Fahrtenbuch und 1% Regel

Wie wird der Privatanteil an der Firmenwagen-Nutzung berechnet?

Alexander Wildt
Das Fahrtenbuch dient in einem Unternehmen zur Ermittlung des privat und betrieblich genutzten Anteils eines Pkws. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, dass bestimmte Anforderungen erfüllen muss, um als Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt zu werden. Dabei muss es folgende Punkte beinhalten. Ein elektronisches Fahrtenbuch muss die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) einhalten.

Es muss:
  • den Fahrer,
  • das Datum,
  • das Reiseziel,
  • den aufgesuchten Geschäftspartner/Kunden,
  • den Zweck der Fahrt 
  • den Endkilometerstand nach der Fahrt aufweisen.

Zudem wird vorgeschrieben, dass es nicht manipuliert werden darf sowie zeitnah und fortlaufend geführt werden muss. In diesen Buch müssen alle Änderungen ersichtlich sein, damit der Schutz vor Manipulation gewährleistet ist. Zudem wird das Fahrtenbuch nicht vom Finanzamt anerkannt, wenn es sich dabei um Notizblätter, Ausdrücke von einen Kalkulationsprogramm oder ähnliches handelt. Es sollte sich mindestens um ein gebundenes Buch handeln. Durch die exakte Aufschlüsselung von Privat- und Geschäftsfahrten in diesem Buch lässt sich ein genauer Anteil der betrieblichen und privaten Fahrten ermitteln. Dieser Anteil kann dann genutzt werden, um entsprechende Steuerentlastungen zu erhalten. 

Ein Arbeitnehmer, der den Firmenwagen privat nutzen darf, muss diesen Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Unternehmer müssen dies als entsprechende Entnahmen buchen. Hierbei werden die Kosten des Fahrzeuges angesetzt. Alternativ zum Fahrtenbuch können die Betriebsfahrten pauschal mit 1% des Listenpreis  angesetzt werden. 


Übersicht für Anforderungen eines Fahrtenbuches:

  1. das amtliche Kennzeichen muss in dem Fahrtenbuch vermerkt sein
  2. das Datum der einzelnen Fahrten muss genannt werden
  3. der Fahrer muss genannt werden
  4. das Reiseziel, den aufgesuchten Geschäftspartner/Kunde muss genannt sein
  5. die Reiseroute muss genannt werden
  6. der Grund der Fahrt muss genannt sein
  7. der Anfangskilometerstand muss genannt sein
  8. der Endkilometerstand muss genannt sein
  9. Privatfahrten benötigen keinen Eintrag über die Reiseroute
  10. Fahrten von der Heimstätte zum Betrieb müssen extra gekennzeichnet werden
  11. es muss zeitnah aufgezeichnet werden, dass bedeutet Eintragungen, die später vorgenommen werden, sind ungültig
  12. es muss in einer geschlossenen Form vorliegen und nur mit höheren Aufwand veränderbar sein bzw. es muss Veränderungen eindeutig aufzeigen  

1 %-Regel

Die 1%-Regel  ist eine Methode, mit der der Anteil privater Fahrten mit einem Firmenwagen ermittelt wird. Hierbei wird nicht der genaue Anteil an Privatfahrten ermittelt. Bei der 1 %-Pauschale wird auf den Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattungen des Fahrzeuges 1 % berechnet, wenn es keine Distanz zwischen der Arbeitsstätte und den Wohnort gibt.

Für Unternehmer gelten dabei folgende Regelungen zur Versteuerung: Hier gilt es zu beachten, ob das  Fahrzeug voll, teilweise oder gar nicht zum Unternehmen gezählt wird. Bei einer vollen Zuordnung zum Unternehmen wird die Vorsteuer in vollständiger Höhe abgezogen. Private Nutzungsanteile führen dabei zu einer unberechtigten Vorsteuer und werden somit als Nutzungsentnahme versteuert. Bei  einer teilweisen Zuordnung zum Unternehmen können nur entsprechende Anteile von der Vorsteuer abgezogen werden.

Wenn der Pkw dem Unternehmen nicht zugeordnet ist, kann das Unternehmen nur Kosten der Nutzung von der Vorsteuer abziehen. Hierbei ist zu beachten, wenn das Auto weniger als 50 % im Betrieb genutzt wird, ist die 1 %-Methode nicht zulässig und darf deshalb nicht angewandt werden. Diese Regel betrifft im Allgemeinen die Freiberufler und Selbstständigen, die ihr Privatfahrzeug auch betrieblich nutzen. Bei einer Nutzung über 50 % des Fahrzeuges im Betrieb darf die 1 %-Methode angewandt werden. Hierbei sind aber eventuelle Vorteile durch die Fahrtenbuchmethode zu beachten.

