Kombination von EWB und PWB

Redaktion RWP
Die beiden Bewertungverfahren Einzelwertberichtigung (EWB) und Pauschalwertberichtigung (PWB) können in einen Unternehmen kombiniert eingesetzt werden, dafür werden in dieser Gruppe die wesentlichen Buchungssätze gebildet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  

Erhöhung der EWB und PWB:

Beispiel :   
Der Forderungsbestand des Unternehmens beträgt zum Jahresabschluss 190.000,- €. Kurz vor dem Jahresabschluss wird bekannt, dass ein Kunde Insolvenz angemeldet hat. Der Forderungsbetrag ist 29.750,- €. Dem Unternehmer wird mitgeteilt, dass 75 % der Forderung uneinbringbar sind. Das Unterehmen hat im Allgemeinen einen Ausfall von 10 %. Die Anfangsbestände sind 3.500,- € EWB und 12.000,- € PWB.   
Buchungssatz :    
zweifelhafte Ford.   
29.750,- €   
an    
Ford. a. LuL    
29.750,- €   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Einst. in EWB    
 15.250,- € 
  
an    
EWB v. Ford.    
 15.250,- € 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Einst. in PWB    
1.466,39,- €   
an    
PWB v. Ford. 
  
1.466,39,- € 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Anmerkungen :    
Der Forderungsbestand wird um die zweifehalfte Forderung reduziert. Die Einstellung der EWB erfolgt über den prozentualen Nettowert der zweifelhaften Forderung. Da der Anfangsbestand der EWB 3.500,- € beträgt, muss eine zusätzliche Einstellung in die EWB von 15.250,- € erfolgen. Die restlichen einwandfreien Forderungen werden dann auf den Nettowert hinunter gerechnet, um anschließend den neuen Pauschalwert zu ermittteln. Da der Anfangsbestand der PWB 12.000,- € beträg, muss eine Erhöhung um die Differenz von 1.466,39 € vorgenommen werden. 
zweifelhafte Ford. = zweifelhafte Forderungen 
Ford. a. LuL = Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 
EWB v. Ford. = Einzelwertberichtigungen von Forderungen 
PWB v. Ford. = Pauschalwertberichtigungen von Forderungen 
Einst. in EWB = Einstellungen in Einzelwertberichtigungen 
Einst. in PWB = Einstellungen in Pauschalwertberichtigungen

Erhöhung der EWB und Senkung der PWB:

Beispiel:  
Der Forderungsbestand des Unternehmens beträgt zum Jahresabschluss 130.000,- €. Kurz vor dem Jahresabschluss wird bekannt, dass ein Kunde Insolvenz angemeldet hat. Der Forderungsbetrag ist 29.750,- €. Dem Unternehmer wird mitgeteilt, dass 75 % der Forderung uneinbringbar sind. Das Unterehmen hat im Allgemeinen einen Ausfall von 10 %. Die Anfangsbestände sind 3.500,- € EWB und 12.000,- € PWB.
Buchungssatz:  
zweifelhafte Ford.
 
29.750,- €  
an   
Ford. a. LuL
 
29.750,- €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Einst. in EWB
 
15.250,- €
 
an   
EWB v. Ford.
 
15.250,- €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
PWB v. Ford.
 
 3.575,63 €
 
an   
a.o. betr. Erträge
 
 3.575,63 €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anmerkungen:  
Der Forderungsbestand wird um die zweifehalfte Forderung reduziert. Die Einstellung der EWB erfolgt über den prozentualen Nettowert der zweifelhaften Forderung. Da der Anfangsbestand der EWB 3.500,- € beträgt, muss eine zusätzliche Einstellung in die EWB von 15.250,- € erfolgen. Die restlichen einwandfreien Forderungen werden dann auf den Nettowert hinunter gerechnet, um anschließend den neuen Pauschalwert zu ermittteln. Da der Anfangsbestand der PWB 12.000,- € beträgt, muss eine Reduzierung um die Differenz von 3.575,63 € vorgenommen werden.
a.o. betr. Erträge = außerordentliche betriebliche Erträge
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Senkung der EWB und Erhöhung der PWB:

Beispiel:  
Der Forderungsbestand des Unternehmens beträgt zum Jahresabschluss 190.000,- €. Kurz vor dem Jahresabschluss wird bekannt, dass ein Kunde Insolvenz angemeldet hat. Der Forderungsbetrag ist 4.760,- €. Dem Unternehmer wird mitgeteilt, dass 75 % der Forderung uneinbringbar sind. Das Unterehmen hat im Allgemeinen einen Ausfall von 10 %. Die Anfangsbestände sind 3.500,- € EWB und 12.000,- € PWB.  
Buchungssatz:  
zweifelhafte Ford.
 
4.760,- €  
an  
Ford. a. LuL
 
4.760,- €  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EWB v. Ford.
 
 500,- €
 
an   
a.o. betr. Erträge
 
 500,- €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Einst. in PWB
 
 3.566,39 €
 
an   
PWB v. Ford. 
 
 3.566,39 €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anmerkungen:  
Der Forderungsbestand wird um die zweifehalfte Forderung reduziert. Die Einstellung der EWB erfolgt über den prozentualen Nettowert der zweifelhaften Forderung. Da der Anfangsbestand der EWB 3.500,- € beträgt, muss eine Reduzierung der EWB von 500,- € erfolgen. Die restlichen einwandfreien Forderungen werden dann auf den Nettowert hinunter gerechnet, um anschließend den neuen Pauschalwert zu ermittteln. Da der Anfangsbestand der PWB 12.000,- € beträgt, muss eine Erhöhung um die Differenz von 3.566,39 € vorgenommen werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Senkung der EWB und PWB:

Beispiel:  
Der Forderungsbestand des Unternehmens beträgt zum Jahresabschluss 130.000,- €. Kurz vor dem Jahresabschluss wird bekannt, dass ein Kunde Insolvenz angemeldet hat. Der Forderungsbetrag ist 4.760,- €. Dem Unternehmer wird mitgeteilt, dass 75 % der Forderung uneinbringbar sind. Das Unterehmen hat im Allgemeinen einen Ausfall von 10 %. Die Anfangsbestände sind 3.500,- € EWB und 12.000,- € PWB. 
Buchungssatz:  
zweifelhafte Ford. 
 
4.760,- €  
an   
Ford. a. LuL
 
 4.760,- €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EWB v. Ford.
 
 500,- €
 
an   
a.o. betr. Erträge
 
 500,- €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
PWB v. Ford.
 
 1.475,63 €
 
an   
a.o. betr. Erträge
 
 1.475,63 €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anmerkungen:  
Der Forderungsbestand wird um die zweifehalfte Forderung reduziert. Die Einstellung der EWB erfolgt über den prozentualen Nettowert der zweifelhaften Forderung. Da der Anfangsbestand der EWB 3.500,- € beträgt, muss eine Reduzierung der EWB von 500,- € erfolgen. Die restlichen einwandfreien Forderungen werden dann auf den Nettowert hinunter gerechnet, um anschließend den neuen Pauschalwert zu ermittteln. Da der Anfangsbestand der PWB 12.000,- € beträgt, muss eine Reduzierung um die Differenz von 1.475,63 € vorgenommen werden.  

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letzte Änderung Redaktion RWP am 11.01.2025

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11.11.2015 15:22:52 - Kamantra

Danke hat mir sehr geholfen  :klatschen:
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