Buchungen mit Vorsteuer

Alexander Wildt
In Deutschland wird der Mehrwert eines Unternehmers versteuert. Dieser Mehrwert entsteht durch die stufenweise Veredelung von Produkten etc. Da häufig ein Rohprodukt erworben wird und dieses im Betrieb weiter veredelt wird zu einen neuen Produkt. Da jeder Unternehmer den Mehrwert des Produktes, den er geschaffen hat, besteuern muss, kann die Steuer der vorrangegangen Stufe steuernmindernt abgezogen werden. Diese sogenannte Vorsteuer wird im Betrieb auf dem Vorsteuer Konto erfasst und wird im Jahresabschluss mit der Umsatzsteuer verrechnet.   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Kauf von Rohstoffen :

Beispiel :   
Das Unternehmen kauft für die Produktion Rohstoffe im Wert von 25.000,- € (Brutto). Es bezahlt die Rohstoffe sofort durch eine Banküberweisung. 
Buchungssatz :   
Aufwand für Rohstoffe   
21.008,40 €  
 
 
 
VSt. 19 %  3.991,60 €  
an   
Bank   
25.000,- €  
Anmerkungen :   
Der neue Bestand von Rohstoffen wird nicht direkt auf das Rohstoffkonto gebucht. Das Aufwandskonto für Rohstoffe wird am Jahresende saldiert und anschließend auf das Konto für Rohstoffe verbucht.
VSt. 19 % = Vorsteuer 19 % 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Kauf von Handelswaren :

Beispiel :   
Das Großhandelsunternehmen Beispiel AG kauft für 120.000,- € (Netto) Produkte auf Ziel.   
Buchungssatz :   
Wareneingang   
120.000,- €  
 
 
 
VSt. 19 % 22.800,- €
 
an   
Verb. a. LuL   
142.800,- €  
Anmerkungen :   
Produkte werden wie Rohstoffe indirekt gebucht. Der Bestand wird im Jahresabschluss entsprechend verrechnet. 
Verb. a. LuL = Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rücksendung von defekten Waren : 

Beispiel :   
Ein Teil der letzten Warenlieferung war defekt. Der Wert beträgt 10.000,- € (Brutto). Der Lieferant kann im Moment keinen Ersatz liefern, daher werden die defekten Waren zurückgeschickt. Der Rechnungsbetrag wurde entsprechend angepasst.
Buchungssatz :   
Verb. a. LuL   
10.000,- €  
an   
Wareneingang   
8.403,36 €  
 
 
 
VSt. 19 %  1.596,64 €  
Anmerkungen :   
Da die defekten Waren zurückgeschickt werden, muss die Vorsteuer entsprechend reduziert werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Preisnachlass bei leichten Mängeln : 

Beispiel :  
Der Unternehmer stellt bei einer Routinekontrolle fest, dass die bestellten Rohstoffe einen leichten Mangel haben. Sie sind trotzdem für die Produktion einsetztbar und werden nicht zurückgeschickt. Der Lieferant gewährt einen Preisnachlass von 4.000,- € (Netto).  
Buchungssatz :   
Verb. a. LuL   
4.760,- €  
an   
Nachlass Waren   
4.000,- €  
 
 
 
VSt. 19 %   
760,- €  
Anmerkungen :   
Das Konto Nachlass Waren wird im Jahresabschluss im Wareneingangskonto verbucht. Der Preisnachlass erfordert ebenfalls eine Reduzierung der Vorsteuer.

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letzte Änderung Alexander Wildt am 14.04.2024

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29.05.2014 02:31:13 - Gast

Warum fällt bei einem Nettokauf Vorsteuer (Vst.) an?  Müsste es nicht Umsatzsteuer (Ust.) sein?

Als ich noch Rechnungswesen (was eigentlich Buchhaltung war) auf der Handelsschule hatte, wurde zwischen diesen beiden T-Konten differenziert. Meine ich zumindest.  :(

Mittlerweile bin ich BWLer und leider mit neuen Aufgaben.....

Folgende Denkweise:

Damit man wg. § 15 UstG (Vorsteuerabzug) die Alternative "zum Jahresende bezahlen"  die Mehrwertsteuer kennt.

Nettopreiszahlung: [Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer]

Und wenn man die Alternative während des Geschäftsjahres wählt, evtl. gezwungener Maßen § 15 i.v.m. § 13b UstG.

Bruttopreiszahlung: [Umsatzsteuer - Vorsteuer = Mehrwertsteuer]

Ich brauch doch dann die T-Konten Ust. und Vst.. Sehe ich das wirklich so falsch?
[ Zitieren | Name ]

29.05.2014 03:01:55 - Gast

:idea: Kann das Stimmen?

Nettopreiskauf:

1.
Wareneingang
Ust. an Verb. L. u. L                 119%

2.
Vst. an Ust.

Dann hebt sich wohl Schritt 2 logisch auf. Warum mehr Arbeit!

Bruttopreiskauf

Wareneingang
Vst. an Verb. L. u. L                 100%
[ Zitieren | Name ]

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