Wachstumschancengesetz - was ist übrig geblieben?

Ulf Matzen
Das Wachstumschancengesetz sollte die deutsche Wirtschaft wieder auf Erfolgskurs bringen. Allerdings scheiterte seine ursprüngliche Fassung im parlamentarischen Verfahren. Das geänderte Gesetz ist seit dem 28. März 2024 in Kraft. Was ist von den vielen geplanten Entlastungen geblieben?

Hinter dem Wachstumschancengesetz stand die Absicht, Unternehmen steuerlich zu entlasten, bürokratische Hürden abzubauen und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen zu verbessern. Damit soll der Standort Deutschland fit für die Zukunft gemacht werden. Ursprünglich waren finanzielle Entlastungen in Höhe von 6,3 Mrd. Euro geplant. Dieses Entlastungsvolumen wurde jedoch auf 3,2 Mrd. Euro zusammengestrichen.
Die Neuregelung sieht weiterhin vor: 
  • einen Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung,
  • verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten,
  • steuerliche Anreize für den Wohnungsneubau,
  • eine Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs,
  • die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich.

Was gilt für Betriebsfeiern und Geschenke?

Geplant war eine Anhebung des 110-Euro-Freibetrags für Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Beschäftigten plus Begleitung anlässlich von Betriebsveranstaltungen. Dieser Punkt ist entfallen.

Aber: Bisher war ein Betriebsausgabenabzug bei Geschenken für Kunden, Geschäftspartner oder deren Mitarbeiter nur möglich, wenn die Geschenkaufwendungen pro Jahr und Empfänger netto nicht die Grenze von 35 Euro überschritten. Diese Freigrenze wurde durch das Wachstumschancengesetz auf 50 Euro netto erhöht.

Was wurde aus der Investitionsprämie für mehr Energieeffizienz?

Die ursprüngliche Version des Wachstumschancengesetzes sah die Einführung einer Investitionsprämie vor. Diese sollte Unternehmen durch Zuschüsse Anreize für Energieeffizienzmaßnahmen bieten. Diese Investitionsprämie wurde gestrichen.

Degressive oder lineare Abschreibung?

Eine wichtige Änderung betrifft die degressive Abschreibung. Unternehmen, die im Zeitraum 1. April 2024 bis zum 31. Dezember 2024 bewegliche Gegenstände für das betriebliche Anlagevermögen kaufen, haben die Wahl zwischen linearer und degressiver Abschreibung. Dabei beträgt die degressive Abschreibung maximal das 2-fache des linearen Abschreibungssatzes und höchstens 20 Prozent der Anschaffungskosten bzw. des Restbuchwerts. Die Folge: Unternehmen können in den ersten Anschaffungsjahren höhere Betriebsausgaben absetzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmer nun bei der Anschaffung von beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 neben der regulären Abschreibung auch eine 40%ige Sonderabschreibung geltend machen, die sich gewinnmindernd auswirkt. Bisher waren nur 20 % möglich. Die Kombination der Sonderabschreibung mit der degressiven Abschreibung ermöglicht bis zu 60 Prozent im ersten Jahr.

Was hat sich beim Verlustvortrag geändert?

Neue Regeln für den Verlustvortrag gelten laut Wachstumschancengesetz für die Veranlagungsjahre 2024, 2025, 2026 und 2027. Ein Verlustvortrag kann stattfinden, wenn das Unternehmen in den letzten drei Jahren vor dem Jahr, in dem der Verlust zustande kam, keine positiven Einkünfte erwirtschaftet hat. Ein über eine Million Euro (Ledige) bzw. zwei Millionen Euro (Zusammenveranlagte) hinausgehender Verlustvortrag lässt sich im nächsten Jahr in Höhe von 70 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abziehen. Bisher waren dies 60 Prozent.

Was gilt nun für geringwertige Wirtschaftsgüter?

