Mietkaution buchen

Praxisbeitrag zur buchhalterischen Erfassung von Mietkautionen bei Mietern und Vermietern

Alexander Rodosek
Sowohl im privaten Bereich als auch im wirtschaftlichen Geschäftsverkehr relevant, aber aufgrund der vergleichsweisen geringen Häufigkeit im Rahmen der buchhalterischen Erfassung immer wieder mit Fragen verbunden: das Buchen von Mietkautionen. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen alles, was Sie für die buchhalterische Behandlung von Mietkautionen als Mieter und als Vermieter wissen müssen.

Grundsätzliches zur Mietkaution

Die Mietkaution (auch "Mietsicherheit" genannt) ist eine Leistung in Geld, die dem Vermieter von Wirtschaftsgütern und Räumlichkeiten als Sicherheit für den vermieteten Gegenstand bzw. die überlassenen Räumlichkeiten dienen soll. Sowohl bei Fahrzeugmieten, als auch beim Anmieten von Geschäftsräumen, Werkstätten und Lagerhallen fallen in aller Regel Kautionen an.


Bei Immobilien beläuft sich die Kaution in Deutschland in aller Regel auf zwei bis drei Nettokaltmieten und ist von dem Mieter vor Inanspruchnahme der Räumlichkeiten an den Vermieter zu überweisen.

Behandlung von Mietkaution beim Mieter


Bilanzierende Unternehmer als Mieter

In der Bilanz sind geleistete Kautionen grundsätzlich unter den "sonstigen Vermögensgegenständen" im Umlaufvermögen auszuweisen. Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips aus §5 (1) S. 1 EStG gilt dieser Ansatz auch in der Steuerbilanz. Sollte ein Mietvertrag jedoch auf unbestimmte Zeit oder auf eine Zeit von mehr als 5 Jahren abgeschlossen sein, ist die gezahlte Kaution im Anlagevermögen unter den "sonstigen Ausleihungen" auszuweisen. Auch hier gilt der Ansatz sowohl für die Handels-, als auch für die Steuerbilanz.

Sollkonto SKR03 Kontenbezeichnung Habenkonto SKR03 Kontenbezeichnung
0540 / 1525 Sonstige Ausleihungen / sonstige Vermögensgegenstände 1200 Bank
Sollkonto SKR04 Kontenbezeichnung Habenkonto SKR04 Kontenbezeichnung
0930 / 1350 Sonstige Ausleihungen / sonstige Vermögensgegenstände 1800 Bank


Wichtig: im Rahmen des laufenden Mietverhältnisses stellt die Vereinbarung bzw. die Zahlung der Kaution keinen handelsrechtlichen oder steuerlichen Aufwand dar. Erst im Falle des Einbehalts der Kaution durch den Vermieter, kann eine Buchung als Aufwand erfolgen.
Beispiel – Verbuchung Mietkaution beim Mieter: Unternehmer G mietet bei Vermieter V eine Werkstatt samt Lagerhalle auf unbestimmte Zeit für monatlich 1.890 Euro. V verlangt dafür eine Kaution in Höhe von 3.500 Euro, welche G unverzüglich stellt. G erfasst die Kaution in seiner Buchhaltung (SKR04) unter den sonstigen Ausleihungen (Buchungssatz: sonstige Ausleihungen 0930 an Bank 1800 in Höhe von 3.500 Euro).

Buchung der Mietkaution in der Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) als Mieter

Steuerpflichtige, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Bilanzierung verpflichtet sind (z.B. kleine Gewerbetreibende) können ihren steuerlichen Gewinn auch durch die Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bestimmen. Hierbei gilt der Grundsatz des Zufluss-/Abflussprinzips. Das heißt Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sind in dem Jahr steuerlichen zu berücksichtigen, in dem sie tatsächlich geleistet werden. Fraglich ist, ob dieser Grundsatz auch für gestellte Kautionen gilt und sie somit, abweichend zu den Vorschriften bei der Aufstellung einer Bilanz, im Zeitpunkt des Abflusses und im Zeitpunkt des Zu- bzw. Rückflusses als Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen zu behandeln sind.

Das ist nicht der Fall. Gem. § 4 (3) S. 4 f. EStG gelten die Vorschriften zur Bilanzierung von nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (Mietkaution für langfristige Verträge) und für mit Wertpapieren vergleichbare nicht verbriefte Rechte (Mietkautionen für kurzfristige Mietverhältnisse) grundsätzlich auch bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns im Falle der Einnahme-Überschussrechnung (EÜR). Somit sind auch hierbei die Zahlung der Kaution bei Mietbeginn und der Erhalt der Kaution noch Beendigung des Mietverhältnisses nicht als Betriebseinnahme oder Betriebsausgabe zu erfassen.

Erfassung von Mietkaution als Vermieter

Entsprechend zur Behandlung der Kaution beim Mieter, ist die erhaltene Kaution beim Vermieter nicht als Mietertrag oder Umsatz zu erfassen und stellt dementsprechend auch keine steuerliche Betriebseinnahme dar. Stattdessen erfolgt sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz ein Ausweis unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Ein spezifischerer Ausweis kann sich in Abhängigkeit des verwendeten Kontenrahmens auch aus der Laufzeit des zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfts bzw. Mietverhältnisses ergeben.

