Wie Forderungen entstehen und wie sie zu handhaben sind

Stefan Parsch
Eine Forderung ist ein Wort aus der Alltagssprache, die jeder kennt. Doch im Rechnungswesen, im Handels- und Steuerrecht ist „Forderung“ ein Fachbegriff für einen Vermögensgegenstand, mit dem auf eine festgelegte Weise zu verfahren ist. Der folgende Text fasst die wichtigsten Aspekte solcher Forderungen zusammen.

Was Forderungen sind und wie sie entstehen

Laut dem Gabler Wirtschaftslexikon ist eine Forderung ein „Anspruch auf Entgelt für eine erbrachte Leistung.“ Das Entgelt ist in der Regel ein Geldbetrag, es kann aber auch aus einem Sachwert und/oder einer Dienstleistung bestehen.

Durch den Vertrag zum Kauf einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung entsteht zwischen den Vertragsparteien ein Schuldverhältnis: Beide sind nun Gläubiger des jeweils anderen und können nach § 241 Abs. 1 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine Leistung einfordern. Wenn eine der Vertragsparteien, z. B. der Verkäufer einer Ware, seinen Teil der Leistung erbracht hat – er also die Ware geliefert hat – dann entsteht bei ihm eine Forderung gegenüber dem Käufer, denn dieser hat seine Leistung – die Bezahlung – noch nicht erbracht.

Genauer gesagt, entsteht die Forderung beim Gefahrübergang, also zu jenem Zeitpunkt, zu dem das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts einer Ware vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht. Das ist üblicherweise mit dem Abschluss der Lieferung der Fall. Bei einer Dienstleistung entspricht dies dem Abschluss der dienstleistenden Tätigkeit.

Der Zeitpunkt der Rechnungstellung ist dabei nicht relevant. Wenn eine Rechnung eine Woche nach einer Warenlieferung gestellt wird, dann hat zu diesem Zeitpunkt schon eine Woche lang eine Forderung gegenüber dem Kunden bestanden.

Übrigens entstehen beim Einkauf in einem Laden üblicherweise keine Forderungen, da die Ware an der Kasse in bar oder per Kredit-/Bankkarte bezahlt wird. Forderungen existieren also nur dort, wo es zu einem Zeitverzug zwischen der Lieferung einer Ware oder der Vollendung einer Dienstleistung und deren Bezahlung kommt. Letztlich wird dem Kunden ein Kredit gewährt.

Zum Anlagevermögen gehören nach § 247 Abs. 2 HGB (Handelsgesetzbuch) nur Gegenstände, „die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen“. Das ist bei Forderungen nicht der Fall, denn das Zahlungsziel beträgt in den meisten Rechnungen 14 oder 30 Tage, seltener 60 oder 90 Tage. Dementsprechend gehören Forderungen in der Regel zum Umlaufvermögen.

Forderungen in der Bilanz

Dem Gesetzgeber sind Forderungen als Vermögensgegenstände so wichtig, dass er ihnen in der Bilanz nach § 266 HGB einen eigenen Posten samt Unterposten einräumt. Der Posten heißt laut § 266 Abs. 2 lit. B II HGB „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“, die Unterposten sind:
  1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
  3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  4. sonstige Vermögensgegenstände
Nr. 4 ist ein Sammelposten, unter dem alle forderungsähnlichen Vermögensgegenstände aufgeführt werden können, die nicht in die anderen Kategorien passen. Dazu gehören beispielsweise Forderungen gegenüber dem Finanzamt, Gehaltsvorschüsse an Mitarbeiter oder Kautionen.

Forderungen stehen also auf der Aktivseite der Bilanz. Sie haben Gegenstücke auf der Passivseite, nämlich Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 lit. C HGB). Verbindlichkeiten sind letztlich auch Forderungen, aber gegenüber dem bilanzierenden Unternehmen.

Um Umfang und Höhe der Forderungen zum Bilanzstichtag zu überprüfen, besteht für Unternehmen oder die von ihnen beauftragten Wirtschaftsprüfer die Möglichkeit, stichprobenartige Saldenprüfungen vorzunehmen. Dabei werden Kunden nach den Verbindlichkeiten gegenüber dem zu prüfenden Unternehmen befragt und das Ergebnis mit den Forderungen verglichen, die in der Bilanz aufgeführt sind.

