Aufbewahrungspflichten für Belege im Onlinehandel

Mathias Kahlke
Nach dem Steuer- und Handelsrecht sind Unternehmen verpflichtet, Belege und Geschäftsbriefe über festgelegte Zeiträume hinweg zu verwahren. Welche Aufbewahrungsfristen im Onlinehandel beachtet werden müssen, erklärt Steuerberater Heiko Beyer:

Hier eine elektronische Rechnung, da eine Bestellung und dazwischen jede Menge E-Mails und sonstige Geschäftspost. Im heutigen Geschäftsleben prasseln täglich unzählige Informationen auf den Unternehmer nieder. Schnell kann es da passieren, dass E-Mails mit unternehmerisch relevanten Informationen gelöscht werden oder im Netzwerkdickicht aus Laufwerken, Dateien und Ordner für immer verloren gehen. In vielen Unternehmen herrscht im Zuge der fortschreitenden Verbreitung der Onlineabwicklung Unklarheit über die aktuellen Anforderungen an die Archivierung. Welche Fristen sind einzuhalten? In welcher Form muss aufbewahrt werden? Dies sind nur einige Fragen, die wir im ersten Teil unseres Artikels beantworten.

Die Archivierung wird von vielen Unternehmern als lästiges, zeitraubendes und teures Thema angesehen. Dies muss aber nicht sein. Man kann hier das Muss mit dem Nützlichen verbinden. Beispielsweise haben viele Unternehmer vor der Umstellung auf eine elektronische Ablage viel Zeit mit dem Auffinden von Dokumenten verbracht. Teilweise erlebt man Unternehmen, die aus Kostengründen ihre Belege in ein externes Lager ablegen und die für das Raussuchen einer Rechnung bis zu einen Tag benötigen.

Diese Negativbeispiele zeigen, dass es hier viel Nachholbedarf gibt. Insbesondere Onlineunternehmen, die aufgrund der teilweise niedrigen Margen pro Stück auf das Massengeschäft angewiesen sind, gehen teilweise in den Papier- und Bürokratiebergen unter. Hilfe kann hier nur ein neuer Ansatz bieten. Die elektronische Aufbewahrung nach den Maßgaben der Finanzverwaltung. Aber Vorsicht, machen Sie es gleich richtig. Die Anforderungen sind relativ hoch.

‚Keine Buchung ohne Beleg.’ – so lautet das Hauptgebot eines jeden Buchhalters. Der Buchungsbeleg ist die Basis für die Umsetzung der einzelnen Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in sein Rechenwerk, die sich auf dessen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Neben den selbst erstellten Belegen, wie beispielsweise Rechnungen an Kunden, Inventuren, Bilanzen oder Lohnabrechnungen, gelangen noch auf den unterschiedlichsten Wegen Belege in die Unternehmen. Beispielsweise erhalten Unternehmen Belege von Ihren Lieferanten, von Versicherungen, von Ämtern und von Banken und dies mit stark zunehmender Tendenz auf elektronischem Weg. 

So sind elektronische Rechnungen, ob nun direkt in der E-Mail oder als Anhang, aus dem Onlinehandel nicht mehr wegzudenken. Der Unternehmer sollte hier immer auf eine qualifizierte elektronische Signatur achten, die zum elektronischen Beleg gehört. Nur, wenn diese vorliegt, darf ein Unternehmer z.B. aus einer elektronischen Rechnung die Vorsteuer geltend machen. Die elektronische Signatur dient der Finanzverwaltung dabei als Nachweis für die Authentizität des Belegausstellers sowie des Beleges selbst.


Unternehmen müssen elektronische Rechnungen nicht akzeptieren. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine Rechnung in Papierform. Nur wenn das belieferte Unternehmen einstimmt, kann das leistende Unternehmen eine elektronische Rechnung versenden. Vorsicht, hier gilt nach Meinung der Finanzverwaltung auch die stillschweigend geduldete Praxis. Übrigens, auch Rechnungen im pdf-Format bedürfen einer elektronischen Signatur. Ein Ausdruck reicht nicht aus! Ausnahmsweise ist unter bestimmten Voraussetzungen die Signatur bei Online-Fahrausweisen entbehrlich.