Sollkonto SKR03 Kontenbezeichnung Habenkonto SKR03 Kontenbezeichnung
1200 Bank 1733 - 1735 Erhaltene Kautionen
Sollkonto SKR04 Kontenbezeichnung Habenkonto SKR04 Kontenbezeichnung
1800 Bank 3550 - 3557 Erhaltene Kautionen

Beispiel – Verbuchung Mietkaution beim Vermieter: Der Unternehmer U vermietet sein Lagergrundstück an den befreundeten Unternehmer W für 1.500 Euro im Monat. U verlangt eine Kaution in Höhe von 3.000 Euro, die W unverzüglich stellt. U verbucht die Kaution in seiner Buchhaltung (SKR04) unter den erhaltenen Kautionen (Buchungssatz: Bank 1800 an erhaltene Kautionen 3550 in Höhe von 3.000 Euro).

Kein Vorsteuerabzug und keine Umsatzsteuerpflicht bei Mietkautionen

Weder im gewerblichen noch im privaten Wirtschaftsverkehr stellen Kautionen – im Gegensatz zu der Miete – ein Entgelt für eine sonstige Leistung dar und sind somit nicht umsatzsteuerpflichtig zu behandeln. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter im Rahmen der Vermietung zur Umsatzsteuer optiert hat. Das bedeutet, dass weder Mieter noch Vermieter Vorsteuer aus der Stellung der Kaution geltend machen können bzw., dass keine Umsatzsteuer abzuführen ist.

Behandlung von Zinsen auf die gestellte Kaution

Grundsätzlich ist gemäß § 551 BGB eine Verzinsung der vom Mieter beim Vermieter hinterlegten Kaution vorzunehmen. Damit einhergehend hat der Vermieter die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten anzulegen.

In der Praxis gibt es - insbesondere im gewerblichen Bereich - weitere Regelungen zur Anlage der Kaution auf Seiten des Vermieters und zur Auszahlung oder dem Einbehalt der dadurch erwirtschafteten Zinsen.

So kann vereinbart werden, dass die Zinsen regelmäßig (z.B. jährlich) auszuzahlen sind oder bei dem Vermieter verbleiben und erst bei Beendigung des Mietverhältnisses fällig werden. In jedem Fall ist eine periodengerechte Erfassung beim Mieter erforderlich, wenngleich diese in der Praxis auch oft angesichts der Wesentlichkeitsgrenzen unterbleibt. Wenn Sie die aus der Anlage der Mietkaution entstehenden Zinsen als Mieter korrekt erfassen möchten, fordern Sie bei Ihrem Vermieter zum Jahresende im Rahmen Ihrer Abschlussarbeiten eine Abrechnung über die im Wirtschaftsjahr entstandenen Zinsen an und verbuchen diese als Ertrag.




letzte Änderung A.R. am 10.08.2022
Autor(en):  Alexander Rodosek
Bild:  Bildagentur PantherMedia / vaselena


Autor:in
Herr Alexander Rodosek
ist Mitgründer der Plattformen meinBafoeg.de und dasElterngeld.de. Als Geschäftsführer leitet er in seinem Unternehmen die Bereiche Recht und Finanzen. Rodosek absolvierte ein Wirtschaftsrechtstudium (LL.B.) in Köln und erwarb den Master in Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen (M.Sc.). Er verfügt über Berufserfahrung in der Versicherungswirtschaft, verfasst regelmäßig Fachbeiträge für Controlling-Portal.de und arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der TH Köln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premiummitgliedschaft Studenten

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Buchhalter (m/w/d)
Als größter Sozialverband in Deutschland stärkt der VdK den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und leistet wertvolle Hilfe in allen Fragen rund um Pflege, Rente, Gesundheit und Behinderung. Mehr als 293.000 Menschen in Hessen und Thüringen sind schon Mitglied – und es werden täglich mehr. Mehr Infos >>

(Junior) Controller (w/m/d) Supply Chain Finance
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Kaufmännische Mitarbeiterin/ kaufmännischer Mitarbeiter für die Anlagenbuchhaltung und Inventurverwaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (w/m/d)
SPINNER – als innovatives, mittelständisches Familien­unternehmen entwickeln und ferti­gen wir seit 1946 weg­berei­tende HF-Produkte. Tradi­tion und Nachhaltig­keit, gepaart mit Verlässlich­keit und Unter­nehmer­geist, bilden seitdem die Basis unserer Firmen­kultur. Um unsere Kunden auch künftig ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Dein Aufgabenbereich: Führung der Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung, Kontierung und Verbuchung aller anfallenden Geschäftsvorfälle, Sachliche und inhaltliche Rechnungsprüfung bei Kreditoren, Erstellung einzelner Anlagepositionen, Buchung von Zu- und Abgängen sowie Abschreibungen, Mit... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in (w/m/d)
Das Max-Planck-Institut für Physik komplexer Systeme ist ein theoretisch ausgerichtetes Forschungs­institut, in dem über 200 Wissenschaftler*innen aus über 40 Ländern zusammen mit mehr als 1.000 internationalen Gästen im Jahr physikalische Grundlagen­forschung betreiben. Das Institut mit angeglie... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter/in (m/w/d) im Finanz- und Rechnungswesen bzw. Steuerfachangestellte/r (m/w/d)
Wir, das RKW Kompetenzzentrum, unterstützen als neutraler Impuls- und Ratgeber kleine und mittlere Unternehmen. Unser Ziel ist es, die Wettbewerbs­fähigkeit und Nachhaltigkeit des deutschen Mittelstands zu verbessern. Unser Angebot richtet sich an Menschen, die ihr etabliertes Unternehmen weitere... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparatur, Bioengin... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>