Umsatzsteuer in der EU per Mini-One-Stop-Shop: Fragen und Antworten

Neues für Onlineshops und -dienste im EU-Privatkundengeschäft

Wolff von Rechenberg
Wer Downloads, E-Books, Telekommunikations- oder Internetdienste ins EU-Ausland verkauft, muss die Umsatzsteuer künftig im Land des Empfängers zahlen – auch bei Privatverkäufen. Sogenannte Mini One Stop Shops (MOSS) sollen diese grenzüberschreitenden Privatkundengeschäfte erfassen. Das regelte eine EU-Richtlinie, die 2015 in Kraft trat. Seit 01.07.2021 tritt an die Stelle des MOSS der One Stop Shop (OSS). Näheres dazu erfahren Sie hier >>

Neues bei der Umsatzsteuer 2015 kommt auf Telekommunikationsunternehmen, Pay-TV-Sender, aber auch Downloadshops und Internetdienstleister zu. Die Umsatzsteuer auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen wird auch bei Verkäufen an Privatpersonen im EU-Ausland im Land des Empfängers fällig. Bisher galt für Unternehmen in der EU: Leistungen an Privatkunden im EU-Ausland sind am Sitz des Unternehmens zu versteuern.

Mit der Neuregelung will die EU-Kommission mehr Steuergerechtigkeit schaffen. Bisher betreiben Onlineversender wie Amazon ihre Geschäfte oft von Ländern mit niedrigen Mehrwertsteuersätzen aus - Amazon beispielsweise von Luxemburg aus. Das senkt die Steuerlast auf die verkauften Waren. Im nächsten Jahr wird auch Amazon seine Umsätze im Privatkundengeschäft dort versteuern müssen, wo die Kunden leben: in bevölkerungsreichen Ländern mit eher höheren Mehrwertsteuersätzen. 

Mini-One-Stop-Shop-Verfahren erspart Umsatzsteueranmeldung in allen einzelnen EU-Ländern

Damit Unternehmen sich nicht in jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat einzeln zu Umsatzsteuer anmelden müssen, soll das sogenannte "Mini-One-Stop-Shop-Verfahren" (MOSS) die Besteuerung erleichtern. In Deutschland lautet die offizielle Abkürzung für die zentrale Anlaufstelle KEA ("Kleine einzige Anmeldestelle").

Die Anmeldestelle ist dem Bundeszentralam für Steuern (BzSt) angegliedert. Bei dieser Stelle registrieren sich Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen für Privatpersonen im EU-Ausland erbringen. Der MOSS (die KEA in Deutschland) führt für den Unternehmer die Steuer im Empfängerland ab. 

Unternehmen mit Standorten in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU müssen beachten: Privatkundenumsätze, die das Unternehmen in einem Land erwirtschaftet, in dem es einen Standort unterhält, muss es auch dort versteuern. Das gilt auch dann, wenn die betreffende Außenstelle an dem Geschäft nicht beteiligt war. In einer Handreichung zu der Richtlinie erklärt die Europäische Kommission das Vorgehen an folgendem Beispiel: 
  • Der Steuerpflichtige A hat seinen Hauptsitz im Vereinigten Königreich sowie feste Niederlassungen in Frankreich und Belgien. 
  • Vom Hauptsitz aus erbringt A Telekommunikationsdienstleistungen für Privatpersonen in Frankreich und Deutschland. 
  • Die feste Niederlassung in Belgien erbringt Telekommunikationsdienstleistungen für Privatpersonen in Frankreich und Deutschland. 
  • Der Steuerpflichtige A gibt seine in Deutschland erbrachten Leistungen bei der Anlaufstelle im Vereinigten Königreich an. Seine in Frankreich erbrachten Leistungen muss er in der inländischen Umsatzsteuererklärung für die feste Niederlassung in Frankreich angeben. 

Das Beispiel zeigt: Es ist unerheblich, wo ein Unternehmen die Dienstleistung tatsächlich erbringt. Es zählt einzig der Ort, an dem eine Dienstleistung abgeliefert oder verbraucht wird.


Fragen und Antworten zum Mini-One-Stop-Shop-Verfahren

Wen betrifft das neue Verfahren?

