Die
United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) stellen ein System von Grundsätzen und Vorschriften zur Gestaltung und Aufstellung von Unternehmensabschlüssen dar. Obwohl es in den USA kein offizielles
Handelsgesetzbuch gibt, gelten die GAAP, auch ohne Gesetzescharakter, als allgemeingültige Richtlinien der Rechnungslegung. Sie unterscheiden sich von den deutschen Vorschriften in der Rechtsnatur, den Zielen und dem Inhalt.
Die US-GAAP haben keinen grundsätzlichen Verpflichtungscharakter. Sie leiten sich im Wesentlichen von Einzelfallentscheidungen der amerikanischen
Wirtschaftsprüfervereinigung (AICPA) und einzelstaatlicher Wirtschaftsprüferverbände ab und sind daher sehr detailiert und umfangreich. Die
Securities and Exchange Commission (SEC), die ursprünglich die Aufgabe der Erlassung von Rechnungslegungsvorschriften ausübte, trat dieses Recht bereits 1938 an private Fachverbände ab.
Nun ist es üblich, dass ein Unternehmen nur dann den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers erhält, wenn der Abschluss nach GAAP-Richtlinien erstellt wurde. Daher sind lediglich solche Unternehmen zum GAAP-konformen Erstellen verpflichtet, die den Bestätigungsvermerk dringend benötigen, z.B. große, kapitalmarktorientierte Unternehmen. Alle Unternehmen, die an einer US-amerikanischen Börse gehandelt werden – dies gilt auch für ausländische Firmen – müssen ihre
Jahresabschlüsse somit unter Berücksichtigung dieser Grundsätze aufstellen.
Während im
HGB der Gläubigerschutz als oberstes Ziel der Rechnungslegung gilt, verfolgen die GAAP in erster Linie die Informationsfunktion. Unterschiede sind auch bei der
Ausschüttungs- und Besteuerungsfunktion festzustellen: In Deutschland wird hierfür zwingend der Einzelabschluss herangezogen, in den USA hingegen sind diese unerheblich. Entscheidend ist hier der Konzernabschluss, der für sämtliche
Gewinnausschüttungen als Grundlage dient. Auch das
Maßgeblichkeitsprinzip (bzw. das Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit - seit Einführung des
BilMoG aufgehoben), das in Deutschland die Einheit von
Handels- und Steuerbilanz vorschreibt, wird in den USA nicht gefordert.
Ein Jahresabschluss nach US-GAAP enthält:
Ein
Lagebericht ist nicht erforderlich.
Weitere Gegensätze lassen sich in den Bewertungsgrundsätzen erkennen: Die US-GAAP weisen deutlich weniger Wahlrechte auf. Dass die
Anschaffungskosten grundsätzlich als Höchstgrenze für Vermögensgegenstände anzusetzen sind, wie es § 253 Abs. 1 HGB festlegt, wird nach GAAP z.B. durch die
Bilanzierung von
Finanzinstrumenten zum Börsenwert durchbrochen. Die Bildung von
Rückstellungen ist auf 'ungewisse
Verbindlichkeiten' und 'drohende Verluste aus schwebenden Geschäften' beschränkt. Die
GuV ist nach
Umsatzkostenverfahren zu erstellen; das
Gesamtkostenverfahren ist nicht zulässig. Es besteht für die Aufstellung keine verpflichtende Gliederungsvorschrift.
Aus der starken Ausrichtung auf die Information der
Shareholder (fair presentation) ergeben sich folgende nachgelagerte Prinzipien:
- substance over form (wirtschaftlicher Gehalt ist wichtiger als formale Bestimmungen)
- matching principle (Abgrenzung von Aufwand und Ertrag)
- materiality principle (Grundsatz der Wesentlichkeit)
- consistency principle (Grundsatz der Bilanzkontinuität)
Das
Going-Concern-Prinzip, das von der Fortführung des Unternehmens ausgeht, bildet die Basis sowohl der deutschen, als auch der US-amerikanischen Rechnungslegung.
Quellen:
- Busse von Colbe, W. (Hrsg): Lexikon des Rechnungswesens, 3. Aufl., München 1994.
- Schultz, V.: Basiswissen Rechnungswesen, 4. Aufl., München 2006.
- Schneck, O.(Hrsg.): Lexikon der Betriebswirtschaft, 6. Aufl., München 2005.
letzte Änderung Redaktion RWP
am 12.04.2023
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