Umsatzsteuer - Lieferungen an private Personen und Nicht-Unternehmen

Alexander Wildt

1. Fall (Lieferung Inland zum Inland):

Der Unternehmer A verkauft eine Waschmaschine an den Endkunden B in Berlin.

Unternehmer A hat hierbei einen steuerbaren Umsatz (§1 UStG)  durchgeführt und muss die Umsatzsteuer entsprechend abführen, da dieser nach §13 Abs. 1 Nr. 1 UStG Steuerschuldner ist. Es wird eine normale Rechnung erstellt.

Buchungssatz:

1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 11.900,00 EUR
an 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) Umsätze 19% USt 10.000,00 EUR
1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) Umsatzsteuer 19% (Automatikkonto) 1.900,00 EUR


2. Fall (Lieferung Inland zum EU-Gemeinschaftsgebiet):

Ein weiterer Kunde C (Privatperson) aus Frankreich kauft ebenfalls bei Unternehmen A eine Waschmaschine.

Der Unternehmer A muss in diesen Fall Umsatzsteuer abführen, weil eine Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 1b UStG nicht vorliegt, da es nach §6a UStG keine innergemeinschaftliche Lieferung ist, weil der Empfänger kein Unternehmer ist. Auch in diesen Fall wird eine ordnungsgemäße Rechnung erstellt.

Buchungssatz:

1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 11.900,00 EUR
an 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) Umsätze 19% USt 10.000,00 EUR
1776 (SKR03) / 3806 (SKR04) Umsatzsteuer 19% (Automatikkonto) 1.900,00 EUR

3. Fall (Lieferung Inland zum Drittland):

Ein Kunde D aus Norwegen kauft ebenfalls eine Waschmaschine beim Unternehmer A.

In diesen Fall ist der Unternehmer A nach §4 Nr. 1a UStG in Verbindung mit §6 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Auf der Rechnung erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer und es muss ein Hinweis auf die Steuerfreiheit aufgrund der Ausfuhrlieferung erfolgen.

Buchungssatz:

1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 10.000,00 EUR
an 8120 (SKR03) / 4120 (SKR04) Steuerfreie Umsätze §4 Nr. 1a UStG 10.000,00 EUR

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letzte Änderung R. am 30.11.2023
Autor(en):  Alexander Wildt

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20.12.2016 12:35:29 - Ed Molloy

Hallo,

Ich bin Gebrauchtmaschinen Händler in Deutschland (Druckmaschinen) Ich habe eine maschine an ein Englische Händler vermittelt. Er kauft die Maschine in Deutschland direkt von den Insolvenzverwalter/Verwerter.
Er verkauft die maschine direkt von Deutschland nach Amerika.

Muss er Mwst zahlen oder nicht?

Danke für eine schnelle Antwort.

Ed Molloy
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21.04.2018 10:51:46 - Gast

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben einen Sponsorvertrag mit einem Unternehmen in den USA. Der Vertrag beinhaltet Bandenwerbung in der Sporthalle in Deutschland. Ist in diesem Fall die Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen wenn die Rechnung an das Unternehmen in den USA ausgestellt wird.
.
Nach meinen Informationen ja, denn die Leistung wird im Inland erbracht (Werbung).

Danke für eine kurze Rückantwort, ob meine Information korrekt ist.
[ Zitieren | Name ]

24.04.2018 08:46:07 - Macaslaut

Hallo, Gast

diese Leistung wird in Deutschland keiner Umsatzsteuer unterworfen, da es kein umsatzsteuerbarer Umsatz ist. Nur bei den Leistungen an einen Unternehmer, die unter § 3a Abs.3 Nr.1 und 2 und §3b. Abs.1 fallen, liegt der Ort der leistung nicht am Ort des Leistungsempfämgers.
Lagen die  Werbeeinnahmen bei deinem Verein unter 17.500  Euro im Vorjahr? Wenn ja, dann braucht dein Verein in diesem Jahr gar keine Gedanken  über die Umstzatsteur zu machen.
[ Zitieren | Name ]

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