Zunächst betrifft die Neuregelung der Umsatzsteuer nur Unternehmen, die Telekommunikationsleistungen, Rundfunk- oder Fernsehangebote oder andere elektronische Dienstleistungen für Nichtunternehmer im EU-Ausland erbringen. Das umfasst auch große Teile der Internetwirtschaft.
Achtung! Der umsatzsteuerrechtliche Ort einer Dienstleistung ändert sich nur für elektronische Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland. Alle betroffenen Anbieter müssen ihre Kunden also trennen nach Unternehmern und Nichtunternehmern.

Unternehmen in anderen Branchen sollten die Abläufe rund um den Mini-One-Stop-Shop beobachten. Die Ausnahmeregelung für Telekommunikation und Internetwirtschaft gilt als Testballon.

Wann bietet ein Onlineshop eine elektronisch erbrachte Dienstleistung an?

Wenn ein Onlineshop Inhalte im Internet gegen Geld zugänglich macht oder zum Herunterladen zur Verfügung stellt, dann gilt das als elektronisch erbrachte Dienstleistung. Dazu zählen Musik, Filme, E-Books oder Computerprogramme.

Elektronisch erbrachte Dienstleistungen sind aber auch die Fernwartung von Programmen, das Erstellen von Webseiten oder das Webhosting. Anbieter von Onlinespielen, Suchmaschinen oder anderen Internetdiensten fallen ebenfalls unter die neue Regelung. Der Versand von Software, E-Books auf CD oder DVD ist hingegen keine elektronische Dienstleistung, sondern ein Versandgeschäft.
Beispiel: Ein Onlineshop in Deutschland verkauft E-Books (auch) an Privatpersonen unter anderem nach Österreich. Versendet er die digitalen Bücher auf DVD an einen Privatkunden in Österreich, ist der Umsatz in Deutschland steuerbar. Lädt sich der Kunde das Buch von der Homepage des Shops herunter oder lauscht er der Stimme des Erzählers gegen Gebühr im Internet, ist der Umsatz in Österreich steuerbar. Grund: Der Download ist eine elektronische Dienstleistung, der Versand auf Datenträger ist ein klassisches Versandgeschäft.

Wie kann man private und geschäftliche Umsätze auseinanderhalten?

Die EU-Richtlinie gibt die Umsatzsteuer-ID vor. Teilt ein Kunde dem Dienstleister seine Umsatzsteueridentifikationsnummer mit, dann ist er als Geschäftskunde zu betrachten. Teilt er die Nummer nicht mit, gilt er als Privatkunde.
Achtung! Als Nichtunternehmer gilt auch ein Unternehmer, wenn er für den eigenen privaten Bedarf oder den privaten Bedarf eines Mitarbeiters einkauft.

Wie funktioniert der Mini-One-Stop-Shop (MOSS)?

Unternehmen melden ihre Umsätze im Privatkundengeschäft im EU-Ausland an die kleine einzige Anlaufstelle (KEA), wie der Mini One Stop Shop in Deutschland heißt. Die Mitteilungen müssen quartalsweise spätestens am 20. Tag nach Quartalsende eingehen. Die genaue Form, in der Unternehmen ihre Umsätze melden müssen, werde voraussichtlich im September veröffentlicht. Das teilte das Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) auf Anfrage mit.

Der Starttermin steht jedoch schon fest: Ab dem 1. Oktober 2014 können sich Unternehmen für das neue Verfahren registrieren lassen. Auch Änderungen der Angaben müssen mitgeteilt werden. Deutschlands Mini-One-Stop-Shop heißt KEA ("kleine einzige Anlaufstelle"). Sie ist beim Bundeszentralamt für Steuern angesiedelt.

Sind betroffene Unternehmen verpflichtet, sich im MOSS anzumelden?

