Das
Wareneinkaufskonto ist eines der wichtigsten Konten innerhalb der Buchführung von Unternehmen. Die Wareneinkäufe dienen häufig dazu, einen Warenbestand vorzuhalten, aus dem die Waren dann verkauft werden. Am Bilanzstichtag müssen die Konten Wareneinkauf und
Warenbestand abgeschlossen werden. Das erfolgt mittels einer Inventur, bei der die Bestände zum
Anschaffungspreis ermittelt werden. Jeder Warenverkauf ist mit dem
Verkaufspreis zu buchen. Für die Buchhaltung wird daher eine Wareneinkaufs-, Warenverkaufs- und ein Warenbestandskonto benötigt. Während die ersten beiden Konten
Erfolgskonten sind, handelt es sich beim Warenbestandskonto um ein
Sachkonto. Es beinhaltet sowohl Bestands- als auch Erfolgsteile.
Welche Unternehmen müssen Wareneinkäufe und -verkäufe buchen?
Nicht jedes Unternehmen muss Wareneinkäufe und -verkäufe buchen.
Dienstleister verdienen mit ihren Fachkenntnissen Geld und halten keine Waren vor. Deshalb müssen sie auch
kein Wareneingangskonto führen. Jedes Handelsunternehmen jedoch und auch Handwerks- und Industrieunternehmen, die Waren einkaufen, um sie weiterzuverkaufen, sind gehalten, die drei oben genannten Warenkonten innerhalb der Buchhaltung zu führen. Nur so lassen sich Ausgaben und Einnahmen ordnungsgemäß buchen und der Gewinn ermitteln.
Der Wareneinkauf auf Rechnung und per Barzahlung
In der Regel werden Waren auf
Rechnung oder bar gekauft. Unternehmen, die ihre Waren auf Rechnung kaufen, müssen folgenden Buchungssatz verwenden:
Wareneingang (Nettobetrag)
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Vorsteuer (Umsatzsteuer auf Rechnung)
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an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Bruttobetrag)
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Hinweis: Meist wird im Haben auf das entsprechende
Kreditorenkonto gebucht, welches mit dem
Verbindlichkeitskonto verknüpft ist.
Wird die Ware bar bezahlt, weil sie im Geschäft gekauft wird oder per Nachnahme bei Lieferung, verändert sich der Buchungssatz wie folgt:
Wareneingang (Nettobetrag)
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Bezugskosten (Nettobetrag Lieferkosten)
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Vorsteuer (Umsatzsteuer auf Rechnung)
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an Kasse (Bruttobetrag)
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Praxisbeispiel Buchung Wareneinkauf
Wareneinkauf im Inland Fassadenfarbe in Höhe von 12.000 Euro
Wareneingang
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10.084,03 Euro
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Vorsteuer
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1.915,97 Euro
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12.000 Euro
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an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
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Der Warenverkauf auf Rechnung und per Barzahlung
Die meisten Warenverkäufe finden ebenfalls auf Rechnung und Barzahlung statt. Bei einem Warenverkauf auf Rechnung entsteht immer eine Forderung gegenüber dem Kunden, die wie folgt zu buchen ist:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
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an Umsatzerlöse (Nettobetrag)
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an Umsatzsteuer (Umsatzsteuer der Rechnung)
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Hinweis: Meist wird im Soll auf das entsprechende
Debitorenkonto gebucht, welches mit dem Forderungskonto verknüpft ist.
Bei einem Barverkauf kommt folgender Buchungssatz zur Anwendung:
Kasse
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an Umsatzerlöse (Nettobetrag)
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an Umsatzsteuer (Umsatzsteuer der Rechnung)
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Praxisbeispiel Buchung Warenverkauf
Die eingekaufte Fassadenfarbe wird an einen Großkunden im Inland verkauft:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.000 Euro
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an Umsatzerlöse 10.084,03 Euro
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an Umsatzsteuer 1.915,97 Euro
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Das Buchen von Vorräten
Das
Vorratskonto für Waren wird bei Zugängen von Vorräten im Soll gebucht und bei Abgängen bzw. Entnahmen im Haben. Die Veränderung des Warenbestandes, die durch eine Inventur festgestellt wurde, wird über das Wareneinkaufskonto gebucht.
Der Abschluss des Wareneingangskontos
Der Bestand an Waren wird als Teil des
Anlagevermögens im Soll in der Bilanz ausgewiesen. Veränderungen, die sich durch die
Inventur ergeben haben, werden über das Wareneingangskonto als Gegenkonto zum Warenbestandskonto gebucht. Der
Inventurbestand ist dann der
Anfangsbestand für das folgende Wirtschaftsjahr. Durch die Inventur kann eine Bestandsmehrung an Waren eintreten. Das ist immer dann der Fall, wenn mehr Waren eingekauft als verkauft werden. Im Gegenzug ergibt sich eine
Bestandsminderung, wenn der Warenbestand laut Inventur niedriger ist als der Bestand am Jahresanfang. Es wurde also weniger Ware eingekauft, als verkauft wurde.
letzte Änderung B.W.
am 16.03.2023
Autor(en):
Birgit Wichmann
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Autor:in
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Birgit Wichmann
Birgit Wichmann ist seit zehn Jahren Autorin, Texterin und Lektorin. Sie schreibt als ausgebildete Steuerberaterin in Deutschland mit mehr als 30 Jahren Erfahrung als Bilanzbuchhalterin, kaufmännische Leiterin und kaufmännische Geschäftsführerin Fachartikel zum Thema Steuern/Rechnungswesen für verschiedene Onlineportale, textet für Websites und Onlinemagazine. Als mehrfache Bestsellerautorin mit vier Preisverleihungen hat sie sich auf historische Romane und Kinderbücher spezialisiert.
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