Firmenwagen - die wichtigsten Punkte im Überblick

13 Fragen und Antworten zum Firmenwagen

Ulf Matzen
Firmenwagen werden von Selbstständigen oder Freiberuflern genutzt, aber auch von Unternehmen ihren Geschäftsführern oder Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Gerade bei erlaubter Privatnutzung ist dies ein großer Vorteil und trägt zur Bindung an das Unternehmen bei. Was ist bei Firmenwagen steuerlich zu beachten?

Was ist überhaupt ein Firmenwagen?

Andere Begriffe sind Dienstwagen und Geschäftswagen. Halter kann eine Kapitalgesellschaft sein (GmbH, AG, UG), die das Fahrzeug Geschäftsführern oder Angestellten zur Verfügung stellt. Oder es handelt sich um einen Selbstständigen, Freiberufler oder Gesellschafter einer Personengesellschaft, der das Auto zu mehr als 50 % geschäftlich nutzt. Steuerlich gibt es bei beiden Varianten Unterschiede.

Was kann man bei einem Firmenwagen absetzen?

Grundsätzlich sind alle Kosten für den Firmenwagen Betriebsausgaben. Also Abschreibungen (AfA), Versicherungen, Wartung, Reparaturen und Kraftstoff. Die bei der Anschaffung gezahlte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer abgezogen werden.

Was gilt bei ausschließlich betrieblicher/geschäftlicher Nutzung des Firmenwagens?

Bei Arbeitnehmern, die ihren Firmenwagen ausschließlich betrieblich nutzen, fällt kein geldwerter Vorteil an. Sie müssen also keine zusätzlichen Beträge als Lohnsteuer versteuern oder Sozialabgaben dafür zahlen. Wird ein Firmenwagen durch einen Selbstständigen rein geschäftlich genutzt, muss ebenfalls nichts versteuert werden. Alle Ausgaben sind als Betriebsausgaben abziehbar.

Wann wird eine rein geschäftliche Nutzung anerkannt?

Bei Selbstständigen muss ein zweites Fahrzeug als Privatauto vorhanden sein. Sonst geht das Finanzamt von einer geschäftlichen und privaten Nutzung aus. Bei Arbeitnehmern ist eine entsprechende vertragliche Regelung mit einem Privatnutzungsverbot Voraussetzung (Arbeitsvertrag, Dienstwagen-Nutzungsvereinbarung). Außerdem wird das Finanzamt die rein betriebliche Nutzung in der Regel nur mit Fahrtenbuch akzeptieren. Zusätzliche Indizien für eine ausschließliche betriebliche Nutzung sind etwa, wenn der Firmenwagen jeden Abend auf dem Firmenparkplatz geparkt wird oder es ein firmeninternes Kontrollsystem gibt.

Arbeitnehmer mit Firmenwagen: Was ist ein geldwerter Vorteil?

Von einem geldwerten Vorteil spricht man, wenn ein Arbeitnehmer etwas erhält, was einen Wert in Geld hat und damit eine Gegenleistung für seine Arbeitskraft ist. Ein solcher geldwerter Vorteil ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und es fallen darauf Sozialabgaben an. Darf ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen nicht nur betrieblich, sondern auch für private Fahrten nutzen, entsteht ein solcher geldwerter Vorteil. Dies gilt auch für Fahrten zwischen seiner Wohnung und der regulären Arbeitsstätte.

Wie müssen Selbstständige ihren Firmenwagen versteuern?

Ein Firmenwagen gehört zum Betriebsvermögen des Unternehmens, sofern er zu über 50 % betrieblich genutzt wird. Bei unter 10 % gehört er zum Privatvermögen. Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 und 50 % hat der Halter die Wahl zwischen Betriebs- und Privatvermögen. In der Regel ist die Zuordnung zum Betriebsvermögen günstiger. Die Abschreibung erfolgt meist über sechs Jahre, oder bei Gebrauchtwagen über die zu erwartende Restnutzungsdauer.  

Wer zum Beispiel als Einzelselbstständiger einen Firmenwagen nutzt, muss die für private Fahrten anfallenden Kosten seinem Gewinn hinzurechnen. Beim täglichen Weg zur Arbeit (erste Tätigkeitsstätte) ist die Pendlerpauschale anwendbar (einfache Fahrtstrecke). Kosten, welche die Pendlerpauschale übersteigen, sind als nicht abziehbare Betriebsausgaben dem Gewinn hinzuzurechnen und zu versteuern.

Wie berechnet und beweist man den Privatanteil der Kosten?

Arbeitnehmer und Selbstständige haben die Wahl zwischen der 1-Prozent-Methode und der Fahrtenbuch-Methode. Bei ersterer wird der Nutzungswert des Fahrzeugs pauschal, bei letzterer individuell festgestellt.