Der Gesetzgeber verlangt im Übrigen im Rahmen der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten von Unternehmen, dass alle steuerlich und handelsrechtlich relevanten Unterlagen geordnet aufzubewahren sind. Hierbei hat der Unternehmer zwei Fristen zu beachten. So sind beispielsweise (Ausgangs- und Eingangs-) Rechnungen, Inventare, Bilanzen und Lohnbelege zehn Jahre lang aufzubewahren; Verträge, erhaltene und verschickte Geschäftsbriefe sechs Jahre lang.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit Schluss des Kalenderjahres in dem die letzte Eintragung in die Bücher, Bilanzen oder in das Inventar erfolgt ist, der Geschäftsbrief (auch E-Mail) abgeschickt oder empfangen wurde oder der Buchungsbeleg entstanden ist.

Beispiele:

Unternehmer U erhält am 01.02.2007 einen Geschäftsbrief per E-Mail zugeschickt. Die E-Mail ist in elektronischer Form, also z.B. auf einer CD oder einer Festplatte, für sechs Jahre bis zum 31.12.2013 aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des 31.12.2007 zu laufen.

Unternehmer U verschickt am 06.01.2007 eine Rechnung per E-Mail. Die Rechnung ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die Rechnung und die Signatur sind in elektronischer Form, also z.B. auf einer CD oder einer Festplatte, für zehn Jahre bis zum 31.12.2017 aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des 31.12.2007 zu laufen.

Über die Jahre sammeln sich so jede Menge Unterlagen. Dies bedeutet für viele Unternehmen, dass eine nicht unbeachtliche Kostenposition entsteht. Lagerplatz ist teuer. Doch wohin mit den Belegen?

Gerade im Onlinehandel bieten sich hier neben der Aufbewahrung des Originals zwei sehr kostensparende Varianten an.

Die erste Variante ist die Aufbewahrung mit der Möglichkeit der originalgetreuen bildlichen Wiedergabe. Dies bedeutet, dass der Unternehmer die Belege scannt und auf einem Datenträger, wie Festplatten, Mirkofilm oder Webspace, speichert. Es wird also ein genaues digitales Abbild des Belegs geschaffen.

Bei der zweiten Variante können Buchungsbelege, die niemals als Bild vorgelegen haben (z. B. interner elektronischer Beleg), mit dem Inhalt aufbewahrt werden, d.h. es ist lediglich eine inhaltliche Wiedergabe notwendig.

Beispiel:

Unternehmer G archiviert seine Belege komplett im Original. Er nutzt dafür einen eigenen Raum in seinem Bürogebäude als Archiv. Alte Belege lassen sich mit viel Mühe notfalls wieder auffinden.

Unternehmer O scannt alle Belege sowie Geschäftsbriefe. Jedes Dokument wird durch einen berechtigten Mitarbeiter mit seiner elektronischen Signatur versehen. Die so aufbereiteten Unterlagen werden in einem Onlinearchiv abgelegt und stehen so zu jeder Zeit und von jedem Ort zur Verfügung. Die Originalrechnungen werden nach dem Scannen und dem Signieren vernichtet. Der Büroraum kann anderweitig genutzt werden. Alte Belege werden über Suchmasken schnell gefunden.

Erfolgt die Aufbewahrung im Original, so hat der Unternehmer die Belege vor Verlust, Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Insbesondere Feuer und Feuchtigkeit in unterschiedlichen Formen führen meistens zu Verlust oder Beschädigung. In diesem Zusammenhang sind auch Rechnungen auf Thermopapier (z. B. Tankquittungen) zu sehen. Über die Jahre werden diese häufig unleserlich; sorgen Sie hier vor, indem Sie die Belege sofort nach dem Erhalt kopieren und den Inhalt somit konservieren. Unter die Aufbewahrung von Originalen fallen auch elektronische Rechnungen, die zusammen mit den Signaturen in elektronischer Form aufbewahrt werden müssen.  Hierbei hat es sich bewährt, frühzeitig alle wichtigen Ordnungskriterien festzulegen („Wer“, „Wie“, „Was“, „Vernichtung“ u. a.).

