Kleinunternehmer: lohnt ein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung?

Mathias Kahlke
Für viele Unternehmen ist die Umsatzbesteuerung ein leidiges Thema – regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen bedeuten zusätzlichen bürokratischen Aufwand und die Abführung von Umsatzsteuer an das Finanzamt führt zum Verlust wichtiger liquiden Mittel. Hinzu kommen entsprechende Richtlinien für die Rechnungserstellung und Prüfaufwand für Eingangsrechnungen, ob ein Vorsteuerabzug möglich ist.

All das ist besonders für Existenzgründer und kleinere Firmen, wie etwa Onlineshops eine ungeliebte Angelegenheit, denn viele fühlen sich durch das komplizierte Umsatzsteuerverfahren überlastet. Besonders für diese Gruppe, die eher geringen Umsatz erwirtschaftet, hat der Gesetzgeber mit §19 Umsatzsteuergesetz eine Erleichterung geschaffen – die Kleinunternehmerregelung.

Umsätze von Unternehmen dieser Kategorie unterliegen nicht der Umsatzsteuer und werden wie Umsätze von privaten Verkäufern behandelt. Damit erübrigt sich also die Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt. Der Unternehmer darf auf seinen Rechnungen zukünftig keine Umsatzsteuer ausweisen (tut er dies trotzdem, so schuldet er diese Steuer und muss Sie trotz Kleinunternehmerstatus an sein Finanzamt abführen) Auch bekommt der Unternehmer die von ihm gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer von seinem Finanzamt erstattet.

Die magischen Grenzen für den Kleinunternehmerstatus sind den meisten Unternehmern nur allzu gut vertraut:
  • der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf inklusive Umsatzsteuer nicht mehr als 17.500,- Euro betragen haben und
  • der Umsatz des laufenden Kalenderjahres wird den Betrag von 50.000,- Euro voraussichtlich nicht überschreiten.


Sind diese Kriterien erfüllt, kann der Unternehmer bei seinem Finanzamt den Kleinunternehmerstatus beantragen und wird von der Abfuhr der Umsatzsteuer befreit. Der Wegfall des Umsatzsteuerverfahrens bedeutet für die meisten Unternehmen eine spürbare Entlastung im Verwaltungsaufwand. Besonders Existenzgründer setzen daher bei der steuerlichen Ersterfassung ruhigen Gewissens ihr Kreuzchen im entsprechenden Formularfeld für Kleinunternehmer.

Doch ist die Umsatzsteuerbefreiung grundsätzlich die bessere Lösung oder macht es Sinn, auf diese Befreiung zu verzichten, auch wenn man sich in den oben genannten Umsatzgrenzen bewegt?

Besonders für Unternehmen und Existenzgründer aus dem technologischen Bereich – mit erfahrungsgemäß hohen Anfangsinvestitionen und im Vergleich dazu eher geringen Ausgangs-umsätzen – kann sich der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung durchaus lohnen. Der nun mögliche Vorsteuerabzug reduziert die Investitionskosten erheblich und entlastet die oft angespannte Liquiditätssituation. Hier sei als Beispiel das junge IT-Unternehmen genannt, dass erst in die notwendige und teure Hardware investieren muss, um neuartige Dienstleistungen anbieten zu können. Da sich der Kundenstamm erst allmählich aufbaut, sind die erzielten Umsätze am Anfang oft gering – die erstattete Vorsteuer aus den hohen Anfangsinvestitionen überbrückt so häufig den einen oder anderen Liquiditätsengpass.

Auch wenn sich der Kleinunternehmer mit seinem Angebot überwiegend an andere Unternehmer richtet (B2B), kann der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung sinnvoll sein. Zwar ist es dem Kleinunternehmer möglich, seine Leistungen auf den ersten Blick billiger, da ohne Umsatzsteuer, anzubieten, jedoch muss er in seiner Preiskalkulation auch die von ihm gezahlte Umsatzsteuer beim Einkauf der nötigen Waren und Dienstleistungen für sein eigenes Leistungsangebot berücksichtigen. Da er darauf keine Vorsteuer erstattet bekommt, reicht er diese Steuerbelastung an den Endverbraucher weiter.

Durch den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung kann er die gezahlte Umsatzsteuer beim Einkauf als Vorsteuer geltend machen und muss diese nicht an den Endverbraucher weitergeben. Der nun mögliche Umsatzsteuerausweis in seinen Ausgangsrechnungen erlaubt seinen gewerblichen Kunden ebenfalls den Vorsteuerabzug adurch wird die Umsatzsteuer für diese Kundengruppe nicht zu einem Kostenfaktor, sondern zu einem durchlaufenden Posten und das angebotene Produkt oder die Dienstleistung preislich interessanter.

