Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt
Sowohl Verbindlichkeiten als auch Rückstellungen sind Passivposten, die eine zukünftige Zahlungsverpflichtung abbilden, wobei Zeitpunkt und Höhe der Zahlung nur bei den Verbindlichkeiten konkret bekannt sind. Das Handelsrecht sieht daher den bilanziellen Ausweis mit dem Rückzahlungsbetrag vor (§ 253 Abs. 1 HGB). Da der Betrag bei Rückstellungen nicht bekannt ist, werden diese in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nötig ist (§ 253 Abs. 1 HGB). Eine Abzinsung der Beträge ist handelsrechtlich nicht vorgesehen, da dies gegen das Realisationsprinzip verstoßen würde, es sei denn, die zugrunde liegende Verbindlichkeit einer Rückstellung enthält einen Zinsanteil. In diesem Fall dürfen Rückstellungen abgezinst werden (§ 253 Abs. 1 HGB). Ansonsten besteht ein Abzinsungsverbot. 

Handelsbilanz 

Sowohl Verbindlichkeiten als auch Rückstellungen sind Passivposten, die eine zukünftige Zahlungsverpflichtung abbilden, wobei Zeitpunkt und Höhe der Zahlung nur bei den Verbindlichkeiten konkret bekannt sind. Das Handelsrecht sieht daher den bilanziellen Ausweis mit dem Rückzahlungsbetrag vor (§ 253 Abs. 1 HGB). Da der Betrag bei Rückstellungen nicht bekannt ist, werden diese in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nötig ist (§ 253 Abs. 1 HGB). 

Bis 2010 war eine Abzinsung der Beträge handelsrechtlich nicht vorgesehen, da dies gegen das Realisationsprinzip verstoßen hätte, es sei denn, die zugrunde liegende Verbindlichkeit einer Rückstellung enthielt einen Zinsanteil. In diesem Fall durften Rückstellungen abgezinst werden (§ 253 Abs. 1 HGB). Ansonsten bestand ein Abzinsungsverbot. 

Seit 2010 sind Verbindlichkeiten nicht mehr zu ihrem Rückzahlungsbetrag, sondern zum Erfüllungsbetrag anzusetzen. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags sind dabei etwaige Preis- und Kostenänderungen einzubeziehen. Preis- und Kostenänderungen lassen sich beispielsweise aus Branchentrends ableiten. 

Nunmehr besteht gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ein Abzinsungsgebot. Die Abzinsung erfolgt zum durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der einzelnen Rückstellungen (§ 253 II 4 HGB). Der Abzinsungssatz wird von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht und liegt zwischen 4 und 6 %.


Die Rückstellungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, sind von der Abzinsung ausgenommen. Dies gilt nicht nur für kurzfristige Rückstellungen, sondern auch für langfristige Rückstellungen im letzten Jahr ihrer Laufzeit. Wie der abgezinste Rückstellungsbetrag buchhalterisch erfasst werden soll, lässt der Gesetzgeber offen. Nach herrschender Meinung sind zwei Möglichkeiten zur Ersterfassung von langfristigen Rückstellungen zugelassen. 

Nach der Bruttomethode wird zunächst die Rückstellung in Höhe des gesamten geschätzten Erfüllungsbetrags aufwandswirksam im Betriebsergebnis erfasst. In einem zweiten Schritt wird der Erfüllungsbetrag abgezinst. Der daraus resultierende Zinsertrag wirkt sich im Finanzergebnis gewinnerhöhend aus und führt zu einem höheren Finanzergebnis bzw. einem niedrigeren operativen Ergebnis.

Bei der Nettomethode sind Rückstellungen nur abgezinst mit dem Barwert zu erfassen. Dabei bleibt das Finanzergebnis unverändert und das operative Ergebnis fällt höher als bei der Bruttomethode aus. Veränderungen durch den Zinsaufwand ergeben sich erst in den Folgejahren.

In der GuV sind Erträge und Aufwendungen aus der Auf- und Abzinsung gem. § 277 Abs. 5 HGB unter der Position „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ bzw. „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ auszuweisen, getrennt von den übrigen Aufwendungen und Erträgen.

Die Verbindlichkeiten sind in der Handelsbilanz weiterhin mit Nennwert anzusetzen.