Nein. Unternehmen, die nicht an dem Verfahren teilnehmen wollen, können sich auch in jedem EU-Mitgliedsstaat, in dem sie elektronische Dienstleistungen für Privatkunden erbringen, einzeln zur Umsatzsteuer anmelden. Der Mini-One-Stop-Shop soll angesichts der neuen Umsatzsteuerpflichten die Unternehmen entlasten.
Achtung! Nimmt ein Unternehmen den MOSS - beispielsweise die KEA in Deutschland - in Anspruch, muss es alle Umsätze mit Privatkunden im EU-Ausland darüber abrechnen. Ein Nebeneinander der direkten Versteuerung im Land des Kunden und der Anmeldung in der Anlaufstelle ist nicht möglich.

Können sich Unternehmen auch wieder abmelden?

Unternehmen können sich quartalsweise aus dem System MOSS/KEA abmelden. Das Unternehmen muss sich bis spätestens 15 Tage vor Ablauf des Quartals abmelden, indem es die Abrechnung über die KEA nicht mehr in Anspruch nehmen will. Eine Abmeldung ist wichtig, wenn ein Unternehmen seinen Sitz von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen verlegen will. Es muss sich dann im MOSS des einen Herkunftlandes abmelden und im MOSS des Ziellandes anmelden.

Geht etwas schief, droht Mehrarbeit. Für die Zeit, in der das Unternehmen in keinem MOSS gemeldet ist, muss es sich in jedem Land einzeln zur Umsatzsteuer anmelden, in dem es Kunden hat.

Gilt das Mini-One-Stop-Verfahren auch für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten?

Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern können an dem Verfahren ebenfalls teilnehmen. Ein Unternehmen aus dem Nicht-EU-Ausland kann in einem EU-Mitgliedsstaat seiner Wahl eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Alternativ können auch Unternehmen aus Drittländern eine solche Umsatzsteuer-ID für jedes einzelne Land beantragen, in dem sie elektronische Dienstleistungen erbringen.
Achtung! Als Unternehmen aus dem Nicht-EU-Ausland gelten nur Firmen, die keinen Standort in einem Mitgliedsstaat der EU unterhalten. Wenn ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union einen Standort innerhalb der EU besitzt, sind die Umsätze dort steuerbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Dienstleistung von diesem Standort aus elektronisch erbracht wird.

Wie wirkt sich das Mini-One-Stop-Shop-Verfahren für den Kunden aus

Das Mini-One-Stop-Shop-Verfahren wird bei einigen Versandhändlern die Preise für Onlinedienste und Downloadartikel leicht ansteigen lassen. Davon geht beispielsweise das Fachmagazin t3n aus.

Derzeit berechne Amazon die luxemburgische Mehrwertsteuer von 15 % auf seine Clouddienste und auf MP3-Downloads sowie den ermäßigten luxemburgischen Steuersatz von 3 % auf eBooks. Ab 2015 wird Amazon deutschen Kunden die deutschen Steuersätze von 19 % beziehungsweise 7 % berechnen müssen.
 

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

Am 1. Oktober öffnet die kleine einzige Anmeldestelle (KEA) beim Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) für Anmeldungen. Das neue Verfahren gilt ab Jahresbeginn 2015. Bis dahin muss die Richtlinie in den Mitgliedstaaten umgesetzt sein. Die Europäische Kommission erklärt den Inhalt ihrer Richtlinie in einem Leitfaden, den "One-Stop-Shop-Guidelines".

Auf Unternehmen, die elektronisch Dienstleistungen für Privatkunden im EU-Ausland erbringen, kommt viel Arbeit zu. Sie sollten schon jetzt mit den Vorkehrungen beginnen, rät das Fachmagazin t3n auf seinen Internetseiten:
  • Waren und Dienste müssen jetzt mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersäten verkauft werden. Die Europäische Kommission hilft mit einer Übersicht der Mehrwertsteuersätze in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (vat rates)
  • Unternehmen sollten sich auch über wichtige Bestimmungen zum Umsatzsteuerrecht in den Mitgliedstaaten informieren, in denen sie ihre Leistung erbringen. Das betrifft vor allem die Anforderungen an eine Rechnung. Die Europäische Kommission will hierfür eine vereinfachte Übersicht auf ihren Internetseiten anbieten.
  • Shopsysteme müssen angepasst werden. Alle Kunden müssen den für sie geltenden Steuersatz und Bruttopreis angezeigt bekommen.