Der ursprüngliche Entwurf des Wachstumschancengesetzes sah vor, dass ab  1. Januar 2024 eine höhere Grenze für den Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) gelten sollte. Diese Regelung hat es nicht ins endgültige Gesetz geschafft. Das heißt: Bei beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens ist ein Sofortabzug als Betriebsausgaben nur möglich, wenn die Netto-Anschaffungskosten 800 Euro nicht überschreiten und wenn die Gegenstände selbstständig nutzbar sind. 

Bilanzierung oder EÜR?

Bisher wurden Unternehmen vom Finanzamt zur Bilanzierung aufgefordert, wenn ihr Umsatz über 600.000 Euro lag oder ihr Gewinn über 60.000 Euro. Ab 2024 wurden diese Grenzen auf 800.000 Euro und 80.000 Euro angehoben. Nun können also mehr Unternehmen die weniger aufwändige Einnahme-Überschussrechnung durchführen.

Was hat sich für Kleinunternehmer bei der Umsatzsteuer geändert?

Wer bisher von der Kleinunternehmerregelung in Sachen Umsatzsteuer Gebrauch machen wollte, kam trotzdem um eine Jahres-Umsatzsteuererklärung nicht herum - zur Prüfung seiner Angaben. Ab Veranlagungszeitraum 2024 ist diese Pflicht entfallen. Allerdings haben viele Finanzämter schon vorher darauf verzichtet. Achtung: Einer ausdrücklichen Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe der Erklärung ist trotzdem Folge zu leisten.

Gibt es Änderungen bei den Sammelposten?

Das Wachstumschancengesetz sah zunächst auch vor, dass die sogenannte Sammelpostenmethode ab 1. Januar 2024 für Anschaffungskosten von netto bis 5.000 Euro zulässig sein sollte und dass ein Sammelposten innerhalb von drei Jahren abgeschrieben werden konnte. Diese Änderung ist entfallen. Es bleibt dabei: Wenn ein Unternehmer bewegliche Gegenstände für das betriebliche Anlagevermögen für jeweils zwischen 251 Euro und 1.000 Euro netto erwirbt, kann er die Anschaffungskosten zu einem Sammelposten zusammenfassen. Dieser kann über fünf Jahre abgeschrieben werden.

Was hat sich bei der Soll- und Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer geändert?

Eine Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer sorgt dafür, dass Unternehmer nicht schon Umsatzsteuer abführen müssen, bevor überhaupt die Bezahlung der jeweiligen Rechnung eingegangen ist. Eine der Voraussetzungen für die Ist-Besteuerung ist die Einhaltung der Umsatzgrenze von bisher 600.000 Euro im Vorjahr. Diese Grenze wurde durch das Wachstumschancengesetz ab 2024 auf 800.000 Euro angehoben.

Änderung der Fünftelregelung bei der Lohnsteuer

Arbeitnehmer, die wegen Beendigung des Arbeitsvertrages eine Abfindung erhalten, oder denen in einem Jahr Lohnbestandteile ausgezahlt werden, die in mehreren Jahren verdient wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen von einer ermäßigten Besteuerung in Form der sogenannten Fünftelregelung profitieren. Diese Voraussetzungen lagen jedoch in vielen Fällen nicht vor - was bei Lohnsteuerprüfungen oft zur Haftung des Arbeitgebers führte. Das Wachstumschancengesetz unterbindet die Anwendung der Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug ab 2025. Arbeitnehmer können diese weiterhin im Rahmen ihrer Steuererklärung beantragen. Die entsprechende Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers entfällt.

Verpflegungsmehraufwand bei Geschäftsreisen im Inland

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes sollte der Verpflegungsmehraufwand für berufliche oder betriebliche Auswärtstätigkeiten im Inland angehoben werden. Diese Änderung wurde jedoch im Vermittlungsausschuss kassiert.

Was steht im Kreditzweitmarktgesetz?