Steuerbilanz: Abzinsungsgebot für Verbindlichkeiten gekippt

Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz regelte der Gesetzgeber 2022, dass auch in der Steuerbilanz Verbindlichkeiten grundsätzlich nicht mehr abzuzinsen sind. Damit fiel ein Abzinsungsbebot für Verbindlichkeiten, das im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführt. Darin schrieb der Gesetzgeber ein Abzinsungsgebot für unverzinsliche Verbindlichkeiten und Rückstellungen vor: Verbindlichkeiten und auch Rückstellungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag länger als 12 Monate beträgt, mussten danach mit einem Satz von 5,5% abgezinst werden.  Für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 begonnen haben, entfällt das Abzinsungsgebot. 
Wichtig: Auf formlosen Antrag enfällt das Absinsungsgebot für Verbindlichkeiten auch für frühere Geschäftsjahre, wenn der Steuerbescheid für diese Jahre noch nicht rechtskrftig ist. Laut Expertenansicht genügt als Antrag ein entsprechender Ansatz in der Steuerbilanz. Wenn eine Verbindlichkeit vorher unter Beachtung des Abszinsungsgebots passiviert wurde, ergibt sich demnach im ersten Wirtschaftsjahr ohne Abzinsung eine Gewinnminderung in Höhe des Abzinsungsvolumens.

Abzinsung von Verbindlichkeiten bis 2022

In welcher Form der Abzinsungsbetrag ermittelt werden soll, war nicht vorgeschrieben.

Zulässig waren zwei verschiedene Verfahren: Der Wert konnte einerseits mithilfe von finanz- oder versicherungsmathematischen Methoden errechnet werden, was allerdings recht zeit- und kostenintensiv war. Andererseits war auch die Ermittlung mithilfe des Bewertungsgesetzes möglich. Die §§ 12-14 BewG sollten eine schnellere und einfachere Berechnung des Abzinsungsbetrages ermöglichen. Werden diese Vereinfachungen benutzt, müssen sie einheitlich für alle Verbindlichkeiten angewandt und auch an den kommenden Bilanzstichtagen beibehalten werden.

Ausführlich lässt sich die Gesetzgebung zur Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen beim Bundesministerium der Finanzen  nachlesen. Die Differenzen in den Wertansätzen der Handels- bzw. Steuerbilanz sind latente Steuern und werden nach  § 274 S. 1 HGB zu berücksichtigt.

Beispiel:

Ein Unternehmen ermittelt am 31.12.2010 nach § 253 S.1 HGB eine Gewährleistungsrückstellung in Höhe von 100.000 €, die eine Laufzeit von zehn Jahren hat. Die jährlichen Gewährleistungsaufwendungen betragen 10.000 €. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum Erfüllungsbetrag nach  § 253 S. 1 HGB. Hierfür werden die voraussichtlichen Kostenänderungen für den Gewährleistungszeitraum von zehn Jahren mit einbezogen, wodurch sich der Gewährleistungsaufwand jährlich um 5 % erhöht.

Jahr
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Summe
Erfüllungsbetrag
10.500
11.025
11.576
12.155
12.763
13.401
14.071
14.775
15.514
16.290
132.070

Der Barwert der Rückstellung wird anhand des von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen Abzinsungsatzes  in Höhe von 4,87 % mit der folgenden Formel errechnet:

K0 =Kn x 1 / (1+i)n

Jahr
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Summe
Erfüllungsbetrag
10.500
11.025
11.576
12.155
12.763
13.401
14.071
14.775
15.514
16.290
132.070
Barwert
10.500
10.513
10.526
10.539
10.552
10.565
10.578
10.592
10.605
10.618
105.588

2011:     K = 10.500/(1+0,0487)0 = 10.500 €
2012:     K = 11.025/(1+0,0487)1 = 10.513 €
usw.

Für 2010 muss somit gegenüber dem bisherigen Rückstellungsansatz ein Betrag von 5.588 € (= 105.588 - 100.000) addiert werden.

Nach der Bruttomethode wird die Differenz zwischen bisherigem Rückstellungsansatz und Erfüllungsbetrag als betrieblicher Aufwand gebucht, dabei in Höhe des Abzinsungsbetrages ein Zinsertrag entsteht (§ 277 HGB).

Sonstige betriebliche Aufwendungen 32.070
an
Rückstellung für Gewährleistungen
5.588




Zinserträge
26.482

Nach der Nettomethode ist die Differenz zwischen dem bisherigem Rückstellungsansatz und dem Barwert im betrieblichen Aufwand erfasst:

Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.588

an

Rückstellung für Gewährleistungen

5.588

Die Handelsbilanz und GuV zum 31.12.2010 werden wie folgt dargestellt:


Handelsbilanz:

Aktiva
EUR   Passiva   EUR
Anlagevermögen   200.000   Eigenkapital   94.412
Umlaufvermögen   200.000   Rückstellung für Gewährleistungen   105.588
        Verbindlichkeiten   200.000
            200.000


GuV

GuV 01.01. bis 31.12.2010
Bruttomethode in EUR

Nettomethode in EUR
Umsatzerlöse
110.000
110.000
...



