Neue Umsatzsteuerpflichten für Amazon, Ebay & Co.

BMF regelt Umsatzsteuerhaftung von Betreibern elektronischer Marktplätze

Wolff von Rechenberg
Seit Jahresbeginn 2019 haften Plattformbetreiber wie Amazon und Ebay für die Umsatzsteuer ihrer Marktteilnehmer und müssen spezielle Aufzeichnungspflichten beachten. Jetzt haben die Finanzbehörden dazu Details geregelt.

Die Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum 1. Januar 2019 bringt vor allem für die Betreiber elektronischer Marktplätze neue Pflichten. Danach sollen solche Betreiber zum einen künftig bestimmte Daten ihrer Nutzer, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt, aufzeichnen.

Zum anderen sollen sie unter bestimmten Voraussetzungen für die entstandene und nicht abgeführte Umsatzsteuer aus den auf ihrem elektronischen Marktplatz ausgeführten Umsätzen in Haftung genommen werden können – insbesondere dann, wenn sie dort Unternehmer Waren anbieten lassen, die im Inland steuerpflichtige Umsätze erzielen und hier steuerlich nicht registriert sind. In einem BMF-Schreiben vom 28. Januar 2019 (III C 5 – S 7420/19/10002 :002) haben die Finanzbehörden dazu Details veröffentlicht.

Aufzeichnungspflichten

Marktplatzbetreiber müssen zu den auf dem Marktplatz tätigen Unternehmern, die im Inland steuerbare Umsätze ausführen, folgende Grunddaten aufzeichnen und mit einer gültigen Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die steuerliche Erfassung des liefernden Unternehmers belegen:
  • Name und Anschrift des liefernden Unternehmers, unter der dieser im Inland steuerlich erfasst ist oder die er im Antrag auf steuerliche Erfassung angegeben hat,
  • dessen vom zuständigen Finanzamt erteilte Steuernummer,
  • wenn vorhanden die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.) sowie
  • Beginn und Enddatum der Gültigkeit der vom zuständigen Finanzamt erteilten Bescheinigung über die steuerliche Erfassung des Unternehmers. Die Bescheinigung wird auf Antrag ausgestellt.

Zusätzlich zu den Grunddaten des Unternehmens müssen zu allen Lieferungen die vollständigen Anschriften des Absende- und des Bestimmungsortes sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes aufgezeichnet werden. Bei Marktplatzteilnehmern, die sich nicht als Unternehmer registrieren, müssen Name, Abschrift und Geburtsdatum aufgezeichnet werden, außerdem zu den Lieferungen ebenfalls die vollständigen Anschriften des Absende- und des Bestimmungsortes sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes. Alle Daten müssen zehn Jahre aufbewahrt werden.


Haftungsrisiken

Die Finanzbehörden haben den Haftungstatbestand neu in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen, um Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen zu bekämpfen. Er umfasst Fälle, in denen die Ware vor Abschluss des Kaufvertrages auf dem elektronischen Marktplatz im Inland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet lagert beziehungsweise in denen der Ort der Lieferung im Inland liegt und die Lieferung damit im Inland steuerbar und steuerpflichtig ist.

In diesen Fällen haftet der Marktplatzbetreiber, falls auf seinem Marktplatz der Kaufvertrag zustande kam und auf die Lieferung keine Umsatzsteuer entrichtet wurde. Die Haftung tritt jedoch grundsätzlich nicht ein, wenn dem Betreiber eine gültige Bescheinigung über die steuerliche Erfassung des für den liefernden Unternehmer zuständigen Finanzamts vorliegt oder wenn der Lieferant sich auf dem Marktplatz nicht als Unternehmer registriert hat.

 Als Ausnahme von der Haftungsbefreiung nennt das Schreiben die Situation, in der davon auszugehen ist, dass der Betreiber davon Kenntnis hatte oder nach der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hätte haben müssen, dass der liefernde Unternehmer seinen umsatzsteuerlichen Pflichten nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommt.

Davon sei auszugehen, wenn der Betreiber ihm offensichtliche oder bekanntgewordene Tatsachen ignoriere, die auf eine umsatzsteuerliche Pflichtverletzung des auf seinem Marktplatz tätigen Unternehmers schließen lassen würden.

In dem Fall muss der Marktplatzbetreiber laut BMF das Unternehmen auf die Pflichtverletzung hinweisen und es auffordern, diese innerhalb von längstens zwei Monaten abzustellen. Komme der Unternehmer dieser Aufforderung nicht nach, müsse der Marktplatzbetreiber den betreffenden Account sperren.

Diese Regelungen gelten laut BMF auch für Fälle, in denen der Marktplatzbetreiber davon Kenntnis hatte oder hätte haben müssen, dass die Registrierung als Nichtunternehmer zu Unrecht erfolgt ist. Ein deutliches Anzeichen dafür sei, wenn der auf dem Marktplatz erzielte Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres eine Höhe von 17.500 Euro erreiche.

Wenn ein Finanzamt den Marktplatzbetreiber darüber informiert, dass ein dort tätiger Unternehmer seinen umsatzsteuerlichen Pflichten nicht nachkommt oder sich ein anderer Nutzer zu Unrecht als Nichtunternehmer registriert hat, muss der Betreiber handeln. Er muss innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten Frist entweder auf die Betreffenden einwirken, ihren Pflichten nachzukommen, oder deren Accounts sperren. Bei einer Sperrung haftet der Marktplatzbetreiber nicht für die nicht entrichtete Umsatzsteuer.