Der Dienstwagen für Arbeitnehmer zählt zum betriebsnotwendigen Kapital. Dabei gilt weiterhin 1 % vom Bruttolistenpreis zzgl. Sonderausstattungen. Außerdem werden für jeden Kilometer von der Arbeit bis nach Hause 0,03 % des Bruttolistenpreises zzgl. Sonderausstattungen hinzugerechnet. Dieser Betrag muss dann als zusätzlicher Lohn versteuert werden.

Möglichkeiten für den Nachweis, dass das Fahrzeug mehr als 50% betrieblich genutzt wird

  • ein anerkanntes Fahrtenbuch
  • Eintragungen in einen Terminkalender
  • Daten aus Reisekostenabrechnungen
  • Abrechnung gefahrener Kilometer gegenüber Auftragsgebern
  • Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten
  • Nicht nachweispflichtig sind berufstypische Reisetätigkeiten zum Beipiel Taxifahrer oder Bauhandwerker
  • Wenn die Fahrten vom Betrieb nach Hause oder umgekehrt mehr als 50% der Fahrleistung im Jahr ausmachen, muss kein Nachweis erbracht werden 

Klassifizierung der Fahrten:


 Beispiel ( von zu)  Einstufung
 Privat →  Privat  Privatfahrt
 Wohnung →  Betrieb  Betriebsfahrt
Betrieb → Kunde  Betriebsfahrt
 Kunde →  Kunde  Betriebsfahrt
 Kunde →  Privat  Privatfahrt
 Privat →  Kunde  Privatfahrt
 Kunde →  Betrieb  Betriebsfahrt
 Betrieb →  Wohnung  Betriebsfahrt
 Wohnung →  Kunde  Betriebsfahrt

Definition:
  • Privat: Alle getätigten Fahrten, die einen Privatencharakter haben, zum Beispiel Einkaufen fahren oder Verwandte besuchen
  • Wohnung: Fahrten von bzw. zu der Wohnung. Hierbei gilt, dass Fahrten, die einen privaten Grund haben, mit in die Kategorie 'privat' gezählt werden. Darunter fallen zum Beispiel von zu Hause Bekannte besuchen fahren. Daher werden Fahrten nur mit einen geschäftlichen Start oder Zielpunkt mit der Kategorie Wohnung verbunden, zum Beispiel die Fahrt vom Betrieb in die Wohnung nach dem Feierabend.
  • Betrieb: Hierunter fallen alle Fahrten, die den Betrieb als Ziel- oder Startpunkt haben. Zum Beispiel die Fahrt vom Betrieb zum Kunden oder von der  Wohnung zum Betrieb am Arbeitsbeginn.
  • Kunde: Hierzu zählen alle Fahrten, die von/zu einen Kunden oder Geschäftspartner unternommen werden. Zudem muss ein geschäftlicher Grund vorliegen. Darunter fallen zum Beispiel Fahrten für Geschäftsabschlüsse oder für Angebotsunterbreitungen.   

Wenn auf einer geschäftlichen Fahrt mehrere Kunden/Geschäftspartner aufgesucht werden, muss  im Fahrtenbuch nicht jede Fahrt gesondert ausgewiesen werden. Dabei können die Kunden, in der Reihenfolge in der sie aufgesucht worden sind, eingetragen werden und somit die komplette Fahrt unter Berücksichtigung der sonstigen Kriterien für ein Fahrtenbuch zusammengefasst werden.

Berechnungsbeispiel für Unternehmer:

Beispiel: Ein Unternehmer benutzt seinen Pkw privat und zu 20% wird das Fahrzeug betrieblich genutzt. Das Fahrzeug wurde als Betriebsvermögen angesetzt. Der Bruttolistenpreis inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattungen beträgt 45.000 €. Die nachweisbaren Kosten sind für ein Jahr 12.000 € (Abschreibungen, laufende Kosten etc.). Die Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsplatz beträgt 0 km.

