die die Kapitalherkunft aufzeigt. Die Aktivseite (links) verzeichnet die Kapitalverwendung. Bei einem Passivkonto stehen die Erträge im Haben (rechts) und die Aufwendungen im Soll (links).

Für die Erstellung der GuV-Rechnung sind die Saldobeträge der einzelnen Aufwandskonten auf die Sollseite des GuV-Kontos zu übertragen. Der allgemeine Buchungssatz (Soll an Haben) lautet:
GuV   an   Aufwandskonto
Ebenso müssen die Saldobeträge der einzelnen Ertragskonten auf der Habenseite des GuV-Kontos verzeichnet werden. Hier ist der allgemeine Buchungssatz:
Ertragskonto   an   GuV
Man sagt auch, dass die Konten auf dem GuV-Konto abgeschlossen werden, natürlich zum Bilanzstichtag.

Beim Abschließen des GuV-Kontos auf dem Eigenkapitalkonto der Bilanz hängt der Buchungssatz davon ab, ob ein Gewinn oder ein Verlust erzielt wurde. Denn ein Gewinn erscheint immer als Saldo auf der Sollseite des GuV-Kontos und ein Verlust als Saldo auf der Habenseite. Für den Gewinn lautet demnach der allgemeine Buchungssatz:
GuV-Konto   an   Eigenkapital
Ein Verlust muss so auf das Eigenkapitalkonto gebucht werden:
Eigenkapital   an   GuV-Konto
In der GuV ist – wie in der Bilanz – zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahres anzugeben (§ 265 Abs. 2 HGB). Wenn die Beträge nicht vergleichbar sind, ist dies im Anhang anzugeben und zu erläutern. Allgemein gilt: Wenn in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände Abweichungen von der Gliederung erforderlich sind, hat man diese im Anhang zu erläutern (§ 265 Abs. 1 HGB). Weitere Angaben, die im Anhang gemacht werden müssen, sind in §§ 284, 285 HGB aufgeführt. Dazu gehört bei der Anwendung des Umsatzkostenverfahrens auch die Angabe des Materialaufwands und des Personalaufwands, untergliedert wie in den Vorgaben zur Gliederung des Gesamtkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8 HGB).

Beispiele

Anschaulicher wird das Ganze mit konkreten Beispielen. Die Spielkind GmbH produziert Geräte für Spielplätze. Die folgende Übersicht stellt die Aufwendungen und Erträge in einem Geschäftsjahr dar, orientiert an der Gliederung der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren. Aus Gründen der Übersicht sind Gliederungspunkte ohne Summe weggelassen worden.

Beispiel_UKV.jpg

Auf der Habenseite ergibt sich eine Summe von 2.563.500 €. Um auf der Sollseite auch auf diese Summe zu kommen, muss ein Saldo von 236.600 € eingetragen werden. Dieser Saldo ist nichts anderes als der Gewinn der Spielkind GmbH in diesem Geschäftsjahr. Die Buchung auf das Eigenkapitalkonto der Bilanz lautet also:
GuV-Konto 236.000   an   Eigenkapital 236.000
Das Geschäftsjahr könnte für die Firma aber auch ungünstiger gelaufen sein. Dann sähe die Übersicht beispielweise wie folgt aus.

Beispiel_UKV_2.jpg

Zu erkennen ist, dass sich die Kosten, also die Sollseite, nicht verändert haben. Allerdings gibt es weniger Erträge auf der Habenseite und ihre Summe fällt unter die Summe der Aufwendungen (2.326.900 €). Um auf dieselbe Summe zu kommen, muss auf der Habenseite ein Saldo von 12.300 € eingefügt werden. Dies ist dann der Verlust im abgelaufenen Geschäftsjahr und ist von der Spielkind GmbH folgendermaßen auf das Eigenkapitalkonto der Bilanz zu buchen:
Eigenkapital 12.300   an   GuV-Konto 12.300



letzte Änderung S.P. am 17.06.2024
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Buchhalterin / Buchhalter für die Debitorenbuchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter/in (m/w/d) im Finanz- und Rechnungswesen bzw. Steuerfachangestellte/r (m/w/d)
Wir, das RKW Kompetenzzentrum, unterstützen als neutraler Impuls- und Ratgeber kleine und mittlere Unternehmen. Unser Ziel ist es, die Wettbewerbs­fähigkeit und Nachhaltigkeit des deutschen Mittelstands zu verbessern. Unser Angebot richtet sich an Menschen, die ihr etabliertes Unternehmen weitere... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung / Rechnungsprüfung
Scheidt & Bachmann kennst du nicht? Und ob! Wenn du schon einmal mit der Bahn gefahren bist, in einem Parkhaus geparkt, an einer Tankstelle bezahlt oder einen Ticketautomaten benutzt hast, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit unseren Produkten in Berührung gekommen. Weltweit entwickel... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Dein Aufgabenbereich: Führung der Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung, Kontierung und Verbuchung aller anfallenden Geschäftsvorfälle, Sachliche und inhaltliche Rechnungsprüfung bei Kreditoren, Erstellung einzelner Anlagepositionen, Buchung von Zu- und Abgängen sowie Abschreibungen, Mit... Mehr Infos >>

Leitung Abteilung Finanzwesen (m/w/d)
Die Diakonische Arbeitsgemeinschaft Sozialpädagogischer Initiativen DASI Berlin gGmbH ist ein gemeinnütziger Träger der freien Wohlfahrt. Wir unterstützen, begleiten, betreuen und fördern Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien mit und ohne Beeinträchtigung ambulant, teilstationär und ... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

(Senior) Referent* Konzernrechnungslegung und Bilanzierung
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten und vielfältigen Teams, welches weitere echte Persönlichkeiten... Mehr Infos >>

(Junior) Controller (w/m/d) Supply Chain Finance
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>