Wer ein Fahrtenbuch führt, muss darin jede berufliche Fahrt exakt vermerken, mit Datum, Abfahrts- und Ankunftsort, Fahrzeugführer, Zweck der Fahrt und Kilometerstand zu Beginn und Ende. Auch Tanknachweise und Inspektionen sind im Fahrtenbuch einzutragen. Bei privaten Fahrten reichen die gefahrenen Kilometer aus.

Wie funktioniert die 1-Prozent-Methode?

Bei der 1-Prozent-Methode wird die private Nutzung des Firmenwagens monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises bei der Erstzulassung angesetzt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Neuwagen, einen Gebrauchten oder um einen Reimport handelt. Ist bei letzterem kein inländischer Bruttolistenpreis bekannt, muss geschätzt werden. Maßstab ist der Bruttolistenpreis des importierenden Händlers. Sonderausstattungen werden beim Bruttolistenpreis nur berücksichtigt, soweit sie beim Kauf installiert waren. Bei einer betrieblichen Nutzung unter 50 % scheidet die 1-Prozent-Methode aus.

Für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb oder erster Tätigkeitsstätte müssen Arbeitnehmer eine zusätzliche Pauschale von 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer zur Arbeit für jeden Kalendermonat ansetzen. Ist diese Nutzung vom Arbeitgeber dauerhaft erlaubt, wird diese Regelung auch auf Kalendermonate angewendet, in denen keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte stattfinden (z. B. wegen Teilzeit, Homeoffice, Dienstreise). Eine Alternative ist, die Einzeltage mit Fahrten zur Arbeit genau anzugeben und jeweils mit 0,002 Prozent anzusetzen.

Wie kann ich zwischen beiden Methoden wechseln?

Ein Wechsel der Besteuerungsmethode des Firmenwagens ist nur zum Jahreswechsel möglich. Dann haben Steuerpflichtige die Wahl, ob sie nach der Fahrtenbuchmethode oder der 1-Prozent-Regelung vorgehen möchten. Für ein Jahr sind sie dann an ihre Entscheidung gebunden. Darüber hinaus kann die Methode gewechselt werden, wenn der Firmenwagen gewechselt wird, auch mitten im Jahr.

Was ist der Investitionsabzugsbetrag für Firmenwagen?

Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Unternehmen Anschaffungen beweglicher Wirtschaftsgüter zum Teil im Voraus von der Steuer absetzen.
Beispiel: Innerhalb der nächsten drei Jahre soll ein Firmenwagen angeschafft werden. Bereits in diesem Jahr können 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Es gibt dabei Höchstgrenzen zu beachten (§ 7g EStG). Der Firmenwagen muss jedoch im Jahr des Kaufs und im darauffolgenden Jahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Einige Finanzämter und Gerichte zweifeln dies bei Anwendung der 1-Prozent-Regelung an.    Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass die 90-prozentige Betriebsnutzung auch anders, als durch ein Fahrtenbuch, nachgewiesen werden darf - etwa durch die Vorlage von Terminkalendern oder Ausgangsrechnungen (Urteil vom 16.3.2022, Az. VIII R 24/19).

Gibt es besondere Regelungen für Firmen-Elektroautos?

Elektroautos als Firmenwagen werden steuerlich günstiger behandelt als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Die zu versteuernde Privatnutzung wird bei ihnen geringer angesetzt. Bei Plug-in-Hybriden wird aus der 1-Prozent-Regelung eine 0,5-Prozent-Regelung, bei reinen E-Autos sind es sogar nur noch 0,25 Prozent. Voraussetzung ist bisher, dass der Listenpreis des Autos höchstens 60.000 Euro betragen darf.

Bisher war geplant, die Listenpreisgrenze im Rahmen des "Wachstumschancengesetzes" auf 80.000 Euro anzuheben. Hier bleibt abzuwarten, ob eine Finanzierung dieses Schrittes aufgrund der Haushaltsprobleme der Bundesregierung noch möglich ist.

Welche Besonderheiten gibt es für Handwerker?

Für Handwerker gelten grundsätzlich die herkömmlichen Regeln für Firmenwagen. Es gibt jedoch mehrere Ausnahmen. So gilt die Fahrt zur Arbeit nicht als geldwerter Vorteil, wenn der Handwerker den Firmenwagen mit nach Hause nehmen darf, um von dort direkt zum nächsten Einsatz zu fahren. Dies ist eine betriebliche Fahrt, da der Betrieb dadurch organisatorischen Aufwand spart.

Sogenannte Werkstattwagen, die nur zwei Sitzplätze haben und deren Inneres mit Regalen und Kisten für Werkzeug und Teile vollgestopft ist, gelten als ungeeignet für eine Privatnutzung. Daher muss bei ihnen auch keine Privatnutzung versteuert werden. Es muss jedoch ein weiteres Auto für private Fahrten vorhanden sein (BMF-Schreiben vom 18.11.2009, BStBl. 2009 I S. 1326 Tz.12).
Vorsicht: Sind in einem zweisitzigen Kombi keine Regale oder Werkzeugfächer fest eingebaut und hat der betreffende Handwerker kein anderes Privatauto, gehen Finanzämter und Gerichte davon aus, dass hier auch eine Privatnutzung stattfindet. Dies führt zur Anwendung der 1-Prozent-Regel (Bundesfinanzhof, Urteil vom 31.5.2023, Az. X B 111/22).