Da das Fahrzeug nicht nach der 1%-Pauschale berechnet werden darf, weil es unter 50% betrieblich genutzt wird, wird eine Schätzung oder ein Nachweisverfahren angesetzt. Diese bestätigte im Beispiel die angesetzten 20% betrieblicher Nutzung.
Tatsächliche Kosten:
 12.000 €  
davon privat entstandene:  9.600 €  (12.000 € * 80%)
Aufwandsüberschuß:  2.400 €
 (12.000 € - 9.600 €)

Es ist nicht zu empfehlen, ein Fahrzeug nicht dem Betriebsvermögen zuzurechnen, wenn es weniger als 50% genutzt wird. Da es durch die Anteilsrechnung bzw. Schätzung zu einer höheren Steuerlast kommt. Diese Fahrzeuge können dann als eine Einlage der entstandenen Kosten im Betrieb verbucht werden; hierfür müssen alle Belege und betriebliche Fahrten aufgezeigt bzw. genannt werden. Als Alternative dazu können die Kosten mit einer Pauschale von 0,30 € je Kilometer, der betrieblich entstanden ist, als Aufwand verbucht werden.




letzte Änderung Alexander Wildt am 30.01.2024

Literaturhinweise
Webtipps
Excel-Tools

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

10.01.2014 17:48:03 - Gast

Hallo und vielen Dank für diesen aufschlußreichen Artikel.

Für mich als Freiberufler mit wenig gefahrenen Privatkilometern (unter 50%) ist deshalb nur der  letzte Absatz interessant.

Ich zitiere:
.....Als Alternative dazu können die Kosten mit einer Pauschale von 0,30 € je Kilometer, der betrieblich entstanden ist, als Aufwand verbucht werden. ...

Ist auch hier noch ein Fahrtenbuch erforderlich als präziser Nachweis?

Und ergänzende Frage hierzu: Wie werden hier die Fahrten von Wohnung zum Büro gehandhabt? Sind das auch noch Betriebsfahrten wie in der "Klassifizierung der Fahrten" im vorigen Abschnitt ?

Da das Fahrzeug im Betriebsvermögen noch mit 1€ aktiviert ist, muß es vorher erst noch ins Privatvermögen übernommen werden?
:denk:
[ Zitieren | Name ]

20.06.2015 10:02:59 - Gast

eine Fahrt von meinem Zuhause direkt zum Kunden ist eine Privatfahrt?
Das kann doch nicht sein.  

Wenn ich früh morgens von zuhause aus direkt zum Kunden fahre und der direkte Weg nicht über den Betrieb führt, ist das doch trotzdem eine Betriebsfahrt.
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Agenda Software

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Personalbetreuung mit Schwerpunkt Gehaltsabrechnung (w/m/d)
Der BVV ist mit rund 760 Mitglieds­unter­nehmen und 500.000 Versicherten und Rentnern einer der größten Alters­versorger Deutschlands: Mehr als 300 Mitarbeitende gestalten im Herzen Berlins die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung für die Finanzbranche. Die Stabilität eines traditionellen V... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter:in
Die Kölner Philharmonie im Herzen der Stadt Köln gehört zu den führenden Konzerthäusern in Europa. Jährlich finden bis zu 400 Konzertveranstaltungen mit über 600.000 Besuchern unterschiedlichster Genres und Gattungen statt. Sie ist mit etwa 100 Mitarbeitenden und zusätzlichen studentischen Teilze... Mehr Infos >>

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) Berichtswesen
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Controlling, Finanz und Rechnungswesen suchen wir am Standort Ringbahnstraße unbefris... Mehr Infos >>

Teamleiterin / Teamleiter in der Anlagen­buchhaltung der Sparte Finanzen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes. Wir kümmern uns mit über 7.000 Beschäftigten an mehr als 120 Standorten in Deutschland um Immobilien und Naturflächen. Für diese verantwortungsvollen Aufgaben brauchen wir innovative Köpfe, die nachh... Mehr Infos >>

Teamleitung (m/w/d) Debitorenbuchhaltung
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Kfm. Sachbearbeiter Personalverwaltung (m/w/d)
Getreu unserem Motto „you like to move it – we like to move it“ wollen wir etwas bewegen am Markt – denn wir sind diejenigen, die dafür sorgen, dass euer Lieblings­essen länger frisch bleibt, im Supermarkt­regal top aussieht und Verpackungen langfristig unsere Ressourcen schonen. Darum kümmern wi... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Unternehmensplanung und Organisation (m/w/d)
Unsere Biere sind während der vergangenen sieben Jahrhunderte zu einem Stück Münchner Kultur geworden. Als älteste Münchner Brauerei verbinden wir Tradition und Moderne. In unserem denkmal­geschützten Gebäude im Herzen von München brauen wir heute mithilfe modernster Anlagen­technik. Besonderen W... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>