Als Beispiel soll hier der kleine Onlineshop für Netzwerkdrucker-Zubehör dienen. Dieser hat überwiegend gewerbliche Kundschaft und bewegt sich mit seinen Umsätzen im Rahmen der Kleinunternehmerregelung. Der Inhaber dieses Onlineshops kauft seine Ware vom Großhändler und zahlt darauf, wie jeder Kunde, die entsprechende Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer wird diese Steuer für den Onlinehändler zu einer kostenmäßigen Belastung, da er sie nicht als Vorsteuer geltend machen kann. Entsprechend bezieht er diesen Kostenfaktor in seine Preiskalkulation für den Endverbraucher mit ein. Durch Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung kann er sich die gezahlte Vorsteuer von seinem Finanzamt erstatten lassen und verringert seine Einstandskosten. Die nun ausgewiesene Umsatzsteuer in seinen eigenen Rechnungen können sich seine gewerblichen Kunden ebenfalls als Vorsteuer erstatten lassen – somit ist diese kein Kostenfaktor mehr.

Auch Image und Prestige des Onlinehändlers können durch Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung aufgewertet werden. Für viele gewerbliche Kunden ist der Umsatzsteuerausweis auf Rechnungen ein wichtiges Kriterium für das zustande kommen eines Geschäfts. Der Onlinehändler erschließt sich also zusätzliches Kundenpotenzial und lässt durch seine Rechnungsstellung keine Rückschlüsse mehr auf die Größe seines eigenen Geschäftes zu.

Jeder Kleinunternehmer sollte demnach genau prüfen, ob der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für Ihn nicht mehr Vorteile als Nachteile bietet. Die Abwägung muss jedoch sehr gründlich erfolgen, denn der Unternehmer ist bei einem Verzicht für die nächsten 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden. Erst danach kann er durch Widerruf gegenüber seinem Finanzamt wieder in den normalen Kleinunternehmerstatus zurückkehren. Überlegen Sie also gründlich und beraten Sie sich im Zweifel mit Ihrem Steuerberater, um eine eventuelle 'Schlechter-Stellung' zu vermeiden.

www.onlinesteuerrecht.de



Quelle: Grieger Mallison Steuerberatungsgesellschaft mbH
letzte Änderung Mathias Kahlke am 20.07.2024

Literaturhinweise
Excel-Tools

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

(Senior) Referent* Konzernrechnungslegung und Bilanzierung
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten und vielfältigen Teams, welches weitere echte Persönlichkeiten... Mehr Infos >>

(Junior) Controller (w/m/d) Supply Chain Finance
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Leitung Abteilung Finanzwesen (m/w/d)
Die Diakonische Arbeitsgemeinschaft Sozialpädagogischer Initiativen DASI Berlin gGmbH ist ein gemeinnütziger Träger der freien Wohlfahrt. Wir unterstützen, begleiten, betreuen und fördern Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien mit und ohne Beeinträchtigung ambulant, teilstationär und ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter/in (m/w/d) im Finanz- und Rechnungswesen bzw. Steuerfachangestellte/r (m/w/d)
Wir, das RKW Kompetenzzentrum, unterstützen als neutraler Impuls- und Ratgeber kleine und mittlere Unternehmen. Unser Ziel ist es, die Wettbewerbs­fähigkeit und Nachhaltigkeit des deutschen Mittelstands zu verbessern. Unser Angebot richtet sich an Menschen, die ihr etabliertes Unternehmen weitere... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Als Teammitglied in unserer Finanzbuchhaltung bearbeitest du qualifiziert alle finanzbuchhalterischen Vorgänge einschließlich der kostenrelevanten Zusatzkontierungen, Kontokorrentvorgänge aus dem Bereich Vermögensmanagement, die zahlungsverkehrsbedingten Vorgänge aus dem Bereich der Verwaltung un... Mehr Infos >>

Leitung Finanzen (m/w/d)
Für unseren Kunden, ein globales Fertigungsunternehmen, das mit führenden Unternehmen in der unterschiedlichsten, technischen Märkten zusammenarbeitet, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort zwischen Kirchheim und Stuttgart eine Leitung Finanzen (m/w/d) Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparatur, Bioengin... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter für die Debitorenbuchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. E-Book 18,90 EUR hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>