Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Beispiele und Buchung

Anna Werner

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind nach § 6 Abs. 2 EStG abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind. Typische geringwertige Wirtschaftsgüter sind:
  • Telefone
  • Datenträger
  • Kaffeemaschinen
  • Werkzeuge
  • Kleinmöbel
  • Bestecke
  • Wäsche z.B. bei Hotels


Daher liegt kein GWG vor, wenn das Wirtschaftsgut nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann. Beispiele hierfür sind:
  • Maschinenwerkzeuge, die nur zusammen mit den betreffenden Maschinen genutzt werden können.
  • Für den PC und Peripheriegeräte, wie Bildschirme, Drucker, Scanner, erübrigt sich das Abschreiben als GWG. Die Digital-AfA, beschlossen 2021, ermöglicht das Abschreiben von Hardware und Software für die Nutzungsdauer eines Jahres. Diese Posten dürfen also in vollem Wert sofort abgeschrieben werden.

GWG: Grenzen und Praxistipps >>

Grundsätzlich können die geringwertigen Wirtschaftsgüter nach den allgemeinen Regeln abgeschrieben werden (Regelabschreibung nach § 7 EstG).

Wirtschaftsgüter bis einschließlich 250 Euro

Die Anwendung der Regelabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter deren Wert 250 € netto (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt ist sehr aufwendig und wird in der betrieblichen Praxis deshalb selten angewandt.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern mit einem Wert bis 250 € netto können nach § 6 Abs. 2a Satz 4 EStG alternativ zur Regelabschreibung im Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe (Sofortaufwand) erfasst werden. Dabei müssen derartige GWGs nicht im Anlageverzeichnis erfasst werden.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden in diesem Fall auf den der sachlichen Herkunft entsprechenden Konten gebucht. Beispielweise auf den folgenden Aufwandskonten:
  • Telefonkosten, 
  • Büromaterial, 
  • Werkzeuge und Kleingeräte, 
  • Betriebs- und Geschäftsausstattungen, 
  • Gerüst- und Schalungsmaterial. 

Wurden die Werkzeuge bzw. Kleingeräte auf dem Konto GWG erfasst, so müssen diese umgebucht werden.
Beispiel
Es wurde eine Schreibtischlampe für 70 Euro netto bar gekauft.

Der Buchungssatz dazu lautet:

Büromaterial 70,00 EUR


Vorsteuer 13,30 EUR an Kasse 83,30 EUR


Wirtschaftsgüter über 250 bis einschließlich 800 Euro

Alternativ zur Regelabschreibung können geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen 250,01 und 800,00 Euro sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu 100% abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG).

Derartige geringwertige Wirtschaftsgüter müssen in einem laufend zu führenden Anlagenverzeichnis bzw. der Buchführung mit Angabe des Anschaffungs- bzw. Herstellungsdatums sowie mit Angabe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst werden.

Die Anschaffungskosten werden zunächst auf das Konto „GWG“ gebucht. Die Abschreibung erfolgt dann auf das Konto „Sofortabschreibung GWG“. Für die Buchung der Anschaffungskosten sind u. a. auch folgende Konten verwendbar:
  • Geringwertige Anlagen und Maschinen
  • Geringwertige Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Beispiel
In einem Geschäftsjahr werden folgende GWG angeschafft:
  1. ein Büroschrank für 350 € zuzüglich 66,50 € Umsatzsteuer
  2. ein Schreibtisch für 300 € zuzüglich 57 € Umsatzsteuer
  3. ein Bürostuhl für 270 € zuzüglich 51,30 € Umsatzsteuer

Die Buchungssätze dazu lauten:

1. Geringwertige Vermögensgegenstände 350,00 EUR

Vorsteuer 66,50 EUR an Bank 416,50 EUR

2. Geringwertige Vermögensgegenstände 300,00 EUR
Vorsteuer 57,00 EUR an Bank 357,00 EUR

3. Geringwertige Vermögensgegenstände 270,00 EUR


Vorsteuer 51,30 EUR an Bank 321,30 EUR

Der Buchungssatz für die Abschreibung lautet:

Abschreibungen auf GWG 920,00 EUR an Geringwertige Vermögensgegenstände 920,00 EUR


Wirtschaftsgüter über 250 bis einschließlich 1000 Euro

Alternativ zur Sofort- und Regelabschreibung können Wirtschaftsgüter über 250 € (ohne Umsatzsteuer) bis einschließlich 1000 € (ohne Umsatzsteuer) in einem Jahressammelposten (Pool) zusammengefasst und gemeinsam über fünf Jahre linear (mit 20 % pro Jahr )abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2aEStG).

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden in diesem Fall auf das Konto „ GWG 250 bis 1000 € (Sammelposten)“gebucht. Die Abschreibung erfolgt dann auf dem Konto „Abschreibungen auf den Sammelposten GWG“.
Beispiel
Der Unternehmer hat im Jahr 2012 eine Kaffeemaschine im Wert von 800 € netto, einen Schreibtisch im Wert von 700 € netto sowie einen Bürostuhl im Wert von 500 € netto angeschafft.

