Besonderheiten und Beachtenswertes in der Anlagenbuchhaltung

Stefan Parsch
Im Handels- und Steuerrecht ist das Anlagevermögen eines Unternehmens ein Teil des Betriebsvermögens. Für verschiedene gesetzliche Vorgaben müssen bilanzierungspflichtige Unternehmen den Bestand und die Entwicklung des Anlagevermögens erfassen und im Jahresabschluss niederlegen. Darüber hinaus sind die gesammelten Daten auch für unternehmensinterne Zwecke von Interesse, etwa für Investitionsentscheidungen. Rund um das Anlagevermögen hat sich eine spezialisierte Anlagenbuchhaltung entwickelt.

Rechtliche Grundlagen

Das Handelsgesetzbuch (HGB) definiert das Anlagevermögen wie folgt: „Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen“ (§ 247 Abs. 2 HGB). Dementsprechend zählen Gegenstände, die nur relativ kurz im Unternehmen sind, wie Handelsware, Rohstoffe oder Verbrauchsmittel, nicht zum Anlagevermögen, sondern zum Umlaufvermögen.

§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB bestimmt, in welcher Weise Gegenstände des Anlagevermögens im Jahresabschluss zu bewerten sind, nämlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 bis Abs. 5 HGB. Laut § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten die "Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen".

Hinzu kommen Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten, etwa für die Modernisierung eines erworbenen Gebäudes. Als Herstellungskosten können der Verbrauch von Gütern, die Inanspruchnahme von Diensten, Material-, Fertigungs- und Sonderkosten sowie angemessene Gemeinkosten geltend gemacht werden (§ 255 Abs. 2 HGB).

In der Bilanz ist das Anlagevermögen mit folgenden Untergliederungen darzustellen (§ 266 Abs. 2 HGB):
  • immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rechte, Lizenzen oder Konzessionen, aber auch Anzahlungen) 
  • Sachanlagen (z. B. Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) 
  • Finanzanlagen (z. B. Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens)

Kapitalgesellschaften müssen nach § 284 Abs. 3 HGB im Anhang der Bilanz die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darstellen, die üblicherweise Anlagenspiegel oder Anlagengitter genannt wird (s. u.). Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB können gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB darauf verzichten.


Aufgaben der Anlagenbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung erfüllt zunächst einmal als Teil des externen Rechnungswesens die gesetzlichen Vorgaben. Die verwalteten Daten können aber auch für das interne Rechnungswesen (siehe nächsten Abschnitt) verwendet werden. Aufgaben im externen Rechnungswesen sind vor allem:

Führen einer Anlagenkartei für jeden Vermögensgegenstand, in der u. a. verzeichnet sind:
  • Führen einer Anlagenkartei für jeden Vermögensgegenstand, in der u. a. verzeichnet sind:
  • Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Anlagegegenstände 
  • Ermittlung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter 
  • Berechnung regelmäßiger Jahresabschreibungen sowie Sonderabschreibungen und Wertberichtigungen 
  • Ermittlung von Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer und ggf. weiteren Besitzsteuern 
  • Erstellen von Inventaren, mit denen die Ergebnisse der Inventur verglichen werden können 
  • zum Stichtag des Jahresabschlusses: Ermittlung des aktuellen Anlagevermögensbestands und der Entwicklung in der vergangenen Rechnungsperiode gemäß den Anforderungen der Bilanz 
  • Erstellen des Anlagespiegels/-gitters als Anhang zur Bilanz

Anlagenrechnung

Die Daten über das Anlagevermögen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben erhoben werden, können auch für das Management interessant sein, um Entscheidungen zu treffen. Dies wird üblicherweise als "Anlagenrechnung" bezeichnet. Typische Aufgaben der Anlagenrechnung sind:
  • Ermittlung kalkulatorischer Abschreibungen, die beispielsweise bei der Entscheidung helfen, ob eine Maschine aus wirtschaftlichen Gründen repariert oder ersetzt werden sollte (Wirtschaftlichkeitsanalyse
  • grundlegende Berechnungen für die Kosten- und Leistungsrechnung 
  • Feststellung des monetären Werts von Anlagegütern für eine entsprechende Versicherung 
  • Erstellung von Investitionsplänen im Rahmen der Budgetplanung

