Hertener Stadtwerke GmbH
Herten
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens |
Bei der Anwendung der Abschreibung muss steuerlich beachtet werden, ob die Wertpapiere zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören. Wertpapiere des Umlaufvermögens können zum Bilanzstichtag oder zum davor liegende Verkaufstag auf den niedrigeren Kurswert abgeschrieben werden. Da diese Papiere nicht zum längerfristigen Verbleib im Unternehmen vorgesehen sind, wird hierbei von einer dauernden Wertminderung ausgegangen. Bei den Finanzanlagen liegt aus Sicht der Finanzverwaltung erst eine dauernde Wertminderung vor, wenn zum Bilanzstichtag der Kurs des Wertpapiers über 40% der Anschaffungskosten gefallen ist oder der Kurs zwischem dem aktuellen und den vorangegangen Stichtig um 25% unter die Anschaffungskosten gefallen ist. Hierbei gilt es zu beachten, dass die aktuellen Kursentwicklungen mit berücksichtigt werden müssen. |
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SKR03: 4870 - 4879 |
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SKR04: 7200 - 7260 |
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letzte Änderung R. am 24.01.2023 Autor(en): Redaktion RWP |
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