Wann ist ein Verein gemeinnützig und welche Folgen hat das?

Ulf Matzen
Ein gemeinnütziger Verein genießt Steuervorteile. Allerdings ist die Gemeinnützigkeit an Voraussetzungen geknüpft - und sie ist nicht immer dann gegeben, wenn die Vereinsmitglieder dies für selbstverständlich halten.

Es gibt über 600.000 Vereine in Deutschland. Diese haben vollkommen unterschiedliche Zwecke und Ziele - vom Kleingartenverein bis zum Schachklub, von der Kaninchenzucht bis zum Fußball. Die meisten Vereine haben in irgendeiner Form auch Einnahmen. Deren Besteuerung hängt davon ab, ob der jeweilige Verein gemeinnützig ist. Dies entscheidet das örtliche Finanzamt.

Was für Vereine gibt es?

Sehr bekannt ist der eingetragene Verein, "e. V.". Dieser ist ins Vereinsregister eingetragen, das beim örtlichen Amtsgericht geführt wird. Die Eintragung setzt voraus, dass der Verein mindestens sieben Mitglieder hat. Ein eingetragener Verein ist nicht automatisch gemeinnützig. Dies hängt von seinem Vereinszweck und der Beurteilung des Finanzamtes ab.

Mit der Eintragung im Vereinsregister wird ein Verein rechtsfähig. Dann kann er selbst Träger von Rechten und Pflichten sein, Verträge abschließen und vor Gericht klagen oder verklagt werden. Dabei wird der Verein durch seinen Vorstand vertreten. Die Rechtsfähigkeit kann auch durch staatliche Verleihung zustande kommen.

Eine weitere wichtige Unterscheidung ist die zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen, sogenannten Idealvereinen. Letztere dienen eher idealistischen Zwecken und nicht hauptsächlich dem Geldverdienen. Vereine, deren Hauptziel die Erzielung von Einnahmen ist, bezeichnet man als "wirtschaftlich". Dazu gehören beispielsweise Sparkassenvereine. Wirtschaftliche Vereine können nicht gemeinnützig sein.

Wann gilt ein Verein als gemeinnützig?

Laut Abgabenordnung ist ein Verein gemeinnützig, dessen satzungsmäßiger Zweck "darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern." Das heißt allerdings nicht, dass dies jeder so sehen muss. Schließlich gibt es durchaus Menschen, die die Zucht von Brieftauben, das Sammeln von Briefmarken oder das Reparieren alter Motorräder nicht interessiert. Andererseits kann dies nicht das Kriterium sein: Dann gäbe es nämlich keine gemeinnützigen Vereine.

Einfacher beantwortet ist die Frage, wann ein Verein nicht gemeinnützig ist. Dies ist der Fall, wenn nur ein begrenzter Personenkreis zu ihm Zugang hat. Können also nur die Mitglieder einer Familie oder eines Unternehmens Mitglieder sein, ist die Gemeinnützigkeit ausgeschlossen.
Beispiel: Ein großes Unternehmen möchte eine betriebsinterne Kindertagesstätte eröffnen. Träger soll ein Verein sein, in dem die Eltern Mitglied sein müssen. Gemeinnützigkeit ist nur möglich, wenn auch Personen außerhalb des Betriebes Mitglieder sein und ihre Kinder dort hinschicken dürfen.

§ 52 der Abgabenordnung zählt als nicht abschließende Beispiele 26 Zweckbestimmungen auf, die einen Verein gemeinnützig machen. Die ersten 14 lauten:
  • Förderung von Wissenschaft und Forschung,
  • Förderung der Religion,
  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
  • Förderung von Kunst und Kultur,
  • Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  • Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,
  • Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes,
  • Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege,
  • Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden,
  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr,
  • Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung,
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
  • Förderung des Tierschutzes.

§ 52 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung lässt auch andere Vereinszwecke zu, wenn diese dazu dienen, die Allgemeinheit selbstlos auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet zu fördern.

Wie erfolgt die Anerkennung eines gemeinnützigen Vereins?

Das Finanzamt hat dafür besondere Dienststellen. Dort ist die Anerkennung als gemeinnützig zu beantragen. Beschäftigt sich der Verein später nicht mehr hauptsächlich mit dem ursprünglichen Zweck, kann ihm das Finanzamt die Gemeinnützigkeit wieder entziehen. Gemeinnützige Vereine müssen alle drei Jahre einen Tätigkeitsbericht beim Finanzamt abliefern.

Welche steuerlichen Folgen hat die Gemeinnützigkeit?

Jeder Verein hat Einnahmen. Dies sind Mitgliedsbeiträge und Spenden, aber auch Erbschaften von Vereinsmitgliedern, Eintrittsgelder von Veranstaltungen, Fördergelder oder verschiedene kreative Methoden, um für den Verein Geld zu erwirtschaften, etwa ein Vereins-Weihnachtsmarkt, ein Spendenlauf, Fahrkarten für den Museumszug mit Dampflok etc. Wie sind diese Einnahmen nun steuerlich zu behandeln?     

Natürlich muss ein gemeinnütziger Verein eine Buchhaltung führen. Diese ist in vier Bereiche aufzugliedern, für die jeweils eigene steuerliche Regeln gelten:
  • den ideellen Bereich (Spenden, Mitgliedsbeiträge), 
  • die Vermögensverwaltung (Zinsen, Mieteinnahmen), 
  • den Zweckbetrieb (Eintrittsgelder, Sportunterricht),
  • den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Vereinsgaststätte, Werbeeinnahmen).