Gerade der letzte dieser Punkte wird viele Onlinehändler und -dienstleister vor technische Probleme stellen. T3n empfiehlt den Shops, entweder mit landesspezifischen Domains oder Subdomains zu arbeiten. Alternativ könnten Anbieter auch auf Geo-Location zurückgreifen, um ihre Kunden zu identifizieren.

Gibt es eine EU-Lieferpflicht? Oder darf ein Onlineshop Kunden aus dem (EU-) Ausland ausschließen?

Grundsätzlich darf ein Händler Kunden aus dem Ausland ausschließen. In Artikel 8 Absatz 3 der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU vom 25. Oktober 2011 heißt es: "Auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr wird spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich angegeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden."




Quelle: EU-Kommission, Haufe.de, Bundeszentralamt für Steuern, Bundessteuerberaterkammer
letzte Änderung W.V.R. am 13.11.2023
Autor(en):  Wolff von Rechenberg


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

08.10.2014 11:32:06 - Gast

Guter Artikel,

aber es lässt offen, wie man die MwSt. darstellt, bevor sich ein Kunde einloggt. Denn weder Geo-IP ist zuverlässig noch ist es für jeden machbar, 28 Kundenshops für jedes EU-Land anzulegen.

Ein Irrsinn, diese Regelgungen nicht einfach vom Umsatz abhängig zu machen, um damit die großen Unternehmen zu treffen, um die es geht.
[ Zitieren | Name ]

17.12.2014 19:28:55 - Gast

guten Tag
wie ist das mit bands die zweimal im Monat nen download verkaufen? muessen die sich auch anmelden? oder gibt es da eine grenze?
[ Zitieren | Name ]

04.01.2015 12:53:39 - Gast

Auf zwei von mir sehr geschätzten Seiten verwundert über einen eingestellten Downloadbereich gestolpert und deswegen nach Googlesuche hier gelandet.
Gerade der letzte Absatz des Artikels verdeutlicht das Problem. Falls ich richtig
verstehe:

Für große Unternehmen mit Rechts-, IT- und Finanzabteilung zu stemmen.

Für kleinere Unternehmen, die sich zwecks Rechtsicherheit auf externe Kanzleien verlassen müssen schon mit einigen schlaflosen Nächten verbunden.

Für Privatpersonen, die zu irgendwelchen Themen/Hobbies eine Seite aufgezogen haben und hier nicht profitorientiert, sondern einfach kostendeckend Downloads anbieten (z.B. Strickmuster, Musiknoten, Bastelanleitungen o.ä.) wohl der Grund, das Angebot einzustellen.

Frohes neues Jahr
[ Zitieren | Name ]

05.02.2015 22:58:47 - Gast

Zitat: für Privatpersonen, die zu irgendwelchen Themen/Hobbies eine Seite aufgezogen haben und hier nicht profitorientiert, sondern einfach kostendeckend Downloads anbieten (z.B. Strickmuster, Musiknoten, Bastelanleitungen o.ä.) wohl der Grund, das Angebot einzustellen.


Das was hier beschlossen wurde ist unglaublich und sehr ärgerlich.. wir hören an dieser Stelle auf.
[ Zitieren | Name ]

24.03.2015 20:24:43 - Gast

Wie sieht es als deutsche UN in Geschäftsbeziehung mit einer Onlineplattform in einem anderen EU-Land aus?
1.Gebe ich die DE-UST-ID für die Provisionsrechnung der EU-Firma an und diese stellt mir als B to B eine USt-frei RG?
2.Für die Verkäufe auf dieser Plattform gebe ich jedoch meine registriert EU-UST-ID an (da ich evtl. die Lieferschwelle an Endkunden bereits überschritten habe)?
3. Was mache ich bei der Anmeldung einer neuen Plattform? Immer zuerst die Angabe der deutschen USt-ID?
[ Zitieren | Name ]

26.03.2015 10:18:15 - wvr

Liebe Leser,

stellen Sie Fragen zu konkreten Einzelfällen bitte im Forum, dort sind sie über die Forensuche zu finden und werden schneller von anderen Nutzern beantwortet. Dazu brauchen Sie eine einmalige Registrierung. Diese Registreierung ist kostenlos und unverbindlich.
In den Kommentaren hinterlassen Sie bitte nur Anmerkungen zum Inhalt des Beitrags.