Unternehmen, die sich für die papierlose Aufbewahrung mit der Möglichkeit der originalgetreuen bildlichen Wiedergabe entschieden haben, müssen hierüber hinaus dafür Sorge tragen, dass die Belege im vollen Umfang so gescannt sind, dass der Urheber und der gesamte Inhalt erkennbar sind. Grundsätzlich kann die Digitalisierung im platzsparenden Schwarz-Weiß-Format erfolgen. Das Farbformat ist lediglich dann zwingend vorgeschrieben, wenn es für die Beweiskraft wichtig ist (z.B. um ein Original von einer Kopie zu unterscheiden). Erfolgt die Aufbewahrung mittels Scannens und Indizierens, muss die Unversehrtheit der Daten und die Übereinstimmung mit dem Papierbeleg mittels einer elektronischen Signatur garantiert werden. Steht eine Betriebsprüfung an, so hat das Unternehmen auf seine Kosten dafür Sorge zu tragen, dass diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um die Unterlagen lesbar zu machen. Zudem muss der Unternehmer auf Verlangen der Finanzbehörde auf seine Kosten die Unterlagen unverzüglich ganz oder teilweise ausdrucken oder ohne Hilfsmittel lesbare Reproduktionen erzeugen.

Eine weitere Frage, die häufig in der Praxis auftaucht, ist: „Wie sind Rechnungen oder Belege zu behandeln bzw. aufzubewahren, die mit Hilfe von Abwicklungsprogrammen erstellt wurden?“

Hierbei ist zu beachten, dass sich die Finanzverwaltung alle Türen offen lässt. Die ursprünglich in elektronischer Form vorliegenden Unterlagen sind auch in dieser Form aufzuheben, d.h. Rechungen, Angebote, Buchungen, Saldenlisten müssen auch nach 10 Jahren aus dem Abwicklungsprogramm abrufbar sein. Sind die Unterlagen also mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden, hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen.

Die Finanzverwaltung kann bei einer Außenprüfung weiterhin verlangen, dass die Daten nach ihren Vorgaben maschinell ausgewertet oder ihr die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt werden (GDPdU Schnittstelle*). Die Kosten für die Bereitstellung trägt der Steuerpflichtige.

Ingesamt kann man also festhalten, dass die Anforderungen an die Aufbewahrung relativ hoch, aber gerade für moderne Onlineunternehmen durchaus zu meistern sind. Neue Archivierungsplattformen im Internet  erlauben die rechtssichere Ablage von Dokumenten, die teilweise automatische Verschlagwortung, den Zugriff von nahezu jedem Rechner und das rund um die Uhr. Das veraltete, uneffiziente Archiv gehört also endgültig der Vergangenheit an.

Kurzes ABC der Archivierung

  • Angebote: 6 Jahre
  • Anlageverzeichnis: 10 Jahre
  • Auftragsbestätigungen: 6 Jahre
  • Ausgangsrechungen: 10 Jahre
  • Bilanzen: 10 Jahre
  • Buchungsbelege: 10 Jahre
  • Computerausdrucke mit buchungsrelevanten Daten: 10 Jahre
  • Darlehensunterlagen: 6 Jahre
  • Debitorenlisten: 10 Jahre
  • E-Mail (Geschäftsbrief) – in elektronischer Form: 6 Jahre
  • E-Mail (Rechnung) – in elektronischer Form: 10 Jahre
  • Eröffnungsbilanz: 10 Jahre
  • Inventur: 10 Jahre
  • Jahresabschlüsse: 10 Jahre
  • Lohnbelege: 6 Jahre
  • Mahnungen: 6 Jahre
  • Quittungen / Rechnungen (Papier): 10 Jahre
  • Quittungen / Rechnungen (elektronisch): 10 Jahre
  • Sachkonten: 10 Jahre
  • Verträge: 6 Jahre
  • Zahlungsanweisungen: 10 Jahre