Anlagenspiegel/-gitter

Für Kapitalgesellschaften ist nach § 284 Abs. 3 HGB ein Anlagenspiegel oder -gitter zur Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben. Im Gesetz ist genannt, was aus dem Anlagenspiegel zu erlesen sein soll, die genaue Form ist jedoch nicht vorgegeben. Üblicherweise wird jedoch eine Tabelle für die Darstellung verwendet. Neben den Pflichtangaben kann ein Unternehmen auch weitere Angaben in die Übersicht aufnehmen. Die Pflichtangaben zum Anlagevermögen – meist als Spalten angeordnet – sind:
  • (ursprüngliche) Anschaffungs- oder Herstellungskosten 
  • Zugänge 
  • Abgänge 
  • Umbuchungen 
  • Zuschreibungen 
  • Abschreibungen
    • Summe der Abschreibungen aus den vergangenen Jahren 
    • Summe der Abschreibungen im aktuellen Geschäftsjahr 
    • kumulierte Abschreibungen (unter Berücksichtigung der Zuschreibungen)
  • Restbuchwert (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aller Abschreibungen)

Im letzten Satz schreibt § 284 Abs. 3 HGB noch vor, wie mit Zinsen für Fremdkapital, falls sie in die Herstellungskosten einbezogen worden sind, umgegangen werden muss. So ist für jeden Posten des Anlagevermögens anzugeben, welcher Betrag an Zinsen im Geschäftsjahr aktiviert worden ist.

Übrigens scheidet ein Vermögensgegenstand nicht aus dem Betriebsvermögen aus, wenn er vollständig abgeschrieben ist; vielmehr ist er erst dann ein Abgang, wenn er verkauft oder verschrottet wird, also tatsächlich aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. In der Spalte „Abgänge“ ist dann der aktuelle Buchwert einzutragen.

Bei den Abschreibungen sind sowohl die planmäßigen Abschreibungen ("Absetzung für Abnutzung" – AfA) als auch die außerplanmäßigen Abschreibungen, etwa nach Wertverlusten von Grundstücken, Beteiligungen oder aufgrund von Schäden an einer Maschine, aufzuführen.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter bis von einem Anschaffungs-/Herstellungswert von 800 € gilt: Bis 250 € werden sie sofort als Aufwand verbucht, bei 250,01 € bis 800 € besteht die Wahl, ob sie als Aufwand verbucht oder in einem Sammelposten abgeschrieben werden. Wird ein Gegenstand des Anlagevermögens direkt als Betriebsausgabe geltend gemacht, taucht er im Anlagenspiegels nicht auf.

Die genaue Einteilung der Zeilen des Anlagengitters ist nicht vorgeschrieben, kann aber beispielhaft so aussehen:
  • Maschinen und technische Anlagen 
  • andere Anlagen • geleistete Anzahlungen 
  • immaterielles Vermögen 
  • Grundstücke und Gebäude 
  • Beteiligungen

Beispiel für Abschreibung und Buchung in der Anlagenbuchhaltung

In der folgenden Beispielrechnung wird eine vorhandene Maschine verkauft. Dazu werden mögliche Konten in den Standardkontenrahmen SKR03 und SKR04 angegeben.

Das Unternehmen möchte eine neue Maschine anschaffen und kann die Bestandsmaschine zum 01.06. für 14.637 € (Bruttowert einschließlich Umsatzsteuer) verkaufen; die Maschine steht im Anlagenspiegel des Vorjahres mit einem Buchwert von 14.400 € (Anschaffungswert: 48.000 €, lineare Abschreibung über zehn Jahre). Um korrekt zu buchen, muss zunächst ermittelt werden, ob der Verkauf mit einem Gewinn oder einem Verlust gegenüber dem Buchwert verbunden ist.

Die lineare Abschreibung muss für die ersten fünf Monate des aktuellen Jahres fortgesetzt werden: 14.400 – (5 × 400) = 12.400. Dieser Nettopreis hätte erzielt werden müssen, damit die Maschine genau zum Buchwert verkauft wird. Tatsächlich aber waren es: 14.637 : 119 × 100 = 12.300. Es sind zwar nur 100 € Verlust, dennoch wirkt sich dies auf das Konto aus, auf dem gebucht wird:

Forderung aus LuL: 14.637 € an Erlöse aus Sachanlagevermögen
    19 % Umsatzsteuer bei Buchverlust: 12.300 €
  an Umsatzsteuer 19 %: 2.337 €
     
(SKR03: 10000; SKR04: 10000)   (SKR03: 8801; SKR04: 6885)
    (SKR03: 1776; SKR04: 3806)

Die entsprechende Abschreibung ist wie folgt zu buchen:

Abschreibung Anlagevermögen: 2.000 € an Anlagevermögen (Maschinen): 2.000 €
(SKR03: 4830; SKR04: 6220)   (SKR03: 0210; SKR04: 0440)

