Gewerbesteuer: Tipps für die Gewerbesteuererklärung

Ulf Matzen

Wer muss eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich müssen alle Gewerbetreibenden vom Einzelunternehmer bis zur Kapitalgesellschaft Gewerbesteuer zahlen und eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Nicht gewerbesteuerpflichtig sind Freiberufler, wie Ärzte, Journalisten, Anwälte oder Architekten.

Allerdings gibt es einen Freibetrag: Liegt der Gewerbeertrag unter 24.500 Euro jährlich, ist keine Gewerbesteuer zu zahlen und keine Steuererklärung abzugeben. Außer, das Finanzamt verlangt diese ausdrücklich. Dann müssen Gewerbetreibende zwar eine Gewerbesteuererklärung abliefern; dabei handelt es sich aber um eine sogenannte Nullmeldung (es fällt keine Steuer an). Der Freibetrag gilt nicht für Kapitalgesellschaften, wie etwa die GmbH!

Was ist eigentlich der Gewerbeertrag?

Der Gewerbeertrag ist nicht einfach nur der Gewinn (Einnahmen minus Kosten). Zu diesem Betrag sind je nach Einzelfall die sogenannten gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen hinzuzuaddieren und die gewerbesteuerlichen Kürzungen abzuziehen. Was das genau für Positionen sein können, ist in den §§ 8 und 9 des Gewerbesteuergesetzes erläutert.

Vom Ergebnis ist ein möglicher Verlustvortrag abzuziehen. Dann wird das Resultat auf volle hundert Euro nach unten abgerundet. Nun hat man den Gewerbeertrag. Zieht man davon nun die 24.500 Euro Freibetrag ab, erhält man den gekürzten Gewerbeertrag. Dieser wird der Steuerberechnung zugrunde gelegt.


Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?

Zuerst ist der Gewerbesteuermessbetrag zu ermitteln. Dazu multipliziert man den gekürzten Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 %. Der Gewerbesteuermessbetrag wird vom Finanzamt festgestellt und dem Steuerpflichtigen per Bescheid mitgeteilt.

Anschließend wird der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde auf den Steuermessbetrag angewandt. So ergibt sich die Gewerbesteuer, die an die Gemeinde zu zahlen ist. Die Gemeinden können den Hebesatz individuell festlegen. In wirtschaftsstarken Regionen ist er meist höher als in ländlichen Gegenden. Der durchschnittliche Hebesatz deutschlandweit liegt bei 403 %.

Beispiel:

  Gewinn 200.000,00 Euro
+ Hinzurechnungen 7.000,00 Euro
Kürzungen 5.000,00 Euro

Gewerbeertrag 202.000,00 Euro
Freibetrag 24.500,00 Euro

Gekürzter Gewerbeertrag 177.500,00 Euro

Steuermessbetrag:  

177.500 × 0,035 = 6.212,50 Euro
  Gewerbesteuer:  
  6.212,50 × 4,03 = 25.036,38 Euro

Tipp 1: Verlustvortrag oder -rücktrag?

Hat der Gewerbebetrieb im Vorjahr einen positiven Gewerbeertrag erzielt, im laufenden Jahr aber einen Verlust, kann kein Verlustrücktrag ins Vorjahr stattfinden. Anders als bei der Einkommenssteuer ist dies hier nicht zulässig. Möglich ist nur ein Verlustvortrag. Wer anstehende Investitionen zum Teil durch Steuerersparnisse finanzieren will, sollte dies beachten.

Tipp 2: Herabsetzungsantrag der Vorauszahlungen

Hohe Vorauszahlungen bei ausbleibendem Gewinn sind eine unschöne Sache. Allerdings können Gewerbesteuerpflichtige beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen. Dabei sollte man die Gründe für die geringeren Gewinne schriftlich darstellen.

Das Finanzamt wird im positiven Fall in einem Steuerbescheid den "Gewerbeertrag für Zwecke der Vorauszahlungen" bestätigen. Diesen Bescheid bekommen der Antragsteller und die Gemeinde, die dann die Vorauszahlungen neu berechnet. Gewerbetreibende, die schon im ersten Quartal ihre Vorauszahlungen reduzieren wollen, sollten den Antrag zu Jahresbeginn stellen. Denn: Die erste Gewerbesteuervorauszahlung ist am 15. Februar fällig.

