Zweifelhafte Forderungen

Redaktion RWP
In dieser Gruppe werden allgemeine Buchungssätze dargestellt, die anzuwenden sind, wenn eine Forderung komplett oder auch nur teilweise droht auszufallen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Kunde insolvent geht. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Umbuchung auf zweifelhafte Forderungen:

Beispiel:  
Die Forderung in Höhe von 25.000,- € vom 12.05.07 sollte am 31.07.07 überwiesen sein. Der Kunde X hat sich noch nicht gemeldet und kommt somit in Verzug. 
Buchungssatz:  
zweifelhafte Ford.   
25.000,- €  
an   
Ford. a. LuL   
25.000,- €   
Anmerkungen:  
Da der Kunde die Rechnung nicht pünktlich gezahlt hat und er sich noch nicht gemeldet hat, wird die Forderung zweifelhaft.
Zweifelhafte Ford. = zweifelhafte Forderungen. Hierbei handelt es sich um ein aktives Bestandskonto.
Ford. a. LuL = Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zweifelhafte Forderungen und EWB von Forderungen werden in der Bilanz nicht ausgewiesen, sondern vorher mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Verspätete Zahlung der Forderung :

Beispiel:  
Der Kunde X meldet sich am 04.08.07. Er schreibt, dass es ein buchhalterisches Problem gab und er sofort den Rechnungsbetrag von 25.000,- € überweist. Aus Kulanz wird von Verzugszinsen abgesehen. Am 05.08.07 ist der Zahlungseingang auf das Firmenkonto erfolgt. 
Buchungssatz:  
Bank   
25.000,- €   
an   
zweifelhafte Ford.   
 25.000,- €
 
Anmerkungen:  
Der Zahlungseingang wird direkt den zweifelhaften Forderungen zu geschrieben. Alternativ kann die zweifelhafte Forderung zunächst auf das Forderungskonto zurückgebucht werden. Der Zahlungseingang wird dann den Forderungen zugeordnet.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Verspätete Zahlung der Forderung mit Verzugszinsen:

Beispiel:  
Der Kunde Y überweist den Forderungsbetrag in Höhe von 17.500,- € zzgl. 2.500,- € Verzugszinsen auf das Firmenkonto.  
Buchungssatz:  
Bank   
 20.000,- €
 
an   
zweifelhafte Ford.   
17.500,- €  
 
 
 
Erträge aus Zinsen   2.500,- €
 
Anmerkungen:  



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letzte Änderung Redaktion RWP am 11.01.2025

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