Was eine Software zur Anlagenbuchhaltung leisten sollte

Grundsätzlich sollte eine Software die im zweiten Abschnitt genannten Aufgaben der Anlagenbuchhaltung bewältigen können. Darüber hinaus ist es sinnvoll, auf Folgendes zu achten:
  • Bei der Führung von Anlagenkarteien sollte es möglich sein, den Gegenstand bestimmten Vorgängen zuzuordnen, wie Abgang, Zugang, Umbuchung, Teilwertabschreibung. 
  • Der Anlagenspiegel/das Anlagengitter sollte in verschiedenen Formaten ausgegeben werden können. 
  • Die Software der Finanzbuchhaltung und der Anlagenbuchhaltung sollte kompatibel sein; am besten stammt sie vom selben Hersteller. 
  • Eine Inventarliste sollte einfach erstellt werden können. 
  • Abschreibungsläufe sollten hinterlegt sein, sodass das Programm die Beträge der planmäßigen Abschreibungen automatisch berechnen kann. Idealerweise greift die Software immer auf aktuelle AfA-Tabellen und gesetzliche Vorgaben zurück. Auch die Sammelabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter sollte problemlos möglich sein. 
  • Manche Programme können auch auflisten, welche Kontenbewegungen nicht eindeutig einem Vorgang in der Anlagenbuchhaltung zugeordnet werden können. Das ist vorteilhaft, weil Bearbeiter einen Überblick erhalten und nachträglich entsprechende Zuordnungen vornehmen können.




letzte Änderung S.P. am 11.11.2024
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Veranstaltungs-Tipp

250128_dm_ReimusBanner-290x120-Februar.png
Erleben Sie die ReWeCo 2025 vom 8. bis 10. Mai in Mannheim: Top Keynotes, Themen wie E-Rechnung, KI & Nachhaltigkeit sowie Top-Aussteller warten auf Sie auf der größten Kongressmesse für Rechnungswesen und Controlling!   www.reweco.de
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Mitarbeiter*in für Buchhaltung und Controlling (m/w/d)
Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine der führenden Forschungsorganisationen in Europa. Wir bieten anspruchsvolle Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und Gestaltungs­spielraum in Forschungslaboren, Werkstätten, Bibliotheken sowie der Verwaltung. Das Max-Planck-Institut für Pflanzen­... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Leistungsabrechnung Kennziffer 1537
Suchen Sie Arbeit mit Sinn? Dann kommen Sie zu den Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH! Wir sind der Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in der Region Karlsruhe, wenn es um Arbeiten und Wohnen geht. Dabei stehen wir für individuelle und bedarfsgerechte Lösungen.... Mehr Infos >>

Leiter (m/w/d) Administration
Die transnova-RUF Verpackungs- und Palettier­technik GmbH ist ein inter­national agierender, techno­logisch führender Anbieter von Maschinen und Anlagen zur Automati­sierung von Ver­packungs- und Palettier­prozessen. Auf der techno­logischen Basis modernster Roboter- und Auto­matisierungs­technik... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (w/m/d)
SPINNER – als innovatives, mittelständisches Familien­unternehmen entwickeln und ferti­gen wir seit 1946 weg­berei­tende HF-Produkte. Tradi­tion und Nachhaltig­keit, gepaart mit Verlässlich­keit und Unter­nehmer­geist, bilden seitdem die Basis unserer Firmen­kultur. Um unsere Kunden auch künftig ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der weltweiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. V... Mehr Infos >>

Wiedereinsteiger (m/w/d))! Wir suchen für unsere Verwaltung eine Buchhalter/Steuerfachangestellten (m/w/d)
Wiedereinsteiger (m/w/d))! Wir suchen für unsere Verwaltung einen Buchhalter / Steuerfachangestellten (m/w/d) in Teilzeit (Hamburg-Eppendorf), später Vollzeit möglich. Zusätzlich wird ein Minijob angeboten. Wir sind eine größere zahnärztliche Praxis mit angeschlossenem... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Als größter Sozialverband in Deutschland stärkt der VdK den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und leistet wertvolle Hilfe in allen Fragen rund um Pflege, Rente, Gesundheit und Behinderung. Mehr als 293.000 Menschen in Hessen und Thüringen sind schon Mitglied – und es werden täglich mehr. Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bei Bauermeister vereinen sich Innovationskraft und eine lange Tradition im Maschinenbau zu maßgeschneiderten Lösungen für Kunden weltweit. Mit über 135 Jahren Erfahrung zählt Bauermeister zu den weltweit führenden Herstellern von Mahl- und Sichtanlagen für die Lebensmittel-, Mineralien- und Chem... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>