Neue Umsatzsteuerpflichten für Amazon, Ebay & Co.

BMF regelt Umsatzsteuerhaftung von Betreibern elektronischer Marktplätze

Wolff von Rechenberg
Seit Jahresbeginn 2019 haften Plattformbetreiber wie Amazon und Ebay für die Umsatzsteuer ihrer Marktteilnehmer und müssen spezielle Aufzeichnungspflichten beachten. Jetzt haben die Finanzbehörden dazu Details geregelt.

Die Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum 1. Januar 2019 bringt vor allem für die Betreiber elektronischer Marktplätze neue Pflichten. Danach sollen solche Betreiber zum einen künftig bestimmte Daten ihrer Nutzer, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt, aufzeichnen.

Zum anderen sollen sie unter bestimmten Voraussetzungen für die entstandene und nicht abgeführte Umsatzsteuer aus den auf ihrem elektronischen Marktplatz ausgeführten Umsätzen in Haftung genommen werden können – insbesondere dann, wenn sie dort Unternehmer Waren anbieten lassen, die im Inland steuerpflichtige Umsätze erzielen und hier steuerlich nicht registriert sind. In einem BMF-Schreiben vom 28. Januar 2019 (III C 5 – S 7420/19/10002 :002) haben die Finanzbehörden dazu Details veröffentlicht.

Aufzeichnungspflichten

Marktplatzbetreiber müssen zu den auf dem Marktplatz tätigen Unternehmern, die im Inland steuerbare Umsätze ausführen, folgende Grunddaten aufzeichnen und mit einer gültigen Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die steuerliche Erfassung des liefernden Unternehmers belegen:
  • Name und Anschrift des liefernden Unternehmers, unter der dieser im Inland steuerlich erfasst ist oder die er im Antrag auf steuerliche Erfassung angegeben hat,
  • dessen vom zuständigen Finanzamt erteilte Steuernummer,
  • wenn vorhanden die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.) sowie
  • Beginn und Enddatum der Gültigkeit der vom zuständigen Finanzamt erteilten Bescheinigung über die steuerliche Erfassung des Unternehmers. Die Bescheinigung wird auf Antrag ausgestellt.

Zusätzlich zu den Grunddaten des Unternehmens müssen zu allen Lieferungen die vollständigen Anschriften des Absende- und des Bestimmungsortes sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes aufgezeichnet werden. Bei Marktplatzteilnehmern, die sich nicht als Unternehmer registrieren, müssen Name, Abschrift und Geburtsdatum aufgezeichnet werden, außerdem zu den Lieferungen ebenfalls die vollständigen Anschriften des Absende- und des Bestimmungsortes sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes. Alle Daten müssen zehn Jahre aufbewahrt werden.


Haftungsrisiken

Die Finanzbehörden haben den Haftungstatbestand neu in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen, um Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen zu bekämpfen. Er umfasst Fälle, in denen die Ware vor Abschluss des Kaufvertrages auf dem elektronischen Marktplatz im Inland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet lagert beziehungsweise in denen der Ort der Lieferung im Inland liegt und die Lieferung damit im Inland steuerbar und steuerpflichtig ist.

In diesen Fällen haftet der Marktplatzbetreiber, falls auf seinem Marktplatz der Kaufvertrag zustande kam und auf die Lieferung keine Umsatzsteuer entrichtet wurde. Die Haftung tritt jedoch grundsätzlich nicht ein, wenn dem Betreiber eine gültige Bescheinigung über die steuerliche Erfassung des für den liefernden Unternehmer zuständigen Finanzamts vorliegt oder wenn der Lieferant sich auf dem Marktplatz nicht als Unternehmer registriert hat.

 Als Ausnahme von der Haftungsbefreiung nennt das Schreiben die Situation, in der davon auszugehen ist, dass der Betreiber davon Kenntnis hatte oder nach der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hätte haben müssen, dass der liefernde Unternehmer seinen umsatzsteuerlichen Pflichten nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommt.

Davon sei auszugehen, wenn der Betreiber ihm offensichtliche oder bekanntgewordene Tatsachen ignoriere, die auf eine umsatzsteuerliche Pflichtverletzung des auf seinem Marktplatz tätigen Unternehmers schließen lassen würden.

In dem Fall muss der Marktplatzbetreiber laut BMF das Unternehmen auf die Pflichtverletzung hinweisen und es auffordern, diese innerhalb von längstens zwei Monaten abzustellen. Komme der Unternehmer dieser Aufforderung nicht nach, müsse der Marktplatzbetreiber den betreffenden Account sperren.

Diese Regelungen gelten laut BMF auch für Fälle, in denen der Marktplatzbetreiber davon Kenntnis hatte oder hätte haben müssen, dass die Registrierung als Nichtunternehmer zu Unrecht erfolgt ist. Ein deutliches Anzeichen dafür sei, wenn der auf dem Marktplatz erzielte Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres eine Höhe von 17.500 Euro erreiche.