Beste Grüße
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anmelden


Registrieren
Passwort vergessen?

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Veranstaltungs-Tipp

250128_dm_ReimusBanner-290x120-Februar.png
Erleben Sie die ReWeCo 2025 vom 8. bis 10. Mai in Mannheim: Top Keynotes, Themen wie E-Rechnung, KI & Nachhaltigkeit sowie Top-Aussteller warten auf Sie auf der größten Kongressmesse für Rechnungswesen und Controlling!   www.reweco.de
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Office Manager & Personal Assistant (w/m/d)
Das Institut für Management und Controlling (IMC) der WHU ist ein führender Think Tank im Bereich Controlling und Unternehmenssteuerung. Unter der Leitung von Prof. Dr. Lukas Löhlein, Prof. Dr. Marko Reimer und Prof. Dr. Utz Schäffer bündelt das Institut die zahlreichen Forschungs-, Lehr-... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Leistungsabrechnung Kennziffer 1537
Suchen Sie Arbeit mit Sinn? Dann kommen Sie zu den Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH! Wir sind der Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in der Region Karlsruhe, wenn es um Arbeiten und Wohnen geht. Dabei stehen wir für individuelle und bedarfsgerechte Lösungen.... Mehr Infos >>

Finance Allrounder – Controlling, Reporting & Buchhaltung (m/w/d)
Als kommunales Wohnungsunternehmen stehen wir für zukunftsorientiertes, nachhaltiges Bauen und Wohnen. Um unsere Finanzabteilung weiter zu stärken, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und analytisch starke Persönlichkeit als Finance Allrounder - Controlling, Reporting & Buchh... Mehr Infos >>

Wiedereinsteiger (m/w/d))! Wir suchen für unsere Verwaltung eine Buchhalter/Steuerfachangestellten (m/w/d)
Wiedereinsteiger (m/w/d))! Wir suchen für unsere Verwaltung einen Buchhalter / Steuerfachangestellten (m/w/d) in Teilzeit (Hamburg-Eppendorf), später Vollzeit möglich. Zusätzlich wird ein Minijob angeboten. Wir sind eine größere zahnärztliche Praxis mit angeschlossenem... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Steuerexperte / Steuerreferent 80-100 % (m/w/d)
Lust auf Energiewende? Seit über 125 Jahren stehen wir als regionaler Energieversorger mit eigenen Wasserkraftwerken für Nachhaltigkeit, Verantwortung und Innovation. Gemeinsam schaffen wir eine lebenswerte Zukunft – für Umwelt, Gesellschaft und dich. Warum naturenergie? Perspektiven: Wachse mit... Mehr Infos >>

Debitorenbuchhalter / in (m/w/d)
Bewerben Sie sich bei Hamburgs beliebtestem Unternehmen! Ihre Aufgaben: Pflege von Kundenstammdaten und Buchung von debitorischen Sachverhalten, Laufende Betreuung und Klärung von Debitorenkonten, Durchführung von Saldenabstimmungen und Korrekturbuchungen, Bearbeitung von Gutschriften und Ratenpl... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Als größter Sozialverband in Deutschland stärkt der VdK den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und leistet wertvolle Hilfe in allen Fragen rund um Pflege, Rente, Gesundheit und Behinderung. Mehr als 293.000 Menschen in Hessen und Thüringen sind schon Mitglied – und es werden täglich mehr. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Haushaltsbuch Premium 

Haushaltsbuch_Premium_03.jpg
Kostenkontrolle durch Planung und Erfassung aller privaten Ausgaben und Einnahmen.
Monatsende und schon wieder fragen Sie sich „Wo ist das ganze Geld geblieben?“
Die Excel-Vorlage Haushaltsbuch Premium bringt Aufschluss. Auf den ersten Blick erscheint es zwar mühsam, jedoch bringt die Erfassung aller monatlichen Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsbuch viele Vorteile mit sich:. Zum Shop >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>