Das Kreditzweitmarktgesetz wurde bereits im November 2023 veröffentlicht und enthält einige Bestandteile, die eigentlich für das Wachstumschancengesetz vorgesehen waren. Im Einzelnen:
  • Verzicht auf Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 zur Entlastung der Bürger von hohen Energiekosten,
  • Anpassungen zwecks Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zum Jahreswechsel,
  • Änderung der Zinsschranke nach § 4h EStG und § 8a KStG, Anpassung an ATAD-Richtlinie. Keine Umsetzung der zunächst geplanten umfangreichen Änderungen.
  • Berücksichtigung von Beitragsermäßigungen in der Sozialen Pflegeversicherung für Kinder im Lohnsteuerabzugsverfahren,
  • Datenaustausch zwischen privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, Finanzverwaltung und Arbeitgebern wird um zwei Jahre verschoben.
Neuer Starttermin ist der 1. Januar 2026.




letzte Änderung U.M. am 11.07.2024
Autor(en):  Ulf Matzen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Thomas Steup


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
Unterstütze EINHUNDERT und übernimm zentrale Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen. Von der Bearbeitung von Eingangsrechnungen über die Durchführung von Abschlüssen bis hin zur Prozessoptimierung und Wissensvermittlung - Du fungierst als Dreh- und Angelpunkt für unsere finanzbezogenen Aktivitäten. Mehr Infos >>

Vorstandsreferent Finanzen (m/w/d)
Die CharIN Academy GmbH ist erfolgreich in der Aus- und Weiterbildung sowie Veranstaltungen im Bereich Elektromobilität tätig. Die CharIN Academy GmbH unterstützt damit die Charging Interface Initiative bei ihrem Ziel, einfaches und intuitives Laden, ein positives Ladeerlebnis für alle Nutzer:inn... Mehr Infos >>

Leiter (m/w/d) Inventar- und Materialmanagement
Als Unternehmen, das mit über 500 Berufen in 130 Ländern vertreten ist, bieten wir hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards, strenge ethische Grundsätze, eine Kultur der Innovation und vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten. Werden Sie Teil eines globalen Teams, an dessen Mission schon jetzt rund 100... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) – Kreditoren und Debitoren
Die Vogel Group ist ein inhaber­geführtes mittel­ständisches Familien­unternehmen der Automobil­industrie. Für namhafte Kunden fertigen wir hoch­wertige Kunststoff­komponenten und Spritz­guss­formen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir einen Lohnbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) ... Mehr Infos >>

Teamleitung (m/w/d) Debitorenbuchhaltung
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter/in im Rechnungswesen (m/w/d) (mit der Perspektive zur stellvertretenden kfm. Leitung)
Die GROTH-GRUPPE und ihre Baugesellschaften sind Komplett­anbieter für das Bauen im Norden. Regionale Präsenz verbunden mit der Leistungsfähigkeit der gesamten Gruppe ist unsere Stärke. Wir erbringen mit über 400 Mitarbeitern Bauleistungen für jeden Bedarf aus einer Hand. Am Standort Neustrelitz ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d)
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagement ihrer Nachkommen, agiert gemeinsam mit jungen Menschen für lebendiges Erinnern an die Schicksal... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Vorlage: Bilanzanalyse

Analysieren Sie die Bilanz Ihres Unternehmens oder Wettbewerbers ohne großen Aufwand aber transparent in Grafiken aufbereitet. Profitieren Sie von einer klaren Übersicht und Jahresvergleich der einzelnen Bilanzpositionen.
Mehr Informationen >>

Excel Vorlage Boston Matrix

Boston_Matrix_Excel_Vorlage.png
Mit der Excel-Vorlage "Boston Matrix" haben ein strategisches Tool für die Analyse von Marktteilnehmern. Nachdem Sie eine Kennzahl, zum Beispiel Umsatz, der Marktteilnehmer und dem Benchmark-Teilnehmer in einer Eingabemaske eingegeben haben, werden diese im 4 Felder-Portfolio visualisiert. Ideal für Unternehmensberater bzw. strategische Auswertungen.
Mehr Informationen >>

RS Toolpaket - Planung

Wir setzen für Sie den Rotstift an. Sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Planung über 35% im Vergleich zum Einzelkauf. Das RS Toolpaket -Planung stellt Ihnen die wichtigsten Werkzeuge für Ihre Unternehmensplanung zur Verfügung. Das Planungspaket umfasst 4 Excel-Tools! 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.