Die Einnahmen aus dem ideellen und damit gemeinnützigen Bereich muss der Verein nicht versteuern. Anders ist es im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: Hier fallen Steuern an, insbesondere die Körperschaftssteuer. Bei ihr gilt jedoch für gemeinnützige Vereine eine Freigrenze von 45.000 Euro gemäß § 64 Abgabenordnung. Wenn die Einnahmen des Vereins diese Zahl überschreiten, muss er auf den Gesamtbetrag Körperschaftssteuer entrichten.

Was gilt für Spendenbescheinigungen?

Nur ein gemeinnütziger Verein darf Spendenbescheinigungen ausstellen. Da die Spender ihre Spende dann steuerlich absetzen können, werden mehr Spenden die Folge sein. Die Voraussetzung für eine Spendenbescheinigung ist, dass die Zuwendung dem ideellen Zweckbetrieb des Vereins zufließt, freiwillig ist und nicht für eine Gegenleistung erfolgt.

Der gemeinnützige Verein muss sich beim Ausstellen von Spendenbescheinigungen strikt an die Mustervorlagen des Finanzamtes halten. Bei Kleinspenden bis 300 Euro ist ein vereinfachter Spendennachweis ausreichend. Jede Spende an einen Verein muss von diesem dokumentiert werden. Die Nachweise muss der Verein zehn Jahre lang aufbewahren; bei elektronisch übermittelten Spendenbescheinigungen sind es sieben Jahre.
Vorsicht: Bei fehlerhafter Ausstellung von Spendenbescheinigungen oder falscher Verwendung von Spendengeldern droht dem Verein eine Haftung mit 30 Prozent der Spendenbeträge, plus einer möglichen Gewerbesteuer. Der Vorstand haftet für falsch verwendete Spenden mit seinem Privatvermögen.

Wann besteht die Gefahr des Verlustes der Gemeinnützigkeit?

Diese Gefahr besteht insbesondere, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit die ideelle überwiegt oder sich beides deckt. Dies sah zum Beispiel ein Amtsgericht bei einem Verein als gegeben an, der Kindertagesstätten betrieb. Dies war einerseits sein ideeller Zweck, gleichzeitig aber auch über die Kita-Gebühren eine Einnahmequelle. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass ein Verein grundsätzlich Geschäfte machen darf, um seinen Vereinszweck zu finanzieren. Er dürfe seinen ideellen Zweck auch unmittelbar mit seinen wirtschaftlichen Aktivitäten verwirklichen (16.5.2017, Az. II ZB 7/16).




letzte Änderung U.M. am 22.05.2024
Autor(en):  Ulf Matzen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / gstockstudio


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Leitung Hauptabteilung Controlling (m/w/d)
Bei Helmholtz Munich entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft in einer sich schnell verändernden Welt. Wir glauben, dass vielfältige Perspektiven Innovationen vorantreiben. Durch starke Netzwerke beschleunigen wir den Transfer neuer Ideen aus dem Labor in die Praxis, ... Mehr Infos >>

Leitung zentrale Finanzkoordination Max Planck Schools (MPS)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter/in (m/w/d)
Werde als zertifierter Bilanzbuchhalter/in (m/w/d) ein essenzieller Teil unseres Finanzteams und nutze SAP S/4HANA, um unsere Geschäftsvorgänge digital, zeitgerecht und transparent abzubilden. Mit Deiner tiefgehenden Erfahrung optimierst Du, gemeinsam mit uns, unsere Abläufe und hilfst un... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) in der Buchhaltung
Das Q in EQOS steht für „Quality“ und hat viele Gesichter. Eines davon ist „Motivation“: Unsere Mitarbeitenden spornen sich immer wieder selbst an und finden für unterschiedlichste Aufgaben vielfältige Lösungen. Mit ihren kreativen Ideen bringen sie uns voran und machen EQOS zu einem spannenden u... Mehr Infos >>

Leitung / Leiter Finanzbuchhaltung & Accounting (m/w/d)
Sie denken strategisch, arbeiten präzise und behalten auch bei komplexen Themen den Überblick? Dann sind Sie genau richtig bei uns – bauen Sie mit uns das Rückgrat unseres Maklerhauses aus und übernehmen Sie die Verantwortung für unsere Buchhaltung. Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d)
Sie lieben, wenn am Monatsende alles stimmt? Paragraphen schrecken Sie nicht ab und ein Umfeld, in dem man sich gegenseitig unterstützt, ist kein Fremdwort? Dann sind Sie genau richtig bei uns – wo die Abrechnung nicht nur korrekt ist. Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (all genders)
Du hast keine Lust auf starren Buchhaltungsalltag, sondern willst mitdenken, mitgestalten und in sinnvollen Prozessen arbeiten? Dann bist du bei uns genau richtig – in einem Team, das Wert auf ein ehrliches und wertschätzendes Miteinander legt. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Veranstaltungs-Tipp.png         
Das Event für den Jahresabschluss!
1,5 Tage Fachwissen und Networking in Frankfurt-Eschborn. Updates zu Bilanzierung, Steuerrecht und Rechnungswesen – plus 11 Breakout-Sessions zur freien Wahl. Mit Keynote von Pokerprofi Jan Heitmann und Networking-Abend. Für alle, die fachlich am Ball bleiben und sich vernetzen wollen.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Prompt-KI-Beschreibung_290px.jpg

Prompt – KI Agenten Beschreibung

Erstellen Sie in wenigen Minuten Ihren eigenen KI-Agenten – präzise, professionell und individuell. Mit dieser Excel-Vorlage erstellen Sie mühelos eine vollständige Beschreibung für Ihren persönlichen KI-Agenten, die Sie direkt in Tools wie ChatGPT, Copilot, Google Gemini oder Claude einfügen können.

Jetzt hier für 4,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>