Vorgaben zum Ansatz und zur Bewertung von Forderungen

Das HGB macht einige Vorgaben dazu, wie Forderungen in der Bilanz anzusetzen und zu bewerten sind. Die wichtigsten Prinzipien sind dabei:
  • Bilanzwahrheit: Dieser Grundsatz ergibt sich aus den Vorgaben, dass im Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände aufgeführt werden müssen (Grundsatz der Vollständigkeit, § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB) und dass alle Angaben korrekt sein müssen (Grundsatz der Richtigkeit, § 239 Abs. 2 HGB und § 264 Abs. 2 HGB).
  • Bilanzklarheit (§ 243 Abs. 2 HGB): Der Jahresabschluss muss nicht nur klar gegliedert sein, sondern alle Angaben müssen auch eindeutig sein.
  • Verrechnungsverbot: „Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite (…) verrechnet werden“ (§ 246 Abs. 2 Satz 1 HGB). Forderungen dürfen also nicht mit Verbindlichkeiten verrechnet werden, selbst wenn sie denselben Geschäftspartner betreffen.
  • Vorsichtsprinzip: Es ist grundsätzlich vorsichtig zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), im Zweifelsfall sollen Vermögenswerte eher zu niedrig und Schulden eher zu hoch angesetzt werden. Für Umlaufvermögen wie Forderungen gilt dabei das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB): Jeder Zweifel daran, dass die Forderung in voller Höhe beglichen wird, führt zu einer Abwertung der Forderung. Mehr zum Vorsichtsprinzip hier >>
  • Grundsatz der Einzelbewertung: Vermögensgegenstände, wie Forderungen, sind einzeln zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Weitere Bilanzierungsgrundsätze sind hier zu finden >>

Das Vorsichtsprinzip und der Grundsatz der Einzelbewertung führen dazu, dass Forderungen in drei Kategorien eingeteilt:
  • Bei den einwandfreien Forderungen sind keine Gründe bekannt, die dazu führen könnten, dass die Forderung nicht in voller Höhe beglichen wird.
  • Bei den zweifelhaften Forderungen gibt es Anzeichen, dass der geforderte Betrag nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt werden wird, z. B. einen Zahlungsverzug oder die Insolvenz des Kunden. In diesem Fall muss eine Wertberichtigung vorgenommen werden. Mehr zu den zweifelhaften Forderungen hier >>
  • Bei uneinbringlichen Forderungen gibt es erhebliche Gründe, die für einen Ausfall der Forderung sprechen. Diese Forderungen sind entsprechend abzuschreiben. Mehr zu den uneinbringlichen Forderungen hier >>

Buchen von Forderungen

Das Führen der Bücher muss zeitgerecht geschehen (§ 239 Abs. 2 HGB), deshalb sind Forderungen zu buchen, sobald bei einer Warenlieferung der Gefahrübergang (s. o.) erfolgt ist oder eine Dienstleistung abgeschlossen wurde. Die Forderung wird stets mit dem Bruttowert gebucht. Wenn Waren mit einem Bruttowert von 3.570,00 € verkauft wurde, lautet der Buchungssatz:
Forderungen aus L. u. L. 3.570,00   an   Umsatzerlöse 3.000,00
                                                         an Umsatzsteuer 570,00
In den Standardkontenrahmen haben „Forderungen aus LuL“ die Kontonummern 1401 ff. (SKR 03) und 1201 ff. (SKR 04). Wenn der Schuldner ein langjähriger Kunde ist, wurde meist ein Debitorenkonto angelegt, das dann im Soll zu buchen ist. Die Konten für die Erlöse mit 19 % Umsatzsteuer haben in den Standardkontenrahmen die Nummern 8400 ff. (SKR 03) und 4400 ff. (SKR 04).

Die Umsatzsteuer wird im Haben separat gebucht, denn alle Unternehmen, die der Sollversteuerung unterliegen (alle größeren Firmen) schulden dem Finanzamt diese Steuer, sobald die Rechnung gestellt ist. Sollte eine Forderung uneinbringlich werden, kann die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden. Das Konto „Umsatzsteuer 19 %“ hat im SKR 04 die Nummer 1776 und im SKR 04 die Nummer 3806.

Wenn der Kunde schließlich per Banküberweisung zahlt, wird wie folgt gebucht:
Bank 3.570,00   an   Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.570,00
In den Standardkontenrahmen haben Bankkonten die Nummern 1200 ff. (SKR 03) und 1800 ff. (SKR 04).

Zwei von mehreren möglichen Sonderfällen sind die Gewährung von Skonto und von Rabatten. Skonto ist ein Preisnachlass, der von manchen Unternehmen bei der Einhaltung einer kurzen Zahlungsfrist (wenige Tage) gewährt wird. Das Skonto wird erst bei der Zahlung gebucht, denn erst dann ist klar, ob die Gewährung eines Skontos gerechtfertigt ist. Die Buchung der Forderungen erfolgt also wie im obigen Beispiel. Die Zahlung bei einem Skonto von 3 % wird dann so gebucht:
Bank 3.462,90                                       an   Forderungen aus L. u. L. 3.570,00
Gewährte Skonti (19 % USt.) 107,10
Das Konto „Gewährte Skonti 19 % Ust.“ hat in den Standardkontenrahmen die Nummern 8736 (SKR 03) und 4736 (SKR 04).

Im Gegensatz dazu werden Rabatte üblicherweise direkt vom Rechnungsbetrag abgesetzt. Wenn ein Unternehmen einem Kunden also 10 % Rabatt gewährt, dann würde im bisher verwendeten Beispiel der Rechnungsbruttobetrag 3.213,00 € statt 3.570,00 € betragen. Die Buchungen sind dann entsprechend mit dem niedrigeren Betrag wie oben durchzuführen.