Buchungen

1. GWG 250 bis 1000 € (Sammelposten) 800,00 EUR


Vorsteuer 152,00 EUR an Bank 952,00 EUR

2. GWG 250 bis 1000 € (Sammelposten) 700,00 EUR


Vorsteuer 133,00 EUR an Bank 833,00 EUR

3. GWG 250 bis 1000 € (Sammelposten) 500,00 EUR


Vorsteuer 95,00 EUR an Bank 595,00 EUR


Gebuchte Anschaffungskosten werden in einem Jahressammelposten (Pool) zusammengefasst und dann gleichmäßig über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.
Gebuchte Anschaffungskosten: 800,00 EUR+700,00 EUR+500,00 EUR= 2000,00 EUR
20 % von 2000,00 EUR ergeben eine Poolabschreibung für das Jahr 1 in Höhe von 400, 00 EUR.

Der Buchungssatz dazu lautet:

Abschreibungen auf den Sammelposten GWG 400,00 EUR an GWG bis 1.000 EUR (Sammelposten) 400,00 EUR


Für jedes Jahr ist ein eigener Sammelposten zu bilden. Nachträgliche Herstellungskosten sind im Pool des aktuellen Jahres zu erfassen.

Sammelposten 2018

Sammelposten 2019

Bildung 2018
Teilauflösung 2018 
Restbuchwert 31,12,18

40.000 €
8.000 €
32.000 €

Bildung 2019 
Teilauflösung 2019
Restbuchwert 31.12.19


8.000 €
24.000 €

30.000
6.000 €
24.000 €

Bildung 2020 
Teilauflösung 2020 
Restbuchwert 31.12.20


8.000 €
16.000 €


6.000 €
18.000 €

Bildung 2021 
Teilauflösung 2021 
Restbuchwert 31.12.21


8.000 €
8.000 €


6.000 €
12.000 €

Bildung 2022 
Teilauflösung 2022 
Restbuchwert 31.12.22


8.000 €
0 €


6.000 €
6.000 €

Bildung 2022
Teilauflösung 2022
Restbuchwert 31.12.22



0 €


6.000 €
0 €


Stand: 2021



letzte Änderung A.W. am 28.01.2022
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  panthermedia.net / ginasanders

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Seiten: 1 2 Vor

28.04.2014 14:51:43 - Gast

Wie sieht der Buchungssatz aus, wenn ich aus einem Sammelposten ein Anlagegut Verkaufe? :|

So: Forderungen   xx€    an    sonstige Erlöse xx€
X Ust                    xx€

ich glaube so müsste es richtig sein oder? :klatschen:
[ Zitieren | Name ]

28.04.2014 15:14:24 - Der Wolff

Im Grundsatz richtig. Ich würde nach SKR03 das Konto 8820 nehmen: Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt
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17.11.2014 15:37:37 - Gast

Sammelposten werden nicht einzeln bewertet, sie sind Sammelposten.
Zu diesen Sammelposten gibt es keine Abgänge oder Sonderabschreibungen.

Sie bleiben stehen bis zum Ender der Abschreibung
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04.03.2015 17:15:23 - Gast

perfekt erklärt danke :klatschen:  :klatschen:  :klatschen:  :klatschen:
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06.04.2015 16:54:51 - Gast

sehr gut erklätt worden
dankee
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28.05.2015 17:35:14 - Gast

Jetzt verstehe ich mindestens etwas  :green:
Vielen Dank!
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23.06.2015 13:38:03 - Gast

Das stimmt es ist gut erklärt, solangsam verstehe ich es.  :)
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17.10.2015 08:02:19 - Gast

Vielen Dank für die sehr gute Erklärung.
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20.10.2015 02:53:16 - Gast

Verständnisfrage:

Eingangs steht "Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind [...] einer selbständigen Nutzung fähig [...]".
So weit, so klar, dann aber folgen die Beispiele: "Typische geringwertige Wirtschaftsgüter sind: [...] Datenträger" und "kein GWG [...] Drucker".
:denk:

Einen Datenträger kann ich zwar unabhängig von anderen Geräten für die Datensicherung oder den Datentransport einsetzen, das nutzt mir aber gar nichts, wenn ich ihn nicht anschließend in ein geeignetes Gerät einstecke. Dagegen haben Drucker seit einigen Jahren bereits sehr oft USB- oder Speicherkarten-Steckplätze und können von dort eingesteckten Datenträgern selbständig drucken, also ohne mit einem PC o. dergl. verbunden zu sein.

Die Klassifizierung als GWG wäre daher m.E. bei einem Drucker eher zu rechtfertigen als bei einem Datenträger. Ist es nur eine (historisch gewachsene) Unlogik der Steuergesetze, dass es genau andersherum gehandhabt wird, oder gibt es eine vernünftige Erklärung dafür?
[ Zitieren | Name ]

25.07.2016 10:19:56 - Gast

Wirtschaftsgüter deren Anschaffung über 1000€ liegt, werden wie abgeschrieben?

Teilt man den Nettoanschaffungsbetrag durch die Nutzungsdauer (aber nicht monatsgenau, oder??)

