Das
International Accounting Standards Board (IASB) hat gestern die überarbeiteten internationalen Rechnungslegungsstandards für den Mittelstand (International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities - IFRS for SMEs) vorgelegt. Diese abgespeckte Version der internationalen Rechnungslegungsstandards (
IFRS) soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, nach international vergleichbaren Standards zu bilanzieren, ohne dabei die sehr komplexen IFRS anwenden zu müssen.
Sie sind für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU seit 2005 verpflichtend. Der im Februar 2007 vorgestellte ursprüngliche Entwurf war von Wissenschaft und Praxis kritisiert worden, weil er in Zweifelsfragen den Rückgriff auf die full IFRS vorsah, deren komplexe und umfangreiche Regelungen an den Bedürfnissen mittelständischer Unternehmen vorbeigehen.
„Der neue Standard überrascht in positiver Weise gegenüber dem enttäuschenden Entwurf aus 2007. Einerseits schafft die Streichung einiger Wahlrechte der full IFRS Vergleichbarkeit. Andererseits wird die erhebliche Vereinfachung von Ansatz- und Bewertungsvorschriften sowie der verminderte Umfang der
Anhangangaben den Bedürfnissen von mittelständischen Unternehmen und Familiengesellschaften nun eher gerecht“, erklärt Dr. Bernd Rödl, Gründer und Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner (Bild). „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das IASB kritikfähig war und mit den IFRS for SMEs ein eigenständiges Regelwerk für mittelständische Unternehmen vorgelegt hat.“
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„Die IFRS for SMEs leiten einen Paradigmenwechsel ein“, erklärt der für den Bereich
Wirtschaftsprüfung und internationale Rechnungslegung zuständige Geschäftsführende Partner, Dr. Peter Bömelburg. „Bisher galt der Fair Value als Heilsbringer der internationelen Rechnungslegung. Jetzt besinnt man sich in den IFRS für KMUs auf traditionelle Wertkonzepte. Dies ist eine richtige Konsequenz aus der Finanzkrise.“
Neben der verstärkten Abkehr von der
Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten oder dem Verbot der Neubewertung von
Sachanlagen und
immateriellen Vermögenswerten sollen zukünftig
Geschäfts- oder Firmenwerte wieder planmäßig abzuschreiben sein. Entwicklungskosten dürfen – im Gegensatz zum jüngst in Kraft getretenen
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (
BilMoG) – nicht mehr aktiviert werden. „Vor diesem Hintergrund könnte sich der neue Standard zu einer ernstzunehmenden Konkurrenz für das erst kürzlich entstaubte, eigenständige deutsche Bilanzrecht enwickeln“, erklärt der Experte für Internationale Rechnungslegung bei Rödl & Partner, Christian Landgraf.
Auch eines der in der Vergangenheit wichtigsten Probleme deutscher Familienunternehmen, die Abgrenzung von
Eigen- und
Fremdkapital nach IFRS, wurde vom neuen Standard gelöst. Da Gesellschafter von
Personengesellschaften in Deutschland ein ordentliches gesetzliches Kündigungsrecht haben, welches nicht ausgeschlossen werden kann, wurden Einlagen in deutsche Personengesellschaften vor Überarbeitung von IAS 32 in 2008 nicht als
Eigenkapital, sondern als
Fremdkapital klassifiziert. „Damit standen deutsche Familienunternehmen nach der Umstellung auf IFRS quasi ohne Eigenkapital da. Diese kündbaren Anteile sind nunmehr auch nach den IFRS for SMEs in der Regel wieder als Eigenkaptal auszuweisen“, so Bömelburg.
Der 230-seitige Standard weist auch in die Zukunft der Rechnungslegung. „Beispielsweise wurde die
Bilanzierung latenter Steuern bereits der für die full IFRS geplanten Regelung angenähert“, so Landgraf. „Dies ist umso erstaunlicher, da die Vorwegnahme zukünftiger Entwicklungen vom IASB für die ‚kleinen‘ IFRS eigentlich gar nicht gewollt ist. Vielleicht erleben wir somit aber auch schon Vorboten einer späteren Goodwill-Bilanzierung.“
Aufgrund des großen Umfangs, der hohen Komplexität und der Änderungsdynamik der ‚full IFRS’ haben bisher nur wenige mittelständische Unternehmen freiwillig auf die internationale Rechnungslegung umgestellt. Doch bietet die
Bilanzierung nach IFRS auch nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen zahlreiche Vorteile. „Insbesondere für international tätige Familiengesellschaften lohnt sich die Umstellung auf IFRS, weil so die Rechnungslegung im Konzern vereinheitlicht und das
interne und externe Rechnungswesen harmonisiert werden kann“, erklärt Dr. Peter Bömelburg. „Wer neue
Finanzierungsquellen erschließen oder das Unternehmen an einen ausländischen Investor verkaufen möchte, kommt um die IFRS kaum herum. Aber dafür reichen die jetzt vorliegenden vereinfachten Standards, die die Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen berücksichtigen, völlig aus. Fraglich ist nur, ob die nun vorgestellten abgespeckten Regelungen ausreichend für die praktische Umsetzung sind. Ansonsten könnte für die Auslegung und mögliche Regelungslücken doch wieder ein Rückgriff auf die full IFRS notwendig erscheinen.“
Deutsche Unternehmen müssen jedoch auch in Zukunft weiterhin
Einzelabschlüsse nach
HGB aufstellen, da diese für Zwecke der
Gewinnausschüttung und als Ausgangsbasis für die Besteuerung weiterhin erforderlich sind. An dieser doppelten Bilanzierung hat auch die jüngste Bilanzrechtsreform nichts geändert. Hier ist nun die Politik gefragt. „Wer eine wirkliche Erleichterung für den international ausgerichteten Mittelstand erreichen will, sollte eine möglichst rasche Übernahme des neuen Regelwerks in europäisches Recht anstreben, um eine befreiende Wirkung für einen nach IFRS for SMEs aufgestellten Abschluss zu ermöglichen.“, erklärte Dr. Bernd Rödl. „Dies erscheint insbesondere aus deutscher Sicht aber noch fraglich“.
Quelle:
Rödl & Partner
letzte Änderung
am 12.04.2023
Bild:
Dr. Bernd Rödl, Gründer und Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner
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