Forderungsmanagement

Es mag Branchen geben, in denen die Zahlungsmoral der Kunden so gut ist, dass kein Forderungsmanagement notwendig ist. Auf die meisten Branchen trifft dies jedoch nicht zu. Deshalb richten die meisten mittelgroßen und großen Unternehmen ein Forderungsmanagement ein. Kleinere Unternehmen können bei Bedarf entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Forderungsmanagement soll die Liquidität des Unternehmens sicherstellen. Denn bei großen Forderungsbeständen ist ein erheblicher Teil des Betriebsvermögens in Forderungen gebunden. Damit dieser Bestand nicht zu groß wird, verfolgt das Forderungsmanagement den Status aller Forderungen und initiiert Zahlungserinnerungen und Mahnungen, wenn die Zahlungsfrist überschritten wird.

Wenn dies keinen Erfolg bringt, kann ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung beauftragt werden. Alternativ kann eine Forderung an eine spezialisierte Firma verkauft werden (Factoring), allerdings gegen hohe Abschläge bei den Forderungen oder hohe Gebühren; doch da die Factoringfirma sofort bezahlt, kann in bestimmten Situationen Liquidität gesichert werden. Weitere mögliche Schritte zum Eintreiben einer offenen Forderung sind ein gerichtliches Mahnverfahren, eine Zwangsvollstreckung und ein Gläubigertitel.

Mögliche Handlungsempfehlungen zum Forderungsmanagement sind:
  • Bei größerem Auftrags- oder Kaufvolumen sollte die Bonität des Auftraggebers/Käufers schon vor einer vertraglichen Vereinbarung geprüft werden.
  • Bei größeren Aufträgen sollten Anzahlungen vereinbart werden.
  • Die Rechnung sollte unmittelbar nach der Leistungserbringung erstellt und versendet werden.
  • Es sollten zumindest für problematische Kunden, besser aber für alle Kunden Lieferantenkredit-Begrenzungen eingerichtet werden; unzuverlässigen Kunden wird kein Kredit mehr eingeräumt, sodass sie bei einer Bestellung in Vorkasse gehen müssen.
  • Mit unzuverlässigen Kunden sollte ein verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart werden.
  • Wenn möglich, sollten alle Kunden einer jährlichen Bonitätsprüfung unterzogen werden.



letzte Änderung S.P. am 11.09.2024
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Software-Tip

GetMyInvoices_rechnungswesen-portal.png
Für jedes Unternehmen entscheidend: Machen auch Sie Ihr Unternehmen bereit für die
E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025.  Experten führen Sie durch alle Pflichten & Herausforderungen und stellen Ihnen Lösungswege praxisnah vor.

Nutzen Sie die Chance und melden Sie sich jetzt kostenlos an >>  

Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Lohnbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) – Kreditoren und Debitoren
Die Vogel Group ist ein inhaber­geführtes mittel­ständisches Familien­unternehmen der Automobil­industrie. Für namhafte Kunden fertigen wir hoch­wertige Kunststoff­komponenten und Spritz­guss­formen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir einen Lohnbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) ... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung mit den Aufgabenschwerpunkten Rechnungswesen und Aus- und Fortbildung
Beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen ist in der Abteilung 1 im Dezernat 11 – Verwaltung – zum nächst­möglichen Zeitpunkt eine Stelle für die Sachbearbeitung mit den Aufgaben­schwerpunkten Rechnungswesen und Aus- und Fortbildung zu besetzen. Mehr Infos >>

Vorstandsreferent Finanzen (m/w/d)
Die CharIN Academy GmbH ist erfolgreich in der Aus- und Weiterbildung sowie Veranstaltungen im Bereich Elektromobilität tätig. Die CharIN Academy GmbH unterstützt damit die Charging Interface Initiative bei ihrem Ziel, einfaches und intuitives Laden, ein positives Ladeerlebnis für alle Nutzer:inn... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (all genders)
Wir sind führender Hersteller exklusiver und individueller Verpackungs­lösungen für die Marken­artikel­industrie im hoch­wertigen Konsum- und Luxus­güter­bereich. Seit Jahr­zehnten begeistern wir unsere anspruchs­vollen Kunden mit Kreativität, ausgefeilten Techniken und höchster Qualität. In eige... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Das Familienunternehmen Hedtke ist das modernste Mobilitätszentrum der Rhein-Main-Region für die Premiummarken Volvo, Jaguar Land Rover und LEVC. Dabei garantieren erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter und die Servicekultur eines Familienunternehmens auch seit vielen Jahren höchste Kundenzufrie... Mehr Infos >>

Bürokaufmann (all genders)
Wir suchen eine(n) engagierte(n) Assistent:in der Finanzbuchhaltung (m/w/d), um unser Team bei you zu verstärken. Diese Position spielt eine zentrale Rolle in unserer Finanzabteilung und ist verantwortlich für die Bearbeitung und Verbuchung von Rechnungen sowie die Betreuu... Mehr Infos >>

Junior Accounting Specialist (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Leiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
KYOCERA AVX ist ein weltweit führender Hersteller von hochentwickelten elektronischen Komponenten, die darauf ausgerichtet sind, technologische Innovationen zu beschleunigen und eine bessere Zukunft zu gestalten. Als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Kyocera Corporation, verfügt KYOCERA A... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>