Vielen Dank im Voraus! :klatschen:
[ Zitieren | Name ]

08.08.2016 08:28:44 - Gast

Hallo,
über einem Anschaffungswert von 1.000 Euro gelten Wirtschaftsgüter nicht mehr als GWG. Sie müssen über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer (s. AfA) abgeschrieben werden.
Viel Erfolg
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26.08.2016 13:09:32 - Gast

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob Höhensicherungsgerät als GWG (Sammelposten) gebucht werden kann. Eigentlich ist es ja selbstständig nutzbar, oder nicht, weil man es irgendwo mit dem Karabiner anhängen muss  :denk:
Vielen Dank schonmal  :wink1:  :D  :klatschen:
[ Zitieren | Name ]

29.08.2016 08:45:14 - wvr

Liebe Leser,

Bitte nutzen Sie die Kommentare nur für Anmerkungen direkt zum Artikel. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht in Einzelfällen Hilfe leisten können. Fragen zu Einzelfällen stellen Sie deshalb bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden.

Vielen Dank
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

22.12.2016 10:12:21 - Hidan

Guten Tag, eine Frage ein Schreibtisch im Wert von 350€ Netto zählt ja als GWG. Jetzt habe ich 3 davon gekauft und möchte Sie als Sammelposten abschreiben. 3*350= 1050. Zählt diese 1000€ Grenze nur für jedes einzelnes Gut oder auch als Summe, wie in meinem Beispiel? :denk:
[ Zitieren | Name ]

26.04.2017 13:58:08 - Wolf

der Buchungssatz bei 150,01€-410€ kann vereinfacht werden in dem man diese direkt als Aufwand verbucht, so wird der Gewinn minimiert (Wird oft in Prüfungen gefragt)

z.B. Telefon für 260€ Netto bar bezahlt.

6890 Aufwand für So. Kommunikation 260€
2600 Vorsteuer 49,40€
                                         an 2820 Kasse 309,40€

Bei der Abschreibung über die Nutzungsdauer bzw. als Sammelposten wird der Gewinn erhöht, da man die Abschreibung auf mehrere Jahre verteilt und Abschreibung als Aufwand gesehen wird.
[ Zitieren | Name ]

28.08.2017 08:21:00 - Runaaa

Jetzt muss ich im Unterricht weniger machen, danke dafür.

LG bussi. :{}  :klatschen:
[ Zitieren | Name ]

27.03.2018 10:08:30 - Duke

Guten Tag.

Leider ist dieser Beitrag für 2018 nicht mehr aktuell.

ab dem 01.01.2018 wurden die GWG Grenzen erhöht. WG bis 250,- € können nun sofort als Aufwand gebucht werden. WG von 250,01 € bis 800,- € können als GWG vollabgeschrieben werden. Dabei ändert sich an den Voraussetzungen für ein GWG oder der Wahl des Sammelpools nichts.

Die Beschränkungen auf 410,- € bzw ab 150,- € entfallen komplett.

Mit freundlichen Grüßen

Duke
[ Zitieren | Name ]

29.03.2018 14:24:40 - wvr

Hallo Duke,
vielen Dank für den Hinweis. Der Beitrag ist eigentlich schon aktualisiert. Ist uns da eine Zahl durchgegangen?
Frohe Ostern
wvr
[ Zitieren | Name ]

16.08.2018 17:33:47 - Gast

Beispiel

In einem Geschäftsjahr werden folgende GWG angeschafft:

1. ein Büroschrank für 350 € zuzüglich 66,50 € Umsatzsteuer
2. ein Schreibtisch für 300 € zuzüglich 57 € Umsatzsteuer
3. ein Bürostuhl für 270 € zuzüglich 51,30 € Umsatzsteuer

Buchungssätze dazu lauten:


1.Geringwertige Vermögensgegenstände 350,00 EUR


Vorsteuer 66,50 EUR an Bank 416,50 EUR
2. Geringwertige Vermögensgegenstände 300,00 EUR


Vorsteuer 57,00 EUR an Bank 357,00 EUR
3. Geringwertige Vermögensgegenstände 270,00 EUR


Vorsteuer 51,30 EUR an Bank 321,30 EUR
Buchungssatz für die Abschreibung lautet:

Abschreibungen auf GWG 820,00 EUR an Geringwertige Vermögensgegenstände 1.094,80 EUR

Die Abschreibungsfuchung kann ich nicht nachvollziehen
[ Zitieren | Name ]

13.06.2019 19:53:15 - online_trainer

Hallo lieber Webseiten-Autor!

In Ihrem Beispiel
"Wirtschaftsgüter über 250 bis einschließlich 800 Euro" schrieben Sie:

    Buchungssatz für die Abschreibung lautet:

   Abschreibungen auf GWG 920,00 EUR an Geringwertige Vermögensgegenstände 1.094,80 EUR


Muss es nicht korrekterweise
Abschreibung auf GWG 920,00 €
an Geringwertige Vermögensgegenstände 920,00 €

heissen?
[ Zitieren | Name ]
Seiten: 1 2 Vor

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