Tipp 3: Hinzurechnungen

Die in § 8 GewStG geregelten Hinzurechnungen empfinden viele Gewerbetreibende als verwirrend. Die Vorschrift besagt, dass dem Gewinn aus Gewerbebetrieb bestimmte Beträge wieder hinzugerechnet werden müssen, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt wurden.

Dazu gehört - unter anderem - ein Viertel aus Entgelten für Schulden, aus Renten und dauernden Lasten (ohne direkt vom Arbeitgeber zugesagte Pensionen), aus Gewinnanteilen eines stillen Gesellschafters, aus einem Fünftel der Miet- und Pachtzinsen sowie Leasingraten für bewegliche Gegenstände wie Fahrzeuge, aus der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für Immobilien und aus einem Viertel der gezahlten Lizenzgebühren für fremde Rechte.

Eingeschränkt wird das Ganze durch den Zusatz "soweit die Summe den Betrag von 200.000 Euro übersteigt". Dieser Freibetrag von 200.000 Euro wurde 2020 im Rahmen von Corona-Sonderregeln eingeführt, gilt aber weiter. Früher lag er bei 100.000 Euro.

Beispiel für die Berechnung von Hinzurechnungen:


Schuldzinsen (zu 100 %)
+ Mieten und Pachten für bewegliches Anlagevermögen (zu 20 %)
+ Mieten und Pachten für unbewegliches Anlagevermögen (zu 50 %)
+ Lizensgebühren (zu 25 %)
= Summe der Hinzurechnungen
Freibetrag (200.000 Euro)
= Verbleibender Betrag über dem Freibetrag × 25 %
= Hinzurechnungsbetrag

Das Finanzamt kann anhand der Gewinn- und Verlustrechnung des Gewerbebetriebes prüfen, ob diese Aufwendungen angefallen sind und ob sie bei der Gewinnermittlung berücksichtigt wurden. Gerade kleinere Betriebe profitieren von dem hohen Freibetrag für die genannten Positionen.

Nicht vergessen werden sollte, dass über diese Hinzurechnungen hinaus noch weitere Posten nach § 8 Nr. 4 ff. GewStG hinzugerechnet werden müssen - und zwar nicht zu einem Viertel, sondern komplett. Auch der Freibetrag von 200.000 Euro bezieht sich nicht auf diese Kostenpunkte. Dazu gehören unter anderem die Gewinnanteile, die an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütung für die Geschäftsführung gezahlt worden sind.

Tipp 4: Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe

Seit 2008 darf man die gezahlte Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe geltend machen. Dies gilt auch für darauf entfallende Nebenleistungen wie Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zinsen und Zwangsgelder.

Der Vorteil ist, dass Gewerbetreibende auch Steuererstattungen der Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebseinnahme verbuchen müssen. Wer bilanziert, muss trotz Abzugsverbot auf der Passivseite der Bilanz eine Rückstellung für die Gewerbesteuer ausweisen. Außerbilanzmäßig muss diese Rückstellung dem Gewinn aus Gewerbebetrieb wieder zugerechnet werden.

Tipp 5: Mehrere Betriebsstätten

Hat ein Gewerbebetrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, ist der Gewerbesteuermessbetrag aufzuteilen. Jede Gemeinde darf einen Teil der Gewerbesteuer kassieren. Der Aufteilungsmaßstab ist das Verhältnis, in dem die Summe der Arbeitslöhne, die an die bei allen Betriebsstätten beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind, zu den Arbeitslöhnen steht, die an die bei den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden beschäftigten Arbeitnehmer geleistet wurden.

Allerdings gibt es eine Beschränkung auf 50.000 Euro jährlich pro Person. Die Arbeitslöhne sind auf volle 1.000 Euro abzurunden. Azubi-Löhne zählen nicht mit. Ebenso wenig nach dem Gewinn berechnete Tantiemen und Gratifikationen. Geregelt ist dies in den §§ 28 ff. Gewerbesteuergesetz.

Tipp 6: Wie lässt sich die Gewerbesteuer reduzieren?

Berechnungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewinn. Um die Steuerbelastung zu verringern, sollte dieser so niedrig wie möglich ausfallen. Ein paar Möglichkeiten:
  1. Nutzen Sie den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. Damit lassen sich geplante Investitionen schon vor der Anschaffung um bis zu 50 % gewinnmindernd abziehen. Voraussetzung ist u. a., dass der Gewinn im Wirtschaftsjahr, in dem die Abzüge vorgenommen werden sollen, ohne Berücksichtigung der Investitionsabzugsbeträge und der Hinzurechnungen 200.000 Euro nicht überschreitet.
  2. Gibt es in Ihrem Lagerbestand "Ladenhüter", also unverkäufliche Waren? Schreiben Sie diese ab, um zumindest steuerlich vom dauernden Wertverlust zu profitieren.
  3. Bilden Sie Rückstellungen für zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Unterlagen - dies können etwa Raummiete, Heizkosten oder Serverkosten sein.
  4. Umzug in eine Gemeinde, deren Hebesatz nicht über 400, sondern eher 200 % beträgt. So manche Gemeinde nutzt dieses Mittel, um Betriebe anzulocken.




letzte Änderung U.M. am 06.08.2025
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter*in für den Bereich Buchhaltung (S-0016, m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für Meteorologie in Hamburg zählt zu den international führenden Forschungsinstituten der Erdsystemforschung. Rund 240 Kolleg*innen aus Wissenschaft, Technik und Verwaltung arbeiten hier täglich daran, unser Verständnis des Klimasystems zu vertiefen. Werden Sie Teil dieses... Mehr Infos >>

Accountant HGB (m/w/d)
Du suchst eine neue Herausforderung in einem dynamischen und agilen Umfeld? Du treibst Themen proaktiv voran und trägst somit zum Erfolg unserer Bank bei? Dann bist Du bei uns genau richtig. Die Airbus Bank ist eine auf Finanzierungen im Bereich Aerospace und Commercial Real Estate spezialisierte... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Zur ExtraHolding GmbH gehören unter anderen die ExtraEnergie GmbH, ein unabhängiger Anbieter von Ökostrom und klimaneutralem Gas, und die eg factory GmbH, die das gesamte operative Geschäft für die ExtraEnergie GmbH betreibt. Für unseren Standort in Monheim am Rhein suchen wir einen: Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in
Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) ist die weltweit größte Forschungs­einrichtung zur Allgemeinen Relativitäts­theorie und darüber hinausgehenden Themen. Das Institut befindet sich in Potsdam‑Golm und in Hannover. Mehr Infos >>

Sachbearbeitung (w/m/d) für Bundeshaushalt und Controlling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Als SHK Deutschland sind wir eine seit über 150 Jahren am Markt erfolgreich tätige und auf Expansion ausgerichtete Unternehmensgruppe der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsbranche. Zusammengewachsen aus drei erfolgreichen Familienunternehmen sind wir heute Teil der internationalen BME-Group (Bu... Mehr Infos >>

Controller / Kalkulator (w/m/d) Schwerpunkt Softwarepflege Grundkalkulation
FingerHaus – mit mehr als 950 Mitarbeitenden sind wir nicht nur ein bedeutender Arbeitgeber in der Region Waldeck-Frankenberg, sondern auch einer der größten und innovativsten familien­geführten Hersteller von Holz­fertig­häusern. 17.000 begeisterte Haus­besitzer, weit mehr als 200 Jahre Erfahrun... Mehr Infos >>

Junior Controller:in
Wir sind Teil der globalen ITW-Gruppe und arbeiten als inter­natio­nales Team täglich an zukunfts­wei­sen­den Befes­ti­gungs­lösungen für die Auto­mobil­industrie. Wir bieten das familiäre Umfeld eines mittel­ständischen Unter­nehmens mit den Vor­teilen eines globalen Konzerns: eigen­verantwort­l... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Veranstaltungs-Tipp.png         
Das Event für den Jahresabschluss!
1,5 Tage Fachwissen und Networking in Frankfurt-Eschborn. Updates zu Bilanzierung, Steuerrecht und Rechnungswesen – plus 11 Breakout-Sessions zur freien Wahl. Mit Keynote von Pokerprofi Jan Heitmann und Networking-Abend. Für alle, die fachlich am Ball bleiben und sich vernetzen wollen.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipp

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>