Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH
Ulm
Beispiel: Ein Unternehmen gibt bei einem Unternehmen in Belgien eine Website in Auftrag. Steuerschuldner ist das Unternehmen in Deutschland, auch wenn die Webdesigner ihre Schreibtische in Belgien nie verlassen haben.
"Selbst wenn ein Unternehmer im Inland über eine Betriebsstätte verfügt, gilt er hinsichtlich des konkreten Umsatzes nur dann als in Deutschland ansässig, wenn dieser konkrete Umsatz auch tatsächlich von der inländischen Betriebsstätte ausgeführt wird (§ 13b Abs.7 UStG). Dieser Punkt kann im Einzelfall unklar sein."
Beispiel: Ein Unternehmen in Deutschland kauft eine neue Software bei einem Unternehmen im Ausland. Es lädt die Software beim Anbieter im Ausland herunter oder bekommt eine Datei per E-Mail zugeschickt.
Beispiel: Ein Unternehmen in Deutschland kauft seine Computer im EU-Nachbarland Österreich.
Beispiel: Ein Unternehmen in Deutschland kauft neue Computer in den USA.
Beispiel: Ein Unternehmen in Deutschland braucht Hilfe mit einer neuen Software. Dazu wendet es sich an ein österreichisches IT-Unternehmen. Dieses leistet Beratung und programmiert.
Beispiel: Ein Unternehmen aus Deutschland sucht Rat und Hilfe in Softwarefragen bei einem Unternehmen in Russland.
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Quelle: dejure.org, IHK Frankfurt/M., IHK Stuttgart, IHK Gießen-Friedberg, Handelskammer Hamburg, Oberfinanzdirektion Niedersachsen, letzte Änderung W.V.R. am 28.11.2023 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: PantherMedia / Gertrude Kaindl |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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