Gewerbesteuer: Tipps für die Gewerbesteuererklärung

Ulf Matzen

Wer muss eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich müssen alle Gewerbetreibenden vom Einzelunternehmer bis zur Kapitalgesellschaft Gewerbesteuer zahlen und eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Nicht gewerbesteuerpflichtig sind Freiberufler, wie Ärzte, Journalisten, Anwälte oder Architekten.

Allerdings gibt es einen Freibetrag: Liegt der Gewerbeertrag unter 24.500 Euro jährlich, ist keine Gewerbesteuer zu zahlen und keine Steuererklärung abzugeben. Außer, das Finanzamt verlangt diese ausdrücklich. Dann müssen Gewerbetreibende zwar eine Gewerbesteuererklärung abliefern; dabei handelt es sich aber um eine sogenannte Nullmeldung (es fällt keine Steuer an). Der Freibetrag gilt nicht für Kapitalgesellschaften, wie etwa die GmbH!

Was ist eigentlich der Gewerbeertrag?

Der Gewerbeertrag ist nicht einfach nur der Gewinn (Einnahmen minus Kosten). Zu diesem Betrag sind je nach Einzelfall die sogenannten gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen hinzuzuaddieren und die gewerbesteuerlichen Kürzungen abzuziehen. Was das genau für Positionen sein können, ist in den §§ 8 und 9 des Gewerbesteuergesetzes erläutert.

Vom Ergebnis ist ein möglicher Verlustvortrag abzuziehen. Dann wird das Resultat auf volle hundert Euro nach unten abgerundet. Nun hat man den Gewerbeertrag. Zieht man davon nun die 24.500 Euro Freibetrag ab, erhält man den gekürzten Gewerbeertrag. Dieser wird der Steuerberechnung zugrunde gelegt.


Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?

Zuerst ist der Gewerbesteuermessbetrag zu ermitteln. Dazu multipliziert man den gekürzten Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 %. Der Gewerbesteuermessbetrag wird vom Finanzamt festgestellt und dem Steuerpflichtigen per Bescheid mitgeteilt.

Anschließend wird der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde auf den Steuermessbetrag angewandt. So ergibt sich die Gewerbesteuer, die an die Gemeinde zu zahlen ist. Die Gemeinden können den Hebesatz individuell festlegen. In wirtschaftsstarken Regionen ist er meist höher als in ländlichen Gegenden. Der durchschnittliche Hebesatz deutschlandweit liegt bei 403 %.

Beispiel:

  Gewinn 200.000,00 Euro
+ Hinzurechnungen 7.000,00 Euro
Kürzungen 5.000,00 Euro

Gewerbeertrag 202.000,00 Euro
Freibetrag 24.500,00 Euro

Gekürzter Gewerbeertrag 177.500,00 Euro

Steuermessbetrag:  

177.500 × 0,035 = 6.212,50 Euro
  Gewerbesteuer:  
  6.212,50 × 4,03 = 25.036,38 Euro

Tipp 1: Verlustvortrag oder -rücktrag?

Hat der Gewerbebetrieb im Vorjahr einen positiven Gewerbeertrag erzielt, im laufenden Jahr aber einen Verlust, kann kein Verlustrücktrag ins Vorjahr stattfinden. Anders als bei der Einkommenssteuer ist dies hier nicht zulässig. Möglich ist nur ein Verlustvortrag. Wer anstehende Investitionen zum Teil durch Steuerersparnisse finanzieren will, sollte dies beachten.

Tipp 2: Herabsetzungsantrag der Vorauszahlungen

Hohe Vorauszahlungen bei ausbleibendem Gewinn sind eine unschöne Sache. Allerdings können Gewerbesteuerpflichtige beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen. Dabei sollte man die Gründe für die geringeren Gewinne schriftlich darstellen.

Das Finanzamt wird im positiven Fall in einem Steuerbescheid den "Gewerbeertrag für Zwecke der Vorauszahlungen" bestätigen. Diesen Bescheid bekommen der Antragsteller und die Gemeinde, die dann die Vorauszahlungen neu berechnet. Gewerbetreibende, die schon im ersten Quartal ihre Vorauszahlungen reduzieren wollen, sollten den Antrag zu Jahresbeginn stellen. Denn: Die erste Gewerbesteuervorauszahlung ist am 15. Februar fällig.