Grieger Mallison Steuerberatungsgesellschaft mbH, www.onlinesteuerrecht.de




letzte Änderung Mathias Kahlke am 14.07.2024

Literaturhinweise
Excel-Tools
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalter (w/m/d)
SPINNER – als innovatives, mittelständisches Familien­unternehmen entwickeln und ferti­gen wir seit 1946 weg­berei­tende HF-Produkte. Tradi­tion und Nachhaltig­keit, gepaart mit Verlässlich­keit und Unter­nehmer­geist, bilden seitdem die Basis unserer Firmen­kultur. Um unsere Kunden auch künftig ... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bei Bauermeister vereinen sich Innovationskraft und eine lange Tradition im Maschinenbau zu maßgeschneiderten Lösungen für Kunden weltweit. Mit über 135 Jahren Erfahrung zählt Bauermeister zu den weltweit führenden Herstellern von Mahl- und Sichtanlagen für die Lebensmittel-, Mineralien- und Chem... Mehr Infos >>

Debitorenbuchhalter / in (m/w/d)
Bewerben Sie sich bei Hamburgs beliebtestem Unternehmen! Ihre Aufgaben: Pflege von Kundenstammdaten und Buchung von debitorischen Sachverhalten, Laufende Betreuung und Klärung von Debitorenkonten, Durchführung von Saldenabstimmungen und Korrekturbuchungen, Bearbeitung von Gutschriften und Ratenpl... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Leistungsabrechnung Kennziffer 1537
Suchen Sie Arbeit mit Sinn? Dann kommen Sie zu den Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH! Wir sind der Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in der Region Karlsruhe, wenn es um Arbeiten und Wohnen geht. Dabei stehen wir für individuelle und bedarfsgerechte Lösungen.... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Finance Allrounder – Controlling, Reporting & Buchhaltung (m/w/d)
Als kommunales Wohnungsunternehmen stehen wir für zukunftsorientiertes, nachhaltiges Bauen und Wohnen. Um unsere Finanzabteilung weiter zu stärken, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und analytisch starke Persönlichkeit als Finance Allrounder - Controlling, Reporting & Buchh... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Als größter Sozialverband in Deutschland stärkt der VdK den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und leistet wertvolle Hilfe in allen Fragen rund um Pflege, Rente, Gesundheit und Behinderung. Mehr als 293.000 Menschen in Hessen und Thüringen sind schon Mitglied – und es werden täglich mehr. Mehr Infos >>

Office Manager & Personal Assistant (w/m/d)
Das Institut für Management und Controlling (IMC) der WHU ist ein führender Think Tank im Bereich Controlling und Unternehmenssteuerung. Unter der Leitung von Prof. Dr. Lukas Löhlein, Prof. Dr. Marko Reimer und Prof. Dr. Utz Schäffer bündelt das Institut die zahlreichen Forschungs-, Lehr-... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

PLC Businessplan

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung Ihres Businessplans? Der automatisierte Businessplan hilft Ihnen systematisch bei der Erstellung und das automatisiert und ohne viel Dateneingabe.
 Mehr Informationen >>

Nutzwertanalyse

Die Nutzwertanalyse ist eine Methode zur quantitativen Bewertung des Nutzens von Entscheidungsalternativen, die wegen fehlender numerischer oder monetärer Vergleichskriterien nicht oder schwer miteinander vergleichbar sind.
Mehr Informationen >>

Meilensteintrendanalyse

Meilensteintrendanalyse.png
Diese auf Excel basierende Meilensteintrendanalyse ist ein effizientes grafisches Werkzeug zur Verfolgung von Projektmeilensteinen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.