Sonstige betriebliche Aufwendungen
32.070
15.588
...



Betriebsergebnis
67.930
94.412
Zinsertrag
26.482
0
Jahresergebnis
94.412
94.412

Der Rückstellungsansatz in der Steuerbilanz zum 31.12.2010 wird gem.  § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG ermittelt und sieht wie folgt aus (mit einem Satz von 5,5%):

Jahr
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Summe
Verpflichtung
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
100.000
Barwert
10.000
9.479
8.985
8.516
8.072
7.651
7.252
6.874
6.516
6.176
79.521

K0 =Kn x 1 / (1+i)n

2011:     K = 10.000 / (1+0,055)0 = 10.000 €
2012:     K = 10.000 / (1+0,055)1 =   9.479 €
usw.

 

Quellen:
  • Müller/Schmidt/Wulf: Bilanztraining, 11. Aufl., Freiburg 2008. 
  • Bundesministerium der Finanzen: Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung, Zugriff: Mai 2009




letzte Änderung Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt am 14.07.2024

Literaturhinweise
Excel-Tools
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

08.02.2012 17:17:36 - Gast

Fehler bei Bilanzausweis Bruttomethode unter sonstige betriebliche Aufwendungen.
Hier müsste 32.070 und nicht 42.070 stehen.
[ Zitieren | Name ]

09.02.2012 08:59:11 - SDepold

Sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Hinweis! Wir haben den Fehler behoben.

Mit freundlichen Grüßen

S. Depold
Redaktion Rechnungswesen-Portal.de
[ Zitieren | Name ]

01.02.2013 09:47:23 - Gast

Hallo,
wir haben Ihr Beispiel, was sehr gut ist, im Unterricht durchgenommen. Jedoch streiten wir darüber, dass in der GuV Tabelle auf der Seite nach der Nettomethode die sonst. betriebl. Aufwendungen mit 15588 beziffert ist. Ich bin der Meinung zu den 5588 kommen noch die 10000 € von den jährlichen Aufwendungen hinzu (100.000 € / 10 jahre).
Der Lehrer ist anderer Meinung und auch einige Mitstreiter.  Die sagen da kommt nur 5888 € rein.

Würden Sie mir kurz ne Mail senden können ob meine oder die andere Meinung richtig ist und wenn warum. Vielen Dank im voraus.

MfG Petra Breuer
[ Zitieren | Name ]

15.05.2013 11:31:09 - Gast Ein Profi

Zur Beispielrechnung Abzinsung Gewährleistungsrückstellung

Die Berechnung ist falsch!

1. Bilanzausweis für das Geschäftsjahr vom 1.1.2010 bis 31.12.2010
Nach Schmalenbach ist die Bilanz eine Zeitpunktrechnung, daher vom 1.1. bis 31.12.
Der Bilanzausweis ist bei beiden Methoden richtig.

2. GuV für das Geschäftsjahr 2010
Die GuV ist eine Zeitraumrechnung daher GuV f. d. Gj. 2010
Die GuV ist falsch. Es fehlt der richtige Aufwand, und er beträgt 132.070,00€, nämlich der Erfüllungsbetrag. In der Praxis wird die Nettomethode nicht angewendet, weil es sie nicht gibt! Es gilt § 246 Abs. 2 HGB (nachlesen).
Jahresergebnis: 110.000 ./. 132.070=BE -22.070,00 + 26.482= JÜ 4.412

3.Buchungen
per s.b.Aufwendungen 132.070€ an Rückstellung für Gewährleistung 132.070€

per Rückstellungen für Gewährleistungen 26.482 an Zinsen und ähl. Erträge 26.482€

4.Abzinsung
Die Abzinsung ist nicht richtig. Die Rückstellung muß entsprechend ihrer Restlaufzeit abgezinst werden. Hier wird über die gesamte Laufzeit nur ein Zinssatz angewandt.
Ab dem Jahr 2011 wird wieder aufgezinst! Grund: Am Ende der Laufzeit muß sich Zuführung/Verbrauch, Zinsaufwand/Zinsertrag ausgleichen. Dies ist hier nicht geschehen.

