Noerpel SE
Ulm, Odelzhausen, Langenhagen, Hamburg
Die Kleinunternehmerregelung kann Unternehmern helfen, viel Zeit zu sparen. Wer sie nutzen kann, muss keine Umsatzsteuer abführen und spart sich die regelmäßige Arbeit mit den Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die jährliche Umsatzsteuererklärung.
Beispiel 1: Sie haben Ihr Unternehmen im Jahr 2025 gegründet und 18.000 Euro Umsatz erzielt. 2026 ist nicht absehbar, dass die 100.000-Euro-Grenze erreicht wird. Sie können die Kleinunternehmerregelung nutzen. Wenn Sie allerdings im Jahr 2026 über 100.000 Euro Umsatz machen, fallen Sie sofort aus der Kleinunternehmerregelung heraus und müssen Umsatzsteuer abführen.
Beispiel 2: Sie gründen im Juli 2025 ein Unternehmen und schätzen Ihren Umsatz für das Restjahr auf 13.000 Euro. Für die Beurteilung der Kleinunternehmereigenschaft wird der Umsatz für das Gründungsjahr auf das ganze Jahr hochgerechnet. So kommen Sie 2025 theoretisch auf einen Umsatz von 26.000 Euro. Sie können die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen.
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