Was bedeutet die diskutierte Abschaffung des Dienstwagenprivilegs?

Schon der Begriff "Dienstwagenprivileg" vermittelt den Eindruck, dass es dabei um hochpreisige Fahrzeuge für Gutverdiener geht, die auf Kosten des Steuerzahlers finanziert werden. Oft wird betont, dass steuerlich geförderte Dienstwagen ja in der Regel große Verbrenner sind und somit die Steuervorteile zu mehr Klimaschäden führen würden.

Hier sind jedoch einige Falschdarstellungen im Spiel. Einen Dienstwagen fahren auch viele Angestellte. Für sie ist das Fahrzeug ein wichtiger Gehaltsbestandteil. Es handelt sich hier also nicht um ein "Privileg" von Reichen. Hinzu kommt: Viele kleine Selbstständige haben einen Firmenwagen. Auch der alte Kombi, mit dem der Kneipenwirt Bier holen fährt, oder der Smart der selbstständigen Yogalehrerin sind Firmenwagen. Elektroautos profitieren längst besonders von den Regelungen. Inwieweit die gesetzlichen Vorschriften geändert werden, ist derzeit nicht absehbar.




letzte Änderung U.M. am 30.01.2024
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Controller:in (d/m/w)
Wir sind ein modernes Landesunternehmen mit 150-jähriger Geschichte. Wir bewirtschaften rund 17.000 Hektar in Brandenburg – eine Fläche fast so groß wie der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Unser Portfolio ist vielfältig: Wir vermieten und verpachten Flächen für Landwirtschaft, Erneuerbare Energ... Mehr Infos >>

Financial Analyst/Controller (m/w/d)
Unsere ausgeprägte Leidenschaft für Live Entertainment, Musicals und Theateraufführungen auf höchstem Niveau ist, was uns bei Stage verbindet. Diese gemeinsame Begeisterung macht aus den vielfältigsten Mitarbeitenden in unterschiedlichsten Jobs ein hingebungsvolles Team: ein echtes „Wir“. Und das... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios durch Hotelrenovierungen und neue Hotelen... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bijou Brigitte – das bedeutet mehr als 50 Jahre Leidenschaft für Modeschmuck und Accessoires. Mit rund 1.100 Filialen in über 20 Ländern ist Bijou Brigitte der Marktführer in Europa. Unsere Konzernzentrale mit allen strategischen Fachbereichen sitzt in Hamburg. Flache Hierarchien und kurze Entsch... Mehr Infos >>

(Bilanz-) Finanzbuchhalter / Controller (m/w/d)
Du bist kaufmännische(r) Angestellte(r) für Finanzen und Buchhaltung mit Potenzial, beruflicher Erfahrung und umfassenden Kompetenzen. Hinzu kommt dein Ehrgeiz bei uns im Verlag eine Führungsposition zu erreichen. Dann suchen wir dich ab sofort als Mehr Infos >>

Controller im Krankenhaus (m/w/d)
Kath. St. Paulus Gesellschaft sichert an mehr als 15 Standorten mit fast 8.550 Mitarbeitenden die Gesundheitsversorgung in der Region: Neben 10 Krankenhäusern betreuen wir Menschen in unseren Senioreneinrichtungen und Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe St. Elisabeth. Die Sorge für die uns ... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios durch Hotelrenovierungen und neue Hotelen... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) JG Rhein-Main
Wir gehören zur Josefs-Gesellschaft gAG (JG-Gruppe), einem der großen katholischen Sozial­unternehmen Deutsch­lands mit über 10.000 Mitarbeitenden und 39 Beteiligungs­gesellschaften bundesweit. In unserer Träger­schaft befin­den sich Einrich­tungen für Menschen mit Behin­derung, Kranken­h... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Controlling-System (Unternehmensplanung und Steuerung)

Mit dem RS-Controlling-System steuern Sie erfolgreich ihr Unternehmen. Es ermöglicht Ihnen Ihr Unternehmen zu planen, zu analysieren und zu steuern. Durch Soll-/Ist-Vergleiche in den einzelnen Bereichen (G+V, Bilanz, Kapitalflussrechnung/Liquidität) können gezielt Abweichungen analysiert werden.
Mehr Informationen >>

Vertriebsmanagement Paket mit 10 Excel Vorlagen

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Das Vertriebsmanagement-Paket enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich im Vertrieb bewährt haben. Unter anderem enthält dieses Tool Vorlagen zum Ampel Diagramm, Chart Monatsentwicklung und Konditionsmanagement Vertrieb. Ideal für Mitarbeiter aus dem Vertrieb wie Key Account, oder Sales Management! 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>