5. Ausweis für 2011
Stand 1.1.2011: 105.588 ./: Inanspruchnahme 10.500 + Zinsaufwand 4632= Stand 31.12.2011   99.719
[ Zitieren | Name ]

19.06.2013 10:23:46 - Gast

Zinsaufwand 4632 ??
[ Zitieren | Name ]

18.07.2013 12:15:34 - Gast Ein Profi

Entwicklung der Gewährleistungsrückstellung in den Geschäftsjahren 2010 bis 2020

Bis zum Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999 waren Rückstellungen mit dem Betrag zu bewerten, der auf Basis der am Bilanzstichtag geltenden Verhältnisse erforderlich war, um die Verpflichtung zu begleichen (d.h. ohne Berücksichtigung künftiger Kostensteigerungen und ohne Abzinsung).
Letztlich führt das Abzinsungsgebot (in unserem Beispiel rd. 26.000€) zu einer erheblichen Unterdotierung der Rückstellung und damit aus handelsrechtlicher Sicht zu einer Besteuerung von Scheingewinnen in 2010 (15 % Körperschaftsteuer und 5,5 % Soli von 26.000€ sowie Gewerbesteuer).
Wir haben also im ersten Schritt den Wert der Rückstellung künstlich in einem Jahr vermindert (abgezinst) und zahlen hierfür Steuern (kummulierter „Gewinn“ der Jahre bis 2020). Im zweiten Schritt erfolgt die jährliche Aufzinsung der Rückstellung (Periodenerfolg!!). Die Gewinnminderungen durch die Aufzinsung erfolgen dagegen ratierlich bis 2020. Am Enge der Laufzeit ist die Rückstellung verbraucht, Zinsertrag und Zinsaufwand gleichen sich dann im Jahr 2020 aus.

Nachfolgend Bilanz- und GuV -Ausweis in den Jahren:

                    2010         2011          2012        2013        2014         2015        ........2020
Stand 1.1     132.068     105.587    99.719     93.013     85.402      76.815           16.289
Zuführung             0                0             0              0               0            0                      0
Verbrauch             0       -10.500    -11.025    -11.576     -12.155    -12.763         -16.289
Zinsaufwand         0           4.632       4.319       3.965        3.121       2.617                    0
Zinsertrag      -26.481               0              0              0                0             0                    0
Stand 31.12. 105.587      99.719     93.013     85.402       76.815     67.173                   0
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Agenda Software

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) Berichtswesen
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Controlling, Finanz und Rechnungswesen suchen wir am Standort Ringbahnstraße unbefris... Mehr Infos >>

Kfm. Sachbearbeiter Personalverwaltung (m/w/d)
Getreu unserem Motto „you like to move it – we like to move it“ wollen wir etwas bewegen am Markt – denn wir sind diejenigen, die dafür sorgen, dass euer Lieblings­essen länger frisch bleibt, im Supermarkt­regal top aussieht und Verpackungen langfristig unsere Ressourcen schonen. Darum kümmern wi... Mehr Infos >>

Teamleitung (m/w/d) Debitorenbuchhaltung
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>

Kaufmännische Angestellte Finanzen und Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
Wir sind mit unseren drei Häusern Katharinenhospital, Olgahospital und Krankenhaus Bad Cannstatt das größte Klinikum in Baden-Württemberg. Über 9000 Mitarbeitende versorgen auf den Stationen, in Operationssälen und Funktionsbereichen die Patient:innen oder sind in Verwaltung, Technik oder IT für ... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
Unterstütze EINHUNDERT und übernimm zentrale Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen. Von der Bearbeitung von Eingangsrechnungen über die Durchführung von Abschlüssen bis hin zur Prozessoptimierung und Wissensvermittlung - Du fungierst als Dreh- und Angelpunkt für unsere finanzbezogenen Aktivitäten. Mehr Infos >>

Mitarbeiter Personalbetreuung mit Schwerpunkt Gehaltsabrechnung (w/m/d)
Der BVV ist mit rund 760 Mitglieds­unter­nehmen und 500.000 Versicherten und Rentnern einer der größten Alters­versorger Deutschlands: Mehr als 300 Mitarbeitende gestalten im Herzen Berlins die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung für die Finanzbranche. Die Stabilität eines traditionellen V... Mehr Infos >>

Teamleiterin / Teamleiter in der Anlagen­buchhaltung der Sparte Finanzen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes. Wir kümmern uns mit über 7.000 Beschäftigten an mehr als 120 Standorten in Deutschland um Immobilien und Naturflächen. Für diese verantwortungsvollen Aufgaben brauchen wir innovative Köpfe, die nachh... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>