Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Anna Werner
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gem. § 21 RechKredV alle Arten von Verbindlichkeiten aus Bankgeschäften sowie alle Verbindlichkeiten von Finanzdienstleistungsinstituten gegenüber in- und ausländischen Kreditinstituten, sofern es sich nicht um verbriefte Verbindlichkeiten handelt. Hierzu zählen auch Schuldverschreibungen gegenüber Kreditinstituten, Habensalden aus Effektengeschäften und aus Verrechnungskonten, Verbindlichkeiten gegenüber Bausparkassen, Anteilige Zinsen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Verbindlichkeiten aus verkauften Wechseln.


Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gemäß § 266 HGB auf der Passivseite der Bilanz separat auszuweisen. Deren Ausweis erfolgt mit ihrem Nennbetrag, der sich aus den Saldenmitteilung der Kreditinstitute ergibt. Langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden gesondert erfasst. Darlehen von Banken und anderen Kreditinstituten sowie Ratenkredite werden auf den folgenden Konten verbucht:


Kontenbezeichnung:

Verbindlichkeiten gegen Kreditinstituten (Laufzeit bis 1 Jahr)

Verbindlichkeiten gegen Kreditinstituten (Laufzeit 1 bis 5 Jahre)

Verbindlichkeiten gegen Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre)   


In der Bilanz einer GmbH kann ein Restlaufzeitvermerk durch eine entsprechende Erläuterung im Anhang erspart werden. Bei den anderen Unternehmen ist eine solche Aufteilung nicht notwendig.

Der Stand von jedem Bankkonto und jedem Darlehenskonto ist auszuweisen. Darüber hinaus sind Girokonten, die kurzfristig überzogen wurden, auch auf der Passivseite der Bilanz zu erfassen.

Regelmäßig wiederkehrende Zinszahlungen sind in dem Jahr auszuweisen, in das sie wirtschaftlich gehören. Das gilt auch für die Zinsen, die nicht gezahlt werden, sondern dem Darlehenstand zugeschrieben werden.

In der Bilanz sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute wie folgt anzusetzen:


Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


Girokontostand, bei negativem Saldo
                                                                   

Darlehen langfristig

Tatsächlicher Darlehensstand laut Zins- bzw. Tilgungsplan oder Kontoauszug

                                                                                                                                                            

= Wert in der Bilanz



Bei den langfristigen Darlehen ist tatsächlicher Darlehnsstand laut Zins- bzw. Tilgungsplan oder Kontoauszug in der Bilanz anzusetzen. Wenn es auf den Kontenauszügen nur den Gesamtbetrag der Zahlung gibt, dann müssen die Raten monatlich aufgeteilt werden. So ist in der Bilanz der tatsächliche Darlehnsstand zu sehen.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten.



letzte Änderung A.W. am 29.07.2024
Autor(en):  Anna Werner

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