Definition

Nicht jeder elektronische Marktplatz ist von den neuen gesetzlichen Regelungen betroffen. Dem BMF-Schreiben zufolge fallen sogenannte Vermittlungsmarktplätze, die eine Art "Schwarzes Brett" darstellen und auf denen sich Nutzer über bestehende Angebote Dritter informieren und zu diesen Kontakt aufnehmen können, nicht unter die neuen Vorschriften.

Denn dabei werde das für einen Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes erforderliche Rechtsgeschäft nicht auf der Vermittlungsplattform rechtlich begründet, sondern über einen anderen Weg und zu einem anderen Zeitpunkt.
  



Quelle: BMF-Schreiben vom 28. Januar 2019 (III C 5 – S 7420/19/10002 :002)
letzte Änderung W.V.R. am 13.12.2023
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  panthermedia.net / Falko Matte

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Veranstaltungs-Tipp

250128_dm_ReimusBanner-290x120-Februar.png
Erleben Sie die ReWeCo 2025 vom 8. bis 10. Mai in Mannheim: Top Keynotes, Themen wie E-Rechnung, KI & Nachhaltigkeit sowie Top-Aussteller warten auf Sie auf der größten Kongressmesse für Rechnungswesen und Controlling!   www.reweco.de
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Mitarbeiter*in für Buchhaltung und Controlling (m/w/d)
Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine der führenden Forschungsorganisationen in Europa. Wir bieten anspruchsvolle Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und Gestaltungs­spielraum in Forschungslaboren, Werkstätten, Bibliotheken sowie der Verwaltung. Das Max-Planck-Institut für Pflanzen­... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung
Wir sind eines von 84 Instituten und Forschungsstellen der Max- Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der Grundlagenforschung. Gegenwärtig sind unsere rund 270 Mitarbeiter*innen in vier Abteilungen und zwei Max-Planck- Forschungsgruppen aufgeteilt. ... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Leistungsabrechnung Kennziffer 1537
Suchen Sie Arbeit mit Sinn? Dann kommen Sie zu den Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH! Wir sind der Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in der Region Karlsruhe, wenn es um Arbeiten und Wohnen geht. Dabei stehen wir für individuelle und bedarfsgerechte Lösungen.... Mehr Infos >>

Debitorenbuchhalter / in (m/w/d)
Bewerben Sie sich bei Hamburgs beliebtestem Unternehmen! Ihre Aufgaben: Pflege von Kundenstammdaten und Buchung von debitorischen Sachverhalten, Laufende Betreuung und Klärung von Debitorenkonten, Durchführung von Saldenabstimmungen und Korrekturbuchungen, Bearbeitung von Gutschriften und Ratenpl... Mehr Infos >>

Steuerexperte / Steuerreferent 80-100 % (m/w/d)
Lust auf Energiewende? Seit über 125 Jahren stehen wir als regionaler Energieversorger mit eigenen Wasserkraftwerken für Nachhaltigkeit, Verantwortung und Innovation. Gemeinsam schaffen wir eine lebenswerte Zukunft – für Umwelt, Gesellschaft und dich. Warum naturenergie? Perspektiven: Wachse mit... Mehr Infos >>

Wiedereinsteiger (m/w/d))! Wir suchen für unsere Verwaltung eine Buchhalter/Steuerfachangestellten (m/w/d)
Wiedereinsteiger (m/w/d))! Wir suchen für unsere Verwaltung einen Buchhalter / Steuerfachangestellten (m/w/d) in Teilzeit (Hamburg-Eppendorf), später Vollzeit möglich. Zusätzlich wird ein Minijob angeboten. Wir sind eine größere zahnärztliche Praxis mit angeschlossenem... Mehr Infos >>

Office Manager & Personal Assistant (w/m/d)
Das Institut für Management und Controlling (IMC) der WHU ist ein führender Think Tank im Bereich Controlling und Unternehmenssteuerung. Unter der Leitung von Prof. Dr. Lukas Löhlein, Prof. Dr. Marko Reimer und Prof. Dr. Utz Schäffer bündelt das Institut die zahlreichen Forschungs-, Lehr-... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Firmenwagenrechner (1% Regel)

Die Excel-Vorlage Firmenwagenrechner für die 1%-Methode unterstützt Sie optimal bei der Kalkulation der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Außerdem kalkuliert dieses Tool die Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten und der Bemessungsgrundlage durch die 1%-Methode.  
Mehr Informationen >>

RS Rückstellungsrechner XL - Rückstellungen im Unternehmen leicht verwalten

Der neue RS-Rückstellungsrechner XL unterstützt Sie optimal bei Ihren Jahresabschlussarbeiten, indem er die wichtigsten Rückstellungen für Sie berechnet und verwaltet. Es werden Rückstellungen zur Gewerbesteuerrückstellungen und Urlaubsrückstellungen gebildet. 
Mehr Informationen >>

Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Maximilian_Fellermeyer.jpg
Diese auf MS Excel basierende Arbeitshilfe bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind Vorlagen zur Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.