Wenn ein Finanzamt den Marktplatzbetreiber darüber informiert, dass ein dort tätiger Unternehmer seinen umsatzsteuerlichen Pflichten nicht nachkommt oder sich ein anderer Nutzer zu Unrecht als Nichtunternehmer registriert hat, muss der Betreiber handeln. Er muss innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten Frist entweder auf die Betreffenden einwirken, ihren Pflichten nachzukommen, oder deren Accounts sperren. Bei einer Sperrung haftet der Marktplatzbetreiber nicht für die nicht entrichtete Umsatzsteuer.

Definition

Nicht jeder elektronische Marktplatz ist von den neuen gesetzlichen Regelungen betroffen. Dem BMF-Schreiben zufolge fallen sogenannte Vermittlungsmarktplätze, die eine Art "Schwarzes Brett" darstellen und auf denen sich Nutzer über bestehende Angebote Dritter informieren und zu diesen Kontakt aufnehmen können, nicht unter die neuen Vorschriften.

Denn dabei werde das für einen Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes erforderliche Rechtsgeschäft nicht auf der Vermittlungsplattform rechtlich begründet, sondern über einen anderen Weg und zu einem anderen Zeitpunkt.
  



Quelle: BMF-Schreiben vom 28. Januar 2019 (III C 5 – S 7420/19/10002 :002)
letzte Änderung W.V.R. am 13.12.2023
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  panthermedia.net / Falko Matte

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Betriebswirtschaft / Controlling
Die Hertener Stadtwerke sind ein modernes, regionales Versorgungsunternehmen, das bereits auf eine 120-jährige Traditionzurückblicken kann. Wir versorgen nicht nur die Bürger*innen der Stadt Herten mit Strom, Gas und Fernwärme, sondernbieten auch Ökostrom und Erdgas außerhalb der Hertener Stadtgr... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) JG Rhein-Main
Wir gehören zur Josefs-Gesellschaft gAG (JG-Gruppe), einem der großen katholischen Sozial­unternehmen Deutsch­lands mit über 10.000 Mitarbeitenden und 39 Beteiligungs­gesellschaften bundesweit. In unserer Träger­schaft befin­den sich Einrich­tungen für Menschen mit Behin­derung, Kranken­h... Mehr Infos >>

Buchhalter/ Accountant (m/w/d)
Sie sind ein Mensch der Zahlen? Es ist die reinste Freude für Sie, wenn Ein- und Ausgänge auf den Cent genau stimmen? Sie haben Lust, das buchhalterische Rückgrat in einem Unternehmen mit hoher sozialer Verantwortung zu sein? Das ist großartig - jemanden wie Sie brauchen wir! Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) im Controlling und Energiemanagement
Die Nr. 1 für Autoteile, Motorrad­teile, Werk­zeuge, Werkstattausrüstung und Werkstattdienste. Wir suchen ab sofort in Hamburg City Süd einen Mitarbeiter (m/w/d) im Controlling und Energiemanagement in Vollzeit. Mehr Infos >>

Buchhalter / Sachbearbeiter Finanzen & Controlling (m/w/d)
Der VDMA vertritt mehr als 3.600 deutsche und europäische Unter­nehmen des Maschinen- und Anlagen­baus. Die Industrie steht für Innovation, Export­orientierung und Mittel­stand. Die Unternehmen beschäftigen insgesamt rund 3 Millionen Menschen in der EU-27, davon mehr als 1,2 Millionen allein in D... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung
Energie Südbayern (ESB) bildet gemein­sam mit den Toch­ter­unter­nehmen Ener­gie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rin­nen und Mit­arbei­tern, Auszu­bil­denden und Trai­nees stehen wir für leis­tungs­fähigen Service, flexible Energie­pro... Mehr Infos >>

Controller im Krankenhaus (m/w/d)
Kath. St. Paulus Gesellschaft sichert an mehr als 15 Standorten mit fast 8.550 Mitarbeitenden die Gesundheitsversorgung in der Region: Neben 10 Krankenhäusern betreuen wir Menschen in unseren Senioreneinrichtungen und Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe St. Elisabeth. Die Sorge für die uns ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Personalbetreuung mit Schwerpunkt Gehaltsabrechnung (w/m/d)
Der BVV ist mit rund 760 Mitglieds­unter­nehmen und 500.000 Versicherten und Rentnern einer der größten Alters­versorger Deutschlands: Mehr als 300 Mitarbeitende gestalten im Herzen Berlins die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung für die Finanzbranche. Die Stabilität eines traditionellen V... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Projektmanagement-Paket

09_Projektmanagement-Paket.png
Dieses Excel-Vorlagen Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen und können vom Nutzer beliebig angepasst werden.
Mehr Informationen >>


Dokumentenverfolgung mit Excel

In verschiedenen Projekten muss oft eine große Anzahl von Dokumenten termingemäß erstellt und geliefert werden. Dieses Excel-Tool enthält die dazu erforderlichen Tabellenvorlagen sowie die notwendigen Berechnungsmodelle, deren Ergebnisse in einem integrierten Dashboard präsentiert werden. 
Mehr Informationen >>

Bilanzanalyse mit Excel

Das umfangreiche Excel- Tool berechnet die wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und GuV. Neben den Kennzahlen, die mit Erläuterungen versehen sind, werden die G+V und Bilanz in 5 Jahres-Übersicht dargestellt und automatisch eine Kapitalflussrechnung erstellt.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>