Tipp 3: Hinzurechnungen

Die in § 8 GewStG geregelten Hinzurechnungen empfinden viele Gewerbetreibende als verwirrend. Die Vorschrift besagt, dass dem Gewinn aus Gewerbebetrieb bestimmte Beträge wieder hinzugerechnet werden müssen, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt wurden.

Dazu gehört - unter anderem - ein Viertel aus Entgelten für Schulden, aus Renten und dauernden Lasten (ohne direkt vom Arbeitgeber zugesagte Pensionen), aus Gewinnanteilen eines stillen Gesellschafters, aus einem Fünftel der Miet- und Pachtzinsen sowie Leasingraten für bewegliche Gegenstände wie Fahrzeuge, aus der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für Immobilien und aus einem Viertel der gezahlten Lizenzgebühren für fremde Rechte.

Eingeschränkt wird das Ganze durch den Zusatz "soweit die Summe den Betrag von 200.000 Euro übersteigt". Dieser Freibetrag von 200.000 Euro wurde 2020 im Rahmen von Corona-Sonderregeln eingeführt, gilt aber weiter. Früher lag er bei 100.000 Euro.

Beispiel für die Berechnung von Hinzurechnungen:


Schuldzinsen (zu 100 %)
+ Mieten und Pachten für bewegliches Anlagevermögen (zu 20 %)
+ Mieten und Pachten für unbewegliches Anlagevermögen (zu 50 %)
+ Lizensgebühren (zu 25 %)
= Summe der Hinzurechnungen
Freibetrag (200.000 Euro)
= Verbleibender Betrag über dem Freibetrag × 25 %
= Hinzurechnungsbetrag

Das Finanzamt kann anhand der Gewinn- und Verlustrechnung des Gewerbebetriebes prüfen, ob diese Aufwendungen angefallen sind und ob sie bei der Gewinnermittlung berücksichtigt wurden. Gerade kleinere Betriebe profitieren von dem hohen Freibetrag für die genannten Positionen.

Nicht vergessen werden sollte, dass über diese Hinzurechnungen hinaus noch weitere Posten nach § 8 Nr. 4 ff. GewStG hinzugerechnet werden müssen - und zwar nicht zu einem Viertel, sondern komplett. Auch der Freibetrag von 200.000 Euro bezieht sich nicht auf diese Kostenpunkte. Dazu gehören unter anderem die Gewinnanteile, die an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütung für die Geschäftsführung gezahlt worden sind.

Tipp 4: Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe

Seit 2008 darf man die gezahlte Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe geltend machen. Dies gilt auch für darauf entfallende Nebenleistungen wie Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zinsen und Zwangsgelder.

Der Vorteil ist, dass Gewerbetreibende auch Steuererstattungen der Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebseinnahme verbuchen müssen. Wer bilanziert, muss trotz Abzugsverbot auf der Passivseite der Bilanz eine Rückstellung für die Gewerbesteuer ausweisen. Außerbilanzmäßig muss diese Rückstellung dem Gewinn aus Gewerbebetrieb wieder zugerechnet werden.

Tipp 5: Mehrere Betriebsstätten

Hat ein Gewerbebetrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, ist der Gewerbesteuermessbetrag aufzuteilen. Jede Gemeinde darf einen Teil der Gewerbesteuer kassieren. Der Aufteilungsmaßstab ist das Verhältnis, in dem die Summe der Arbeitslöhne, die an die bei allen Betriebsstätten beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind, zu den Arbeitslöhnen steht, die an die bei den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden beschäftigten Arbeitnehmer geleistet wurden.

Allerdings gibt es eine Beschränkung auf 50.000 Euro jährlich pro Person. Die Arbeitslöhne sind auf volle 1.000 Euro abzurunden. Azubi-Löhne zählen nicht mit. Ebenso wenig nach dem Gewinn berechnete Tantiemen und Gratifikationen. Geregelt ist dies in den §§ 28 ff. Gewerbesteuergesetz.

Tipp 6: Wie lässt sich die Gewerbesteuer reduzieren?

Berechnungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewinn. Um die Steuerbelastung zu verringern, sollte dieser so niedrig wie möglich ausfallen. Ein paar Möglichkeiten:
  1. Nutzen Sie den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. Damit lassen sich geplante Investitionen schon vor der Anschaffung um bis zu 50 % gewinnmindernd abziehen. Voraussetzung ist u. a., dass der Gewinn im Wirtschaftsjahr, in dem die Abzüge vorgenommen werden sollen, ohne Berücksichtigung der Investitionsabzugsbeträge und der Hinzurechnungen 200.000 Euro nicht überschreitet.
  2. Gibt es in Ihrem Lagerbestand "Ladenhüter", also unverkäufliche Waren? Schreiben Sie diese ab, um zumindest steuerlich vom dauernden Wertverlust zu profitieren.
  3. Bilden Sie Rückstellungen für zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Unterlagen - dies können etwa Raummiete, Heizkosten oder Serverkosten sein.
  4. Umzug in eine Gemeinde, deren Hebesatz nicht über 400, sondern eher 200 % beträgt. So manche Gemeinde nutzt dieses Mittel, um Betriebe anzulocken.




letzte Änderung U.M. am 06.08.2025
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller (m/w/d) – Schwerpunkt Projektcontrolling & Kostenrechnung
Produktives Teamwork zahlt sich aus – das merken auch unsere Kunden, die überwiegend aus der Lebensmittelindustrie kommen. Für sie entwickeln und bauen wir komplexe Intralogistik-Lösungen und individuelle Einzelanlagen und Maschinen für Lagersysteme, Behälter- und Kartonfördertechnik, Rohrbahn- u... Mehr Infos >>

Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d)
Sie lieben, wenn am Monatsende alles stimmt? Paragraphen schrecken Sie nicht ab und ein Umfeld, in dem man sich gegenseitig unterstützt, ist kein Fremdwort? Dann sind Sie genau richtig bei uns – wo die Abrechnung nicht nur korrekt ist. Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Willkommen bei der Gesund­heitskasse – einer starken Gemein­schaft aus vielen unter­schied­lichen Menschen! Unsere individuellen Stärken setzen wir zusammen dafür ein, dass unsere Ver­sicherten gesund bleiben und werden. Dabei entwickeln wir uns persön­lich immer weiter und unter­stützen uns gege... Mehr Infos >>

Buchhalter/-in (m/w/d)
Das Globana Village am Flughafen Leipzig/Halle besteht aus dem „Fashion-Campus“ um das MMC Mitteldeutsches Mode Center, welches mit über 200 Showrooms namhafter Modemarken und seinen Modemessen die zentrale Distributions- und Beschaffungsplattform für die Modeindustrie und den Modefachhandel in d... Mehr Infos >>

Senior Accountant / Bilanzbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Sie möchten die Finanz- und Rechnungswesen-Prozesse einer internationalen Unternehmensgruppe aktiv mit­gestalten? Sie haben Erfahrung in der Erstellung von Abschlüssen und suchen eine verantwortungsvolle Position mit Entwicklungsmöglichkeiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Mehr Infos >>

Leitung Controlling (m/w/d)
Die IRS Holding ist die führende Plattform für Karosserie- und Lackdienstleistungen in Europa. Mit rund 170 Autowerkstätten begleiten wir unsere Kunden von Unfallreparatur über Smart Repair bis hin zu umfassenden automobilen Serviceleistungen. Gemeinsam mit unseren Länderorganisationen treiben wi... Mehr Infos >>

Leitung / Leiter Finanzbuchhaltung & Accounting (m/w/d)
Sie denken strategisch, arbeiten präzise und behalten auch bei komplexen Themen den Überblick? Dann sind Sie genau richtig bei uns – bauen Sie mit uns das Rückgrat unseres Maklerhauses aus und übernehmen Sie die Verantwortung für unsere Buchhaltung. Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter/in (m/w/d)
Werde als zertifierter Bilanzbuchhalter/in (m/w/d) ein essenzieller Teil unseres Finanzteams und nutze SAP S/4HANA, um unsere Geschäftsvorgänge digital, zeitgerecht und transparent abzubilden. Mit Deiner tiefgehenden Erfahrung optimierst Du, gemeinsam mit uns, unsere Abläufe und hilfst un... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>